Herr Minister Jäger, ich gehe davon aus, dass Herr Bornträger dabei war, als Sie auf der Love-Parade waren. Sie können das ja gleich noch einmal verifizieren.
Meine Nachfrage lautet: Wer von den Begleitern im Umfeld Ihrer Person verfügte während des Besuches über ein Funkgerät und einen entsprechenden Funkkontakt?
Damit Sie, Herr Abruszat, besser einschätzen können, wie Ministerbesuche insgesamt organisiert sind und wie die Begleitung aussieht, möchte ich Folgendes ausführen:
Ich habe bei der Innenministerkonferenz in Hamburg feststellen dürfen, dass der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen einer der wenigen ist, der nicht über Polizeischutz verfügt. In der Regel lasse ich mich bei Terminen durch einen Referenten begleiten. Gelegentlich nehme ich Termine völlig alleine wahr. Ich lasse mich natürlich zu Terminen fahren. Dies schicke ich voraus, weil es wichtig ist, zu verstehen, dass es bei Ministerterminen nicht sozusagen eine polizeidienstliche Begleitung gibt.
An dem Tag der Love-Parade habe ich ja nicht nur die Love-Parade als solche, sondern außerhalb des Veranstaltungsgeländes auch die Einsatzzentrale der Stadt, der Feuerwehr und der Rettungskräfte besucht. Darüber hinaus war ich im Polizeipräsidium der Stadt. Während der Fahrten im Stadtgebiet haben mich mein Referent und natürlich der Fahrer begleitet. Weil es größere Absperrungen gab, hat es auch einen polizeilichen Lotsen gegeben, damit wir durch diese Absperrungen kamen. Eine sonstige polizeiliche Begleitung hat an diesem Tage nicht stattgefunden und findet üblicherweise bei Ministerterminen eigentlich überhaupt nicht statt.
Herr Innenminister, mich würde die Antwort auf folgende Frage interessieren: Gibt es polizeiliche Aufzeichnungen über die Kommunikationen, die belegen, dass Einsatzkräfte oder Polizeihundertschaften auf dem Gelände aufgrund von Kommunikationsproblemen nicht über die Lage auf der Rampe informiert waren? Welche polizeilichen Notizen gibt es zu diesem Sachverhalt?
Herr Witzel, ich habe die Frage nicht genau verstanden. Sie fragen, ob es Dokumente der Kommunikation über Schwierigkeiten auf der Rampe gibt?
Meine Frage lautete: Welche polizeilichen Erkenntnisse gibt es zu der im Raum stehenden Behauptung, dass es Polizeikräfte, Einsatzkräfte, Hundertschaften an dem Tag auf dem Gelände gab, die über die tatsächliche Lage auf der Rampe aufgrund von Kommunikationsproblemen nicht informiert waren? Gibt es dazu Aktennotizen, Erkenntnisse, Vermerke?
Welche polizeilichen Erkenntnisse gibt es zu diesem behaupteten, in der Öffentlichkeit im Raum stehenden Sachverhalt – also keine Kenntnis vor Ort anwesender Polizeibeamter über die tatsächlich schon eingetretenen Verhältnisse am Tag der LoveParade aufgrund von Kommunikationsproblemen?
Herr Witzel, ich kenne diese im Raum stehenden Behauptungen nicht. Ich kann mich nicht daran erinnern, diese in den ganzen Diskussionen um die Love-Parade jemals wahrgenommen zu haben. Wenn Sie davon Kenntnis haben –: Ich habe davon keine Kenntnis.
Im Übrigen habe ich ja in zwei Sitzungen des Innenausschusses versucht, einen sehr umfänglichen Bericht zu geben. Es liegt Ihnen ja auch, soweit das Gegenstand der Berichterstattung in den Ausschüssen war, der Bericht des Polizeipräsidiums Duisburg vor.
Ich weise darauf hin, dass der Generalstaatsanwalt und der ermittelnde Staatsanwalt darauf aufmerksam gemacht haben, dass eine weitere Veröffentlichung von Unterlagen die laufenden Ermittlungen gefährden könnte, weil dadurch Zeugen vorab beeinflusst werden könnten, und deshalb solche Unterlagen auch dem Parlament nicht zur Verfügung zu stellen sind.
Ich habe umfänglich erläutert, dass sich diese Landesregierung verpflichtet fühlt, immer dann, wenn Unterlagen zur Verfügung stehen und die Weitergabe rechtlich unerheblich ist, diese dem Parlament zur Verfügung zu stellen. Das haben wir sehr umfangreich getan. Aber da, wo die Staatsanwaltschaft darauf pocht, dass Unterlagen Gegenstand von Ermittlungen sein könnten, bin ich
Wenn es solche von Ihnen gerade beschriebenen Dokumente gäbe – deren Existenz kann ich nicht beurteilen, weil ich die im Raum stehende Behauptung nicht kenne –, könnten wir Ihnen diese aufgrund der Äußerung der Anordnung des Generalstaatsanwalts gegenüber dem Staatsanwalt und dessen Äußerung leider nicht zur Verfügung stellen.
Herr Minister, gab es an dem 24. Juli auf der Love-Parade Zeiten, in denen Polizeibeamte aufgrund des überlasteten Handynetzes sowie Funkausfalls ohne jegliche Kommunikationsmöglichkeiten waren?
Herr Brockes, ich habe bereits in meinem Bericht ausgeführt, dass die nordrhein-westfälische Polizei für den Einsatz von Diensthandys einen Rahmenvertrag mit Vodafone hat. Diese Handys sind mit speziellen UMTS-Karten ausgestattet, die es dem Mobilfunkanbieter ermöglichen, diesen besonderen Karten bei größeren Einsätzen eine sogenannte Priorisierung einzuräumen. Das heißt, unabhängig davon, wie die Netzauslastung in dieser Zelle für Privatkunden ist, besteht für die Polizei die Möglichkeit, dass ihre Telefonate priorisiert durchgeleitet werden.
Ich habe bereits im Rahmen meiner ersten Beantwortung dargestellt – das mag untergegangen sein –, dass erste Erkenntnisse über Probleme bei den Mobilfunkverbindungen erst nach 19 Uhr, also deutlich nach dem Unglück, von der Polizei wahrgenommen worden sind. Dies wurde dann an Vodafone weitergeleitet. Zu einem späteren Zeitpunkt wurden diese Probleme behoben.
Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächstes hat der Herr Abgeordnete Abruszat das Wort zu seiner zweiten Frage.
Herr Minister Jäger, vielen Dank. – Ich habe noch einmal eine Frage zu der Vorrangschaltung. Es kann sein, dass Sie vorhin darüber berichtet haben; ich habe das vielleicht nicht richtig mitbekommen.
15 Uhr bis 15:30 Uhr, nämlich vom Hilferuf des Crowdmanagers um 15 Uhr an gerechnet, über eine halbe Stunde gedauert hat, bis der Einsatzabschnittsleiter der Polizei durch sein persönliches Erscheinen am Container des Crowdmanagers überhaupt erst eine Kommunikation ermöglichen und den Hilferuf entgegennehmen konnte?
Vielen Dank für die Frage, Herr Abruszat. – Der Begriff „Vorrangschaltung“ stammt aus einer Zeit, als die Telefone noch eine Wählscheibe hatten. Das habe ich mir auch erst einmal erklären lassen; ich wusste das ebenfalls nicht. Eine solche Vorrangschaltung gibt es in Mobilfunknetzen nicht, sondern es gibt das, was ich gerade zu erläutern versucht habe: das Vorbereiten dieser LoveParade.
Die Polizeibehörde Duisburg hat nach ihrem Bericht mit dem Telekommunikationsanbieter – in dem Fall war es Vodafone – Kontakt aufgenommen, um mit ihm zu besprechen, wie man das vermutlich erhöhte Handyaufkommen in dieser Zelle organisieren kann. Vonseiten Vodafones – ich hatte das vorhin ausgeführt – ist dann zugesagt worden, die Kommunikation durch zusätzliche Funkmasten zu erhöhen.
Und man hat darauf hingewiesen, dass aufgrund des Rahmenvertrags zwischen der Polizei in Nordrhein-Westfalen und Vodafone bestimmte Diensthandys mit einer sogenannten priorisierten Karte ausgestattet sind. Das heißt, wenn innerhalb dieser Funkzelle identifiziert wird, dass ein Anruf von einem Polizeidiensthandy kommt, wird er priorisiert durchgeleitet.
Deshalb ist das eingetreten, was eingetreten ist, nämlich dass die meisten Privatkunden, die sich auf der Love-Parade befanden, keinerlei Handynetz mehr hatten – mich eingeschlossen –, dass aber aufgrund der Priorisierung durch die Rahmenverträge mit Vodafone die Gespräche der im Dienst befindlichen Polizisten, sofern sie Diensthandys benutzt haben, priorisiert durchgeleitet wurden.
Ich hatte in meiner ersten Beantwortung schon gesagt: Schwierigkeiten bei der Polizei in der Handynutzung traten erst nach 19:00 Uhr auf – ich erinnere daran, dass das Unglück vermutlich gegen etwa 17 Uhr passiert ist – und wurden dann auf Bitten der Polizei von Vodafone auch beseitigt. Deshalb gehe ich davon aus, dass es vorher für die Polizei keinerlei Probleme bei der Telekommunikation gab. Für Privatkunden sah das in dieser Zelle völlig anders aus.
Zu Ihrer zweiten Frage, was die Ursache dafür ist, dass der Abschnittsleiter 30 Minuten brauchte, um
bei dem sogenannten Crowdmanager anzukommen: Herr Abruszat, auch da lege ich Wert auf eine möglichst präzise Darstellung. Es gab keinen Hilferuf des Crowdmanagers, sondern er richtete ein Unterstützungsersuchen an die Polizei – so hat es das Polizeipräsidium Duisburg berichtet –, ihm bei der Maßnahme, die Rampe freizubekommen, zu helfen. Diesen Wunsch nach einer Unterstützungsmaßnahme hat der Verbindungsbeamte, der sich beim Crowdmanager befand – das war nicht ein- und dieselbe Person während der ganzen Veranstaltung, aber es hatte sich während der ganzen Zeit immer ein Beamter beim Crowdmanager aufzuhalten –, an den Abschnittsführer übermittelt.
Ich kann Ihnen die Antwort nur aus meiner Erinnerung geben; denn das hat, offen gestanden, nichts mehr mit den Telekommunikationsverbindungen zu tun. Aber wenn ich mich richtig erinnere – auch an den Bericht, den ich im Ausschuss gegeben habe –, hat allein der Fußmarsch des Abschnittsbeamten von seinem Einsatzbereich zu dem Container auf der Rampe zu diesem Crowdmanager erhebliche Zeit in Anspruch genommen, weil es eine Pfropfenbildung auf der Rampe gab und zu Fuß dort kaum noch ein Durchkommen war. Trotzdem ist er um 15:30 Uhr an diesem Container eingetroffen.
Dann hat der Abschnittsführer mit dem Crowdmanager abgesprochen, wie der Veranstalter bei dieser Maßnahme durch polizeiliche Kräfte zu unterstützen wäre, und diese Maßnahmen dann eingeleitet.
Damit das zeitlich klar ist: Am Container eingetroffen ist er, wie Sie es dargestellt haben, etwa um 15:30 Uhr. Das vermutliche Unglück ist erst anderthalb Stunden später, gegen 17 Uhr, auf der Rampe passiert.
Herr Minister, um noch einmal auf meine Frage von vorhin zurückzukommen: Sie haben gerade ausgeführt, dass die Probleme bei den Handys erst ab 19 Uhr aufgetreten sind. Das heißt im Umkehrschluss, Sie können es ausschließen, dass bis 19 Uhr Polizeibeamte ohne jede Kommunikationsmöglichkeit auf dem Gelände waren. Stimmen Sie dem zu? Können Sie das so bestätigen?
Herr Brockes, ich hatte geschildert, dass die Handyschwierigkeiten nach dem vorliegenden Bericht des Polizeipräsidiums erst um 19:00 Uhr begannen und dass vorher – das habe ich auch ausgeführt – eine Priorisierung durch Vodafone stattge
funden hat. Deshalb ist Ihr Rückschluss, dass vor 19 Uhr keine Probleme bei der Kommunikation der polizeilichen Einsatzkräfte über Handy bestanden haben, vermutlich richtig.