chen, ohne das andere zu beachten. Man kann nicht sagen: Ich diskutiere nur über Regelsätze, wenn ich auf der anderen Seite weiß, dass Millionen im Bundeshaushalt bei genau den Menschen gespart werden, über die wir hier sprechen und um die es hier geht. Und für die gilt es, hier die Stimme zu erheben. Das ist der Punkt und der Ansatz, um den es hierbei geht.
Ich kann mit großem Stolz sagen, dass wir heute gemeinsam – zwar bei Enthaltung der FDP, aber doch einstimmig – den Beschluss zur Inklusion gefasst haben. Wir haben diesen Beschluss gefasst, damit Menschen, die in dieser Gesellschaft benachteiligt sind, eine Chance für Normalität erhalten und die Chance bekommen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. – Ich finde es irgendwie merkwürdig, dass wir auf der anderen Seite, wenn es um 1,7 Millionen Kinder in dieser Republik geht, so tun, als hätten wir es da mit einer anderen Welt zu tun.
Und auch das ist ein Punkt, der einer Versachlichung bedarf, nämlich insofern, dass wir auf der einen Seite durchaus gemeinsam in der Lage sind, wichtige gesellschaftliche Probleme – beispielsweise bei Menschen mit Behinderungen – anzupacken, auf der anderen Seite vielen anderen Benachteiligten gleiche Instrumente verwehren.
Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben betrifft auch alle diejenigen, die im SGB-II-Leistungsbezug sind. Diese Teilhabe an Bildung und Kultur, die Frage eines bedarfsgerechten Wohnraums statt pauschalierter Ansätze, die Frage eines Zugangs zum Arbeitsmarkt auch für Jugendliche und Arbeitslose – dies alles ist genauso eminent wichtig wie für andere gesellschaftliche Gruppen auch, hinsichtlich derer es heute in diesem Hause doch eine Übereinstimmung gab. Daher würde ich mir wünschen, dass wir es auch auf dieser Ebene versachlichen, wenn wir dort gemeinsam zu einer Zielrichtung kommen wollen.
Wenn man sich den Antrag anschaut, so stellt man fest, dass die Teilhabe aller 1,7 Millionen Kinder unter den 6,5 Millionen Menschen im Leistungsbezug von SGB II genau der Ansatz ist, der sich in dem Antrag wiederfindet. Wir wollen nicht nur eine losgelöste Diskussion bei der Frage der Regelsätze führen, sondern einen Gesamtzusammenhang herstellen, wie wir hier einen Hilfebedarf für diese Menschen schaffen können.
Um dies zu erreichen und Armut zu bekämpfen, brauchen wir einen flächendeckenden Mindestlohn in dieser Republik.
Wir brauchen keine Kürzungen der Eingliederungsmaßnahmen bei Arbeitslosen, sondern vielmehr zusätzliche Anreize für die Arbeit. Und wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, die sicherstellen, dass sich Individualität und personenorientierte Ansätze auch im SGB II wiederfinden. Dafür gilt es zu streiten. – Vielen Dank.
aber Sie haben jetzt heftig überzogen. Ich werde das demnächst etwas lauter machen, dann verstehen wir uns besser. – Es spricht für die Fraktion Die Linke Herr Zimmermann.
Das habe ich jetzt überhört. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde nicht überziehen. Es ist vieles gesagt worden. Ich möchte noch in aller Kürze auf zwei Aspekte eingehen. Einer wurde schon mehrfach genannt, und ich freue mich, dass innerhalb nur weniger Sitzungswochen wieder einmal zum Thema „Lohnabstand, Lohnanstand und Mindestlohn“ debattiert wird. Das kann man gar nicht häufig genug diskutieren.
Nachdem unsere Fraktion im Bundestag – da gieße ich mal ein bisschen Wasser in den Wein, etwa in Bezug auf Einigkeit – in den vergangenen Jahren immer wieder Anträge zum Thema „Mindestlohn“ gestellt hat, freue ich mich, dass die Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den Grünen nachziehen und in dem vorliegenden Antrag ganz deutlich machen …
Ja, das ist richtig. Das Problem ist nur, dass in acht Jahren Schröder-Regierung der Mindestlohn nicht eingeführt worden ist.
Deshalb noch einmal: Ich freue mich, dass es jetzt endlich geschehen soll. Ich möchte wegen des Zwischenrufs gerade – ich habe nicht gesehen, von wem er kam – kurz daran erinnern, dass unsere Fraktion im Bundestag den Antrag der SPD zum
nur weil er von den Linken kam. Das ist auch keine Art von Politik. Aber gut, ich freue mich jetzt über diesen Antrag. Unter anderem deshalb kann man diesem Antrag durchaus die Zustimmung geben. Darauf komme ich zum Schluss noch mal zurück.
Also: Es gibt einen Sinneswandel; das freut uns. Damit würde auch das Lohnabstandsgebot endlich erfüllt werden. In dem Antrag tun Sie aber auch ein wenig so, als ob Sie mit der gesamten Entwicklung nichts zu tun hätten. In dem Antrag findet sich nicht eine einzige Zeile, die sich mit der eigenen Rolle als Regierungspartei kritisch auseinandersetzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem vorhin schon meine Ermahnung, die Rede zu beenden, bei Herrn Neumann offensichtlich akustisch nicht angekommen ist, bitte ich, wenn ich gleich Herrn Zimmermann auch ermahnen muss, bei ihm durchdringen zu können. Ich bitte Sie deshalb sehr darum, etwas ruhiger zu sein.
Ich hoffe, das zählt nicht mit. Danke schön. – Wir müssen klarstellen, wer diese sachgrundlosen Befristungen gesetzlich ermöglicht hat. Wer hat die wichtigsten Schutzbestimmungen in der Leiharbeit abgeschafft? Wer hat mit Hartz IV ein Zwangssystem für Arbeitslose eingeführt und damit die Menschen entsprechend der Maxime „Jede billige Arbeit ist zumutbar“ in den Niedriglohnsektor gezwungen und dadurch alle Beschäftigten eingeschüchtert? Wer war das? – Auch wenn heute keiner mehr etwas davon wissen will: Es war die SPD, es waren die Grünen
schreien Sie nicht zu früh, Herr Witzel –, und zwar bundesweit unter dem Beifall und mit der Zustimmung von CDU und FDP. Das wissen Sie.
Aber späte Einsichten sind auch gut. Der vorliegende Antrag geht in die richtige Richtung, und wir werden ihm zustimmen, sofern unsere beiden beantragten Änderungen in den Antrag aufgenommen werden, die sich zum einen auf einen flächendeckenden Mindestlohn und nicht auf missverständliche branchenspezifische Mindestlöhne beziehen.
Sofort. Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Zum andern beziehen sie sich darauf, dass die Landesregierung bereit sein muss, auf den Bundesrat einzuwirken, gegen die verfassungswidrigen Regelsätze der Bundesregierung eine Klage einzureichen. Das beantragen wir. Wir hoffen, Sie stimmen dem zu. Dann können wir auch Ihrem Antrag zustimmen, weil er in der Tat in die richtige Richtung geht. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Vorhaben von Frau von der Leyen – darauf hat Herr Post hingewiesen – soll bei den Kindern in der Schule besondere Begeisterungsstürme auslösen, weil es so viel Gutes für die Kinder bewirkt. Ich habe aber aus dem Bereich Schule noch niemanden getroffen, bei dem dieses Gesetzesvorhaben Begeisterungsstürme auslöst, weil es auf eine rechtssystematisch ganz schwierige Situation hinsteuert.
Es wird nicht sehr häufig vorkommen, dass ich mit Herrn Spaenle einer Meinung bin. Aber die Kultusministerkonferenz insgesamt hat sich zu diesem Gesetzesvorhaben sehr kritisch geäußert, weil es um rechtssystematisch sehr schwierige Fragestellungen geht. Dem Bereich Schule soll nämlich eine Aufgabe zugewiesen werden, die Lehrerinnen und Lehrer überhaupt nicht als ihre Aufgabe betrachten. Das ist mir in der Debatte etwas zu kurz gekommen. Dagegen haben sich alle Kultusminister verwahrt, dass Lehrerinnen und Lehrer entscheiden sollen, welche Kinder, etwa im Hartz-IV-Bezug, eine Zuweisung mit einer Prognose, ob Nachhilfeunterricht für die Kinder vernünftig ist: „Ja oder Nein?“, erteilt bekommen. Das halten die Kultusminister insgesamt für nicht zielführend.
Auf der anderen Seite ist es genauso problematisch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsagentur nun eine Prognose über die Wirksamkeit von Nachhilfeunterricht vornehmen sollen und somit sozusagen für die Schule eine Erfolgsprognose für die Versetzung abgeben sollen. Das, was in diesen Gesetzgebungsvorhaben vorgesehen ist, ist rechtssystematisch völlig unangemessen. Dafür ist auch noch keine Lösung angedacht. Das ist weder Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer noch Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
Arbeitsagenturen, die Anspruchsberechtigungen für die Kinder und Jugendlichen erteilen sollen. Das ist so nicht in Ordnung.
Herr Post, deswegen ist das rechtssystematisch ein Gesetzgebungsvorhaben, das sehr wohl in die Landtage gehört, weil es um den Föderalismus geht und darum, wer in welchem Zusammenhang für diese Fragen zuständig ist. Ich hielte es für einen Skandal, wenn zukünftig mit öffentlichen Mitteln eine Subventionierung von privaten Nachhilfeinstituten stattfinden würde, statt die Infrastruktur Schule zu stärken,
Vor diesem Hintergrund hat Nordrhein-Westfalen einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, der diesbezüglich deutlich macht: Das kann so nicht sein. Wir wollen die Institutionen stärken. Wir wollen die Kindertagesstätten stärken. Wir wollen die Schule und die Infrastruktur drumherum stärken.
Deswegen ist die Forderung, Sozialarbeit ins Umfeld von Schule zu bringen, absolut berechtigt. Es geht darum, alle Kinder in unserem Land, auch die Kinder, die das von zu Hause nicht mitbekommen, in ihrer Lern- und Schulentwicklung zu stärken. Ich glaube, Sie haben überhaupt noch nicht erkannt, wie wesentlich diese Fragestellung ist.