Es hat aber keinen Sinn, dass Sie sagen, wenn Eltern eine Schulformwahlentscheidung befolgen: Nein, du darfst dich nicht an dieser Realschule und an diesem Gymnasium anmelden, weil der Staat besser weiß, in welchen anderen Stadtteil du dafür fahren musst. – Das ist Politik von vorgestern. Dahin wollen Sie zurück. Zum Glück haben Sie dafür nicht die Rückendeckung der Menschen.
Vielen Dank. – Ich hatte mir schon Sorgen gemacht, dass Sie vor lauter Erregung gar nicht mehr zuhören und Fragen wahrnehmen können.
Herr Witzel, wenn Sie so viel Wert darauf legen, dass Sie die Entscheidung der Eltern respektieren, könnten Sie diesem Hause dann einmal erklären, warum Sie in Ihrem veränderten Schulgesetz die Entscheidung der Eltern, welche weiterführende Schule ihre Kinder besuchen, ausgehebelt haben? Das haben Sie nämlich gemacht.
Sie haben diese Entscheidung nämlich den Schulen überlassen und damit die Entscheidungsfreiheit der Eltern unterminiert.
Frau Asch, ich beantworte Ihnen die Frage, obgleich ich in den letzten Minuten dazu schon einiges gesagt habe, sehr gerne,
(Serdar Yüksel [SPD]: Da bin ich aber ge- spannt! – Gegenruf von Britta Altenkamp [SPD]: Ich kenne die Antwort schon!)
Frau Asch, ich will Ihre Frage beantworten. Für uns ist Folgendes entscheidend – wir sagen ausdrücklich –: Wenn es in einem Bildungswesen um Standards geht …
wenn der Staat dafür entsprechende sachliche Qualitätskriterien definiert, wer welches Leistungsvermögen haben muss, um entsprechende Bildungslaufbahnen zu besuchen.
Wir können aber nicht Ihre Logik nachvollziehen, mit der Sie sagen: Wenn Entscheidungen über Bildungsstandorte an Qualitätskriterien, an sachlichen Zugangsvoraussetzungen hängen,
oder an Berechtigungen, die man vorher im Bildungswesen erworben hat, soll das aus Ihrer grünen Logik heraus alles weg.
Aber wenn jemand die entsprechende Berechtigung hat, wollen Sie als Staat bei den Schulstandorten für ihn entscheiden, welchen er zu besuchen hat.
Das macht keinen Sinn. Uns ist dieser Qualitätsbezug sehr wichtig, Frau Asch, weil wir nämlich zum Qualitätswettbewerb stehen und doch sehen, was in der Schullandschaft passiert ist: Schulen, die zwangsweise vom Staat ihre Schüler zugeführt bekommen,
Wir haben in den letzten Jahren gesehen, dass viel Kreativität entstanden ist. Das wollen wir, weil unser Bildungswesen leistungsfähiger werden muss.
(Beifall von der FDP – Serdar Yüksel [SPD]: Wo ist die Antwort gewesen? Keine Antwort auf die Frage!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Diskussion wieder ein bisschen versachlichen. Wir diskutieren heute über die Wiedereinführung von Schulbezirksgrenzen. Bis 2008 gab es in Nordrhein-Westfalen Schulbezirksgrenzen. Eltern und Schüler hatten keine freie Wahl der Grundschule und waren gezwungen, die ortsnahe Grundschule zu wählen, und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Vorstellungen entsprach oder nicht.
Nach dem Wegfall der Schulbezirksgrenzen war es Eltern erstmals möglich, ihre Kinder auch an Grundschulen anzumelden, die die besonderen und individuellen Fähigkeiten der Kinder berücksichtigen.
Die rot-grüne Minderheitsregierung versucht nun, die für Eltern und Kinder gewonnene Freiheit der Schulwahl wieder einzuschränken. Dies wäre ein Rückfall in verstaubte bildungspolitische Tage.
(Beifall von der CDU – Gunhild Böth [LINKE]: Die Wege sind so staubig dahin, oder was? – Zuruf von Sören Link [SPD])