Erstens. Rückmeldekultur – Herr Kaiser, das müssten Sie eigentlich wissen; Sie sind doch schon so lange im Geschäft und gelten als schulpolitischer Experte Ihrer Fraktion – bedeuten doch keine Noten. Rückmeldekultur ist auch nicht das, was bei uns früher, als wir noch in die Schule gegangen sind, oben am Kopf des Zeugnisses stand, wo Sachen standen wie „könnte ordentlicher schreiben“, „muss ihre Sachen in Ordnung halten“. Das ist doch alles Schwachsinn. Wenn ich mir zum Beispiel die verschiedenen Plätze der Abgeordneten hier anschaue, wie die aussehen – soll ich von da aus auf die Qualität Ihrer Beiträge im Plenum schließen? Das würden Sie als abenteuerlich zurückweisen.
Rückmeldekultur in Schulen ist etwas völlig anderes. Das bedeutet nämlich, dass sowohl zu den fachlichen als auch zu den methodischen und den Arbeitsvorgängen spezielle Fragebögen existieren, dass Schülerinnen und Schüler aber genauso gut zurückmelden, wo sich die Lehrkraft verändern muss, damit sie mehr Hilfen gibt, was von dem, was die Lehrkraft in ihrem didaktischen Arrangement anbietet, nicht verstanden wird. Das ist Rückmeldekultur in Schulen. Das hat nichts mit dem zu tun, was da oben auf dem Zeugnis in diesen merkwürdigen Halbsätzen steht.
Das ist auch der Grund für uns, warum wir auf keinen Fall diesem Antrag von SPD und Grünen zustimmen werden, weil Sie das nämlich offenhalten. Und zwar halten Sie das offen – dafür bin ich Ihnen wirklich böse – nicht für die Schulkonferenz, sondern ausschließlich für die Lehrkräfte.
Sie wollten ja meinem Antrag nicht beitreten. Ich sage es noch einmal. Das können wir gerne machen, Herr Witzel. Überzeugen Sie doch die CDUFraktion, aber die ist natürlich per se nicht dabei, weil über dem Antrag ja „Die Linke“ steht. Dann können die ja gar nicht zustimmen, selbst wenn das der tollste Antrag der Welt wäre. Das wissen Sie doch, Herr Witzel. Machen Sie doch hier nicht die Welle! Jedenfalls versetzt der Antrag von SPD und Grünen, um noch mal ernsthaft zu werden, die Ver
setzungskonferenz, in der weder Eltern noch Schülerinnen und Schüler sitzen, in die Lage, dieses zu tun, nämlich …
Nein, Entschuldigung, Frau Beer, das ist schlicht falsch. Die Schulkonferenz kann nur Kriterien dafür entwickeln. Kriterien heißt: Welche Formulierung nehmen wir denn? Genau das ist das Problem. Denn es steht nicht mehr im Benehmen der Schulkonferenz, ob überhaupt oder ob nicht, sondern nur die Kriterien dafür. Das finde ich grundsätzlich falsch. Die Kopfnoten gehören abgeschafft.
Denn Sie argumentieren die ganze Zeit, warum Kopfnoten in dieser Art und Weise schwachsinnig sind. Dann hätten Sie auch konsequent sein sollen.
Ich finde, aus meiner Erläuterung ist ziemlich deutlich geworden, warum wir Ihrem Antrag nicht zustimmen werden. Da es aber gegenüber dem herrschenden Zustand, den Sie – FDP und CDU – herbeigeführt haben, sozusagen die weniger schlechte Lösung ist, werden wir uns enthalten.
(Beifall von der LINKEN – Ingrid Pieper-von Heiden [FDP]: Das überrascht mich! – Gun- hild Böth [LINKE]: Bringen Sie mal einen An- trag bei; dann machen wir das sofort klar!)
Vielen Dank, Frau Kollegin Böth. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Löhrmann das Wort. Bitte sehr, Frau Ministerin.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Gerade sind die interessanten Varianten deutlich geworden, dass es nicht um die Sache geht, sondern darum, welche Ideologie höhergesetzt wird. Darum ging es jetzt bei der FDP und bei der Linkspartei.
Ich will aber gerne die Gelegenheit nutzen, zu dem sich abzeichnenden Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen Stellung zu nehmen. Der Gesetzentwurf greift eine bis zum Jahr 2006 geltende Rechtslage auf, die durch folgende Elemente gekennzeichnet war: die Übergangsempfehlung der Grundschule, das Beratungsgespräch mit den Eltern und das Letztentscheidungsrecht der Eltern. Durch die Schulgesetzänderung im Jahr 2006 wurde ein sehr kompliziertes, die Schulen und die Schulaufsicht wie auch Eltern und Kinder belastendes Verfahren eingeführt, nach dem Kinder, deren Eltern eine von der Grundschulempfehlung abweichende weiterführende Schule wählen wollten, einen Prognoseunterricht zu absolvieren haben. Die Einführung dieser Regelung – daran will ich noch mal erinnern – ist damals im Parlament
Dieses Verfahren wird mit dem Inkrafttreten dieser Novelle in wenigen Tagen abgeschafft. Das mit der Schulgesetzänderung von der alten Landesregierung verfolgte Ziel, das Wahlverhalten der Eltern und damit die Verteilung auf die Schulformen zu ändern, ist, wie zu erwarten war, verfehlt worden, weil sich der Elternwille durch solche Maßnahmen nicht steuern und nicht begrenzen lässt. Auch deshalb erhält der Elternwille bei SPD und Grünen wieder wie früher absolute Priorität. Die Grundschulen haben wieder die Möglichkeit, ihre Auffassung frei von der Belastung eines möglichen gerichtlichen Verfahrens sowie des ebenfalls anfechtbaren Prognoseunterrichts zu äußern und den Eltern damit eine zusätzliche qualifizierte Empfehlung zu geben, die über die Aussagen des Zeugnisses hinausgeht.
Alle, die im Erziehungs- und Bildungsbereich Verantwortung tragen, müssen dafür sorgen, dass Kindern und Jugendlichen die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, die sie brauchen, um im Alltag und Beruf bestehen und mit neuen Herausforderungen konstruktiv umgehen zu können. Neben Sach- und Fachwissen sind dies besonders Kompetenzen, wie zum Beispiel Lern- und Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit und
Erfolgreich werden Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler vor allem dann sein, wenn Rückmeldungen über Lern- und Entwicklungsprozesse selbstverständlicher Teil des Schulalltags sind. Zeugnisse müssen deswegen über die Leistungsbewertung in den einzelnen Fächern hinaus Rückmeldungen über soziale Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler enthalten, die sich nicht nach der Notenskala richten.
Besonders an die Adresse der CDU, die das C in ihrem Parteinamen so gerne betont, will ich auch noch mal daran erinnern: Es waren insbesondere die kirchlichen Schulen, die gesagt haben, dass diese Form einer Ziffernote für das Sozial- und für das Arbeitsverhalten der Kinder und Jugendlichen nicht den ethischen Grundsätzen der Kirchen entspricht. Deswegen haben sie sehr an uns appelliert, diese Form zurückzunehmen.
Bei der Entscheidung über die Aufnahme von Aussagen über das Arbeits- und Sozialverhalten hat sich die Versetzungskonferenz an den Grundsätzen zu orientieren, die von der Schulkonferenz aufzustellen sind. Die Schulkonferenz kann beispielsweise entscheiden, ob Aussagen als freier Text formuliert werden sollen oder ob Standardformulierungen verwendet werden sollen. Sie kann auch darüber entscheiden, ob alle Schülerinnen und Schüler ein
bezogen werden sollen oder ob Aussagen in alle Zeugnisse oder nur in Zeugnisse bestimmter Jahrgangsstufen aufgenommen werden.
Diese Gesetzesänderung wird bereits für die Zeugnisse für das erste Schulhalbjahr 2010/2011 Wirkung entfalten. Schon die Schullaufbahnbescheinigungen für die Jahrgangsstufe 13, die am 14. Januar 2011 ausgehändigt werden, werden keine Kopfnoten mehr enthalten. Hierüber werde ich, sofern der Landtag den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen beschließt, die Schulen noch in dieser Woche informieren. Selbstverständlich werde ich den Schulen darüber hinaus für das neue Schuljahr Hinweise zur praktischen Umsetzung der neuen Regelung geben.
Es ist häufig davon gesprochen worden, dass die Wirtschaft die Kopfnoten unbedingt wolle. Wenn man mit der Wirtschaft und mit den Vertreterinnen und Vertretern aus IHK und Kreishandwerkerschaft spricht und ihnen erläutert, wie wenig eine Ziffernote zum Arbeits- und Sozialverhalten über die wirklichen Qualifikationen von jungen Menschen aussagt, sind sie sehr wohl in der Lage zu sehen, dass das keine hinreichende Entscheidungsgrundlage etwa für die Einstellung eines jungen Menschen für eine Ausbildung ist und nicht aussagekräftig ist.
Meine Damen und Herren, Gemeinden und Kreise sind als öffentliche Schulträger gemäß § 81 Schulgesetz verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Mit der Möglichkeit, durch eine kommunale Rechtsverordnung Schuleinzugsbereiche zu bilden, erhalten die öffentlichen Schulträger wieder ein planerisches Instrument zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen. Schuleinzugsbereiche sind den öffentlichen Schulträgern und auch den weiterführenden Schulen vertraut. Bis zu der Schulgesetzänderung im Jahr 2006 konnten sie jahrzehntelang von den Schuleinzugsbereichen Gebrauch machen.
Schuleinzugsbereiche können dafür sorgen, dass die Schulen einer Gemeinde gleichmäßig ausgelastet sind und im Gebiet einer Gemeinde annähernd gleiche Klassenstärken erreicht werden. Schuleinzugsbereiche setzen voraus, dass es in einer Gemeinde mehrere Schulen einer Schulform gibt. In kleinen Gemeinden ist das im Bereich der Sekundarstufe häufig nicht der Fall, und deswegen gibt es dort auch keine Schuleinzugsbereiche.
Anders als bei den früheren Schulbezirken für Grundschulen und für Berufsschulen bleibt die Wahlfreiheit der Eltern bei der Bildung von Schuleinzugsbereichen grundsätzlich erhalten. Die Aufnahme ihres Kindes kann jedoch abgelehnt werden, wenn sie nicht im Schuleinzugsbereich wohnen.
Ein Schulträger wird die Schuleinzugsbereiche so bilden, dass deren Größe mit der Aufnahmekapazität der Schulen korrespondiert. Meine Damen und
Herren, wir, SPD, Grüne und auch die Landesregierung, haben – Herr Link hat das schon sehr deutlich gesagt – das Gefühl und die Zuversicht, dass die Gemeinden unseres Landes sehr qualifiziert mit diesem ihnen wieder eingeräumten Instrument umgehen und es nicht missbrauchen werden.
Es ist völlig abwegig und durch keinerlei historische Erfahrung belegt, dass ein Schulträger Schuleinzugsbereiche so festlegen wird, dass manche Schule des Andrangs kaum noch Herr wird, während andere austrocknen. Wenn eine Kommune so vorgehen würde, dann würde das in einer Gemeinde kommunalpolitische Auseinandersetzungen hervorrufen, die der Schulträger und die örtlichen Verantwortlichen nur verlieren würden, wenn sie so an diese Sache herangehen würden.
Aber selbst wenn man einem Schulträger die Absicht der Manipulation unterstellte, würden ihm Schuleinzugsbereiche nicht helfen. Denn die verweigerte Aufnahme an einer Schule mit Anmeldeüberhang wäre immer ein wichtiger Grund für die Aufnahme an einer anderen örtlichen Schule derselben Schulform.
Meine Damen und Herren, die Beschlussempfehlung sieht für die Schulkonferenzen der Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen die Drittelparität von Lehrern, Eltern und Schülervertretern vor. Diese Drittelparität in der Schulkonferenz ist nichts völlig Neues. Viele andere Bundesländer kennen sie bereits seit Jahren. Nach dem Schulgesetz von 2005 sollte sie auch in NordrheinWestfalen eingeführt werden. Hierzu ist es nicht gekommen, da sie mit der Novellierung im Jahr 2006 wieder abgeschafft worden ist.
Wichtig ist mir noch, darauf hinzuweisen, dass die Drittelparität verfassungsgemäß ist. Zum einen erkennt unsere Landesverfassung das Mitwirkungsrecht der Eltern an der Gestaltung des Schulwesens in Art. 10 ausdrücklich an. Zum anderen lässt die gesamte Schulmitwirkung die staatliche Verantwortung für die Gestaltung des Schulwesens unberührt. Die Schulkonferenz muss bei ihrer Tätigkeit selbstverständlich formelle Gesetze, Rechtsverordnungen und Selbstverwaltungsvorschriften beachten.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung begrüßt es, wenn diese Schulgesetznovelle heute beschlossen wird, und sie wird sie zeitnah an die Schulen und Schulträger kommunizieren. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Recker das Wort.
Ich darf darauf hinweisen: Mein Zischen gerade hatte den Grund, dass eine unheimliche Geräuschkulisse herrschte, und das war gegenüber der Ministerin nicht höflich. Ich glaube, es war angesichts der Unruhe für jeden schwierig, der Debatte folgen zu können. Insofern wäre ich dankbar, wenn der parlamentarischen Beratung angemessen hier etwas mehr Ruhe einkehren würde. – Bitte sehr, Herr Recker.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir einige wenige grundsätzliche Anmerkungen zu der Thematik.
Ich will mit einem Zitat aus dem Koalitionsvertrag der Minderheitsregierung beginnen. Dort es heißt es auf Seite 8:
Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Wo bleibt der Vorrang des Elternwillens? Wo bleibt die Wahlmöglichkeit? Wo bleiben die demokratischen Prinzipien für die Eltern, die Ihnen auf dem Papier so wichtig sind, wenn es um die freie Schulwahl geht?