Protocol of the Session on March 30, 2011

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/1061

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Drucksache 15/1550

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile als Erstem für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Prof. Dr. Dr. Sternberg das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Kommen wir nun zu einem Thema, das in der Kompetenz des Landtags liegt.

Die frühkindliche Bildung, die wir mit dem fünften Schulrechtsänderungsgesetz zum Thema haben, ist von außerordentlicher Wichtigkeit. Wir haben in diesem Saal vor zwei Wochen mit dem Hirnphysiologen Manfred Spitzer eine Tagung darüber durchgeführt, die zeigte, wie wichtig es ist, dass im frühkindlichen Alter Bildung stattfindet und was an Bildung und Lernen in dieser Zeit passiert.

Wir haben das im Kinderbildungsgesetz in der letzten Legislaturperiode zum ersten Mal in einem Konzept verwirklicht. Wir haben Bildungswilligkeit und -fähigkeit in den ersten Jahren immer wieder thematisiert. Meine Damen und Herren, insofern sind das Fragen, die uns nicht nur beim Kinderbildungsgesetz interessieren, sondern sie gehen an alle, die sich mit dem Thema des Lernens beschäftigen.

Richtig bleibt aber auch, dass das Einschulungsalter als festes Alter problematisch geworden ist. Das habe ich an den eigenen Kindern erfahren. Es gibt so etwas wie eine Langeweile im letzten Kindergartenjahr, wenn das Kind eine sehr lange Kindergartenzeit hinter sich hat. Das gilt natürlich für Kinder mit U3-Betreuung noch stärker. Unter Umständen stehen fünf Jahren Kindergartenzeit vier Jahre Grundschule gegenüber. Hier besteht ein gewisses Ungleichgewicht.

Es ist nichts Neues – das wissen alle, die sich damit beschäftigen –, wie wichtig es ist, die Übergänge vom Kindergarten in die Schule besser zu gestalten und auszustatten. Da passiert sehr viel in unseren Kindergärten. Wir haben ein eigenes Konzept entwickelt. Wir haben mit der Entwicklung eines Begegnungs- oder Lernjahres, in dem genau dieser Übergang zwischen Kindergarten und Schule erleichtert werden soll, eine Orientierung gefunden.

Meine Damen und Herren, hier geht es um altersgerechte Elemente aus Schule und Kindergarten, die einen weicheren Übergang ermöglichen. Insofern

können wir mit einem festen Einschulungsalter durchaus ganz gut leben.

Auch künftig können Eltern auf Antrag schulreife Kinder früher einschulen. Das ist ganz wichtig. Es wird übrigens darauf ankommen, dass die Erzieher in den Kindertageseinrichtungen Sensibilität in der Beratung von Eltern entwickeln, Kinder, die früher schulreif sind, auch zur Schulreife zu bringen. Insofern können wir mit dem Stichtag leben; der ist gar nicht strittig. Aber es gibt einige andere wichtige Punkte.

Der erste Punkt ist der, dass eine Befassung mit diesem Thema in dem für die Kinderförderung zuständigen Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend sicher angemessen gewesen wäre. Eine solche Befassung wäre wichtig gewesen, aber man wollte ja möglichst schnell eine Änderung. Man hielt das Ganze wohl für eine Petitesse, die man schnell durchbringen könnte. Deswegen haben wir das zuerst im Dezember als Tischvorlage vorgelegt bekommen, was nun wirklich nicht ging.

Jetzt kommt es eben als Beipack zu einigen unsinnigen Anträgen der Linken, was aber immerhin den Vorteil hatte, dass eine Anhörung, die sonst ein verlorener Termin gewesen wäre, zu einer sinnvollen und guten Anhörung wurde.

Meine Damen und Herren, wir könnten also zustimmen – wenn da nicht die der Hast dieser Vorlage geschuldeten ungeklärten Fragen der Kommunalverbände wären. Die Kommunalverbände haben in der Anhörung und mit Schreiben vom 2. Februar gewichtige Bedenken vorgebracht. Sie haben keine Bedenken vorgebracht, was die fachlich-inhaltlichen Fragen, aber was die Kapazitätskosten und die Demografiefolgen angeht.

Warum ist das so, wo liegen die Probleme? Die Kommunen haben sich für die kommenden Jahre auf Jahrgänge eingestellt, die pro Jahrgang bei der Einschulung 13 Monate umfassen. Mit der Änderung werden diese jetzt auf zwölf Monate reduziert. Das heißt also, es bestehen höhere Bedarfe in den Kindergärten und Kindertagesstätten, während andererseits in den Grundschulen früher demografisch bedingte Rückgänge der Einschulungszahlen eintreten.

Das hat also Auswirkungen, das klingt auch alles nach Geld, und das kostet auch Geld – Geld für die Kindertagesstätten, die vielleicht in ihrem Ausbau für U3 behindert werden, und Geld für größere Gruppen als geplant in den letzten Kindergartenjahren. Solche Fragen verlangen eine gründliche Evaluation und eine Kostenfolgenabschätzung.

Die Kommunalverbände: Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund, haben daraufhin in einem erneuten Schreiben vom 21. März noch einmal ihre Bedenken verdeutlicht und präzisiert. Am 23. März fanden wir dann einen Änderungsantrag als Tischvorlage im Schulausschuss. Dieser Ände

rungsantrag spricht sehr allgemein von der Prüfung des Gesetzes bis zum Ende des Jahres 2014 und kündigt dann einen Bericht vor dem Landtag an. – Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist zu unklar. Was soll da eigentlich während des laufenden Verfahrens evaluiert werden? Sind das vielleicht nur die pädagogischen Effekte dieser Neuregelung?

(Zuruf von Renate Hendricks [SPD])

Die Kosten könnten sehr viel früher und sehr viel konkreter erhoben werden. Jedenfalls sind die Sätze im Gesetzentwurf unter D „Kosten: Keine“ und unter F „Auswirkungen auf Selbstverwaltung und Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände“ unzutreffend. Dieser Entwurf ist handwerklich unsauber und ein Schnellschuss.

Wir wollen Evaluation und genaue Kostenschätzung. Und so ist ein Antrag, der im Anliegen durchaus nachvollziehbar ist, leider trotzdem von uns abzulehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Sternberg. – Für die Fraktion der SPD spricht der Kollege Link.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Prof. Sternberg, zunächst mal sind wir der Meinung, dass der Kindergarten weitaus mehr als reine Betreuung ist.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Wer bestreitet das denn? KiBiz heißt Kinderbildungsgesetz!)

Insofern ist die Zeit, die Kinder in der Kindertagesstätte bzw. im Kindergarten verbringen, eben keine verschenkte und vertane Zeit im Sinne von bildungspolitisch verlorener Zeit, sondern es ist wertvolle Zeit. Der Kindergarten ist eben kein Betreuungsort, wie er es vielleicht früher einmal war, sondern er ist, zumindest aus unserer Sicht, Teil der Bildungskette.

Ich möchte Ihnen ausdrücklich sagen, dass ich die Debatte im Schulausschuss – und damit schließe ich auch die FDP ein – sehr wohltuend fand und ich sehr wohl zur Kenntnis nehme, dass Sie sachlich sehr differenziert argumentieren. Zum einen sagen Sie, mit der Festsetzung des Stichtags einverstanden zu sein, zum anderen – Sie haben es gerade wiederholt – sagen Sie, die Kosten, die auf die Kommunen zukommen werden, seien für Sie das einzige Argument, den Entwurf abzulehnen.

Ich komme im Laufe meiner Rede noch darauf zu sprechen. Ich will aber vorweg begründen, warum wir der Meinung sind, dass dieser Gesetzentwurf in der Form der Beschlussfassung des Schulausschusses der richtige Schritt zur richtigen Zeit ist.

Wir als SPD- und Grünen-Koalition halten das, was wir vor der Wahl versprochen und das, was wir im Koalitionsvertrag niedergeschrieben haben. Ich will noch mal in Erinnerung rufen: Wir haben gesagt, wir schaffen die Kopfnoten ab, wir werden die Drittelparität an den Schulen einführen, wir werden die Gemeinschaftsschule als Modellversuch ermöglichen, wir werden den Kommunen die Grundschuleinzugsbereiche optional freistellen, und wir werden die verbindlichen Grundschulgutachten wieder abschaffen; das haben wir bereits getan.

(Zuruf von Gunhild Böth [LINKE])

Das steht so auch im Koalitionsvertrag, und wir werden im nächsten Schritt dafür sorgen, dass das Einschulungsalter eben nicht weiter vorgezogen, sondern dass der Übergang in die Grundschule flexibel ermöglicht wird, und zwar nicht aufgrund einer starren, generellen Regelung, sondern orientiert am Kind und dessen individuellem Entwicklungsstand.

Herr Prof. Sternberg, wir nehmen die Expertinnen und Experten, die wir hier zur Anhörung einladen, auch ernst. Das unterscheidet uns von der Vorgängerregierung, bei der die Anhörung tatsächlich vertane Zeit war. Wir nehmen sie ernst und überprüfen und bewerten die Ergebnisse dieser Anhörung. Wir werten sie tatsächlich aus. Dann, wenn dies aus unserer Sicht dazu führt, dass die Gesetzentwürfe besser werden, übernehmen wir durchaus auch gern Anregungen aus der Praxis. So war es auch hier erneut. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, in der Anhörung gab es Fragen und Lob – übrigens eine ganze Menge Lob – für unser Vorhaben.

Aber an zwei Punkten gab es auch durchaus Kritik, zum einen an dem Punkt, dass Eltern auch das Antragsrecht bekommen sollen, was Zurückstellungen angeht. Das haben wir geprüft, das haben wir übernommen. Und es gab – darauf haben Sie völlig zu Recht hingewiesen – die Fragen, die Anregungen, die Kritik aus den Kommunen hinsichtlich der Kosten. Da sind wir – wo Frau Beer mir doch gerade gegenüber sitzt – und gerade Frau Beer sehr deutlich und nachhaltig auf die Kommunen eingegangen und haben gefragt: Was glaubt ihr denn, wie viel Kosten kommen denn? Wie würdet ihr diese Kosten beziffern? – Ergebnis dieses Dialoges war, dass die Kosten gar nicht zu beziffern waren. Insofern ist unser Handeln nur konsequent; denn wir gehen davon aus, dass überhaupt keine Kosten auftreten.

Aber wenn Kosten auftreten sollten – und das ist ja die Position und die Befürchtung der Kommunen –, sichern wir zu – und das steht eindeutig in der Beschlussvorlage drin; insofern weiß ich auch nicht, wo Sie da Klarheit vermissen –, erstens eine Kostenfolgenabschätzung zu machen und zweitens die Konnexitätsrelevanz zu berücksichtigen.

(Ralf Witzel [FDP]: Wo kommt denn das Geld dafür her?)

Und wir werden sagen: Im Rahmen der Evaluation, spätestens bis 2014, ist der Drops gelutscht. Das ist eine Regelung, mit der die kommunalen Spitzenverbände einverstanden sind.

Insofern, Herr Prof. Sternberg, verstehe ich Ihre Haltung nicht. Wenn Sie sagen, der Sache nach seien Sie mit diesem Gesetzentwurf einverstanden, und die kommunalen Spitzenverbände sagen, dass sie auch mit der finanziellen Regelung einverstanden seien, dann kann ich Ihre Begründung für die Ablehnung nicht nachvollziehen. Aus meiner Sicht ist das ein gutes Gesetz, eine gute Beschlussempfehlung, der wir zustimmen sollten.

Wir arbeiten weiterhin den Koalitionsvertrag ab. Wir nehmen weiterhin die Menschen ernst und mit. Ich lade Sie ganz im Sinne der Koalition der Einladung ein, heute Ihre Meinung noch einmal zu überdenken und diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich freue mich auf die weitere Beratung hier im Plenum. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Link. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Kollegin Beer das Wort.

(Sigrid Beer [GRÜNE] stellt das Rednerpult auf ihre Körpergröße ein. – Allgemeine Hei- terkeit)

Ernst machen mit individueller Förderung heißt natürlich auch, auf die unterschiedlichen Größen einzugehen.

(Allgemeine Heiterkeit)

Das stellt man ja bei den Kindern im Einschulungsalter auch fest: Manche sind so groß wie ich, manche sind noch ein bisschen kleiner. Allein dieser äußere Anschein macht doch deutlich, dass man viel mehr das einzelne Kind in den Mittelpunkt stellen und von da aus Bildungspolitik machen muss.

(Heiterkeit und Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Das vollziehen wir mit dem 5. Schulrechtsänderungsgesetz. Das ist dann auch ein guter Tag für die Kinder in Nordrhein-Westfalen, auch für die Eltern, die sich fragen: Besteht mein Kind in der Schule? Ist es ausreichend entwickelt? Hat es die sozialen und emotionalen Kompetenzen, um in der Schule schon klarzukommen?

Ich fand es ausgesprochen erfreulich, dass wir in der Anhörung so viel Zustimmung erhalten haben. Es gab unter den Expertinnen niemanden, die gesagt hat: „Macht das bitte nicht!“, sondern es gab von allen die pädagogische Unterstützung, auch von den kommunalen Spitzenverbänden.

Der Kollege Link hat ja bereits darauf hingewiesen, dass wir auch in der Anhörung vollkommen im spekulativen Bereich geblieben sind, was die Kostenfolgeabschätzung angeht, und dass die kommunalen Spitzenverbände jetzt erst einmal Statistiken anlegen müssen, um zu sehen, wie sich das auswirkt.

Deshalb habe ich im Ausschuss deutlich gesagt, dass ich möchte, dass in der Beschlussempfehlung festgehalten wird: Natürlich fordern wir die Landesregierung auf, eine Kostenfolgeabschätzung vorzunehmen und die Konnexitätsrelevanz zu prüfen. – Ich will aber gleichzeitig darauf hinweisen, welche Erfahrungen wir aus dem Bundesland Bayern haben. 2010 ist dort eine entsprechende Schulrechtsänderung erfolgt. Es wurde festgestellt, dass sich die Zahlen in der Bandbreite demografischer Schwankungen bewegen.

Aber wir werden es ja auf den Tisch gelegt bekommen. Das ist uns ganz wichtig. Dies sage ich ganz deutlich. Auch der Kollege Link hat ja darauf hingewiesen.