Protocol of the Session on November 12, 2010

Bereits ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juli 2001 bestätigte, dass „ein die Anwesenheit der am Arbeitsort erfordernder Bereitschaftsdienst nicht zur Ruhezeit, sondern zur Arbeitszeit im Sinne der Arbeitsrichtlinie zählt“. Dies veranlasste die damalige Bundesregierung zur Änderung des gültigen Arbeitszeitgesetzes. Zum 1. Januar 2004 trat eine Regelung in Kraft, die den Bereitschaftsdienst der Arbeitszeit des Arbeitnehmers zuordnet. Den Krankenhäusern wurde dabei eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2005

eingeräumt. Diese Übergangsfrist diente dazu, den Krankenhäusern ausreichend Zeit einzuräumen, um die daraus resultierenden Umstellungsprobleme zu bewältigen.

In bundesweiten Protesten mahnten schon damals die Klinikärztinnen und -ärzte eine europarechtskonforme Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes in Bezug auf die Bereitschaftszeiten in den Kliniken an. Etwa ein Drittel der 2.200 bundesdeutschen Krankenhäuser hatte schon die zum 31. Dezember 2005 endende zweijährige Übergangsfrist zur vollständigen Einführung des Arbeitszeitgesetzes genutzt und gezeigt, dass eine europarechtskonforme Ausgestaltung der Dienstpläne möglich ist. Das heißt, die Kliniken hatten mehr als genug Zeit, das Arbeitszeitgesetz umzusetzen. Ich erinnere daran, dass der Landtag dieses Thema auf Grundlage des Antrages der Fraktion der Grünen Anfang 2006 mehrfach beraten hat.

Was haben wir drei Jahre nach Ablauf dieser Übergangsfrist für eine Situation? – Laut Antwort auf die Kleine Anfrage 93 des Ministers für Arbeit, Integration und Soziales wurden in 37 von 40 überprüften Krankenhäusern, also in 90 % der Fälle, Verstöße gegen Arbeitszeitregelungen in unterschiedlichen Prägungen festgestellt. Das sind keine Einzelfälle, sodass man in der Tagesordnung einfach zum nächsten Thema übergehen kann. Anscheinend ist es die übliche Vorgehensweise der Krankenhäuser, die rechtlichen Bestimmungen zu übergehen. Die Folge ist, dass die Klinikärztinnen und Klinikärzte weiterhin wegen überlanger Arbeitszeiten oftmals am Rande der körperlichen und geistigen Erschöpfung, Patientinnen versorgen müssen.

Das gefährdet nicht nur die Gesundheit der behandelnden Ärztinnen und Ärzte, sondern auch die Patienten. Studien haben verdeutlicht, dass rund 10 % der ärztlichen Behandlungsfehler in den Kliniken auf Übermüdung, Arbeitsüberlastung und personelle Unterbesetzungen zurückzuführen sind. Dabei

muss einschränkend darauf hingewiesen werden, dass die Fehlerursache „Übermüdung“ in den Schadensmeldungen nur in Einzelfällen als offizielle Ursache auftaucht.

Um dem Ärztemangel in den Krankenhäusern in NRW begegnen zu können und die Motivation der jungen Medizinerinnen und Mediziner zu erhöhen, in Krankenhäusern zu arbeiten, ist es dringend notwendig, konsequent gegen die Verstöße vorzugehen. Sie sehen sich weiterhin gezwungen, Rundum-die-Uhr-Dienste zu schieben und im Zweifel über Leben und Tod der ihnen anvertrauten Patienten zu entscheiden.

Wenn Assistenzärztinnen und Assistenzärzte an den Kliniken nicht selten 40 bis 60 Stunden in der Woche arbeiten, Dienste von 16 bis 18 Stunden verrichten und gleichzeitig zwei Drittel ihrer Überstunden nicht bezahlt bekommen, dann ist nachvollziehbar, dass das Berufsbild „Ärztin/Arzt im

Krankenhaus“ negativ belastet ist und viele ausgebildete Medizinerinnen und Mediziner auf alternative Berufsfelder oder ins Ausland ausweichen.

Schon heute können viele Krankenhäuser nicht alle Stellen besetzen, weil viele qualifizierte Ärztinnen und Ärzte angesichts ihrer im europäischen Vergleich niedrigen Gehälter und inhumanen Arbeitszeiten in andere europäische Länder ausweichen. Das ist die Realität.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Ich verstehe natürlich, dass die Krankenhäuser, die auf der einen Seite einen Versorgungsauftrag haben, auf der anderen Seite auch wirtschaftlich arbeiten müssen. Dies kann aber nicht auf Kosten der Gesundheit der Patientinnen und Patienten sowie der Ärztinnen und Ärzte ausgetragen werden.

Deshalb ist es unter anderem dringend notwendig, dass die Arbeitsschutzbehörde flächendeckend alle Krankenhäuser überprüft und Verstöße mit konkreten Maßnahmen ahndet. Dr. Romberg, Sie können sicher sein, dass diese Regierung diese Aufgabe ernst nimmt und ernst nehmen wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD, von der LINKEN und von Karl-Josef Laumann [CDU])

Vielen Dank, Herr Kollege Ünal. – Für die Fraktion Die Linke hat jetzt Herr Zimmermann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir haben mit Erschrecken zur Kenntnis genommen, welches Ausmaß die Arbeitszeitverstöße bei Klinikärzten – ich betone aber: es geht hier nicht nur um die Ärztinnen und Ärzte, sondern auch um andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen – mittlerweile angenommen haben.

Solche Verstöße gehen eben nicht nur zulasten der Ärztinnen und Ärzte, sondern auch der Pflegeberufe, anderer Berufsgruppen und vor allen Dingen natürlich – das dürfen wir nie vergessen; das ist von Ihnen auch angesprochen worden, Herr Romberg – der Patientinnen und Patienten, die wir im Auge haben müssen. Wir freuen uns, dass die FDP jetzt endlich anerkennt, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen der Arbeitsbelastung der Beschäftigten im Gesundheitswesen und der Versorgungsqualität gibt.

Aber, meine Damen und Herren von der FDP, bei der Frage der Privatisierung von Krankenhäusern wird dieser Zusammenhang von Ihnen bisher kontinuierlich negiert. In Deutschland müssen Ärzte, die als Vollkraft in einem privaten Krankenhaus arbeiten, durchschnittlich etwa 28 % mehr belegte Betten betreuen als ihre Kolleginnen und Kollegen in einem

öffentlichen Krankenhaus. Wenn Sie also etwas gegen die zunehmende Arbeitsbelastung der Ärztinnen und Ärzte tun wollen, sollten Sie sich zunächst einmal gegen die Privatisierung der Krankenhäuser wenden. Da Sie das nicht tun, ist Ihre Aufregung ein wenig unglaubwürdig.

(Beifall von der LINKEN – Dr. Stefan Rom- berg [FDP]: Findet das nur dort statt, Herr Zimmermann?)

Natürlich auch woanders, aber da besonders.

(Weiterer Zuruf von Dr. Stefan Romberg [FDP])

Ihre Aufregung ist aber auch aus anderen Gründen pure Heuchelei. Die Krankenhäuser sind zum Stichtag 30. Juni 2010 überprüft worden, also nur wenige Wochen nach der konstituierenden Sitzung in dieser Legislaturperiode. Davor waren Sie fünf Jahre lang für die Gesundheitspolitik in diesem Lande verantwortlich.

(Karl-Josef Laumann [CDU]: Das stimmt doch nicht!)

Sie haben also in erster Linie die miserablen Arbeitsbedingungen in diesem Bereich mit zu verantworten. In Nordrhein-Westfalen mussten die Ärztinnen und Ärzte und die Pflegekräfte nach der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes im Jahre 2008, also während Ihrer Regierungszeit, etwa 5,6 % mehr belegte Betten versorgen als ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundesdurchschnitt. Das zeigt, wie vor allen Dingen die Situation in Nordrhein-Westfalen aussieht – dank Ihrer Politik.

(Beifall von der LINKEN)

Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass wir uns heute mit den aus diesen Missständen zu ziehenden Konsequenzen beschäftigen sollen. Bevor wir das tun, sollten wir aber eine vernünftige Ursachenanalyse betreiben. Dabei kommen zumindest wir zu dem Schluss, dass in den letzten beiden Jahrzehnten der Krankenhaussektor durch das Zutun aller Parteien mit Ausnahme unserer Partei zu einem Markt verkommen ist,

(Heike Gebhard [SPD]: Sie waren ja auch nicht dabei!)

in dem um Anteile und Rendite gekämpft wird. Es steht nicht der Patient, sondern vor allen Dingen der Profit im Mittelpunkt. Es gibt einen Wettbewerb, der nicht in erster Linie um Qualität, sondern um Kosten ausgetragen wird. Nun sind nahezu zwei Drittel der Kosten im Krankenhaus Personalkosten, wie wir doch alle wissen. Daher wird der Kostenwettbewerb vor allem auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen.

In dieser Situation sind die Ärztinnen und Ärzte übrigens noch diejenigen, die am wenigsten leiden, obwohl wir deren Arbeitsbelastung wahrhaftig nicht kleinreden wollen. Noch verheerender sieht die Si

tuation mittlerweile bei Pflegekräften und erst recht bei den Beschäftigten aus, die man outsourct oder, wie im Uniklinikum Essen oder bei der Arbeiterwohlfahrt, in Leiharbeit drängt.

Ich komme zurück zu den Ärztinnen und Ärzten. Wenn es für das Krankenhaus aufgrund der Fallpauschalen lukrativ ist, in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Patienten zu behandeln, dann ist genau dieses Anreizsystem in den Kliniken falsch und führt zu einer stärkeren Arbeitsbelastung für Ärztinnen und Ärzte, aber auch für andere Berufsgruppen. Das werde ich hier immer wieder betonen. Die Aufgabe muss es sein, die Bedürfnisse der Patienten wieder in den Vordergrund zu stellen und nicht in erster Linie die Kostendämpfung.

(Beifall von der LINKEN)

Wenn immer mehr private Träger im Krankenhaussektor auftauchen, Gewinne machen, diese an Aktienbesitzer ausschütten und dadurch mit den Beiträgen der Versicherten für eine Subventionierung von Aktienbesitzern sorgen, muss der Forderung des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser gefolgt werden: Es muss ein Gewinnverbot für Kliniken geben! Alles andere ist zutiefst unmoralisch. Gesundheit darf keine Ware sein. Damit darf kein Profit erzielt werden.

(Beifall von der LINKEN)

Also, meine Damen und Herren von FDP und CDU, wenn Sie wirklich etwas für die Beschäftigten im Gesundheitswesen tun wollen, dann sorgen Sie dafür, dass die Finanzierungsbasis im Gesundheitswesen erweitert wird. Mit einer solidarischen Bürgerversicherung müssen endlich auch die Selbstständigen, die Beamtinnen und Beamten und vor allen Dingen die Reichen für die Gesundheitsversorgung der gesamten Bevölkerung aufkommen.

Derzeit wird das System lediglich von einer Gruppe finanziert, die Sie angeblich immer entlasten wollen, nämlich von den abhängig Beschäftigten und – aufgrund Ihrer Politik im Bund allerdings immer weniger – von den Arbeitgebern.

Wir treten dafür ein, dass endlich auch aus Gewinnen aus Aktien, Immobilien und Zinsen Krankenhausbeiträge gezahlt werden müssen. Wenn auch Kapitaleinkünfte zur Finanzierung der Gesundheitsversorgung herangezogen werden und wenn die Beitragsbemessungsgrenze schrittweise angehoben bzw. langfristig abgeschafft wird, dann haben wir ein Solidarsystem, das den Namen auch verdient. In einem solidarisch finanzierten System wären genügend Ärztinnen und Ärzte und Pflegekräfte da, um die Ausbeutung dieser Beschäftigten endlich zu beenden.

Lassen Sie uns das gemeinsam machen! Aber dann müssen Sie vor allen Dingen in Berlin Druck

auf Ihre Parteien ausüben. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Zimmermann. – Für die Landesregierung spricht Minister Schneider.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Vorbemerkung: Herr Dr. Romberg, dass Sie sich an meiner Person abarbeiten, ist angesichts meiner Vergangenheit ganz normal. Wenn das anders wäre, wäre mit mir irgendetwas schiefgelaufen. Also, ich kann das sehr gut aushalten, und wir haben ja noch viereinhalb Jahre Zeit, um diese Auseinandersetzung fortzusetzen.

(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Das werden wir abwarten!)

Das werden wir abwarten, Herr Papke. Ich bin da ganz optimistisch.

(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Sie kommen auch noch dran, Herr Becker! – Gegenruf vom Parl. Staatssekretär Horst Becker: Dann fordern Sie doch Neuwahlen! – Ministerin Barbara Steffens: Ja!)

Ja, die Gesundheitsministerin ist auch da. Sie spricht sogar gleich. Denn wir treten immer als Tandem auf. Nehmen Sie das doch bitte mal zur Kenntnis!

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Zurufe von der FDP: Oh!)

Nun zur Sache! Die Arbeitsschutzverwaltung in diesem Lande geht jeder Beschwerde – natürlich auch denen aus Krankenhäusern – nach und ahndet diese auch, wo es notwendig ist. Gefragt ist aber – das sage ich auch sehr deutlich – ein Arbeitsschutz mit Augenmaß; das habe ich mein ganzes Berufsleben lang so gesehen.

Das wichtigste Ziel der Landesregierung ist es, dass die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung nicht gefährdet wird – weder durch übermüdete Ärzte noch durch Maßnahmen zur Ahndung von Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz – und dass die Ärzte arbeitszeitgesetzkonforme Arbeitspläne bekommen.

Die Krankenhäuser selbst tragen die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen, also auch bezüglich der Arbeitszeitgestaltung. Die Landesregierung berät die Krankenhäuser, wie sie die Rechtsvorschriften umsetzen können. Das ist wichtiger als manche Ahndung von Verstößen, und es ist auch erfolgreicher. Beratung ist gerade in diesem Feld – Herr Preuß hat darauf hingewiesen – erfolgreich. Das Problem ist allerdings: Den Krankenhäusern fehlen die finanziellen Mittel, aber auch