und andere hineingenommen haben. Natürlich ist das verfassungskonform. Der Bundesgesetzgeber in Berlin hat den Auftrag, diese Werteentscheidung zu treffen.
Das Kinderbildungspaket – Sie hätten viele Jahre lang die Möglichkeit gehabt, auch im Bund diesbezüglich etwas zu tun – ist heute im zuständigen Sozialausschuss des Bundestages beraten worden. Da gab es ja auch noch einmal Änderungsanträge, auf die Sie eingegangen sind. Mich würde einmal interessieren, weshalb die beschlossene Änderung, Beförderungskosten für Schüler ab Klasse 10 in dieses Bildungspaket aufzunehmen, allein von den Sozialdemokraten abgelehnt wurde. Ich würde gerne einmal von den Sozialdemokraten erfahren, was für ein Problem Sie damit haben, dass die Beförderungskosten für Schüler ab Klasse 10 in das Kinderbildungspaket aufgenommen werden. Mit ihrer Ablehnung standen die Sozialdemokraten alleine da.
Meine Bitte lautet: Blockieren Sie dieses Kinderbildungspaket, das wirklich ein Gewinn für die Kinder ist, nicht mit Ihrer knappen Mehrheit von einer Stimme, die Sie im Bundesrat haben.
Diese Stimme sollten Sie nicht für Blockadepolitik missbrauchen, sondern im Sinne der Kinder und des Bundesverfassungsgerichtsurteils nutzen, damit ein verfassungskonformes Gesetz zustande kommt. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für Betroffene ist Hartz IV nach wie vor eine Zumutung, seit es 2005 von der rot-grünen Bundesregierung durchgesetzt worden ist. Für Betroffene bedeutet es Armut per Gesetz, Entrechtung und Repression, zum Beispiel durch Sanktionen und durch Zwangsumzüge, kurzum: ein Leben jenseits von Teilhabe, Mobilität und Menschenwürde.
Deshalb hat die Linke Hartz IV von Anfang an bekämpft, es kritisiert und seine Abschaffung gefordert. Im Deutschen Bundestag haben wir uns zudem für eine sanktionsfreie, bedarfsdeckende Mindestsicherung anstelle von Hartz IV starkgemacht.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung verpflichtet, bis Anfang 2011 eine transparente und bedarfsdeckende Neuberechnung der Regelsätze vorzunehmen. Welche Konsequenz zog man daraus? Die Bundesregierung hat Vorschläge für Hartz V gemacht, deren Umsetzung eine massive Verschlechterung für Betroffene bedeuten und
Gegen den Widerstand von Erwerbslosen, Gewerkschaften und Sozialverbänden versucht SchwarzGelb nun, das Gesetz zur SGB-II-Reform im Schnellverfahren durchzupeitschen. Es zeichnet sich ab, dass man dabei womöglich parlamentarische Verfahren umgehen und Teile des Gesetzespakets auf dem Verordnungsweg durchsetzen möchte, weil der Zeitrahmen für ein normales Gesetzgebungsverfahren nicht ausreicht bzw. von Anfang an zu kurz ausgelegt war.
Damit komme ich nun zum vorliegenden Antrag, der zentrale Kritikpunkte an dieser Hartz-V-Reform aufzeigt und die Landesregierung zum korrigierenden Handeln auffordert. Der Antrag formuliert Intentionen, die wir im Hause in den letzten Monaten auf die Tagesordnung gesetzt haben.
Erstens. Es darf keine weiteren Verschlechterungen der materiellen und rechtlichen Ansprüche zum Beispiel im Wohnbereich geben.
Zweitens. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts müssen beachtet werden, anstatt die Regelsätze noch willkürlicher als bisher festzusetzen.
Drittens. Die Kürzung für SGB-II-Beziehende im Rahmen des Haushaltbegleitgesetzes, zum Beispiel bei der beruflichen Weiterbildung, sind zurückzunehmen.
Zu begrüßen ist, dass sich der Antrag von SPD und Grünen nicht nur gegen weitere Verschlechterungen der Ansprüche von Erwerbslosen richtet, sondern auch Forderungen zur Verbesserung des Status quo aufstellt. Hierzu gehört beispielsweise die Formulierung, dass
„die Mobilitätserfordernisse sowohl von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Regelsatz und einmalige Leistungen realitätsgerecht dargestellt werden“.
Allerdings ist diese Wortwahl zu blumig. Deutlicher wäre, dass Mobilitätserfordernisse realitätsgerecht zu berücksichtigen sind.
Schließlich zeigt der Antrag grobe Fehler des bestehenden SGB II und der dazugehörigen Regelsatzverordnung auf. Eine Verbesserung des Status quo wäre, um ein anderes Beispiel zu nennen, etwa ein Sanktionsmoratorium, auf das laut Antrag hingewirkt werden soll.
Seit Sommer 2009 gibt es einen solchen Aufruf von einem breiten Bündnis. Richtiger hätten wir es natürlich gefunden zu fordern, dass sich der Landtag von NRW dem Aufruf für ein Sanktionsmoratorium anschließen möge. Aber das kann man ja noch nachholen.
Unter der Überschrift „Perspektiven schaffen“ wird die in der letzten Plenarsitzung von der Linken eingebrachte Forderung aufgegriffen, die Angemessenheit von Unterkunftskosten nach qualitativen Wohnkriterien zu beurteilen. Wenn diese Forderung ernst gemeint ist und ihre Realisierung konsequent verfolgt würde, wäre dies ein wichtiger Wendepunkt in der fortschreitenden gesellschaftlichen Ausgrenzung von Erwerbslosen. Denn die Frage, warum Erwerbslose in engeren und schlechteren Wohnungen leben sollen als andere Gruppen der Bevölkerung, würde sich nicht mehr umgehen lassen.
Zu begrüßen ist schließlich die kritische Hinterfragung der Aussagekraft der Daten der untersten 20 % der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe hinsichtlich der Bedarfsdeckung. Auch wenn wir der Meinung sind, dass eine solche Hinterfragung durchaus vor Verabschiedung des SGB II hätte erfolgen müssen, ist das ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung.
Als Linke sind wir aber überzeugt, dass die Lebenslage des immer ärmer werdenden Fünftels der Bevölkerung nicht Zielgröße von Sozialpolitik und für Menschenwürde sein darf.
Wir hätten uns schließlich gewünscht, dass die richtigen Intentionen des Antrags durchgängig verbindlicher und präziser handlungsleitender formuliert worden wären. In einem Punkt möchten wir jedoch auf eine Präzisierung schon heute nicht verzichten, weshalb wir den vorliegenden Änderungsantrag gestellt haben: Er fordert die Landesregierung auf, sich auf dem Klageweg gegen die Verfassungswidrigkeit der Neuberechnung der Regelsätze – wie derzeit geplant – zur Wehr zu setzen. Den Betroffenen ist ein langwieriger Klageweg bis hinauf zu höchstrichterlichen Instanzen nämlich nicht zuzumuten.
Indes: Auch wenn der Antrag nur recht zaghafte Schritte in die richtige Richtung unternimmt, kann er dazu beitragen, eine weitere Verschlimmerung für Betroffene zu verhindern. Wir werden mit eigenen Anträgen zukünftig noch deutlicher werden. Doch wir bleiben dabei: Perspektivisch muss Hartz IV und erst recht Hartz V überwunden werden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Romberg fragte eben danach, warum wir dieses Thema heute behandeln.
Die Antwort darauf ist relativ einfach: Wir behandeln dieses Thema, weil Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen von dem, was jetzt in Berlin vorbereitet wird, betroffen sind. Wir behandeln dieses Thema, weil im Rahmen des Föderalismus vitale Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen berührt werden. Ich glaube, das reicht aus, um auch zu vorgerückter Stunde ein relativ kompliziertes Gesetz zu diskutieren.
Die Landesregierung wird den Gesetzentwurf des Bundes, so wie er jetzt vorliegt, nicht unterstützen und hat dies auch im Bundesrat am 26. November deutlich gemacht.
Die Bestimmung der Regelbedarfe entspricht nicht den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Vorgaben einer sachgerechten und transparenten Bemessung der Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums. Dies wurde auch in den Anhörungen der Sachverständigen im Bundesrat mehr als deutlich.
Die Bundesregierung setzt hier die Kassenlage über die Verfassungslage und wird damit wieder einmal vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Davon bin ich überzeugt.
Der Gesetzentwurf muss daher überarbeitet werden. Wir wollen keine Blockade. Wir weigern uns aber, über ein schlechtes Gesetz Fakten zu setzen, die dann nur schwerlich wieder aus der Welt zu schaffen sind.
Bei der Bemessung der Regelleistungen für Erwachsene und Kinder muss nachgebessert und neu nachgedacht werden. Bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes für Kinder ist das auch dringend erforderlich. Die beschlossenen Kürzungen der Bundesregierung zulasten der Arbeitslosen müssen zurückgenommen werden.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Bundesregierung weist erhebliche Mängel bei der Bemessung der Regelleistungen nach dem SGB II und nach dem SGB XII auf und ist deshalb keine geeignete Antwort auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Bemessung der Kinderregelsätze ist mehr als fragwürdig.
Transparenz muss im Gesetzentwurf selbst angelegt sein. Die Höhe der Regelbedarfe ist kein Fall für einen Kuhhandel hinter verschlossenen Türen.
Die geplante Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen lehne ich im Übrigen auch ab. Es ist realitätsfern, dass mit der geplanten maximalen Erhöhung von 20 € weitere Anreize zur Arbeitsaufnahme geschaffen werden. Was unterstellt man eigentlich in diesem Zusammenhang Langzeitarbeitslosen? Man unterstellt ihnen, dass sie arbeitsscheu sind und
über einen Mehrverdienst, einen Hinzuverdienst von 20 € diese Arbeitsscheu abgebaut werden kann. Dies ist auch nicht gerade ein Menschenbild, das man nachvollziehen kann.
Im Übrigen wollen wir die beabsichtigte Kürzung der Eingliederungsmittel rückgängig machen. Gerade in der jetzigen Situation geht es darum, alle Chancen zu nutzen, um Menschen wieder im ersten Arbeitsmarkt unterzubringen. Deshalb muss jetzt in der Arbeitsmarktpolitik Gas gegeben werden und darf jetzt nicht gekürzt werden.
Wenn dies nicht geschieht, wird sich Langzeitarbeitslosigkeit verfestigen und prekäre Beschäftigung zunehmen.
Ein Weiteres: Ich denke, dass angesichts der Einkommenssituation von vielen Millionen Menschen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes für uns alle einen hohen Stellenwert haben sollte.
Wir werden noch im Dezember als Landesregierung eine entsprechende Bundesratsinitiative gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz starten. Vollzeitarbeit soll nicht nur Hinzuverdienst sein, sondern muss so viel einbringen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hiervon menschenwürdig leben können. Dies geht eben nur über einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn.