Protocol of the Session on February 2, 2011

dieser Haushalt so, wie er als Nachtrag verabschiedet wurde, nicht mehr verabschiedet wird.

(Monika Düker [GRÜNE]: Können Sie ein- mal zum Thema sprechen?)

Wem das immer noch nicht reicht, den weise ich auf die Geschehnisse bei der letzten Rechtsausschusssitzung hin. Da wurde nicht etwa motiviert, man möge sich inhaltlich der Sache annehmen. Mit Genehmigung des Präsidenten darf ich zitieren. Herr Körfges führte aus: „Es gehe um die schwierige Abgrenzung zwischen den Rechten der Verfassungsorgane.“

Als er dann zu Recht sowohl von mir als auch vom Kollegen Orth kritisiert wurde, führte dazu der Kollege Aggelidis aus: Nein, der Landtag müsse seine Rechte wahren, und zwar vor allem angesichts der Gefahr – ich betone: Gefahr –, dass das Gericht möglicherweise in die Haushaltsautonomie des Landtags eingreift. – Hier wird also ganz klar gesagt: Es gilt, in diesem Verfahren das Ziel zu verfolgen, dass das Gericht in dieser Nische nichts zu suchen hat.

Deshalb sehe ich zur Stunde keine Veranlassung und keine Möglichkeit für den Präsidenten dieses Parlaments, eine klare Mehrheit herbeizuführen, wie wir uns zu artikulieren haben. Deshalb haben wir uns zu dem Antrag entschlossen. Wir wollen zum einen noch über das Wie gemeinsam mit Ihnen eine Debatte zu führen, weil es den demokratischen Gepflogenheiten Rechnung trägt und die Mehrheit in dieser Frage in diesem Hause wirklich nicht klar und absehbar ist, und zum anderen erscheint uns Ihre Rechtsauffassung in der Sache sehr bedenklich, wie Sie sich dort artikuliert haben.

Herr Abgeordneter, bitte.

Deshalb können wir nur anmahnen: Mäßigen Sie sich gegenüber dem Gericht! Mäßigen wir uns in der Einlassung! Warten wir mit Gelassenheit ab, wie die Gerichte zu diesem Thema entscheiden werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Droste. – Für die SPD-Fraktion spricht der Herr Abgeordnete Wolf.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist – das haben mir die erfahreneren Kollegen meiner Fraktion versichert – meines Erachtens schon ein sehr ungewöhnlicher Vorgang, dass es hier in der rein formalen Frage des Äußerungsrechts des Landtags gemäß § 48 Abs. 1 des Verfassungsgerichtsgesetzes überhaupt zu einer

Debatte kommt. Es scheint, meine Damen und Herren, in der Nachbetrachtung der Sitzung des Rechtsausschusses zu einem Missverständnis gekommen zu sein:

Herr Kollege Körfges hat in der Sitzung dargelegt, warum die SPD-Fraktion gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen den Wunsch hat, sich im laufenden verfassungsgerichtlichen Verfahren zu äußern. Er wies auf die durchaus mögliche Tragweite der im Mittelpunkt stehenden verfassungsrechtlichen Frage hin. Alleine vom juristischen Standpunkt aus gesehen – Herr Dr. Droste, da würden Sie mir wahrscheinlich zustimmen – ist das eine sehr spannende Frage, die – das führt auch Ihr Klagevertreter aus – selbst im Senat des Bundesverfassungsgerichts höchst umstritten ist und unter Staatsrechtlern unterschiedlich gesehen wird.

Das alles diente lediglich der Klarstellung, warum wir als Landtag insgesamt eine Stellungnahme im laufenden Verfahren abgeben sollen. Das war ausdrücklich auch kein Vorgriff auf die Stellungnahme des Landtags, die noch folgen wird. Es war auf keinen Fall davon die Rede, das Gericht in seine Schranken zu weisen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Anders lässt sich die Reaktion der Mitglieder des Rechtsausschusses ja auch nicht erklären. Sie haben es ausgeführt: Dem Wunsch meiner Fraktion traten die Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion, Herr Biesenbach, selbstverständlich und sofort bei. Herr Dr. Orth erklärte für die FPD vorab eine Stimmenthaltung, sodass es zu dieser einstimmigen Empfehlung des Rechtsausschusses gekommen ist.

Ich möchte mit einem zweiten Missverständnis aufräumen, das sich in Ihrem Entschließungsantrag andeutet. Das ist das Missverständnis, meine Fraktion würde in irgendeiner Art und Weise das Verfassungsgericht dieses Landes missachten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir als Sozialdemokraten das Verfassungsgericht achten und die dort gefällten Entscheidungen respektieren, steht außer Frage. Das galt in der Vergangenheit, und das gilt selbstverständlich auch in Zukunft.

(Beifall von der SPD)

Sollte der Landtag nun der Empfehlung des Rechtsausschusses folgen – davon gehe ich aus –, obliegt es dem Präsidenten, den Landtag zu vertreten und durch einen Bevollmächtigten eine Stellungnahme abzugeben. Ich gebe Ihnen recht: Dies kann in Einzelfällen für den Präsidenten schwierig werden. Das kann zu einem Konflikt mit seiner Neutralitätspflicht führen. In dieser Weise, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, verstehe ich auch Ihren Hinweis mit gebotener Zurückhaltung. Ich denke aber, dass sich das von selbst versteht.

Das ist eine Sachdiskussion die – wenn Sie einmal in die Geschichtsbücher schauen – bereits in den

50er-Jahren im Deutschen Bundestag diskutiert wurde und auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hat. Die herrschende Meinung zu diesem Punkt ist klar: Der Präsident vertritt das Anliegen des Parlaments in der Gesamtheit. In den Fällen, in denen Teile des Parlaments – das gilt zum Beispiel in diesem Normenkontrollverfahren – mit unterschiedlichen Rechtsansichten gegeneinander stehen, vertritt er jedoch regelmäßig die Mehrheitsmeinung, und zwar die Meinung der Mehrheit, die das angegriffene Gesetz in diesem Hause beschlossen hat.

(Beifall von der SPD)

Die von Ihnen gebotene Zurückhaltung ist unmöglich. Werfen Sie einen Blick in die Kommentierung! Dort heißt es: Qua Amt muss er nun Partei für die Mehrheitsmeinung ergreifen. – Die Meinung der parlamentarischen Minderheit wird ja auch bereits ausreichend durch die 80 Klägerinnen und Kläger im Normenkontrollverfahren dargelegt und findet entsprechend Gehör.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, Ihren Wunsch, den Präsidenten dazu zu verpflichten, in seiner Stellungnahme den unterschiedlichen Ansichten der Fraktionen Rechnung zu tragen, kann eigentlich niemand gerecht werden. Überlegen Sie einmal, welche Folgen das hätte: Das bedeutete – das ist in den 50er-Jahren schon einmal diskutiert worden –, dass es eigentlich zwei Vertreter für das Parlament geben müsste, nämlich die Vertreter der Mehrheitsmeinung und den Vertreter der Minderheitsmeinung. Diese Idee hat sich aber zu Recht nicht durchgesetzt.

Diese Regelung verkennt nämlich auch, dass es in der Geschäftsordnung eine klare Regel gibt: Der Präsident spricht mit einer Stimme für das Parlament. Es kann nur eine einheitliche Stellungnahme des Verfassungsorgans Landtag geben. Daher werden wir Ihren Entschließungsantrag ablehnen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wolf. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Priggen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Droste, einfach einmal zu den Zahlen. Knappe Mehrheit: 97 Stimmen für den Nachtragshaushalt, 77 dagegen! Selbst wenn ich sieben Stimmen abziehe, sind es 90:77. Das ist nicht knapp, das wissen Sie ganz genau. Insofern ist die einleitende Begründung an der Stelle nicht korrekt.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Ich will einfach zur Kenntnis geben: Wir reden über eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschus

ses. Darin steht: „Der Landtag nimmt zu dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof Stellung.“ Sie ist im Rechtsausschuss bei Enthaltung der FDP mit Zustimmung von CDU, Grünen, SPD und Linken gefasst worden. Darüber reden wir. Das ist so korrekt gewesen. Darum geht es.

Dass bei einem Verfassungsgerichtsverfahren, bei dem 80 Abgeordnete Kläger sind, der Landtag die Auffassung der Seite vertritt, die das mit Mehrheit beschlossen hat, was beklagt wird, und nicht die Position des ganzen Hauses in der Vielfältigkeit und Widersprüchlichkeit, ist doch klar. Sie sind der Auffassung, der Nachtragshaushalt sei verfassungswidrig. Wir sind der Auffassung, dass wir einen verfassungskonformen Haushalt vorgelegt haben. Als Sie vor fünf Jahren einen Nachtragshaushalt vorgelegt haben, den die SPD beklagt hat, war auch klar, dass es an der Stelle umgekehrt läuft. Insofern ist das ein ganz normales Verfahren. Darauf sollten wir uns verständigen.

Ich verstehe, ehrlich gesagt, den Anlass der Debatte überhaupt nicht. Insofern werden wir der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses folgen und Ihren Entschließungsantrag ablehnen. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Priggen. – Für die FDP spricht der Abgeordnete Dr. Orth.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich heute sicherlich nicht um den Standardfall der Frage: Wie lässt sich der Landtag bei einem verfassungsgerichtlichen Verfahren ein? – Wir haben das in aller Regel ohne Debatte gemacht und abgestimmt; das ist richtig. In der Legislaturperiode 2000 bis 2005 haben wir aber auch hier und da eine Debatte zu dem Thema geführt, sodass es nicht völlig aus der Luft gegriffen ist. Es ist insofern nicht ungewöhnlich.

Heute haben wir eine Situation, die anders ist als 2005 bis 2010 und auch anders als 2000 bis 2005. In den zehn Jahren davor hatten wir nämlich jeweils eine klare Mehrheit. Wir haben heute eine Minderheitsregierung und keine klare Mehrheit. Dann ist die Frage: Wie definieren Sie, Herr Priggen, den Begriff der Mehrheit? Ist „Mehrheit“ immer das, was mehrheitlich in der Abstimmung war – einmal, gerade an dem Tag –, oder ist „Mehrheit“ das, was Sie hier durchgängig haben?

(Zuruf von Britta Altenkamp [SPD] – Weitere Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Wenn man dazunimmt, dass die Linke – so habe ich es auch verstanden, als ich da saß – wirklich aus Versehen dem Haushalt zugestimmt hat, dann

haben Sie aus meiner Sicht nicht die Mehrheit gehabt. Im Übrigen weiß ich auch nicht …

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Seien Sie doch mal leise. Mein Gott!

Werte Kolleginnen und Kollegen, auch bei diesem Punkt ist es leichter, wenn wir uns ein bisschen zurückhalten und Herrn Dr. Orth zuhören.

Im Übrigen

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Verstehen Sie ei- gentlich selber, was Sie da sagen?)

beschäftigt uns die Frage, ob das Parlament durch die einstweilige Anordnung vielleicht auch schlauer geworden ist, ob Sie als Rote, Grüne und Dunkelrote, obwohl Sie den Beschluss aus Münster bekommen haben, alles noch genauso sehen wie früher oder ob Sie vielleicht dazugelernt haben – was ich mir wünschen würde.

Dementsprechend haben wir heute einen Entschließungsantrag eingebracht, auch weil im

Rechtsausschuss insbesondere von der Linken der Eindruck erweckt wurde, dass das Parlament über dem Verfassungsgericht steht.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Wie kommen Sie denn darauf?)

Wenn man sagt, dass man das Verfassungsgericht in die Schranken weisen wolle, dann müssen wir hier klarstellen, dass das nicht die Auffassung des Parlaments ist, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Auch darum geht es heute. Ich hätte schon von Ihnen erwartet, dass Sie klar kundtun, dass sich die Vertreter der Linken im Rechtsausschuss nicht so geäußert haben, wie Sie von Rot und Grün es für sich gelten lassen wollen, meine Damen und Herren.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Sie wissen, was wir denken?)