Herr Laumann, was hat Sie angesichts der Tatsache, dass man 1,3 Milliarden € weniger aufnehmen muss als im Haushalt veranschlagt und befürchtet, eigentlich geritten, von Untreue zu reden?
Deswegen können Sie sich trotzdem nicht irgendetwas aus dem Strafgesetzbuch greifen und es damit beschreiben. Sie können ja ruhig eine andere Position haben.
Wir haben – und das ist das, was ich am 25. vor der Presse und am 27. im Haushalts- und Finanzausschuss vorgetragen habe – zum Glück 1,3 Milliarden € weniger in Anspruch nehmen müssen, und Sie, Herr Laumann setzen darauf, dass die Menschen das nicht überblicken. Sie setzen darauf, dass die Menschen glauben, dass da jemand 1,3 Milliarden € abgehoben und das Geld irgendwo anders hingelegt hat. Das ist dann die schwarze Kasse, mit der anderes bezahlt wird. Ihr Missbilligungsantrag klingt so, als hätte ich eine dramatisch schlechte Haushaltsentwicklung verschwiegen und nicht die Alarmglocken geläutet. Es geht aber nicht um eine schlechte, sondern um eine gute Entwicklung.
Es geht auch nicht ums Verschweigen, sondern um eine frühzeitige Information – zwei Monate früher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres durch Herrn Linssen,
im Übrigen zum selben Stichtag, zu dem die Daten erhoben werden mussten. Die sind auch da nicht später erhoben worden. Und jetzt kommen Sie mit einem einzigen Termin, den Sie hochstilisieren. Auch damit wollen Sie wieder in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, als hätte dieser Termin eine ganz besondere Bedeutung gehabt.
Dieser Termin ist der 19. Januar. Ich lese Ihnen einmal vor, wie der Tagesordnungspunkt hieß, den wir am Tag nach dem Beschluss des Verfassungsgerichts angemeldet haben: „Konsequenzen der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen vom 18. Januar 2011 in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren betreffend das Nachtragshaushaltsgesetz 2010“. Die Botschaft, die ich da überbracht habe, war, dass Sie im Wesentlichen zurückgewiesen worden sind und es keine Rückabwicklung gab, wie von Ihnen beantragt wurde, jedenfalls nicht innerhalb der Frist bis zur Hauptentscheidung. Auch wurde nicht der Haushaltsvollzug gestoppt, sondern uns wurde lediglich auferlegt, die Bücher nicht zu schließen und mit der Wandlung der Dispo- bzw. Kassenkredite in Haushaltskredite zu warten, bis die Entscheidung getroffen sei.
Es bestand überhaupt keine Veranlassung, diesen Tagesordnungspunkt als etwas anderes zu verstehen. Und danach – das haben andere vor mir so gehandhabt, und das werde auch ich so handhaben – wurde eine Unterrichtung der Öffentlichkeit und anschließend auch des Haushalts- und Finanzausschusses vorgenommen.
Der Vorgänger Helmut Linssen hat Anfang März die Presse und Ende März den Haushalts- und Finanzausschuss unterrichtet. Ich habe das im Januar gemacht.
Man sollte auch nicht so tun, als wäre vor dem 19. Januar nie etwas gesagt worden. Ich habe hier das Protokoll der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 4. November 2010. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:
„Christian Weisbrich bedankt sich für die Vorlage, die deutlich mache, dass sich der Landeshaushalt sowohl in den Einnahmen wie auch in den Ausgaben besser entwickle als erwartet. Das deute auch darauf hin, dass der ursprüngliche Haushalt des Finanzministers von einer vorausschauenden und realistischen Planung geprägt gewesen sei.
Im Nachtragshaushalt 2010 sei eine Erhöhung der Steuereinnahmen um 400 Millionen € vorgesehen. Aus der Vorlage 15/118 gehe weiter hervor, dass die Ausgaben für Kreditmarktzinsen im Zeitraum bis September um 183 Millionen € unter dem Vorjahresbetrag lägen. Bei weiter sparsamer Haushaltsführung könne also mit einem positiven Vollzug gerechnet werden.
(Zurufe von der CDU und von der FDP: Oh! – Gegenruf von Minister Ralf Jäger: Da waren Sie noch nicht! – Zurufe von der SPD)
Ich habe – das können Sie sich von Ihren Parteifreunden bestätigen lassen – an diesem Tag gesagt, dass ich gute Aussichten dafür sehe, dass wir die Nettokreditaufnahme durch den Haushaltsvollzug unter die 8 Milliarden €, möglicherweise mit einer 7 vorne, und zwar im unteren Bereich, bekommen könnten.
Ausweislich eines Textes vom 20. September des „Handelsblattes“, den ich ja nicht erst am 19. oder 20. September geäußert habe, heißt es:
„Walter-Borjans warnte davor, aus den Zahlen bis November die Gesamtverschuldung des Jahres abzuleiten. Er gestand aber zu: ‚Die Aussichten sind gut, dass wir den Kreditrahmen des Nachtragshaushalts nicht komplett ausschöpfen müssen.‘„
Die Passage, die wir an das Verfassungsgericht geschickt haben, kennen Sie. Dass ich über den VGHBeschluss nicht glücklich war, habe ich weder im Plenum noch sonst wo verschwiegen. Und ich sage ganz offen: Wenn ich mir angucke, wie Unternehmen normalerweise ihre Bilanzpressekonferenz abhalten, wie Herr Linssen und die anderen Vorgänger das getan haben, dann kann ich sagen. Sie wäre sicherlich nicht in diesen Zusammenhang gerückt worden, wenn es dazu überhaupt keinen Anlass gab.
Vielmehr habe ich gesagt, ich mache am 25. eine Pressekonferenz und am 27. die Unterrichtung des Ausschusses – Monate vor dem Vergleichsfall des Vorjahres.
Ich würde gerne noch einmal wiederholen – es ist heute schon einmal im Ausschuss und wohl auch hier angesprochen worden –, welche Erfahrungen ich mit Haushaltsinformationen – im Nachhinein aber auch mit dem, was ich hier und im Ausschuss erlebt habe – gemacht habe. Ich hatte es schon beschrieben: Herr Weisbrich hatte einmal nicht gemerkt, dass der frühere Finanzminister in dem
Haushaltsentwurf für 2010 gar nicht die Steuerschätzung vom Mai hatte und dass deswegen nicht 1,1 Milliarden € zur nächsten Steuerschätzung, sondern nur 900 Millionen € dazugekommen sind. Hätte ich mich darauf verlassen, wären 200 Millionen € futsch.
Das hatten wir bei der Beteiligungsgesellschaft, und – wir haben es eben schon gehört – es war im Nachtrag des Jahres 2008 der Fall. Da hat es die Regierung geschafft, den Nachtrag sogar erst im Januar 2009 zu verabschieden. Trotzdem hat der damalige Finanzminister Linssen eine Woche vorher den bis dahin geltenden Haushaltsabschluss vorgetragen, der 660 Millionen € Minderausgaben hatte, die nicht in den Haushalt eingegangen sind, der anschließend hier im Parlament beschlossen worden ist.
Er hat das gemacht, was ein Unternehmenschef, der seine Bilanzdaten darstellt, auch machen würde. Er würde sich nämlich einen guten Zeitpunkt dafür wählen, zu dem er die guten Ergebnisse mitteilt, anstatt sie ohne Not an einer anderen Stelle unterzubringen.
Aber das „Untreue“ oder „eine plötzlich gefundene Milliarde“ zu nennen und Missbilligungsanträge zu stellen, das hat schon was, allerdings nichts, dem man hier zustimmen sollte. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Rede des Finanzministers haben wir gerade von seinen auf Kölner Empfängen und Ähnlichem gesammelten Erfahrungen gehört. Ich will jetzt in diesem Wortbeitrag nicht erforschen, ob sie Halbwahrheit, Viertelwahrheit oder verdeckte Wahrheit waren, wann und wo Sie was gesagt haben. Das haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss heute Morgen gemacht und werden es heute Abend fortsetzen.
Das ist Ihre erste Rede, nachdem Sie zu den 1,3 Milliarden € in der Öffentlichkeit gesprochen haben. Sie haben erneut mit dieser Legende der Abschlussbilanz der alten Regierung begonnen.
Heute Morgen haben Sie hier noch einmal das Bild vom Spitzbuben und der alten Dame gemalt. Ich hätte erwartet, dass Sie erklären: Die Zahlen sind jetzt anders, als wir es im Dezember erwartet hatten. Das Wort von der Abschlussbilanzfälschung ist falsch. Das Wort vom Täuschen ist falsch.