Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind damit am Ende der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/1206, den Antrag Drucksache 15/127 abzulehnen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses angenommen und der Antrag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt worden.
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/1207, die mit Vorlage 15/259 beantragte Genehmigung zu erteilen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Empfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung Drucksache 15/1208 seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit Zustimmung der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen worden.
Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften des Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2010 – Nachtragshaushaltsgesetz 2010
Zunächst war hierzu keine Debatte vorgesehen. Die Fraktionen haben sich aber darauf verständigt, dass es eine Aussprache zu Tagesordnungspunkt 13 gibt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Blick auf die vorgerückte Stunde möchte ich den Antrag, den die Fraktionen von FDP und CDU heute zu dem eigentlich ohne Debatte vorgesehenen Tagesordnungspunkt 13 eingebracht haben, in der gebotenen Sachlichkeit wie aber auch Kürze begründen.
Das Parlament hat im Landtag von Nordrhein-Westfalen am 16. Dezember des vergangenen Jahres mit knapper Mehrheit den Nachtragshaushalt zum Haushaltsjahr 2010 verabschiedet.
Gegen dieses Gesetz haben die Fraktionen von FDP und CDU ein Normenkontrollverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof angestrengt und zugleich einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen den Vollzug dieses Gesetzes gestellt.
Am 18. Januar 2011 hat das Verfassungsgericht dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in wesentlichen Punkten stattgegeben.
Das Gesetz sieht vor, dass neben den unmittelbar am Verfahren Beteiligten, den antragstellenden Fraktionen und der Landesregierung, auch dem Parlament, vertreten durch den Landtagspräsiden
Mit Schreiben vom 21. Dezember 2010 hat der Präsident des Verfassungsgerichtshofs dem Landtag Gelegenheit gegeben, sich bis zum 28. März 2011 zu dem Verfahren zu äußern.
Am vergangenen Mittwoch hat sich erstmalig der Rechtsausschuss mit der Frage der eigenständigen Stellungnahme des Parlaments befasst. In dieser Sitzung haben die Mitglieder der SPD-Fraktion sowie Grüne und Linke darum geworben, dass man diesem Antrag zustimmt. Wir haben das als Union getan. Diesem Anliegen sind wir gefolgt; denn wir sagen: Alles, was der Wahrheitsfindung dient, muss geleistet werden.
Über das Ob einer eigenständigen Stellungnahme des Parlaments wurde also in der Sitzung entschieden. – So weit zum Verfahren.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, nun sprechen wir über das Wie. Wie äußert sich das Parlament zu diesem Verfahren?
Bei klarer Parlamentsmehrheit war es in der Vergangenheit Usance, dass der Landtag in der Stellungnahme gegenüber dem Gericht die Auffassung der Mehrheitsfraktionen im Parlament inhaltlich wie rechtlich noch einmal artikuliert und sich im Ergebnis für die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ausspricht.
Dieser Usance können wir jedoch aufgrund der Ereignisse seit der Klageerhebung nicht mehr beitreten. Wir sind der Auffassung, dass sie nicht mehr Platz greifen kann. Das möchte ich wie folgt begründen:
mit Stimmen der Linken, von denen sich Abgeordnete nachher sogar als verwirrt bezeichnet haben. Sie wussten nicht genau, worüber sie abstimmten.
Das Verfassungsgericht hat im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens erstmalig in der Republik den Haushalt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gestoppt und dem Antrag entsprochen. Man muss nicht lange Jura studiert haben, um zu wissen, dass für die Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz eine wesentliche Säule ist – selbst wenn es nur ein summarisches Verfahren ist –, wie gegebenenfalls der Ausgang in der Hauptsache sein könnte, also wie begründet der Antrag ist.
Der Finanzminister hat – darüber haben wir heute eine lebhafte Debatte geführt – in den letzten Tagen im Wege der wundersamen Geldvermehrung 1,3 Milliarden € gefunden. Deshalb hat wohl niemand an dieser Stelle einen Zweifel daran, dass