Fest steht jedenfalls: Die Pressemitteilungen enthalten nichts Neues. Leider wird hier erneut versucht, der Polizei Duisburg die Schuld für das Versagen des Sicherheitskonzeptes der Stadt und des Veranstalters zuzuschieben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben immer gesagt, dass man, wenn das Sicherheitssystem der Stadt und des Veranstalters völlig versagt, in einer solchen chaotischen Lage nicht erwarten kann, dass bei der Polizei alles reibungs- und fehlerfrei verläuft. Die Landesregierung ist dabei bis an die Grenzen dessen gegangen, was mit Blick auf das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft rechtlich möglich ist.
Diese Bereitschaft ist allerdings bei den anderen Beteiligten wie der Stadt Duisburg und dem Veranstalter nach wie vor nicht erkennbar. Wie anders soll man sich die durch die Staatsanwaltschaft Duisburg am 25.01.2011 durchgeführten Durchsuchungen bei Verantwortlichen der Stadt Duisburg und bei Verantwortlichen von Lopavent erklären? Beide hatten doch stets betont, an der Aufklärung mitzuwirken und alle Unterlagen herausgegeben zu haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Einzelnen hat die Landesregierung zur Information des Parlamentes und der Öffentlichkeit bisher folgende Maßnahmen getroffen:
Bereits zwei Tage nach dem Unglück habe ich persönlich die innenpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen umfassend über den damals aktuellen Sachstand unterrichtet. Ich möchte daran erinnern, dass wir im Anschluss gemeinsam den vorbildlichen
Darüber hinaus, am Folgetag, habe ich die Berufsvertretungen der Polizei informiert. Das ist von diesen gemeinsam auch öffentlich als vorbildlich gewürdigt worden. Dafür möchte ich mich noch einmal ausdrücklich bedanken.
Direkt am nächsten Tag, dem 27.07.2010, habe ich gemeinsam mit dem Inspekteur der Polizei, Dieter Wehe, die Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz informiert.
Am 4. August 2010 haben wir im Rahmen einer Sondersitzung des Innenausschusses ausführlich den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Sachstand dargestellt und diskutiert. Die von uns dazu vorbereiteten Unterlagen haben wir dem Innenausschuss unmittelbar zur Verfügung gestellt.
Am 2.September 2010 erfolgte eine weitere ausführliche Information des Innenausschusses über den aktuellen Erkenntnisstand. Unter anderem wurden ein umfangreicher Fragenkatalog beantwortet und polizeiliche Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Am 8. September wurde durch den Justizminister der aktuelle Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Rechtsausschuss dargestellt.
Meine Damen und Herren, das Polizeipräsidium Essen wurde durch das Innenministerium mit der Nachbereitung des polizeilichen Einsatzes der Love-Parade beauftragt. Der vorläufige Abschlussbericht des Polizeipräsidiums ist meinem Haus mit Datum vom 31. Oktober 2010 vorgelegt worden. Diesen Bericht haben wir über das Justizministerium der ermittlungsführenden Staatsanwaltschaft Duisburg übermittelt.
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Duisburg hat dazu am 3. November 2010 Folgendes mitgeteilt – ich zitiere –:
Der Abschlussbericht des Polizeipräsidiums Essen vom 31.10.2010 wertet die in Anlage 2 aufgeführten Einsatzunterlagen, Einsatzaufzeichnungen aus, die zum Zwecke der Dokumentation der Einsatzvorbereitung und des Einsatzverlaufs durch die beteiligten Polizeibehörden erstellt wurden. Diese Unterlagen sind Beweismittel im hiesigen Ermittlungsverfahren. Die Verfasser der Unterlagen sind Zeugen im Verfahren.
Eine Veröffentlichung der Unterlagen wäre geeignet, Einfluss auf Aussagen, insbesondere der polizeilichen Zeugen, zu nehmen. Ich widerspreche daher der Erörterung des Abschlussberichtes einschließlich der Anlage 2 sowohl in öffentlicher als auch in nichtöffentlicher Sitzung.
Dieser Bewertung, meine Damen und Herren, ist im Übrigen der Generalstaatsanwalt Düsseldorf beigetreten.
Herr Kollege Engel, das Ministerium – das habe ich gerade erläutert – hält nichts unter Verschluss, wie Sie darstellen. Wie das verfassungsrechtlich zu bewerten ist, hat Ihnen der Justizminister heute und bereits am 19.01.2011 zu Ihrer Kleinen Anfrage 421 entsprechend erklärt.
Die Landesregierung hat zwischen dem umfassenden Informationsrechts des Parlaments einerseits und einer möglichen Gefährdung des Strafverfahrens andererseits abzuwägen. Diese konkrete Abwägung hat dazu geführt, das Votum der Staatsanwaltschaft Duisburg zu beachten und alles zu unterlassen, was auch nur den Anschein einer Gefährdung des Ermittlungsverfahrens erwecken könnte. Die Landesregierung wird weiterhin alles tun, um die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu unterstützen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Frage der Verantwortlichkeit an den Vereinzelungsanlagen hat die Landesregierung im Innenausschuss am 2. September umfassend informiert. Ich möchte aus dem Protokoll zitieren:
Der Veranstaltungsbereich der Love-Parade in Duisburg am 24.07.2010 umfasste den alten Güterbahnhof, die Rampen sowie den gesamten Bereich des Karl-Lehr-Brückentunnels einschließlich der Sperrstellen des Veranstalters an der Düsseldorfer Straße als westliche Begrenzung und der Grabenstraße als östliche Begrenzung. Dieser gesamte Bereich einschließlich der Zugangsschleusen und die gesamte Zu- und Ablaufregelung der Besucher stand in der Verantwortung des Veranstalters.
Zur Besuchersteuerung sollten vom Veranstalter zwei Zugangsschleusen mit einer jeweiligen Kapazität von 30.000 Menschen pro Stunde pro Schleuse eingerichtet werden.
Für die Wahrnehmung der Aufgaben des Veranstalters war der Einsatz von 1.000 Ordnern verbindlich zugesagt. 150 davon sollten auf der Karl-LehrStraße einschließlich der Zugangsschleusen, der Tunnelbereiche sowie der Rampen eingesetzt werden.
Die Zugangsschleusen sollten – so die Planung – gegen elf Uhr geöffnet werden. Bei Bedarf sollte bereits um zehn Uhr geöffnet werden, um frühzeitig möglichen Verdichtungen entgegenzuwirken.
Zu den Aufgaben finden sich Aussagen, die Ihnen auch in Form des Zwischenberichts der Stadt Duisburg vorliegen. Ich zitiere – damit Ihnen die Suche erleichtert wird – aus Anlage 15 des Anlagenbandes.
Was ist die jeweilige Aufgabenstellung der verschiedenen Institutionen? – Hier zunächst zu den von der Ordnungsbehörde, also der Stadt Duisburg, zu treffenden Maßnahmen:
„Prüfung der Schließung des Geländes in Absprache mit den BOS (Behörden und Organisa- tionen mit Sicherheitsaufgaben)/dem Veranstalter innerhalb einer Telefonkonferenz,
Die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde bezog sich auf das Schließen des Geländes, auf die Information der Besucher, die auf dem Weg zum Gelände waren, und gegebenenfalls die Unterstützung des Veranstalters.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Engel, dies zeigt, dass Ihre Behauptung, nach dem Sicherheitskonzept hätten maximal sechs von zehn Schleusen geöffnet sein dürfen, einer Grundlage entbehrt.
Mir ist auch nichts davon bekannt, dass, wie Sie sagen, ein Verbindungsbeamter der Polizei beim Veranstalter und ein führender Verantwortlicher des Veranstalters persönlich an der Westschleuse aufgetaucht seien.
Herr Engel, es ist Ihnen unbenommen, diese Erkenntnisse sowie Informationsquellen, die Ihnen vorliegen, der Staatsanwaltschaft Duisburg mitzuteilen.
Im Übrigen stellt sich die Frage, ob man erklären kann, welchen Sinn ein Sicherheitskonzept haben soll, das vorsieht, dass nur sechs von zehn Schleusen geöffnet sein sollen.
Hinsichtlich der Entscheidungskompetenz bei drohender Überfüllung am Veranstaltungstag wurde in einem Workshop, an dem neben der Polizei auch Vertreter des Veranstalters und der Stadt Duisburg teilgenommen haben, folgender Punkt verbindlich vereinbart – ich zitiere auch hier –:
„Die Entscheidung über eine (drohende) Überfüllung des Veranstaltungsgeländes und den damit verbundenen Maßnahmen (kein Einlass mehr auf das Gelände) wird in einer Telefonkonferenz besprochen. Die endgültige Entscheidung trifft die Ordnungsbehörde; die übrigen Teilnehmer der Telefonkonferenz nehmen eine Beratungsfunktion wahr.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich auf den Vorwurf der Mündlichen Anfrage eingehen, dass die polizeilichen Vorsperren unzureichend eingerichtet gewesen seien. Ich mache noch einmal deutlich: Zu den Aufgaben der Polizei außerhalb des Veranstaltungsgeländes und den polizeilichen Vorsperren hat der Inspekteur der Polizei, Dieter Wehe, in der Sondersitzung des Innenausschusses am 4. August folgende Aussage getroffen – ich zitiere :
„muss sicherstellen, dass die Besucher möglichst reibungslos und sicher über die öffentlichen Straßen und Wege auf das Veranstaltungsgelände gelangen können. Das heißt, die Polizei übernimmt die Sicherheitsmaßnahmen außerhalb des abgesperrten Veranstaltungsgeländes, insbesondere an neuralgischen Punkten im gesamten Stadtgebiet.“
Ich möchte in dem Zusammenhang noch einmal deutlich machen, dass sich die Einwohnerzahl der Stadt Duisburg an diesem Tage nahezu verdoppelt hatte und dass außerhalb des Veranstaltungsgeländes, also im Verantwortungsbereich der Polizei, die Menschen Gott sei Dank keinen größeren Schaden genommen haben.
Im Übrigen hat hierzu die Polizei auf den Zuwegen sogenannte Vorsperren eingerichtet, die die Besucherströme regulieren sollten. Das ist bekannt und im Protokoll über die Sitzung am 2. September ausdrücklich beschrieben und nachzulesen.
Meine Damen und Herren, ich habe immer gesagt, dass die Landesregierung alles daran setzt, um die Tragödie aufzuklären. Für die Landesregierung, aber auch für mich persönlich gilt nach wie vor, dass wir das Parlament und die Öffentlichkeit so schnell wie möglich über das Geschehen und den jeweils aktuellen Wissensstand informieren. Zu dieser Verpflichtung stehen wir unverändert.
Wir haben allerdings immer genauso klargemacht und genauso unmissverständlich deutlich gesagt, dass uns das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren dabei sehr enge Grenzen setzt. Es ist mir unverständlich, wie Sie, meine Damen und Herren von der FDP, zu der Bewertung kommen, die Staatsanwaltschaft habe bedeutsame Umstände bzw. Verantwortlichkeiten bis heute nicht zufriedenstellend beleuchtet.
Das ist eine Form – der Einwurf sei gestattet – einer Justizschelte – dabei leistet eine Einsatz- und Ermittlungskommission mit großem personellen Aufwand und Engagement ihre Arbeit –, die ich persönlich zum jetzigen Zeitpunkt in Form und Art als völlig inakzeptabel betrachte. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.