Tatsache ist, dass die in dem „SPIEGEL“-Artikel genannte Baukostensteigerung von 200 % nicht zutrifft.
Tatsache ist, dass 2004 ein Neubau Marke „Schuhkarton“ in Düsseldorf angedacht war, der aber vor allem nicht alle Standorte des Archivs zusammenführte, für den keine baureife Planung vorlag und dessen Kosten daher nur über Faustformeln geschätzt werden konnten.
Tatsache ist weiter, dass der BLB der Landesregierung nach dem Regierungswechsel 2005 ein Mietangebot über 4 Millionen € Jahresmiete für einen solchen Neubau in Düsseldorf auf einem landeseigenen Grundstück gemacht hat, ohne dass eine abgestimmte und exakt kalkulierte Planung vorlag.
Um den Realisierungsprozess in Gang zu bringen, wurden für den Mietvertrag seinerzeit 30 Millionen € als Verpflichtungsermächtigung für die Miete in den Nachtragshaushalt 2005 eingestellt. Parallel dazu wurde der Bau- und Liegenschaftsbetrieb im September 2005 gebeten, grundsätzlich auch einen Standort im Ruhrgebiet zu prüfen, um eventuell die Nutzung denkmalwerter Industriekultur zu ermöglichen und die regionale Wirtschaftsstruktur zu stärken.
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb bezifferte die Mehrkosten einer Denkmalnutzung damals überschläglich auf das 1,1- bis 1,8-Fache gegenüber einem Neubau. Während des Prüfungsprozesses, der mehrere Standorte, unter anderem die Zeche Zollverein, betraf, machte im Sommer 2006 auch die Stadt Duisburg einen Standortvorschlag.
Das ist überhaupt kein Geheimnis. Das können Sie alles in der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Keymis, Drucksachennummer 14/2272, nachlesen.
ge und ihre Präferenz für eine Denkmalschutzlösung im Duisburger Hafen. Nach diesem Vorlauf im Kulturausschuss trafen dann am 31. Januar 2007 der Kulturstaatssekretär, der Duisburger Oberbürgermeister sowie der BLB-Geschäftsführer Tiggemann gemeinsam mit mehreren Fachbeamten die endgültige Entscheidung für den Speicher im Duisburger Innenhafen.
Die Umsetzung dieser Grundsatzentscheidung oblag nach dem Gesetz ausschließlich dem BLB. Bei einem Objekt von derartiger städtebaulich prägender Bedeutung ist es selbstverständlich, dass man einen hoch qualifizierten internationalen Architektenwettbewerb durchführt, um die architektonische Qualität zu sichern.
Vorgabe für diesen Wettbewerb war es, in den Baukörper auch den Neubau der Landeszentrale für Polizeidienste einzugliedern. Durch die vollständige Zusammenfassung des Archivs und die Einbeziehung der Polizei entstand ein Bauvolumen, das sich mit den ersten Überlegungen für den Standort Düsseldorf überhaupt nicht mehr vergleichen lässt.
Für dieses völlig andere Projekt war eine belastbare Kalkulation selbstverständlich erst auf Basis des Wettbewerbsergebnisses möglich. Diese führte dann dazu, dass der Bau- und Liegenschaftsbetrieb statt den bisher geforderten 4 Millionen € ein Mietangebot über 6 Millionen € gemacht hat. Darüber hat man sich später auch im Wesentlichen verständigt. Es gab dann aufgrund der Statik und aufgrund von Anforderungen der Denkmalpflege noch einmal Zusatzanforderungen des Bau- und Liegenschaftsbetriebs, aber damit hatte die Landesregierung überhaupt nichts zu tun. Das waren technische Projekte.
Sie können insofern nicht sagen, der Kulturstaatssekretär habe die Kosten explodieren lassen oder nach oben getrieben. Das wollte ich hier einmal klarstellen.
Im Übrigen hätte ich die herzliche Bitte: Informieren Sie sich, ehe Sie persönliche Anschuldigungen erheben, und warten Sie die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft ab. Dann können wir in Ruhe darüber sprechen. Wir haben überhaupt nichts zu verbergen. Die Landesregierung hat nichts zu verbergen. Es ist sicherlich sinnvoll, einen vernünftigen
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Weisbrich, es ist immer schön, wenn man feststellt, dass Sie hier im Hause nicht für Klamauk zuständig sind. Dafür haben Sie bei Ihrer Rede eine ganze Menge Nebelkerzen geworfen und einen Schutzwall um Herrn Grosse-Brockhoff gezogen. Mir kommen aber erhebliche Zweifel, wenn ich mir anschaue, wie das Verfahren gelaufen ist. Das, was Sie, Herr Weisbrich, heute hier abgeliefert haben, war nicht wirklich hilfreich.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat sich schon häufiger mit dem Landesarchiv beschäftigt. Früher war es der Kulturausschuss, der häufiger dazu beraten hat, in letzter Zeit sind es der Haushalts- und Finanzausschuss und der Unterausschuss des Haushalts- und Finanzausschusses für Sondervermögen und Landesbetriebe. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wuppertal beschäftigt sich jetzt auch damit, und ich finde es gut, dass sie das tut. Außerdem finde ich es gut, dass das Finanzministerium sie bei der Aufklärung unterstützt.
(Rüdiger Sagel [LINKE]: Das ist überhaupt nicht merkwürdig! – Özlem Alev Demirel [LINKE]: Was ist denn daran merkwürdig?)
nur eine Frage stellt und dann eine Pressemitteilung herausgibt, bevor der Tagesordnungspunkt in einer vertraulichen Sitzung überhaupt abgearbeitet ist, dann habe ich schon meine Zweifel daran, ob Sie wirklich Aufklärungsbedarf haben.
Das ist aus meiner Sicht reiner Populismus. Es geht hier darum, einmal deutlich darüber aufzuklären,
die bis zur nächsten Sitzung des Unterausschusses auch vorliegen wird; da bin ich mir ziemlich sicher, Frau Demirel.
Womit haben wir es eigentlich zu tun? – Das Land entscheidet sich dafür, ein zentrales Landesarchiv neu zu bauen. Nach dem Regierungswechsel 2005, Herr Weisbrich, entstand dann die Idee, dieses Archiv im Ruhrgebiet zu bauen. Später kam Duisburg ins Spiel, und zwar konkret der Standort im Duisburger Innenhafen. Rüttgers, Grosse-Brockhoff und unter anderem auch der Duisburger Oberbürgermeister Sauerland waren an dieser Entscheidung beteiligt. Bis zu diesem Punkt ist es eine politische Entscheidung, die ich überhaupt nicht kritisieren will. Als Kind des Ruhrgebietes sage ich deutlich: Das ist eine gute Entscheidung für das Ruhrgebiet.
Aber dann wird es schmutzig, Herr Weisbrich. Das Grundstück, das der BLB im Duisburger Innenhafen kaufen wollte, gehörte plötzlich nicht mehr dem ursprünglichen Eigentümer.
Wert bis dahin: 2 Millionen €. Das Grundstück wechselte mit allen Kosten zusammen vermutlich für 4 Millionen € den Besitzer.
Zunächst sollte dann mit dem neuen Eigentümer eine Entwicklung des unter Denkmalschutz stehenden Speichers im Duisburger Innenhafen vorangetrieben werden.
Da stellt sich doch schon die erste Frage: Wenn man ein Grundstück hat mit einem denkmalgeschützten Gebäude darauf, das man aber gar nicht mehr erwerben kann, weil es nämlich plötzlich jemand anderem gehört, warum lässt man sich auf so ein windiges Verfahren überhaupt noch ein, und warum prüft man nicht Alternativen?
Warum sind die nie geprüft worden? Wäre das nicht der geeignete Zeitpunkt gewesen für eine Landesregierung und für den durch die Landesregierung beauftragten BLB, diese Standortentscheidung zu überdenken? Man ging immer noch von Investitionskosten in Höhe von 30 Millionen € insgesamt aus.
Bei einem unter Denkmalschutz stehenden Speicher – möchte ich zu bedenken geben –, der normalerweise nicht einfach als Archiv umzunutzen ist, hätte man da nicht bei den möglichen Investitionskosten schon ins Grübeln kommen müssen und die
Viel wichtiger und interessanter ist aber: Wie kam es eigentlich zu diesem plötzlichen Eigentümerwechsel? – Wer aber denkt, das ist schon schmutzig genug, der irrt hier ganz gewaltig. Am Ende eines Prozesses, der die Kosten für das Land enorm explodieren ließ, stand dann doch wieder der Kauf des Grundstücks im Duisburger Innenhafen an, und zwar durch den BLB.
Jetzt erinnere ich noch einmal an die Zahlen: 2 Millionen € Wert, für 4 Millionen € vermutlich verkauft an den Grundstückserwerber, und dann weiter verkauft an den BLB zu einem „Schleuderpreis“ von 29,9 Millionen €. – Das ist ja wirklich einmal ein gutes Geschäft, das das Land gemacht hat.
Nein, nicht für das Land. Haben eigentlich beim BLB und beim damaligen Finanzminister und ganz besonders in der Staatskanzlei da keine Alarmglocken geschrillt? Hat sich da niemand die Frage gestellt, ob das überhaupt noch richtig ist? Spätestens da hätte die Notbremse gezogen werden und über Alternativen nachgedacht werden müssen.