Herr Witzel, ich wiederhole mich: Ich habe gerade schon zur Ausgangsfrage gesagt – Sie haben jetzt die Ausgangsfrage in Teilen wiederholt –, dass ich dazu keine Angaben machen kann. Grund sind die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen, aber auch ermittlungstaktische Erwägungen.
Frau Präsidentin, entschuldigen Sie, dass wir gerade noch etwas klären mussten. Vielleicht kann Herr Minister doch noch auf diese Nachfrage eingehen. – Soweit mir bekannt wurde, ist der Ordnungsdezernent Rabe nun namentlich als Beschuldigter benannt worden, Oberbürgermeister Sauerland hingegen nicht. Das warf und wirft nach wie vor in der Öffentlichkeit eine ganze Reihe von Fragen auf.
Deswegen stellt sich insbesondere die Frage, weshalb der beschuldigte Ordnungsdezernent Rabe bislang nicht vernommen worden ist, obwohl auch in Rede steht, dass er Oberbürgermeister Sauerland als seinen Chef und möglicherweise andere Verfahrensbeteiligte eventuell durch eine solche Aussage be- oder entlasten könnte.
Frau Freimuth, ich respektiere natürlich Ihren Versuch, durch die dritte Frage zu einer Antwort zu kommen. Aber meine Antwort bleibt wie bei den vorherigen Fragen: Aus Gründen des Schutzes des Persönlichkeitsrechtes der beteiligten Personen und aus ermittlungstaktischen Gründen kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten.
Vielen Dank. – Ich habe die Frage, wann der Einsatzabschnittsführer, der dem Hilfeersuchen des Crowd-Managers nachgegangen ist, vernommen wurde.
Wenn sich das auf die Mündliche Anfrage 25 bezieht, sage ich Ihnen das Gleiche: Auch für dies Person gilt natürlich ihr Persönlichkeitsrecht und ermittlungstaktische Erwägungen.
Vielleicht weiß ich, was ich fragen will; schauen wir mal. – Wir erinnern uns, dass es in der Fernsehberichterstattung und im Internet Bilder gab, die Gegenstand von Fernsehsendungen wie „Westpol“ oder von Berichterstattungen in den Printmedien waren.
Im Bereich der Rampe und der dortigen Treppe war ein defekter Gully nicht abgedeckt. Das ist vor der Love-Parade aufgefallen. Dann hat man ein einfaches Gitter darüber gelegt.
Auch diese Frage, Herr Engel, ist Gegenstand der laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Selbstverständlich wird dabei allen Hinweisen nachgegangen. Aber haben Sie bitte Verständnis, dass ich aufgrund der laufenden Ermittlungen dazu im Augenblick aus verfahrenstaktischen Gründen noch keine Angaben machen kann.
Herr Minister, ich habe gerade einen Zuruf erhalten. Auf die Kleine Anfrage hin haben Sie zu diesen Themenkomplexen bereits mitgeteilt, welche Personen Beschuldigte sind und dass sie nicht vernommen worden sind. Deswegen wundert mich Ihre Zurückhaltung an diesen Stellen.
Nicht zutreffend ist, dass das Justizministerium Namen von Beschuldigten genannt hat. Weder die Staatsanwaltschaft noch das Justizministerium hat zu irgendeinem Zeitpunkt Namen der jetzigen Beschuldigten genannt, bei denen sich ein Anfangsverdacht gefunden hat.
Danke schön, Herr Minister. – Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall. Ich stelle damit fest, dass die Mündliche Anfrage 25 ebenfalls beantwortet ist.
Wer hat an den beiden Vereinzelungsanlagen West und Ost über das Ob und Wie der Öffnung und Schließung der Eingangsschleusen entschieden – Polizei oder Veranstalter?
Nach Informationen der FDP soll sich folgende Begebenheit am Tag der Tragödie bei der LoveParade am 24. Juli ereignet haben: Die Polizei war dafür zuständig, dass auf den Zuwegen vom Bahnhof zu den Eingangsschleusen durch Vorfeldsperren verhindert wird, dass sich zu viele Menschen an den Eingangsschleusen (Vereinze- lungsanlagen) selbst aufstauen. Indes sollen diese Sperren entweder unzureichend eingerichtet bzw. so errichtet gewesen sein, dass die Besucher sie schlicht über Nebenstraßen umlaufen konnten und sich – was das Innenministerium einräumt – ca. 20.000 Menschen an der Westschleuse und später auch große Menschenmassen an der Ostschleuse aufstauten, die einen enormen Druck erzeugten und mit zunehmender Wartezeit auch teilweise aggressiv wurden.
Jedenfalls an der Westschleuse befanden sich Einsatzkräfte der Polizei. Die von der Polizei angefertigten Videoaufnahmen, die das Geschehen an den Eingangsschleusen aufzeichneten, werden vom Innenministerium sowie der Justiz unter
Verschluss gehalten. Scheinbar soll von Veranstalterseite bzw. nach dem Sicherheitskonzept ausdrücklich vorgesehen gewesen sein, dass maximal sechs von zehn Schleusen geöffnet sein durften, um eine Überfüllung bzw. einen Stau im Tunnel- und Rampenbereich zu vermeiden. Hiervon soll auf Initiative der Polizei abgewichen worden sein, um den enormen Druck vor den Eingangsschleusen abzubauen.
Der Verbindungspolizeibeamte der Polizei beim Veranstalter und ein führender Verantwortlicher des Veranstalters sollen persönlich an der Westschleuse aufgetaucht sein und den dort zuständigen, scheinbar mit Schleusen unerfahrenen Polizeibeamten angewiesen haben, dies umgehend zu korrigieren und nicht mehr als sechs Schleusen gleichzeitig zu öffnen. Scheinbar sind trotzdem in der Folgezeit auf Initiative der Polizei weitere umfassendere Öffnungen der Schleuse(n) erfolgt.
Der Innenminister hat bis heute in Abrede gestellt, dass die Polizei an den Eingangsschleusen solche verbindlichen Anweisungen erteilt hat. Dies habe im Verantwortungsbereich des Veranstalters gelegen. Es verwundert, warum der Innenminister bis heute seine in den Sitzungsprotokollen dokumentierten Einlassungen zum Polizeieinsatz nicht klarstellt. Aufgrund der vorhandenen Videobilder und des Polizeiberichts aus Essen wirft dieses Verhalten Fragen auf, ebenso wie der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft diesen und andere Umstände bzw. Verantwortlichkeiten scheinbar bis heute nicht zufriedenstellend beleuchtet hat!
Wer hat an den beiden Vereinzelungsanlagen West und Ost über das Ob und Wie der Öffnung und Schließung der Eingangsschleusen entschieden – Polizei oder Veranstalter?
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Ich komme der Bitte um Beantwortung der Frage des Herrn Engel gern nach.
In dieser Anfrage unterstellt die FDP der Landesregierung eine mangelnde Aufklärung der Tragödie. Dies weise ich im Namen der Landesregierung ausdrücklich zurück und stelle wiederholt klar, meine sehr verehrten Damen und Herren:
Die Landesregierung hat von Anfang an auf Transparenz und größtmögliche Offenheit gesetzt und mögliche Fehler des Polizeieinsatzes nicht ausgeschlossen. Das hat uns von anderen handelnden Institutionen und Personen deutlich unterschieden. Daran ändert auch nichts der Vorwurf, insbesondere vonseiten der FDP, wie er in dieser Anfrage vorgetragen wird.
Die in den Medien erhobenen Vorwürfe, die sich auf Aussagen des Veranstalters berufen, sind allen Beteiligten bekannt. So hat der sogenannte und selbst ernannte Crowd-Manager bereits in einem Interview des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, Ausgabe 32/2010 – das müsste im August gewesen sein –, den Vorwurf erhoben, die sogenannte Vereinzelungsanlage West sei auf Weisung eines leitenden Polizeibeamten vollständig geöffnet worden. Das ist also eine Nachricht, die bereits im August ihren Niederschlag in den Medien gefunden hat. Diese Vorwürfe dürfen daher auch der ermittelnden Staatsanwaltschaft bekannt sein und von dieser geprüft worden sein.
In diesem Zusammenhang möchte ich die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Duisburg vom 18.01.2011 nicht unerwähnt lassen. Danach ergibt sich ein Anfangsverdacht gegen insgesamt 16 Personen, davon 11 aus dem Verantwortungsbereich der Stadt Duisburg, vier aus dem Kreis des Veranstalters und ein Polizeibeamter. Nach den mir vorliegenden Informationen befindet sich darunter dieser eine leitende Polizeibeamte.
Meine Damen und Herren, ich überlasse es Ihnen, das Zahlenverhältnis im Zusammenhang mit dem Unglück bei der Love-Parade selbst zu bewerten.
Fest steht jedenfalls: Die Pressemitteilungen enthalten nichts Neues. Leider wird hier erneut versucht, der Polizei Duisburg die Schuld für das Versagen des Sicherheitskonzeptes der Stadt und des Veranstalters zuzuschieben.