Meine Damen und Herren, das vorgesehene Bildungspaket diskriminiert und benachteiligt hilfebedürftige Kinder. Durch die Ausgabe personalisierter Gutscheine oder einer Erklärung zur Kostenübernahme ist für alle Beteiligten erkennbar, dass es sich um Kinder aus Haushalten handelt, die Transferleistungen beziehen.
Ein anderes Problem: Die vorgesehene Form der Beauftragung der Kommunen durch die Bundesagentur für Arbeit reicht nicht aus. Wir brauchen mehr Gestaltungsspielräume für die Kommunen bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets, weil es die Kommunen sind, die die sozialen Strukturen vor Ort kennen und die genau wissen, wie
Danke schön, Herr Minister. Ich habe nur eine kurze Frage. Könnten Sie uns noch einmal erläutern, wie hoch denn das Bildungspaket, das Teilhabepaket und das Paket zum Mittagessen in der Zeit zwischen 2005 und 2009 waren?
Ich habe Ihnen schon einmal gesagt: Im Gegensatz zu Ihnen haben andere Beteiligte aus ihren Fehlern gelernt.
Es geht hier doch nicht um einseitige Schuldzuweisungen. Deshalb wollen wir keine Blockade. Wir wollen insbesondere bei dem Paket für die Kinder bestmögliche Regelungen erzielen und darüber auch einen politischen Wettbewerb führen. Die Sache ist mir zu ernst, um die letzten 20 Jahre zurückzuschauen und dann einseitige Schuldzuweisungen vorzunehmen.
Im Übrigen muss ich Ihnen eines sagen: Wenn es um Geld geht – das habe ich in den letzten drei Monaten gelernt –, dann weiß ich, wer in unserem Parteiensystem mit Geld umgehen kann und wer nicht.
Na ja, ach, was soll das? Dafür ist es doch schon zu spät. Alles, was mit Gewerkschaften zu tun hat, debattieren Sie mit Ihrem Fraktionsvorsitzenden. Der weiß im Gegensatz zu Ihnen Bescheid.
Kurzum: Das Gesetzespaket, das Frau von der Leyen auf den Tisch gelegt hat, ist korrekturbedürftig. Hier muss nachgearbeitet werden. Die A-Länder sind dazu bereit. Es gab das Angebot eines Spitzengesprächs bei der Bundeskanzlerin. Die Bundeskanzlerin hat den ausgestreckten Arm nicht ergriffen. Wir sind nach wie vor bereit, ein solches Gespräch zu führen, damit möglichst zeitnah im Interesse der Anspruchsberechtigten und insbesondere der Kinder etwas Vernünftiges im Deutschen Bundestag und im Bundesrat verabschiedet werden kann.
Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Romberg, warum beschäftigt sich dieses Hohe Haus mit der Frage des SGB II? – Weil am 17. Dezember im Vermittlungsausschuss dieses Thema auf der Tagesordnung steht, und weil wir möchten, dass mit der Stimme dieses Landes das, was für die Menschen in diesem Lande notwendig ist, so in diesem Bundesrat umgesetzt wird, dass wir am Ende sagen können: Es war ein guter Tag für Nordrhein-Westfalen. Deshalb diskutierten wir das heute.
Es mag ja sein, dass es den einen oder anderen stört, dass das Gewicht Nordrhein-Westfalens zwischenzeitlich eine Rolle spielt.
Und wir werden im Vermittlungsausschuss versuchen, all diese Ansätze, die hier schon diskutiert wurden, auf den Weg zu bringen.
Herr Post, zu Ihrem Vortrag über die Frage, warum die Regelsätze richtig sind oder nicht, fällt mir ein: Das ist so, als würde ich freitags vor den Ferien an der Tankstelle stehen und mich fragen, warum die Preise gestiegen sind. Ich habe es mir aufgeschrieben: Sie haben von unten gerechnet mit einen Paarhaushalt samt einem Kind. Da gab es etwas von 19,4 auf 22,6 %. Dann haben Sie die obere Referenzgruppe mit einer Skala von 23,2 % genommen. Dann gab es eine untere Gruppe, die 22 % hatte – und diese wurden beim Konsum berücksichtigt.
(Heiterkeit von Britta Altenkamp und von Heike Gebhard [SPD] – Norbert Post [CDU]: Wenn Sie in ganzen Sätzen hören könnten, wäre das einfacher! – Gegenruf von der SPD: Wenn Sie in ganzen Sätzen reden würden, auch!)
Sie haben dann Ihre Freude darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Arbeitslosenzahlen bei den Jugendlichen sinken. Nun muss man bei den Arbeitslosenzahlen der Jugendlichen sicherlich immer an die Bereiche denken, über die wir heute sprechen, und damit an Jugendliche, die sich zum Teil in einem anderen Leistungsbezug befinden oder eine andere Unterstützung erfahren. Wir müssen feststellen, dass die Menschen, die SGB II beziehen und über die wir heute sprechen, nach wie vor diejenigen sind, die am massivsten am Arbeitsmarkt benachteiligt sind. Wir müssen ferner feststellen, dass nach wie vor eine Benachteiligung dieser Menschen in einem ganz enormen Ausmaß besteht und der Zugang nicht nur zu Bildung, sondern auch zu Arbeit und insbesondere der Befähigung, Arbeit überhaupt annehmen zu können, ein ganz schwieriger Prozess ist.
Sie haben vorhin gesagt: Naja, warum wollt ihr das jetzt so, ihr habt ja viele Jahre nichts getan. – Also, ich konnte nicht gerade feststellen, dass die CDU im Vermittlungsausschuss 2005, zu dem ich mir vorhin noch Unterlagen durchgelesen habe, mit einem besonderen Einsatz für Kinder und Familien geglänzt hätte.
Wir diskutieren über 6,5 Millionen Menschen und wir diskutieren über 1,7 Millionen Kinder, ich betone: 1,7 Millionen Kinder – Kinder, die am Existenzminimum leben, die keine Perspektiven haben und für die es ganz schwierig ist, in dieser Gesellschaft voranzukommen und in dieser Gesellschaft ein Selbstwertgefühl zu erreichen, die in dieser Gesellschaft ein Problem haben, überhaupt ihren eigenen Weg zu finden.
Vorhin wurde gefragt, was die Langzeitarbeitslosigkeit und die Forderungen, die wir stellen, mit diesem Urteil zu tun haben. – Das alles steht explizit in diesem Zusammenhang: Man kann nicht das eine ma
chen, ohne das andere zu beachten. Man kann nicht sagen: Ich diskutiere nur über Regelsätze, wenn ich auf der anderen Seite weiß, dass Millionen im Bundeshaushalt bei genau den Menschen gespart werden, über die wir hier sprechen und um die es hier geht. Und für die gilt es, hier die Stimme zu erheben. Das ist der Punkt und der Ansatz, um den es hierbei geht.