Protocol of the Session on December 1, 2010

Ich kann auch gerne zur nächsten Frage übergehen, aber sie betrifft wieder den Abgeordneten Engel und Herrn Minister Jäger.

(Heiterkeit von der LINKEN)

Die Mündliche Anfrage 11 ist von Frau Pieper-von Heiden von der Fraktion der FDP.

(Zuruf: Auch nicht da! – Ministerin Sylvia Löhrmann: Ich kann auch antworten! – Rai- ner Schmeltzer [SPD]: Die Reihenfolge kön- nen wir einhalten! – Zuruf: Herr Engel kommt!)

Herr Engel kommt, der Herr Minister ist eingetroffen. Also können wir es so machen wie geplant. – Ich bitte nun Herrn Minister Jäger um Beantwortung der Mündlichen Anfrage 9.

Frau Präsidentin, herzlichen Dank. Gerne nehme ich Stellung zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Engel:

Mit Schreiben vom 23. September 2010 habe ich bereits den Innenausschuss umfänglich über den Sachstand zum Thema „Technische Maßnahmen der Polizei Duisburg zur Gewährleistung einer störungsfreien Kommunikation im Einsatz der Polizei aus Anlass der Love-Parade am 24.07. 2010 in Duisburg“ unterrichtet. Dieser Bericht ist noch am gleichen Tag der Vorsitzenden des Innenausschusses, den innenpolitischen Sprechern der Fraktionen sowie dem stellvertretenen Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Peter Biesenbach, übermittelt worden.

Insofern haben sich der Bericht des Ministeriums und die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Engel wahrscheinlich gekreuzt, Meine Damen und Herren. Gerne trage ich trotzdem weiter zur Beantwortung vor:

Der Bericht traf folgende Feststellung:

„Im Rahmen der Sitzung des Innenausschusses am 02.09.2010 wurde das Thema „Vorrangschaltung“ im Zusammenhang mit dem Einsatz der Polizei aus Anlass der Love-Parade bereits darstellt. Nunmehr wurde in einem Artikel auf „Spiegel-Online“ vom 18. 09.2010 ein Sprecher des Mobilfunkanbieters Vodafone dahingehend zitiert, dass die Firma ‚nach den ersten Fernsehbildern bei der Katastrophe auf der Love-Parade festgestellt habe, dass die Sicherheitskräfte bei Vodafone keine Bevorrechtigung für ihre Mobilfunknummer erbeten hatten‘ und dass das Unternehmen hierauf entschieden habe, ‚selbstständig und ohne Aufforderung der Polizei‘ Anrufe der Einsatzkräfte im zunehmend überlasteten Handynetz mit Priorität durchzustellen.

Diese Meldung wurde von verschiedenen Medien mit dem Tenor aufgegriffen, die Polizei habe im Einsatz nicht über eine ‚Vorrangschaltung‘ verfügt.

In einer Meldung der Nachrichtenagentur DPA vom 20.09.2010 wurde der Sachverhalt erneut aufgegriffen und die zuvor verbreiteten Informationen richtig gestellt.“

Ich zitiere wörtlich:

„Unterdessen geht die Suche nach möglichen Ursachen der Massenpanik weiter. Dabei bescheinigt der Mobilfunkanbieter Vodafone der Polizei, vor dem Ereignis alles Notwendige für die Einsatzbereitschaft ihrer Diensthandys getan zu haben. Das Vorgehen sei vorher abgesprochen worden, sagte Sprecher von Vodafone Deutschland, Dirk Ellenbeck, der Nachrichtenagentur dpa. Die Mobilfunk-Kapazitäten für Privatkunden seien aufgestockt und zusätzlich eine eigene UMTS-Frequenz für die Polizei geschaltet worden.

In den Medienberichten hieß es am Wochenende unter Berufung auf Vodafone, die Sicherheitsbehörden hätten für die Megaparty keine Vorrangschaltung für die Handys ihrer Einsatzkräfte im Mobilfunknetz veranlasst. Diese Vorrangschaltung könne ohnehin erst in einer Gefahrensituation aktiviert werden, betonte Ellenbeck. Schon Stunden vor der Katastrophe sei die Belastung des Netzes erhöht gewesen und in den Minuten des Unglücks plötzlich nochmals stark angestiegen. Darum sei die Vorrangschaltung in Kraft gesetzt worden.“

Zitat Ende.

Darüber hinaus stellte ein Sprecher der Firma Vodafone die Sachlage im Rahmen der WDR-Sendung „Lokalzeit Duisburg“ am 20.09.2010 ebenfalls in diesem Sinne dar.

(Vorsitz: Präsident Eckhard Uhlenberg)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auf die vorbereitenden Maßnahmen des Polizeipräsidiums Duisburg eingehen:

„Die Polizei kommuniziert bei Einsatzlagen grundsätzlich über Funk. Die Funkkommunikation bietet den Vorteil, dass alle eingesetzten Kräfte die entsprechenden Mitteilungen mithören können, was bei der Verständigung mit Mobiltelefonen ist das nicht der Fall. Mobiltelefone werden lediglich als ergänzendes Kommunikationsmittel durch die Polizei genutzt.

Zur Gewährleistung der sicheren Kommunikation über Handy hat das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Mobilfunkanbieter Vodafone für die dienstlichen Mobiltelefone einen Rahmenvertrag abgeschlossen.

Unabhängig von der Polizeifunk-Anbindung verfügen bestimmte Funktionsträger im Einsatz daher über handelsübliche GSM-Mobilfunkgeräte. Einsatzlagen aus der Vergangenheit haben allerdings gezeigt, dass diese Kapazitäten der GMS-Netze in einer GMS-Funkzelle begrenzt und bei erhöhtem Kommunikationsaufkommen schnell ausgelastet sind.

Bereits im Mai 2010 wurde durch Vertreter des Polizeipräsidiums Duisburg Kontakt zur Firma Vodafone aufgenommen, um die Handykommunikation unter den erwarteten Bedingungen der Love-Parade sicherzustellen. Die Frage einer Bevorrechtigung der Polizei im Sinne der Telekommunikations-Sicherstellungs-Verordnung … wurde dabei verbindlich abgestimmt. Die in der TKSiV bezeichneten Vorrechte werden umgangssprachlich auch als ‚Vorrangschaltung‘ bezeichnet.

Ein Vertreter der Firma Vodafone teilte dem PP Duisburg mit, dass für die Polizei aufgrund ihres Rahmenvertrages bereits eine Priorisierung zur Verfügung stehe. Damit sei eine ständige Erreichbarkeit der Polizei im Mobilfunknetz gewährleistet.

Darüber hinaus wurden der Polizei zur Gewährleistung des erwarteten erhöhten Datenverkehrs im UMTS-Bereich spezielle priorisierte Karten zur Verfügung gestellt.

Zur Sicherstellung der erwarteten verstärkten allgemeinen Handynutzung errichtete Vodafone zwei zusätzliche Handy-Masten auf dem Veranstaltungsgelände.“

Ich würde jetzt gerne noch zu den Störungen des Mobilfunknetzes am 24.07., also dem Tag der LoveParade, kommen:

„Der Einsatzleitung der Duisburger Polizei wurden am 24.07.2010 erstmalig nach 19:00 Uhr durch Einsatzkräfte erste Probleme im Vodafone-Mobilfunknetz gemeldet, die auf eine Überlastung hindeuteten. Um 21:27 Uhr wurde diese Störung nach Kontaktaufnahme mit der Firma Vodafone behoben.“

Darüber hinaus habe ich im Schreiben vom 7. Oktober an die Vorsitzende des Innenausschusses ergänzend wie folgt zu der Thematik Stellung genommen – ich zitiere –:

„Über die in dem Bericht getroffenen Feststellungen hinaus ist anzumerken, dass Funkverbindungen – auch in Tunneln – durch die örtliche Topographie und durch physikalische Grenzen des Funknetzes beeinflusst werden. So ist die Qualität der Verständigung über Funk u. a. von der Erreichbarkeit des nächsten Relais bzw. Funkgerätes, der Reflexion der Funkwellen, der genauen Position des Funkgerätes, dessen Funktionsfähigkeit und dessen Akkuleistung, der Umgebungslautstärke, fremden Störquellen und dem natürlichen Widerstand durch Bauwerke, Gegenstände und menschliche Körper abhängig und dadurch situativ unterschiedlich. In dieser Hinsicht unterscheidet sich der Tunnel ‚KarlLehr-Straße‘ in Duisburg nicht von anderen Örtlichkeiten wie z. B. Häuserfluchten.

Herr Engel, ich hoffe, dass diese Beantwortung umfangreich genug war.

Vielen Dank für die Beantwortung der Anfrage, Herr Minister Jäger. – Gemeldet hat sich bei uns Herr Abgeordneter Dr. Papke. Auf seinem Platz sitzt Herr Engel. Ich sage das jetzt ganz bewusst. Wir haben nämlich die herzliche Bitte, dass die Abgeordneten sich möglichst auf den Plätzen befinden, auf denen sie auch grundsätzlich sitzen. Das ist wesentlich einfacher für uns, weil hier immer die Namen aufleuchten. – Herr Engel, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank. – Herr Innenminister, Sie waren ja am Veranstaltungstag in der kritischen Zeit zwischen 15 und 17 Uhr auf dem Veranstaltungsgelände. Wir haben alle die Fernsehbilder gesehen. Die Live-Berichterstattung hat Sie in Begleitung des stellvertretenden Polizeipräsidenten von Schmeling gezeigt. Durch die Fernsehbilder wissen wir, dass Herr von Schmeling einen sogenannten Funkknopf im Ohr trug.

Hatten Sie, Herr Minister, über Herrn von Schmeling, den stellvertretenden Polizeipräsidenten,

Kenntnis davon, dass es zu irgendeiner Zeit wäh

rend des Einsatzes im 4-m-Band, 2-m-Band oder im Mobilfunk, also bei den dienstlichen Handys, Probleme gegeben hat oder sogar zu einem Totalausfall kam?

Herr Minister Jäger, Sie haben das Wort.

Vielen Dank für die Frage, Herr Abgeordneter Engel. – Soweit sie sich auf die Mobilfunkerreichbarkeit bezieht, habe ich persönlich keine Kenntnis davon gehabt, dass es hier zu Schwierigkeiten kam. Ich hatte, glaube ich, in meiner Beantwortung auch ausführlich dargelegt, dass es nach dem Bericht des Polizeipräsidiums Duisburg erst nach 19 Uhr für die Polizeieinsatzkräfte zu Verbindungsproblemen im Handynetz gekommen ist – für Privatkunden natürlich sehr viel früher. Darunter habe ich auch gelitten; denn kurz nach dem Unglück befand ich mich zu Hause in der Nähe der Zelle und hatte nur eine schwierige Handyverbindung.

Das war durch die Priorisierung bedingt. Im Rahmen des Rahmenvertrags mit Vodafone waren die Einsatzkräfte vor Ort nach dem Bericht des Polizeipräsidiums Duisburg mit einer sogenannten Priorisierung ausgestattet. Das heißt, dass ihre Telefonate in dieser Vodafone-Zelle priorisiert durchgeschaltet wurden – unabhängig von der sonstigen Auslastung des Netzes durch Privatkunden.

Zum zweiten Teil der Frage, ob ich von irgendwelchen Umständen Kenntnis hatte, was Funkverkehre vor 17 Uhr angeht, weise ich darauf hin, dass ich von 15 Uhr – ich glaube, es war 15 Uhr – bis kurz vor 17 Uhr verschiedene Punkte bei dieser Veranstaltung besucht habe: Lagezentrum, Einsatzzentrum der Stadt, der Polizei, der Feuerwehr, der Rettungskräfte; ich war beim Veranstalter und zum Schluss auf der Pressetribüne. Da bin ich nach meiner Erinnerung nur zeitweise von Herrn von Schmeling begleitet worden. Aber zu keinem Zeitpunkt sind mir von ihm oder anderen während meines Besuches Funkschwierigkeiten mitgeteilt worden.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Abgeordneter Engel.

Vielen Dank, Herr Minister. – Soweit wir informiert sind, wurden Sie bei Ihrem dienstlichen Besuch vom politischen Koordinator Ihres Ministerbüros, Herrn Frücht, und vom Leiter Ihres Ministerbüros begleitet. Haben Sie während der Veranstaltung oder nachdem Sie sie verlassen hatten mündlich – persönlich oder über Telefon oder über Funk – zu diesen beiden Herrn, die ja

außerhalb der Polizei anzusiedeln sind, einen Funkkontakt oder einen Telefonkontakt gehabt?

Herr Minister Jäger.

Herr Engel, wie immer will ich in der Beantwortung möglichst präzise sein. Herr Frücht war zu diesem Zeitpunkt noch persönlicher Referent und nicht Leiter der politischen Koordination. Was den Leiter des Ministerbüros angeht, war die Position zu diesem Zeitpunkt zwar besetzt; er hat mich aber nicht begleitet. Ich befand mich in Begleitung des von Ihnen zitierten Herrn Frücht.

Wir haben nach meiner Erinnerung die Veranstaltung Love-Parade in dem Bereich der Pressetribüne nach etwa fünf oder sechs Besuchen, die ich gerade schon geschildert habe, verlassen und sind in Begleitung von Herrn von Schmeling und weiteren Polizeikräften – also mit einem Polizeifahrzeug als Lotse – zu meinem Wohnsitz gefahren.

Unmittelbar vor dem Eintreffen an meinem Wohnsitz hat mein Referent über Handy die Nachricht erhalten, es gebe möglicherweise zwei Tote. Dies ist offensichtlich zugleich über Funk verbreitet worden, weil beim Eintreffen an meinem Wohnsitz sowohl die Insassen des Polizeifahrzeugs über Funk Kenntnis von diesem Vorfall erhalten hatten als auch mein Referent über Handy informiert worden war.

Zu diesem Zeitpunkt war die Lage noch ziemlich unklar. Wie gesagt, lautete die Nachricht: möglicherweise zwei Tote.

Ihr folgte die Nachricht, dass beide reanimiert worden seien. Daraufhin ist der stellvertretende Polizeipräsident zur Dienststelle zurückgefahren, und ich bin in meinen Wohnsitz gegangen.

Erst wenige Minuten später hat uns die Nachricht erreicht, dass es dort in der Tat nicht um Reanimation ging, sondern um eine Vielzahl von Verletzten und auch Toten geht.

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Abruszat das Wort.