Welche Gründe gibt es für die Arbeitszeitüberschreitungen? Was genau hat dazu geführt? Ist es die Ausbeutung des Arztes im Hinblick auf die Arbeitszeit oder war der betroffene Arzt mitten in einer OP, als er die Arbeitszeit überschritten hat? Wurde er zu
einem Notfall gerufen, oder war die Überschreitung der Arbeitszeit notwendig, um die Nachsorge eines von ihm behandelten Patienten sicherzustellen? Mit anderen Worten: Hat der Arzt lediglich seine Pflicht getan, gleichwohl aber gegen das Gesetz verstoßen? Wie bewertet die Landesregierung, Herr Schneider, dieses Spannungs- und Konfliktfeld. Das mag die Landesregierung in der weiteren Debatte aufklären. Dabei sollte sie diesen Konflikt lösen.
Es geht natürlich um die Zusammenführung der betrieblichen Arbeitsorganisation und der verschiedenen Organisationseinheiten. Es geht aber auch um die medizinische Versorgung der Patienten, die sichergestellt werden muss.
Meine Damen und Herren, es geht nicht um die Planung von Schönheitsoperationen, wann ich welchen Termin festlege, sondern es geht um Akutversorgung, Sofortoperationen, langwierige Operationen, Notfallpatienten und so weiter und so weiter. Es geht um Patienten, die man nicht unversorgt liegen lassen kann, weil man gerade Feierabend hat, sondern es geht auch um Nachsorge, häufig auch um persönliches Engagement des Arztes für seinen Patienten.
Es geht natürlich auch um mehr Personal in den Krankenhäusern und um die Finanzierung des Personalbedarfs. Von 1995 bis 2008 ist die Zahl der Ärzte in den Krankenhäusern von 28.000 um 4.200 auf 32.200 gestiegen. Neben der Leistungsverdichtung hängt der Personalbedarf mit dem Arbeitszeitgesetz zusammen.
Heute aber beklagen wir Ärztemangel. Viele Krankenhäuser sind kaum noch in der Lage, ihren Personalbedarf zu decken. Wir brauchen Fachkräfte, mehr Studienplätze im Fach Medizin. Die Konsequenz des Gesetzes lautet: Wenn das Personal nicht ausreicht, um gesetzeskonforme Arbeitszeiten zu garantieren, müssen medizinische Leistungen entfallen. Dann müssen wir aber nicht über Arbeitszeiten, sondern über die Qualität ärztlicher Leistungen bis hin zur Vernachlässigung von Patienten reden. Wir müssen auch offen über Überangebote an medizinischen Leistungen, über Krankenhausplanung reden. Dort besteht dringender Handlungsbedarf.
Alle diese gesellschafts- und gesundheitspolitischen Herausforderungen lassen sich nicht über das Arbeitszeitgesetz und Sanktionen regeln. Es muss eine transparente Diskussion über die Situation der Krankenhäuser, des Bettenbedarfs, der Notwendigkeit und Qualität medizinischer Leistungen und des Fachkräftebedarfs erfolgen. Am Ende müssen tragfähige Lösungen stehen, die eben auch mit Arbeitszeiten konform gehen.
Meine Damen und Herren, die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage gibt auch her, dass die Arbeitsschutzbehörde nicht nur den Gesetzesvollzug überwacht, sondern auch berät und unter
stützt. Das ist grundsätzlich der richtige Weg. Es kommt eben darauf an, im Sinne einer tatsächlichen Verständigung mit den Krankenhausträgern
Rechtssicherheit zu schaffen. Das ist die Aufgabe, die die Krankenhäuser und die Arbeitsschutzbehörden gemeinsam lösen müssen.
Nicht in Ordnung ist es aber, wenn sich die Bezirksregierungen ihrer Verantwortung für eine einvernehmliche Mitwirkung entziehen und nur noch auf Sanktionen setzen. Diese Beratungsphase muss verlängert werden. Sie ist ein ständiger Prozess.
Statt den Richter oder Staatsanwalt loszuschicken, erwarten wir eine Problemlösung der komplexen Fragestellungen und eine einheitliche Anwendung des Gesetzes. Dafür nehmen wir die Landesregierung in die Verantwortung. Die Krankenhäuser dürfen in Sachen Arbeitszeitregelung von der Landesregierung nicht mit ihren Problemen alleingelassen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Besuchertribüne! Ich muss gestehen: Als ich den Antrag der FDP zu dieser Aktuellen Stunde gelesen habe, habe ich zunächst einmal gestutzt: Die Überprüfung des Arbeitsschutzes in den Krankenhäusern lief – wenn ich es richtig in Erinnerung habe – bis zum 30.06. Habe ich darüber hinaus das Datum der Regierungsbildung richtig in Erinnerung, ist Guntram Schneider seit dem 15.07. dieses Jahres zuständiger Minister.
Meine Damen und Herren, mich interessiert, was eigentlich unter der Verantwortung der schwarzgelben Landesregierung und deren Koalition in Sachen Arbeitsschutz in den Krankenhäusern passiert? Dazu habe ich weder etwas von Herrn Romberg noch von Herrn Preuß gehört. Meine Damen und Herren, das würde mich doch sehr interessieren.
Dieses Thema steht immerhin nicht erst seit diesem Jahr auf der Tagesordnung, sondern die Übergangsfrist nach dem EuGH-Urteil vom September 2003 endete im Jahr 2006. Sie müssen sich schon fragen lassen: Was haben Sie denn in Ihrer Regierungszeit eigentlich unternommen, um Arbeitszeitverstöße in den Krankenhäusern zu verhindern und ihnen zu begegnen? Welche Initiativen hat es gegeben, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Krankenhäusern zu stär
Ich habe die Pressemitteilung von Herrn Romberg zur Beantragung der Aktuellen Stunde gelesen. Dort heißt es: Die Landesregierung weiß, dass der Patientenschutz gefährdet ist, aber unternimmt nichts, um diese unzumutbaren Zustände zu beenden. Offenbar hat sie weder ein Konzept zur Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes noch zur Patientensicherheit.
Meine Damen und Herren, ich kann nur sagen: Wenn die FDP bereit ist, die Defizite der schwarzgelben Regierungskoalition zu diskutieren, haben wir dagegen absolut nichts. Dazu sind wir gerne bereit. Aber dann müssen Sie wirklich sagen, wo Ihre Alternativen liegen und was Sie getan haben, meine Damen und Herren.
„Ich habe in meinem Hause, dem MAIS, einen Arbeitsschutz vorgefunden, der weder den fachlichen Ansprüchen noch den gesetzlichen Aufträgen für den Arbeitsschutz entspricht. Der Arbeitsschutz ist personell unterbesetzt. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Skandal um die PCBVergiftung in Dortmund, wo wirklich deutlich gemacht wurde, dass ein unterbesetzter Arbeitsschutz Gefahrenabwehr nicht mehr bewältigen kann.“
Meine Damen und Herren, es ist schon ganz erstaunlich, was der Minister dort gesagt hat. Wenn sich Herr Romberg hier aufbläst, muss er sich schon vorhalten lassen, dass die schwarz-gelbe Koalition in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2005 650 Stellen im Arbeitsschutz vorgefunden hat und auf 482 Stellen im Jahr 2010 zurückgeführt worden sind. Das sind 168 Stellen weniger.
Meine Damen und Herren, sind Sie denn so naiv zu glauben, das wäre ohne Wirkung für den Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen, hätte keine Auswirkungen auf Kontrollen und auf Beratung – vielleicht auch von Unternehmen und Krankenhäusern?
Meine Damen und Herren, Sie machen es sich verdammt leicht. Das will ich Ihnen einmal sagen. Wenn Sie glauben, Sie könnten die Versäumnisse der Regierung Rüttgers ein halbes Jahr später anderen anhängen, ist das für mich nichts anderes als eine intellektuelle Beleidigung, um Ihnen das in aller Klarheit und Deutlichkeit zu sagen.
Ich sage es Ihnen auch ganz deutlich, meine Damen und Herren: Für die Streichung der Stellen im Arbeitsschutz sind Sie verantwortlich. Das ist ein
Meine Damen und Herren, auch verwundert mich die neue Beflissenheit in Sachen Arbeitsschutz wirklich. Bisher ist gerade die FDP nicht als typische Arbeitnehmerpartei bekannt geworden, sondern wir haben immer ein „Privat vor Staat!“ erlebt. Jetzt soll das auf einmal alles wieder anders sein? – Vielleicht sind Sie ja lernfähig!
Meine Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass auch Ihre Parteifreunde auf Bundesebene über Ihren Eifer sehr erstaunt wären. Denn der Bundesgesundheitsminister mutet doch gerade mit der neuen GKV-Finanzierung den 413 nordrhein-westfälischen Kliniken massive finanzielle Einbußen zu. Die Folgen dieses Gesetzes für das Klinikpersonal kann ich Ihnen beziffern.
Nun seien Sie mal still! – Die Krankenhausgesellschaft in Nordrhein-Westfalen hat berechnet, dass die 230 Millionen €, die im Jahr 2010 bei den Krankenhäusern zu fehlen drohen, 3.800 qualifizierte Arbeitsplätze kosten würden. Das ist vor dem Hintergrund anderer Faktoren, beispielsweise des stetig steigenden Ärztemangels, eine katastrophale Entwicklung.
Meine Damen und Herren, der Kostendruck auf die Krankenhäuser, der von Herrn Rösler aus Berlin erzeugt wird, vernichtet zudem die Verbesserungen in der Personalsituation, zum Beispiel in der psychiatrischen Versorgung oder durch das Pflegeförderungsprogramm, das von der früheren Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt auf den Weg gebracht worden ist.
Meine Damen und Herren, der Personalabbau, der durch dieses Finanzierungsdefizit droht, ist weder den Krankenhausangestellten noch den Patientinnen und Patienten zuzumuten. Die Verantwortung dafür müssen Sie, meine Damen und Herren, übernehmen.
Die SPD hat eine Alternative. Wir wollen verbindliche, differenzierte Personalmindestzahlen für Krankenhäuser. Diese schaffen Sicherheit und gute Qualität in der Versorgung sowie gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und erhöhen die Attraktivität des Arbeitsplatzes in der Pflege.
Schwarz-Gelb im Bund zerstört in dieser Woche die tragenden Säulen der gesetzlichen Krankenversicherung und führt die Zweiklassenmedizin ein. Meine Damen und Herren, Sie bedienen erneut Lobbyinteressen der PKVen und der Pharmaindustrie, während sich Otto Normalverbraucher in Zukunft fragen muss, ob er sich eine Behandlung noch leis
Dazu kann ich nur sagen: Ich wundere mich doppelt, mit welcher Berechtigung ausgerechnet Sie sich scheinheilig für die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Krankenhäusern einsetzen.
Aber welche Konsequenzen ziehen wir aus der Situation der Beschäftigten? – Wir werden die Arbeitszeitverstöße in den Krankenhäusern nicht tolerieren. Das ist durch die Beantwortung der Kleinen Anfrage bereits deutlich geworden. Ich plädiere dafür, dass die Arbeitszeiten eingehalten und auch künftig überprüft werden, und zwar die sowohl der Ärzte als auch des Pflegepersonals. Ich denke, wir sind uns alle darüber einig, dass wir keine Risiken eingehen können, meine Damen und Herren.
Meine Redezeit ist gleich zu Ende, daher will ich noch eines sagen. Ich habe ganz großen Respekt vor der Arbeit und den Leistungen der Beschäftigten in den Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen. Dieses Signal sollten wir den Menschen, die dort arbeiten und sich sehr stark einsetzen, auch einmal geben. Deswegen stelle ich fest: Es hilft den Beschäftigten nichts, es hilft den Krankenhäusern nichts, wenn der Versuch gestartet wird, die Verhältnisse zu skandalisieren.
Ich will noch einmal sagen: Wer für die Schwächung des Arbeitsschutzes verantwortlich ist, wer für diese Gesundheitsreform verantwortlich ist, ist völlig unglaubwürdig. Diese Skandalisierung hilft weder den Patientinnen und Patienten noch den Beschäftigten in den Einrichtungen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich auf einzelne Punkte des Themas eingehe, erlauben Sie mir ein paar Sätze zur Historie der Arbeitszeitregelung in den Krankenhäusern zu sagen.
Bereits ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juli 2001 bestätigte, dass „ein die Anwesenheit der am Arbeitsort erfordernder Bereitschaftsdienst nicht zur Ruhezeit, sondern zur Arbeitszeit im Sinne der Arbeitsrichtlinie zählt“. Dies veranlasste die damalige Bundesregierung zur Änderung des gültigen Arbeitszeitgesetzes. Zum 1. Januar 2004 trat eine Regelung in Kraft, die den Bereitschaftsdienst der Arbeitszeit des Arbeitnehmers zuordnet. Den Krankenhäusern wurde dabei eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2005