Protocol of the Session on November 10, 2010

Ich freue mich, dass wir für das Bürokratieabbaugesetz insgesamt eine gute Grundlage im Parlament finden, und hoffe, dass wir zum Ende der Legislaturperiode eine Fortschreibung dieses Bürokratie

abbaugesetzes präsentieren können, sprich: Ihnen weitere Vorschriften, die uns entbehrlich erscheinen, benennen können. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir kommen damit zur Abstimmung, und zwar als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 15/532. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der CDU. Wer enthält sich? – Die Fraktion der FDP. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.

Wir stimmen zweitens ab über die Beschlussempfehlung des Fachausschusses. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 15/485, den Gesetzentwurf Drucksache 15/98 in der soeben geänderten Fassung anzunehmen. Wer stimmt dafür? – FDP, Grüne, SPD. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? CDU und Linke. Damit ist der Antrag so angenommen.

Wir kommen zu:

13 Gesetz zur Änderung des Bürokratieabbauge

setzes I

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/143

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 15/486

zweite Lesung

Als Erster spricht für die Fraktion der CDU Herr Kruse.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Bürokratieabbaugesetz vom 16. März 2004 wurden nur in der Modellregion Ostwestfalen-Lippe bestimmte Vorschriften, Gesetze, Verordnungen und Erlasse außer Kraft gesetzt bzw. modifiziert.

Mit dem ersten Gesetz zum Bürokratieabbau vom 13. März 2007 hat die schwarz-gelbe Landesregierung die in der Modellregion erfolgreich erprobten Gesetzesabweichungen zur Entbürokratisierung

und Deregulierung landesweit ausgedehnt. Ich teile Ihre Einschätzung, sehr geehrter Herr Minister Jäger, die Sie in Ihrer zu Protokoll gegebenen Rede am 29. September 2010 zum Ausdruck gebracht haben, dass Themen über mehrere Legislaturperio

den fraktionsübergreifend fortentwickelt werden können.

Obwohl von dieser an sich vernünftigen Haltung bei der rot-grünen Minderheitsregierung im Grundsatz in der gerade begonnenen Legislaturperiode nichts zu erkennen ist, stimmt die CDU-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zu.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Carina Gödecke)

In der Tat muss verhindert werden, dass Regelungen zum 31. Dezember 2010 auslaufen, die dann zum 31. Dezember 2011 bzw. 2012 mit den geplanten Gesetzesnovellen – siehe Straßen- und Wegegesetz, siehe Landesbauordnung – wieder in Kraft gesetzt werden müssen. – Vielen Dank. Wir stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kruse. – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Stotko das Wort. – Herr Kollege Stotko, es mag sein, dass ich etwas leise war, aber Sie hätten jetzt das Wort, wenn Sie mögen.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: So schnell haben wir ihn selten gesehen! – Rainer Schmeltzer [SPD]: Der Lauf steht ihm gut!)

Kaum wechselt das Präsidium, wird die Stimme leiser. Das wundert mich, Frau Präsidentin, so kenne ich Sie eigentlich gar nicht.

Ich kann es sehr kurz machen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Frage des Bürokratieabbaus haben wir schon in der letzten Legislaturperiode mehrfach diskutiert. Die neue Landesregierung wird sich auf andere Dinge einlassen als die alte. Das Ziel ist nicht mehr generell der Bürokratieabbau, sondern die Frage: Wie können wir für die Menschen in Nordrhein-Westfalen das erreichen, was sie wünschen?

Sie werden aus unserem Koalitionsvertrag die Formulierung kennen, dass sich die neue Landesregierung auch beim Thema Widerspruchsverfahren mit der Frage auseinandersetzen wird: Wo macht es Sinn, ein Widerspruchsverfahren abgeschafft zu lassen? Wo werden wir es wieder einführen? Das wird Thema werden.

Deshalb können wir dem Gesetz zur Änderung des Bürokratieabbaugesetzes in diesem Zustand gerne zustimmen. Wir werben für eine breite Mehrheit im Parlament. – Danke.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Stotko. Dann werde ich mich jetzt bemühen, etwas lauter zu reden. – Als Nächster

hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Bolte das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist vermutlich ganz im Sinne des Bürokratieabbaus, die Redebeiträge an dieser Stelle kurz zu halten.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Man muss gar nicht mehr so viel zu diesem Gesetz sagen, als dass es in der jetzt vorliegenden Fassung sinnvoll und notwendig ist. Das Bürokratieabbaugesetz I gibt es seit 2007. Einige Regelungen daraus sind dauerhaft in Spezialgesetze übernommen worden, anderen Regelungen fehlt der Inhalt, weil sie nach geändertem Recht nicht mehr anwendbar sind. Die Landeshaushaltsordnung für Hochschulen zum Beispiel ist nach dem Hochschulfreiheitsgesetz nicht mehr anwendbar.

Da nicht alle geplanten Novellierungen aus dem Bürokratieabbaugesetz so vorgenommen werden

konnten, zum Beispiel die eben schon angesprochene Überarbeitung der Landesbauordnung, und diese dann zum 31. Dezember dieses Jahres auslaufen würden, ist es sinnvoll, die Regelungen zu verlängern. Denn wenn man sie stattdessen außer Kraft setzen und dann wieder neue Gesetzesnovellen voranbringen würde, würde das letzten Endes nur Arbeit für uns bedeuten. Wir können weder auf die Landesbauordnung noch auf das Straßen- und Wegegesetz verzichten und diese einfach außer Kraft setzen.

Auf dieses Paket müssen wir noch einmal eingehen. Der Innenminister hat in der letzten Sitzung gesagt, die vorgeschlagenen Regelungen dürften weitgehend konsensfähig sein. Die Debatte im Innenausschuss war entsprechend lang. Ich hoffe, mein Redebeitrag war im Sinne des Bürokratieabbaus kurz genug. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Herr Bolte. – Als Nächster für die Fraktion der FDP Herr Kollege Engel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will den Tagesordnungspunkt nutzen, um noch einen kleinen Hinweis zu geben und auch eine Bitte auszusprechen. Wenn ich die Zahlen richtig in Erinnerung habe, haben wir 2005, Herr Innenminister Jäger, einen Bürokratieapparat mit 667 Behörden und gut 200 Einrichtungen übernommen, also knapp

Ich muss das einfach ansprechen und kann nur an das Hohe Haus und die Landesregierung appellieren, diese hohe Anzahl – wir haben in der letzten Legislaturperiode schon etwas daran gearbeitet –

weiter zu verringern. Es geht gar nicht anders. Die gesamten Personalkosten bringen uns am Ende um.

Ansonsten geht es bei der Problematik nur um Fristen. Sie müssen uns noch darlegen, warum Sie auf drei Jahre verlängern. Das ist der einzige Punkt. Das werden Sie gleich machen.

Dann stimmen wir dem Verfahren so zu wie heute beschlossen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Für die Fraktion Die Linke Frau Conrads.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Linke wird das Gesetz zur Änderung des Bürokratieabbaugesetzes I ablehnen. Das ist nur konsequent, weil wir auch das Bürokratieabbaugesetz I abgelehnt hätten, wenn wir dieses Hohe Haus da schon mit unserer werten Anwesenheit erfreut hätten.

Das Gesetz zum Bürokratieabbau müsste eigentlich Demokratieabbaugesetz heißen; denn die meisten Einzelmaßnahmen, die in diesem Gesetz festgeschrieben werden, bedeuten lediglich Demokratieabbau, vor allem im Bereich der Raumplanung. Planungsverfahren sollen dadurch vereinfacht und beschleunigt werden, indem weniger Kontrolle durch Behörden und weniger Einspruchsmöglichkeiten durch die betroffenen Bürger festgeschrieben werden.

Schon bei der Entstehung dieses Gesetzes wurden die Bedenken und Widersprüche der Planerinnen und der kommunalen Spitzenverbände, zum Beispiel bei der Abschaffung der Widerspruchsverfahren im Baurecht, weniger berücksichtigt als die Eingaben der Wirtschaftsverbände.

Der bekannte Politologe Elmar Altvater sieht durch die verkürzten Planungszeiten sogar das Funktionieren der Demokratie gefährdet. Er sagt, alle Beschleunigungsversuche seien Maßnahmen, mit denen die Beteiligung von Bürgern eingeschränkt wird. In der Folge würden sich Sachzwänge hart durchsetzen.

Leider sind viele Teile des Bürokratieabbaugesetzes I bereits in andere Gesetze übernommen. Die Linke wird heute dennoch gegen das vorliegende Gesetz stimmen, weil schon die komplette Richtung des ersten Gesetzes nicht stimmt und wir als Fraktion keinen Demokratieabbau mittragen. – Vielen Dank.