Protocol of the Session on November 10, 2010

Leider sind viele Teile des Bürokratieabbaugesetzes I bereits in andere Gesetze übernommen. Die Linke wird heute dennoch gegen das vorliegende Gesetz stimmen, weil schon die komplette Richtung des ersten Gesetzes nicht stimmt und wir als Fraktion keinen Demokratieabbau mittragen. – Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Conrads. – Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Jäger das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben mich mit Ihren kurzen Redebeiträgen natürlich jetzt in eine schwierige Situation gebracht, weil ich jetzt weiß: Ich stehe zwischen Ihnen und dem Ende des Plenartages.

Nachdem ich schon meine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben habe, will ich zumindest heute gerne zwei, drei Dinge sagen.

Herr Engel, als Antwort auf die Frage, warum wir eine dreijährige Fortschreibung gewählt haben, sage ich Ihnen: Das ist kein Zeitraum, der auf der Kirmes geschossen wurde, sondern einfach der Überlegung geschuldet, dass wir natürlich den Zeitraum evaluieren wollen. Zwei Jahre sind dabei zu kurz. Vier Jahre sind eventuell zu lang. Drei Jahre erscheinen uns der richtige Zeitraum zu sein, um Ihnen wieder etwas vorlegen zu können, inwieweit dieses Gesetz in Ostwestfalen tatsächlich auch erfolgreich gewesen ist.

Ich darf mich noch einmal dafür bedanken, dass vonseiten der CDU-Fraktion noch einmal deutlich gemacht worden ist, dass das ein Projekt ist, das über Fraktionen hinweg und über mehrere Legislaturperioden hinweg miteinander bearbeitet und vorangetrieben wurde und wird. Das tut dem Land und der Modellregion Ostwestfalen sicherlich gut. Ich freue mich, dass wir über so viele Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg einen solchen Konsens gefunden haben. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Damit schließe ich die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt uns in der Beschlussempfehlung

Drucksache 15/486, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit der Drucksache 15/143 unverändert anzunehmen. Wer sich dieser Beschlussempfehlung anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von FDP, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion Die Linke. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.

Ich rufe auf:

14 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die

Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/443

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Walter-Borjans zur Einbringung das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt der Gesetzentwurf zur Verlängerung des Gesetzes über die Gewährung einer Zulage für freiwillige erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-Westfalen vor, und zwar zur Verlängerung bis Ende 2013.

Es geht darum, dass Feuerwehrleute im Land Nordrhein-Westfalen, die im Schichtdienst freiwillig mehr arbeiten, nach Maßgabe des Gesetzes eine Zulage erhalten können. Das ist eine Vorschrift, die zunächst bis Ende 2010 befristet worden ist, sodass in diesem Jahr eine Entscheidung über den Fortbestand dieser Rechtsnorm zu treffen ist.

Der Hintergrund dieser sogenannten Opt-OutZulage war und ist weiterhin die EU-Vorgabe zur Reduzierung der Wochenarbeitszeit im Feuerwehrdienst von ehemals 54 auf 48 Stunden. Dadurch hat sich ein Personalmehrbedarf ergeben. Der soll schrittweise durch zusätzliche Einstellungen gedeckt werden. Für die Übergangszeit werden für die vorhandenen Feuerwehrleute freiwillige Mehrarbeit und die Zahlung einer Zulage ermöglicht. Die Einstellung des erforderlichen zusätzlichen Personals konnte trotz aller Bemühungen der Kommunen bisher noch nicht flächendeckend erfolgen, insbesondere weil die geeigneten Bewerber nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung standen. Im Interesse des Feuerschutzes wird deshalb die Weitergewährung erforderlich über den 31. Dezember 2010 hinaus.

Es bedarf keiner inhaltlichen Änderung des Gesetzes. Die bestehende Befristung soll lediglich bis zum 31. Dezember 2013 fortgeschrieben werden.

Mit dem Gesetzesvorhaben wird auch den Interessen der kommunalen Spitzenverbände und der Gewerkschaften entsprochen.

Im Interesse unserer Feuerwehrbeamtinnen und beamten bitte ich, heute zu beschließen, den Gesetzentwurf den zuständigen Ausschüssen zuzuleiten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die Fraktion der CDU hat der Herr Kollege Palmen das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir glauben, dass das eine insgesamt vernünftige Regelung ist. Ich möchte deshalb nur einige wenige Bemerkungen zu diesem Punkt machen.

Wir haben inzwischen in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen, soweit dort Berufsfeuerwehrleute beschäftigt werden, drei verschiedene Modelle, eine 48-Stunden-Regelung, eine 54-Stunden-Regelung mit der Zahlung von 20 € Zulage pro Schicht und eine 54-Stunden-Regelung ohne die Zahlung von 20 €.

Wir waren und sind deshalb der Meinung gewesen, dass es nicht zu einem deutlich unterschiedlichen Verfahren kommen soll und somit zu einer Konkurrenzsituation zwischen Feuerwehren mit längeren und kürzeren Ruhezeiten.

Im Innenministerium hat man sich deshalb in der vergangenen Legislaturperiode dazu entschlossen, eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit den kommunalen Spitzenverbänden zu Fragen der Arbeitszeit einzurichten und sich um eine einheitliche Regelung zu bemühen, nämlich um eine 48-StundenRegelung bzw. als absolute Ausnahme eine 54Stunden-Regelung ohne Ausgleichszahlung.

Wir haben jetzt ein paar kleine Probleme. Der Innenminister hatte zum 1. Januar 2007 damals verfügt, dass die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden für die Berufsfeuerwehrleute einzuhalten ist. Die Problematik der Gewinnung von Personal, Herr Minister, war auch damals schon bekannt und ist auch heute noch vorhanden. Das ist absolut richtig.

Trotzdem stellt sich die Frage, wie wir uns verhalten. Der Europäische Gerichtshof hat jüngst noch einmal das Opt-Out-Modell als absolute Ausnahmeregelung bezeichnet, die er nur dann akzeptiert, wenn absolut keine andere Möglichkeit besteht, dieses Problem zu lösen.

Wir haben auch ein Problem damit: Wenn man die EU-Vorgaben einhält und 48 Stunden einrichtet, erhalten die Feuerwehrleute keine Belohnung dafür. Wer das EU-Modell nicht einhält und die Bereitschaft zur Ausnahmeregelung für die Aufstockung erklärt, erhält als Belohnung noch eine finanzielle Regelung für die Schichten.

Im Übrigen hat die EU-Kommission meiner Kenntnis nach in der vorletzten Woche angekündigt, dass sie eine neue Initiative zur Arbeitszeit unter anderem für Feuerwehrleute ergreifen will.

Interessant wäre deshalb, Herr Minister, in diesem Zusammenhang – aber das wird dann an anderer Stelle zu diskutieren sein – die Frage an die Landesregierung, ob sie zukünftig nur Verlängerungen

bestehender Regelungen durchsetzen will oder ein eigenes Regelungskonzept, zum Beispiel in Ausgestaltung einer Dienstrechtsreform, ins Plenum einbringen will.

Selbstverständlich stimmen wir der Überweisung zu. Ich sage noch einmal, das wird als absolute Ausnahmeregelung, als vernünftige Regelung weitergeführt werden können.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Palmen. – Für die Fraktion der SPD hat Frau Lüders das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Palmen, genau an diesen Unterschieden sind Sie nicht ganz unbeteiligt. Dazu komme ich gleich.

Bereits im Jahr 2000 zeichnete sich das angebliche Dilemma mit dem Urteil des EUGH zum Bereitschaftsdienst bei den Ärzten ab. 2003 wurde die Richtlinie der EU zur Arbeitszeit erlassen. Zum 1. Januar 2007 wurde diese Arbeitszeitverordnung durch Ihre Regierung in Kraft gesetzt.

Plötzlich stellte man fest, man hat gar keine Leute, die aus dem 24-Stundendienst heraus auf die 48 Stunden gehen konnten. Warum hatte man diese Leute nicht? Zum einen ist der Feuerwehrberuf bekanntermaßen kein Lehrberuf. Das wissen wir alle. Das ist aber nicht das Thema. Das Thema ist, dass die Finanzen bei den Kommunen so aussahen, wie sie aussahen. Es waren einfach keine Mittel vorhanden, um auszubilden. Das Personal stand nicht zum 1. Januar 2007 auf der Straße und hätte eingestellt werden können, weil die Kommunen seitens der Landesregierung auch nicht einstellen durften.

(Beifall von der SPD)

Herr Palmen, ich verdeutliche das einmal an meiner Heimatkommune Dortmund. Wir hatten 700 Feuerwehrleute im Jahr 2007. Hätten wir die Arbeitszeitverordnung umsetzen müssen, hätten wir 80 Stellen schaffen müssen. Das ist ein Zuwachs von 12 %. Ich weiß nicht, wie Sie das den Kommunen damals mit ihrer Maßgabe bei den Kommunalfinanzen hätten ermöglichen wollen. Das war einfach nicht möglich.

(Manfred Palmen [CDU]: Das ist aus der Landeshaushaltsordnung! Nicht von uns!)

Ja, ja. Sie haben aber auch erst die Ausnahmeregelung, die Opt-out-Regelung, zum 1. Juli 2007 in Kraft gesetzt. Die Option war richtig. Was bedeutete der Übergang aber für die Kassen der Kommunen? Über die Mehrarbeit und die Abgeltung der Mehrarbeit – auch das rechtlich nicht ganz unumstritten, ob zulässig oder nicht – wurden die Kommunen noch einmal zusätzlich belastet, bis die Möglichkeit der

Opt-out-Regelung getroffen wurde. Sie haben gerade auf die EU verwiesen. Ja, das ist richtig. Aber bereits im Jahre 2009 hat die Kommission versucht, genau für die diesen branchenspezifischen Bereich der Feuerwehrleute eine Lösung zu finden. Das ist gescheitert. Woran, darüber können wir im Haushalts- und Finanzausschuss noch einmal reden.

Viele der Feuerwehrleute vor Ort sind von der 24Stunden-Regelung hocherfreut. Die 24-StundenRegelung ist zwar sehr belastend, aber sie bedeutet auch: zwei Tage arbeiten, zwei Tage frei. – Viele Feuerwehrleute haben daher diese Opt-out-Lösung gewählt.

Herr Palmen, Sie wussten bereits im Jahr 2009, dass die Opt-out-Regelung bis zum 31. Dezember 2010 befristet war. Damals waren Sie in der Regierungsverantwortung. Warum haben Sie nicht schon etwas geregelt,

(Beifall von der SPD)

damit es bei diesem Thema endlich Rechtssicherheit und Planbarkeit für die Kommunen und die Beschäftigten im Feuerwehrdienst gibt? Sie haben die Entfristung einfach stehen lassen. Ich hoffe und gehe davon aus, dass die Mehrheit in diesem Parlament diese Planungssicherheit für die Kommunen und die Feuerwehrleute im Land herbeiführt. Deshalb denke ich, dass wir alle dieser Gesetzesvorlage zustimmen werden. – Danke.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)