Protocol of the Session on November 10, 2010

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Lüders. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Bolte das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wirklich beeindruckend, welche Themenvielfalt ein solcher Abend zu bieten hat. Insofern bin ich ganz froh, mich an dieser Stelle relativ kurz fassen zu können.

Wenn wir zu dieser vorgerückten Stunde über die Feuerwehren debattieren, tun wir das vor dem Hintergrund der Entwicklung in den letzten Jahren, insbesondere in den letzten fünf Jahren.

In NRW leisten etwa 120.000 Menschen in den Berufsfeuerwehren und freiwilligen Feuerwehren einen ganz wichtigen Dienst. Dies geschieht teilweise unter sehr schwierigen Bedingungen, zum Beispiel an Wochenenden und Feiertagen. In den sehr konstruktiven Gesprächen, die wir immer wieder mit Feuerwehrleuten führen, wird uns sehr plastisch dargestellt, wie es ist, wenn man an Weihnachten und Silvester nicht bei der Familie sein kann, sondern Dienst an der Allgemeinheit leistet. Ich glaube, man kann dafür nicht oft genug Respekt zollen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Respekt zu zollen drückt sich aber auch in politischen Maßnahmen aus. Wenn ich mir anschaue, über welche Probleme uns von der Feuerwehr regelmäßig berichtet wird, welche Probleme regelmäßig an uns herangetragen werden, dann ist die Verlängerung der Opt-out-Regelung, über die wir an dieser Stelle diskutieren, sicherlich eher ein kleiner Brocken. Es geht um eine Maßnahme, die auf einer EU-Regelung fußt. Die Verlängerung der Opt-outRegelung ist zwar ein eher bürokratischer Akt, aber eben doch ein Akt, der wirklich einen sehr wichtigen Anspruch der Feuerwehr umsetzt.

Es ist ein kleiner, aber wichtiger Brocken. Indem wir ganz wesentliche Schwierigkeiten der Feuerwehr aufnehmen, zeigen wir, dass wir bereit sind, in den Dialog einzutreten. Diese Landesregierung und diese Koalition sind bereit, auf die Probleme einzugehen, die die Feuerwehr an uns heranträgt.

Der Koalitionsvertrag macht klar: Es wird nicht bei dieser kleinen Maßnahme bleiben. Es wird darüber hinausgehen. Wir werden viele andere Maßnahmen für die Feuerwehren aufnehmen. Ich will als Beispiel – das ist eben schon angesprochen worden – auf die Feuerwehrleute eingehen, die ihren Dienst in Nothaushaltskommunen versehen. Ich hatte inzwischen sehr viele interessante Gespräche mit betroffenen Feuerwehleuten, die teilweise Dienst auf Stellen tun, für die sie eben nicht angemessen besoldet werden. Das demotiviert und kann auch zu Problemen bei der Gewinnung von Nachwuchs führen. Insofern müssen wir hier dringend herangehen.

Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständig, Beförderungskorridore zu schaffen und für mehr Gerechtigkeit zu sorgen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf die sehr wichtige Maßnahme der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage eingehen.

(Beifall von Rainer Schmeltzer [SPD])

Das wird von uns angepackt: sicherlich nicht so kurzfristig wie die Verlängerung der Opt-out-Regelung, sondern im Rahmen der Dienstrechtsreform. An dieser Stelle möchte ich aber auch sagen: Für uns ist die Dienstrechtsreform im Gegensatz zur Ägide von Herrn Wolf kein Synonym für den SanktNimmerleins-Tag.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Wir gehen heute einen ersten Schritt, auf den viele weitere folgen werden; denn wir stehen zu unserer Feuerwehr und erkennen an, wie wichtig der Dienst der Feuerwehrleute für unser Gemeinwesen ist. Unter Rot-Grün werden die Feuerwehren nicht länger im Regen stehen gelassen. Es wird eine sehr interessante Debatte, in der wir wieder nach dem bewährten Grundsatz verfahren werden, Betroffene zu Beteiligten machen.

Wir werden wichtige Anregungen aufnehmen. Ich freue mich darauf, dass wir die sehr interessanten

und konstruktiven Gespräche und den sehr interessanten Dialog, den wir im Moment mit der Feuerwehr haben, auch noch über lange Zeit fortsetzen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Herr Bolte. – Für die FDP-Fraktion hat Herr Engel das Wort.

(Zuruf von Rainer Schmeltzer [SPD])

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am Anfang dieses Prozesses standen seinerzeit zwei Daten: zum einen der 31. Dezember 2009. Nach den Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde auf Drängen des Städtetages aus dem 31. Dezember 2009 der 31. Dezember 2010. Das waren die beiden Daten. Der Landkreistag – daran erinnere ich mich noch sehr genau – hatte damals gesagt: Eigentlich könnt ihr es beim 31. Dezember 2009 belassen.

Jetzt sind wir ein Stückchen weiter und haben auch die Erfahrung dieser zurückliegenden Jahre. Nun kommt die Landesregierung und sagt: Wir müssen noch etwas an der Frist tun. – Das ist eigentlich der gravierende Unterschied an der Stelle. Es gibt jetzt Erfahrung, die in das Verfahren einfließt. Die Details werden wir dann im Fachausschuss beraten.

Zur Feuerwehr an sich noch eine Bemerkung zu Herrn Bolte: Es ist für uns gängige kommunale Praxis. Viele von uns sind in den Feuerwehrbeiräten. Wer vor Ort nicht mit der Feuerwehr kommunal lebt, hat Kommunalpolitik nicht verstanden. Ich möchte einfach behaupten: Wahrscheinlich haben die Kollegen im Landtag zu über 90 % an irgendeiner Stelle mit der Feuerwehr zu tun – sei es mit der Berufs- oder mit der freiwilligen Feuerwehr. Da schlägt das Herz. Die Feuerwehr hat unsere Sympathie.

Wir haben wiederholt – auch das will ich an der Stelle kurz erwähnen – viele Gespräche geführt. Herr Düren, der damals zuständige Abteilungsleiter für den Bereich Katastrophenschutz und Feuerwehr aus dem Innenministerium, war regelmäßig dabei. Auf diese Erfahrung, die wir auch in den Arbeitskreisgesprächen gemacht haben, bauen wir heute auf. Daher setze ich auf die Beratungen im Fachausschuss und stimme der Überweisung zu.

Herr Kollege Engel, Herr Kollege Stotko hat eine Zwischenfrage.

Herr Stotko, gerne.

Besten Dank, Herr Kollege Engel. – Sind Sie denn zumindest bereit zu bestä

tigen, dass Ihr Innenminister, Herr Wolf, den Kommunen auf zahlreiche Nachfragen hin immer gesagt hat, dass er die Befristung zum 31. Dezember 2010 auslaufen lässt, und die Kommunen damit teilweise zur Ausbildung und Einstellung gezwungen hat und dass der Weg, den Sie jetzt mit uns gemeinsam beschreiten, ein anderer ist als der Weg Ihres Innenministers?

Lieber Herr Stotko, jetzt bringen Sie mich in Verlegenheit. Ich war bei den Gesprächen nicht dabei. Ich kann nur von Demonstrationen hier vor dem Haus berichten – denen haben wir nicht nur beigewohnt, sondern wir haben aktiv an den Gesprächen teilgenommen – und von dem Bemühen quer durch alle Fraktionen.

(Monika Düker [GRÜNE]: Es ist nichts pas- siert!)

Es ist nicht einmal die Arbeitskreisebene gewesen. Es war einfach eine Ebene, mit der Feuerwehr zu sprechen und auszuloten, was bei knappen Kassen geht. Das war die Situation. Deshalb bringen Sie mich mit der Frage in Verlegenheit. Wir haben alle versucht, das Beste daraus zu machen.

Jetzt sind wir aber ein bisschen weiter und haben Erfahrungen. Der Druck der EU war damals, 2009/2010, der Anlass. Darauf haben wir reagiert. Jetzt schauen wir, ob wir das Ganze noch besser machen können. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Für die Fraktion Die Linke spricht nun Frau Conrads.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2007 führte die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dazu, dass die wöchentliche Arbeitszeit auch im feuerwehrtechnischen Dienst 48 Stunden nicht überschreiten darf. Die jetzige gesetzliche Regelung dient dazu, den Feuerwehrleuten einen finanziellen Anreiz zu bieten, einer Ausweitung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 54 Stunden zuzustimmen.

Seit 2007 hatte die Landesregierung Zeit, die großen personellen Lücken im Einsatzdienst der Feuerwehren zumindest anzugehen. Doch wie sehen die Zahlen heute aus? Laut den Gewerkschaften fehlen immer noch 1.800 Stellen im Alarmdienst der Feuerwehren. Berufsfeuerwehren, in denen die Beamten keine Möglichkeit von der Opt-out-Regelung machen, sind gezwungen, Mehrarbeit anzuordnen, da die personellen Kapazitäten für eine europarechtskonforme Dienstplangestaltung der Feuerwehren völlig unzureichend sind.

Was aber steckt hinter den Regelungen zur Höchstgrenze von 48 Stunden Wochenarbeitszeit auch im feuerwehrtechnischen Dienst? Diese Grenze gilt, weil der Feuerwehrdienst trotz oder gerade wegen seiner Bereitschaftszeiten sowohl psychisch als auch physisch hochbelastend ist. 24-StundenDienste, die in vielen Berufsfeuerwehren üblich sind, bringen Feuerwehrleute an die Grenzen der individuellen Belastbarkeit.

Wenn Feuerwehrleute, die zum Beispiel im kommunalen Rettungsdienst eingesetzt sind, nach dem 16. oder 17. Einsatz, kurz vor dem Ende ihrer Dienstschicht, noch zu einem schweren Verkehrsunfall oder einem lebensbedrohlich erkrankten Menschen gerufen werden, ist es schlechterdings unmöglich, dass diese Einsatzkräfte körperlich und geistig noch zu 100 % leistungsfähig sind. Dies müssen sie aber sein, da es bei ihrer Tätigkeit um Menschenleben geht.

Meine Damen und Herren, 48 Stunden die Woche sind genug. Die Landesregierung muss alles daransetzen, die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs auch für die Feuerwehrbeamten im Alarmdienst umzusetzen.

Die Fraktion Die Linke erkennt, dass eine sofortige Umsetzung dieser Forderung angesichts der fehlenden Feuerwehrbeamten nicht ohne Weiteres möglich ist. Die alte Landesregierung hat es versäumt, auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs adäquat zu reagieren und hielt die Opt-out-Regelung für eine schnelle, umsetzbare und kostengünstige Lösung. Sie kann jedoch allenfalls eine Not- und Übergangsregelung darstellen, die dann auslaufen muss, wenn ausreichend Feuerwehrleute ausgebildet und einsatzbereit sind.

(Beifall von der LINKEN)

Meine Damen und Herren, wenn zulasten der Gesundheit der Feuerwehrbeamten dauerhaft Zugeständnisse gemacht werden sollen, dann ist das mit unserer Fraktion nicht zu machen. Deshalb fordern wir dass die Ausbildungskapazitäten des Instituts der Feuerwehr so ausgebaut werden, dass die fehlenden Feuerwehrleute so schnell wie möglich ausgebildet werden können.

(Beifall von der LINKEN)

Hierüber müssen wir dann, wenn wir bei den Haushaltsberatungen sind, noch diskutieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Conrads. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich diese Beratung schließen kann.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt uns die Überweisung des Gesetzentwurfes

der Landesregierung Drucksache 15/443 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Innenausschuss. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen. – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf an die entsprechenden Ausschüsse überwiesen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 14 und rufe auf:

15 Umbenennung des Ausschusses für Frauen

politik

Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags Drucksache 15/492