Protocol of the Session on December 1, 2010

Warum war bei der Loveparade am

24. Juli 2010 von vier auf dem Gelände befindlichen Polizeihundertschaften nur eine in der kritischen Phase zwischen 16:00 Uhr und 17:30 Uhr auf der Rampe und in den Tunneln eingesetzt?

Das Innenministerium hat in Vorlage 15/50 zur Innenausschusssitzung vom 2. September 2010 ausgeführt (S. 22/23 und 30): „Die Polizei hatte vier Hundertschaften auf dem Gelände eingesetzt (…), um im Bedarfsfall nicht erst auf das Gelände gelangen zu müssen. Im Tunnel und auf der Rampe waren um 16:00 Uhr eine Bereitschaftshundertschaft und um 18:00 Uhr zwei Bereitschaftshundertschaften im Einsatz.“ Ausweislich des Sitzungsprotokolls APr 15/9 und der genannten Vorlage hat das Innenministerium weiter berichtet, dass bereits um 15:14 Uhr der Verbindungsbeamte (Anm.: der Polizei) den Abschnittsführer telefonisch erreichte, da der Crowdmanager aufgrund der Lage auf der Rampe die Unterstützung durch die Polizei benötigte. Ab 15:55 Uhr errichtete die Polizei mehrere Sperrketten in den Tunneln und auf der Rampe. Die Sperrketten waren ausweislich der Kamerabilder mit einer überschaubaren Zahl an Beamten gebildet und mussten später dem Menschendruck weichen, bzw. die Kette im Osttunnel wurde förmlich überrannt. Versuche der Polizei, die Sperrketten mit verstärkten Kräften erneut aufzubauen, hat es augenscheinlich nicht gegeben.

Zudem zeigen Bilder der Überwachungskameras, dass ab 16:32 Uhr eine vierte Polizeikette am oberen Rampenkopf errichtet, aber nicht geschlossen ist und trotz der massiv angespannten

Lage unten auf der Rampe weiter Besucher auf die Rampe gehen lässt, wo Enge und gefährliche Wellenbewegungen toben. Auch befanden sich Polizeibeamte in der relevanten Zeit an den Vereinzelungsanlagen. Zu der Frage, warum diese nicht darauf hinwirkten, dass diese von Ordnern – wie vom Veranstalter verbindlich zugesagt – durchgehend geschlossen wurden, lägen bislang keine Erkenntnisse vor. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Kommunikationsprobleme hierfür ursächlich waren.

Insoweit ist es relevant, warum für die Sperrketten und weitere Maßnahmen nur eine Hundertschaft eingesetzt wurde und ob man bewusst nur eine Hundertschaft einsetzen wollte oder nur konnte, etwa aufgrund von Kommunikationsproblemen. Insoweit ist es relevant, mit welchen Aufgaben die anderen drei Hundertschaften wo auf dem Gelände betraut waren, dass sie die Kräfte bei der Sperrkettenbildung und bei Menschenstromlenkung und Rettungsmaßnahmen nicht unterstützt haben.

Herr Minister.

Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Engel, gern nehme ich zur Mündlichen Anfrage „Einsatz von Polizeihundertschaften im Zusammenhang mit dem Einsatz der Polizei aus Anlass der Love-Parade“ Stellung.

Für die Landesregierung und mich persönlich gilt nach wie vor, dass wir Parlament und Öffentlichkeit so schnell wie möglich über das tragische Geschehen bei der Love-Parade in Duisburg und den jeweils aktuellen Wissensstand informieren. Zu dieser Verpflichtung, Herr Engel, stehe ich unverändert. Ich habe aber genauso klar und unmissverständlich immer deutlich gesagt, dass uns das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren dabei sehr enge Grenzen setzt.

Dies ist bereits in den beiden letzten Sitzungen des Innenausschusses bei der Beantwortung des Fragenkataloges der Fraktion der FDP und in der Diskussion um die Vorlage des Einsatznachbereitungsberichtes des Polizeipräsidiums Essen deutlich geworden.

Die ermittlungsführende Staatsanwaltschaft in Duisburg hat den Bericht des PPP Essen geprüft, und der Leitende Oberstaatsanwalt in Duisburg hat dazu Folgendes mitgeteilt. Ich zitiere:

Der Abschlussbericht des Polizeipräsidiums Essen vom 31.10.2010 wertet die in Anlage 2 aufgeführten Einsatzunterlagen und Einsatzaufzeichnungen aus, die zum Zwecke der Dokumentation der Einsatzvorbereitung und des Einsatzverlaufes durch die beteiligten Polizeibehörden erstellt wurden. Diese Unterlagen sind Beweismittel im hiesigen Ermittlungsverfahren. Die Verfasser der Unterlagen sind Zeu

gen im Verfahren. Eine Veröffentlichung der Unterlagen wäre geeignet, Einfluss auf Aussagen insbesondere der polizeilichen Zeugen zu nehmen. Ich widerspreche daher der Erörterung des Abschlussberichtes einschließlich der Anlage 2 sowohl in öffentlicher als auch in nichtöffentlicher Sitzung. – Zitat Ende.

Meine Damen und Herren, diese Bewertung, die der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Duisburg auch öffentlich wiederholt hat, wird von dem Generalstaatsanwalt in Düsseldorf geteilt. Die Landesregierung wird diese Einschätzung selbstverständlich beachten und alles unterlassen, was auch nur den Anschein einer Gefährdung des Ermittlungsverfahrens erwecken könnte. Die Landesregierung wird weiterhin alles tun, um die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dabei zu unterstützen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Abgeordneter Witzel, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Innenminister, ich habe mir die ausführlichen Unterlagen angeschaut, die Sie freundlicherweise auch den Gremien des Hauses hier zugeleitet haben. Es gibt eine PowerPoint-Präsentation Ihres Hauses. Dort ist auf Seite 25 – die Quelle ist PP Duisburg – der Präsentation vom 16. Juli 2010, vermerkt, dass um 15 Uhr dank des aufwachsenden Polizeikräftekonzeptes und des vorgesehenen Schichtwechsels 14 Hundertschaften auf der LoveParade im Einsatz waren.

Meine Frage ist: Trifft es zu, dass alleine für den Schutz der Veranstaltung zwischen 15 und 15:30 Uhr sieben Hundertschaften auf dem Veranstaltungsgelände der Love-Parade selbst vorhanden waren?

Herr Minister.

Herr Witzel, wegen der staatsanwaltschaftlichen Anmerkungen versuche ich Ihre Frage so zu beantworten, wie es mir rechtlich möglich ist, und beziehe mich dabei auf Berichte, die ich auch schon im Innenausschuss gegeben habe. Es macht mir das Ganze sehr viel leichter, wenn ich zitieren kann.

Der Schutz der Veranstaltung war nicht Polizeiangelegenheit. Es war nach dem Sonderbaurecht eine abgeschlossene Veranstaltung, in der der Veranstalter selbst erst einmal für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Veranstaltungsgelände die Verantwortung getragen hat.

Die Polizei hat darüber hinaus in ihrem eigenen originären Einsatzbereich – das war nicht das Veranstaltungsgelände, sondern das komplette übrige

Stadtgebiet – sehr viel zu tun gehabt, weil sich die Einwohnerzahl Duisburgs an diesem Tag faktisch verdoppelt hat. Sie können sich vielleicht vorstellen, dass das ein Einsatz von einer besonderen Größenordnung ist, weil es nicht nur darum geht, die Zugangswege zum Veranstaltungsgelände sicher zu halten, sondern weil auch im übrigen Stadtgebiet, gerade im Bahnhofsbereich, durch feiernde Love-Parade-Fans die eine oder andere kritische Situation entstanden ist, sodass die Polizei an diesem Tage mit dem Einsatz der Zahl an Hundertschaften, die Sie gerade zitiert haben, enorm gefordert war.

Die Polizei hat im Veranstaltungsbereich – da zitiere ich jetzt meinen Bericht aus dem Innenausschuss – nicht zum Schutze der Veranstaltung, sondern um polizeiliche Arbeit auf dem Veranstaltungsgelände zu ermöglichen, nach meinem Kenntnisstand vier Hundertschaften im Veranstaltungsbereich im Einsatz gehabt, Herr Witzel.

Ohne die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in irgendeiner Weise zu gefährden, kann ich sagen, dass Sie, wenn Sie bei „Youtube“ reinschauen, sehen werden, dass es auf dem Veranstaltungsgelände sogenannte mobile Polizeiwachen gab. Dort waren Polizeieinsatzkräfte im Einsatz, um polizeiliche Arbeit zu leisten, also Schlägereien zu schlichten, Anzeigen aufzunehmen und Personen auf Anforderung des Veranstalters vom Gelände weg zu begleiten. Zu keinem Zeitpunkt war es Aufgabe der Polizei oder dieser Hundertschaften, die Veranstaltung zu sichern und zu schützen, so wie Sie es formuliert haben.

Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächstes hat sich der Abgeordnete Dr. Orth von der FDP-Fraktion gemeldet.

Herr Minister, ich habe auch eine Nachfrage. – Um 15:14 Uhr hat die Polizei der Hilferuf des Veranstalters erreicht. Es war wohl so, dass dann drei Hundertschaften nach siebenstündigem Dienst entlassen wurden. Hätte man die Entlassung dieser Einsatzkräfte mit Blick auf diesen Hilferuf in der angespannten und unübersichtlichen Lage nicht hinausschieben und die Einsatzkräfte weiter im Dienst belassen müssen?

Herr Minister, bitte schön.

Herzlichen Dank für die Frage, Herr Dr. Orth. – Ich habe vorhin schon einmal versucht, das deutlich zu machen, und möchte jetzt vielleicht noch einmal etwas klarer sagen: Es gab nie einen Hilferuf des Veranstalters, Herr Orth. Im „Spiegel“, in anderen Medien sowie durch meinen Bericht und den Be

richt des Polizeiinspekteurs Herrn Wehe im Innenausschuss ist dokumentiert, dass es ein Unterstützungsersuchen des Veranstalters in Person des sogenannten Crowdmanagers gab, der auf den Verbindungsbeamten der Polizei zugegangen ist und sinngemäß gesagt hat: Ich brauche Unterstützung auf der Rampe, um die Situation dort zu entschärfen. Ich brauche für meine eigenen Maßnahmen die Unterstützung polizeilicher Kräfte. – Das war ein Unterstützungsersuchen, kein Hilferuf.

Daraufhin sind zwischen dem Veranstalter in Person des sogenannten Crowdmanagers und dem Abschnittsführer verschiedene Maßnahmen besprochen worden, um diese Situation auf der Rampe zu entlasten; das habe ich vorhin erläutert.

Herr Orth, Schichtwechsel müssen stattfinden. Gorleben hat gezeigt, dass man Polizeikräfte nur für eine bestimmte Zeit im Einsatz belassen kann. Aber ein Schichtwechsel, Herr Orth, findet immer im Raum statt; das habe ich auch lernen müssen. Das heißt, dass die Einsatzkräfte nicht herausgehen und weg sind, sondern im Raum warten, bis die Ablösung kommt, und erst dann herausgehen, um immer die vorgesehene Polizeistärke im Einsatzraum sicherzustellen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Abgeordneter Witzel.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe noch eine zweite Nachfrage an Herrn Innenminister zu der gerade angesprochenen Entlassung der Hundertschaften. Nach meinem

Kenntnisstand sind drei Hundertschaften – nämlich die aus Bielefeld, Münster und Recklinghausen – nach einem nur siebenstündigen Dienst, der zeitlich ja noch keine Überforderung darstellt, entlassen worden. Trifft es zu, dass für den Polizeieinsatz auf der Rampe und in den Tunneln bei der Love-Parade in Duisburg sowie in Sperrketten insgesamt sieben Hundertschaften – jede mit etwa 120 Einsatzkräften, also in der Summe über 800 Beamte – auf dem Gelände weiter zur Verfügung gestanden hätten, wenn diese frühe Entlassung der drei Hundertschaften aus dem Einsatzraum gegen 15:30 Uhr nicht erfolgt wäre?

Herr Minister.

Ich zitiere sinngemäß den Inspekteur der Polizei in Nordrhein-Westfalen, Herrn Wehe: Es hat bei der Love-Parade zu keinem Zeitpunkt an Einsatzkräften der Polizei gemangelt. – Herr Wehe hat deutlich gemacht, dass es nicht an der Zahl der Einsatzkräfte, sondern an den nicht durchgeführten und nicht abgesprochenen Maßnahmen aufseiten

des Veranstalters lag, dass diese Situation auf der Rampe sich permanent verschärft hat.

Um das deutlich zu sagen: Der Polizeiinspekteur, aber auch das Polizeipräsidium in Duisburg ist der Auffassung, dass es zu keinem Zeitpunkt einen Mangel an Polizeikräften gab, die dort im Übrigen – ich mache es einmal deutlich – eigentlich keine Aufgabe hatten. Erst, nachdem der Veranstalter gesagt hatte: „Ich bin mit meinen Sicherheitskräften und mit meinem Sicherheitskonzept jetzt nicht mehr in der Lage, bestimmte Maßnahmen allein durchzuführen, und ich brauche Ihre Unterstützung“ – die der Polizei –, „um bestimmte Maßnahmen durchzuführen“, hat er die notwendige Unterstützung auch erhalten.

Herr Wehe hat deutlich gemacht, dass es nicht an der Zahl der Einsatzkräfte lag, sondern sich dass das Ganze verschärft hat, weil ein Teil der abgesprochenen Maßnahmen, die zu einer besseren Situation auf der Rampe führen sollten, vonseiten des Veranstalters offensichtlich oder tatsächlich – aus welchem Grund auch immer – nicht durchgeführt wurden.

(Ralf Witzel [FDP]: Das ist auch Ihre Mei- nung?)

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Frage des Herrn Abgeordneten Brockes von der FDP-Fraktion.

Herr Minister, Sie haben eben gesagt, dass es keinen Hilferuf seitens des Veranstalters gab. Sie haben das vielmehr als ein Unterstützungsersuchen bezeichnet. Wann ist dieses Unterstützungsersuchen bei der Polizei eingegangen?

(Thomas Stotko [SPD]: Sie müssen mal zu- hören!)

Herr Minister.

Herr Brockes, gestehen Sie mir bitte zu, dass ich nicht ganz präzise darauf antworten kann. Ich habe gerade erläutert, welche Haltung der Generalstaatsanwalt dazu hat, wenn bestimmte Sachverhalte bezüglich der Love-Parade öffentlich gemacht werden. Deshalb zitiere ich nur das, was sowieso schon öffentlich ist, damit die Frage nicht im Raume stehen bleibt, sondern Sie sich ein Bild machen können.

Ich stelle es in meinen Worten so dar, wie es dem Innenausschuss berichtet worden ist. Es gab das Unterstützungsersuchen des Crowdmanagers, der sich selbst so nennt. Mir persönlich ist nie ganz klar geworden, welche Funktion beim Veranstalter er eigentlich hat. Aber er nennt sich wohl selbst Crowd

manager. Er sollte wohl die Zu- und Abgangsregelung im Auftrag des Veranstalters – ob angestellt oder Subunternehmer, weiß ich nicht – im Rampenbereich regeln.

Er ist auf den Verbindungsbeamten der Polizei zugegangen – ein solcher Beamter hat sich permanent in seiner Nähe befunden, um die Kommunikation zwischen Veranstalter und Polizei sicherzustellen – und hat gesagt: Ich habe hier eine Pfropfenbildung oben im Rampenkopf. Die Leute gehen nicht weiter. Ich brauche die Unterstützung der Polizei. Ich möchte verschiedene Maßnahmen durchführen. Das schaffe ich mit meinen eigenen Sicherheitskräften nicht. Dazu brauche ich Einsatzkräfte der Polizei.

Daraufhin hat der Verbindungsbeamte Kontakt mit dem Abschnittsleiter bzw. dessen Referenten aufgenommen – das ist bereits in der Innenausschusssitzung dargestellt worden –, woraufhin sich der Abschnittsleiter auf den Weg zum Crowdmanager gemacht hat.

Gestehen Sie mir bitte zu: Auf die Frage war ich nicht vorbereitet und kann sie nur aus der Erinnerung beantworten. Wenn ich mich richtig erinnere, war es etwa um 15:30 Uhr, als der Abschnittsführer der Polizei beim Beauftragten des Veranstalters eingetroffen ist und sie die gemeinsamen Maßnahmen miteinander besprochen haben, wie die Pfropfenbildung durch Menschen im Rampenkopf zu beseitigen sei. Um 17 Uhr war das Unglück. Zwischen dem Erreichen des Abschnittsführers und dem eigentlichen Unglück lagen vermutlich 90 Minuten.

Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächstes gibt es eine Frage der Frau Abgeordneten Düker von der Fraktion Die Grünen.