Protocol of the Session on March 30, 2011

Aber wir werden es ja auf den Tisch gelegt bekommen. Das ist uns ganz wichtig. Dies sage ich ganz deutlich. Auch der Kollege Link hat ja darauf hingewiesen.

Wir wollen allerdings nicht nur in Bezug auf die Zahlen evaluieren, sondern auch pädagogisch, damit man diesen Paradigmenwechsel auch in der Bildungspolitik in Nordrhein-Westfalen weiter unterstützen kann. Das Kind gehört in den Mittelpunkt aller Bildungsprozesse.

Und da wundere ich mich schon, lieber Kollege Sternberg, was die CDU in ihrem neuen Konzept beschlossen hat, nämlich die Kita mit schulischen Elementen zu überziehen. Es geht um die altersgerechte Bildung im Bereich der Kita und der Schule. Natürlich muss der Übergang miteinander gestaltet werden. Natürlich muss das ganz eng passieren. Aber ich bitte Sie auch, das alles noch einmal zu reflektieren.

Das sollte ein Punkt für Sie und auch für die Kollegin Pieper-von Heiden sein, die im Schulausschuss gesagt hat: Wir verweigern uns ja nicht neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. – Liebe Frau Kollegin, die hätten Sie schon 2006 annehmen sollen. Da haben Sie nämlich hier die Schulrechtsänderung gemacht. Was haben Sie denn da versucht? –

(Zuruf von Ingrid Pieper-von Heiden [FDP])

Systematisch die Kinder immer früher in die Schule zu bringen, gleichzeitig den Druck in der Grundschule zu erhöhen, die Übergangsentscheidung schon für die Achtjährigen diskutieren zu lassen mit den verbindlichen Grundschulempfehlungen und die Kinder dann in die Kompression der Schulzeitverkürzung in die Sek I zu bringen. Das ist doch Ihre Verantwortung. Mit den Problemen, die Sie uns da beschert haben, haben wir doch heute noch zu tun. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse hätten Sie also schon 2006 übernommen sollen. Bereits damals haben uns die Expertinnen gesagt, dass dies zu Schwierigkeiten führen kann.

(Zuruf von Ingrid Pieper-von Heiden [FDP])

Ich hoffe, dass Sie jetzt mit Weitsicht eher an unserer Seite sind. Wenn es Ihnen wirklich wichtig ist, dass die Kinder in den Mittelpunkt gestellt werden, dann müssten Sie heute zustimmen. Denn die Frage nach der Konnexitätsrelevanz ist schon mehrfach beantwortet worden, und zwar dahin gehend, dass das entsprechend geprüft wird. Was hält Sie dann eigentlich davon ab, diesen Schritt zu machen und das 5. Schulrechtsänderungsgesetz mitzutragen?

Einen Hinweis an die Kolleginnen und Kollegen der Linken sei mir noch erlaubt: Bei den medizinischen Prüfungen geht es nicht nur um die Feststellung körperlicher Beeinträchtigungen, sondern auch um die Entwicklung emotionaler, sozialer Kompetenzen. Hier ist es auch sinnvoll, die Kooperationspartner aus der Kita hinzuzuziehen und zu befragen.

(Lebhafter Beifall von Dagmar Hanses [GRÜNE])

Aber das liegt doch in der pädagogischen Entscheidung der Schulleitung. Von der Vorstellung, so etwas zwangsweise zu verordnen, sollten wir uns weit entfernen. Gerade diese Kooperationen wollen wir entwickeln. Diese Experten sollen gehört werden, damit der Übergang in der Bildungskette gelingt.

Ich kann Sie nur noch einmal herzlich bitten, das gemeinsam mit uns zu vollziehen, diesem Schulrechtsänderungsgesetz zuzustimmen. Denn es ist in der Tat ein Schritt weiter dahin, die Kinder in den Mittelpunkt unseres Bildungssystems zu stellen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Für die Fraktion der FDP spricht Frau Kollegin Pieper-von Heiden.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Beer, erst waren Sie so sanft und dann eben doch wieder so bürstig. Aber das liebe ich an Frau Beer, wenn ich nach ihr spreche: Sie bereitet hier alles vor. Auch ich kann über das Pult sehen. Danke schön.

Wie schon im Ausschuss gesagt: Die FDP wird dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Aber ich betone ausdrücklich: Das liegt nicht an dem vorgelegten pädagogischen Inhalt, sondern an dem handwerklich fragwürdigen Gesetzgebungsverfahren, das uns SPD und Grüne in den letzten Wochen präsentiert haben. Auch der Vorgang mit dem KiföG hat uns doch anschaulich vor Augen geführt, wie achtsam das Land bei der Ausgestaltung von Gesetzesvorhaben sein muss.

FDP und CDU haben in der letzten Legislatur beschlossen, das Einschulungsalter sukzessive vorzuverlegen. Diese Entscheidung war seinerzeit richtig, um die Lernzeit und frühe Potenzialentwicklung der Kinder besser zu nutzen. Viele Kinder waren ja bereits sieben Jahre alt, als sie eingeschult wurden. Das war sicherlich in der Mehrheit zu spät.

Gleichzeitig nehmen wir aber selbstverständlich die pädagogischen Einschätzungen der unterschiedlichen Verbände bei der Anhörung und die persönlichen Erfahrungen bei Besuchen in Schulen sehr ernst. Diese Experten kommen weitgehend übereinstimmend zu dem Ergebnis: Noch weiter als jetzt sollten wir das Einschulungsalter nicht vorverlegen.

Wir werden nach mehreren Schritten zum Schuljahr 2011/2012 nun den 30. September erreichen. Aus Sicht der FDP haben wir damit einen wichtigen Schritt getan. Inhaltlich beurteilen wir ein Einfrieren zum 30. September eines Jahres als akzeptabel.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Für die Liberalen ist dabei unverzichtbar, dass Kinder, die bereits schulfähig sind, auch weiterhin auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden können. Die Regelungen dürfen auch nicht so starr werden, dass Kinder in vorschulischen Einrichtungen zu wenig gefordert werden oder sich langweilen. Diese Möglichkeit einer vorgezogenen Einschulung besteht weiterhin. Das begrüßen wir ausdrücklich.

Auch dass die Eltern bei einer möglichen Rückstellung zukünftig einen Antrag auf Prüfung stellen können, ist für die Liberalen selbstverständlich vertretbar.

Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Diskussion der Kosten dieser Gesetzesänderung und die Folgen für die Kommunen ist das Vorgehen von Rot-Grün in den letzten Wochen aber inakzeptabel.

Erst legen Sie uns einen Gesetzentwurf vor, in dem unter „Kosten“ steht: „Keine.“ Weiter heißt es dort unter „Auswirkungen auf Selbstverwaltung und Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände“: „Aufgaben und Kostenbelastung der kommunalen Schulträger bleiben grundsätzlich unverändert.“ Das konnten wir nicht glauben.

Dann übersenden die kommunalen Spitzenverbände ihre Stellungnahme zur Anhörung, in der deutlich auf steigende Kosten im Kita-Bereich hingewiesen wird.

In der Anhörung bestreiten Vertreter der Koalition dann vehement, dass den Kommunen zusätzliche Kosten entstehen.

Anschließend legen SPD und Grüne für die vorletzte Ausschusssitzung Änderungsanträge zum Gesetzentwurf vor, wonach unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände die Auswirkungen

geprüft werden und dem Landtag bis zum 31. Dezember 2014 berichtet wird.

Die kommunalen Spitzenverbände reagieren vor der letzten Ausschusssitzung mit einem geharnischten Brief, in dem erklärt wird, dass die von Rot-Grün gewählten Änderungen nicht hinreichend geeignet seien. Die kommunalen Spitzenverbände schreiben – ich darf zitieren –:

Weiterhin sollte an dieser Stelle klargestellt werden, dass das Land die den Kommunen entstehenden Mehrkosten nach dem Konnexitätsausführungsgesetz anerkennt und diese, wie im KonnexAG vorgesehen, auch tatsächlich ausgleichen wird.

In der Ausschusssitzung hierzu gefragt, erklären die Koalitionsfraktionen dann, man könne eine Abschätzung möglicher Kosten nicht leisten.

(Renate Hendricks [SPD]: Das haben doch die Kommunen selber gesagt!)

Angeblich habe man sich aber telefonisch zwischen den kommunalen Spitzenverbänden geeinigt; die Opposition solle dort einmal anrufen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht zu viel verlangt, dass eine Koalition bei einer umfassenden Gesetzesänderung der Opposition auch im Beratungsprozess eine Einschätzung der Folgekosten vorlegt. Für eine Unterstützung ist es nicht ausreichend, wenn die Landesregierung jetzt plötzlich erklärt, das werde man dann schon machen; die Konnexitätsrelevanz werde geprüft, und die Kommunen würden in der Zwischenzeit schon irgendwie einen finanziellen Ausgleich erhalten.

Das Gesetzgebungsverfahren ist handwerklich

schlecht gelaufen, nicht fachgerecht umgesetzt und lässt zu diesem Zeitpunkt – zu diesem Zeitpunkt – entscheidende Fragen unbeantwortet. Die FDP wird sich daher diesem Vorgehen nicht anschließen und gegen den Gesetzentwurf stimmen, auch wenn wir den pädagogischen Inhalt durchaus voll akzeptieren. – Danke schön.

(Beifall von der FDP und von Prof. Dr. Thomas Sternberg [CDU])

Vielen Dank, Frau Kollegin Pieper-von Heiden. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Böth das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Danke, Frau Präsidentin. – Frau Pieper-von Heiden, wir sind selten einer Meinung; aber in dem, was Sie zum Schluss gesagt haben, stimme ich Ihnen zu.

(Ingrid Pieper-von Heiden [FDP] hält Rück- sprache mit Ralf Witzel [FDP].)

Das will sie jetzt gar nicht hören. Gut; dann lasse ich es weg.

(Ingrid Pieper-von Heiden [FDP]: Doch, ich höre!)

Ach, im Gegensatz zu mir können Sie das alles gleichzeitig. Das ist schön. – Ich bin ebenfalls der Auffassung: Es war ein Schnellschuss. Die Beratung war, jedenfalls für meinen Geschmack, nicht genügend ausführlich.

Wir hatten im Ausschuss vorgetragen, dass nach unserer Auffassung auf jeden Fall Kindertagesstätten institutionalisiert in die Beratung einbezogen werden sollten, bevor die Entscheidung zur Zurückstellung fällt, und zwar einfach deshalb, weil man nicht immer sagen kann, dass die Schulleitungen das schon so machen werden; denn manche tun es schlicht nicht, weil das nicht in ihrem Blick ist.

Wir hätten uns auch gewünscht, dass die Eltern ein Antragsrecht haben

(Renate Hendricks [SPD]: Das haben sie jetzt doch!)

und dass sie nicht nur in einem bestimmten Fall angehört werden. Aber das sind lauter Details, die …

(Renate Hendricks [SPD]: Die Eltern haben ein Initiativrecht!)

Ein Initiativrecht zu bestimmten Fragen, ja.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Nein, einen Antrag zu stellen! Was ist das denn?)

Wir haben das schon einmal im Ausschuss diskutiert. Und das Problem scheint mir durchaus so zu sein, wie Frau Pieper-von Heiden es vorgetragen hat.