Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal sind wir uns hier im Hohen Hause einig, an der Kultur kann man nicht sparen. Das ist das Erbärmliche und das Schreckliche, dass das immer wieder versucht wird. Ich habe heute Morgen gelesen, dass in Bonn darüber nachgedacht wird, das Schauspiel zu schließen. Ich habe vorgestern gelesen – ich weiß nicht, ob die Entscheidung schon gefällt ist oder in diesen Tagen fällt –, dass in Krefeld die Stadtteilbücherei in Uerdingen am Rhein geschlossen werden soll. Es fehlen 10.000 €.
Wir haben also eine sehr dramatische Situation. Deshalb ist es richtig, die Einbringung des Gesetzesvorschlags zum Anlass zu nehmen, darüber nachzudenken, wo die Ursachen liegen. Den Gesetzentwurf begrüße ich als Vorschlag, glaube aber, dass wir darüber nachdenken müssen, wie wir ihn in ein integriertes Konzept einbringen können.
Zwei Drittel Ihrer Rede, Frau Kollegin, fand ich völlig in Ordnung. Aber mit dem Drittel, in dem Sie sich in der Geschichtsschreibung versucht haben, bin ich nicht zufrieden. Denn ich glaube, das ist eine einseitige Sicht der Dinge, was die Jahre 2000 bis 2005 betrifft. In den letzten fünf Jahren ist deutlich geworden, dass die Art, wie Sie als schwarz-gelbe Landesregierung mit den Kommunen umgegangen sind – nicht Sie persönlich – zu dem heutigen Missverhältnis in den Kommunen geführt hat. Die Kommunen stehen auch deshalb so schlecht da, weil das Land den Aufgaben, die ihm bezüglich der Kommunen gestellt waren, nicht gerecht geworden ist.
Ich bin sehr gespannt auf den 15. Dezember 2010, wenn wir hier den Nachtrag zur Abstimmung stellen. Dann werden wir sehen, ob hier im Landtag wirklich eine Gemeinsamkeit herrscht im Hinblick darauf, den Kommunen ein Stück Entlastung zukommen zu lassen, weil diese Entlastung auch etwas mit den kulturellen, mit freiwilligen Ausgaben der Kommunen zu tun hat.
Das soll aber nicht davon ablenken, dass wir die Diskussion schon seit einiger Zeit intensiv führen. Die Enquete-Kommission des Bundestags hat uns den Auftrag flächendeckend für die gesamte Republik erteilt und gesagt: Achtet darauf, die Kulturförderung pflichtig zu machen, Bibliotheks- und Fördergesetze einzurichten und in der Fläche für entsprechende Mittel zu sorgen. Alle damals im Landtag vertretenen vier Fraktionen haben gesagt, sich einem Bibliotheksgesetz, einem Kulturfördergesetz dieser Art nähern zu wollen. Dazu haben wir auch entsprechende Papiere veröffentlicht. Es gab einen Antrag der SPD-Fraktion. Dann gab es die Evaluierung, die Zusammenfassung des Stands im Lande. Jetzt haben wir von Ihnen diesen Gesetzesvorschlag, der aber zum Beispiel das Thema Schulbibliotheken nicht mit aufführt und als Diskussionsbeitrag geeignet, jedoch als Gesetz noch nicht vollkommen genug ist.
Deshalb hoffe ich, dass wir, wenn wir den Gesetzentwurf heute gemeinsam in die weitere Debatte im Ausschuss überweisen, zu der von Ihnen, Frau Brunert-Jetter, angeregten Konstruktion kommen werden, dass wir nämlich über die Fraktionen hinweg eine Lösung finden, die dem Land einerseits ermöglicht, der Aufgabe wirklich gerecht zu werden. Denn wir sind uns darüber im Klaren, dass wir bei einem Landeskulturförderetat von etwa 140 Millionen € die Welt nicht so retten können, wie wir uns das kulturpolitisch wünschen. Wir müssen also mehrgleisig fahren und die Kommunen in den Stand versetzen, den Löwenanteil, den sie sowieso bei der Kulturförderung leisten, weiter und besser leisten zu können.
Auf der anderen Seite müssen wir uns Gedanken darüber machen, wie wir das Bibliotheksnetz und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Einrichtungen verstärkt im Blick behalten. Das ist eine große Aufgabe, die mit viel Geld verbunden ist. Sie haben in Ihrem Vorschlag die entsprechende Summe genannt.
Es könnten am Ende möglicherweise 2 Millionen € mehr werden. Da wir versuchen müssen, die Probleme Schritt für Schritt zu lösen, werden wir zu einer Diskussion kommen müssen, die von der kulturellen Bildung aus das Thema formuliert.
Auch die technische Entwicklung müssen wir im Blick haben. Insofern kann man Ihrem Vorschlag auf jeden Fall in der Diskussion gut folgen, aber wir werden ihn nicht so beschließen, wie er von Ihnen vorgelegt wurde, sondern wir werden hoffentlich zu einer gemeinsamen Beschlussfassung im Rahmen eines Kulturförder- oder eines Gesetzes über die
Entscheidend sind aber die jungen Leute. Wenn wir es von der Jugend her denken, haben wir für die Kultur auch künftig eine Chance, damit sie in unseren Städten nicht verfällt, sondern wieder gefordert ist. Dass die Bibliotheken immer noch diesen Beitrag leisten, sehen wir an den Ausleihezahlen. Daher hat das Land hierbei eine besondere Verpflichtung.
Noch einmal – ich will unterstreichen, was Herr Kollege Bialas völlig richtig gesagt hat –: Es darf nicht zu kompensatorischen Situationen führen. Folgendes wird nicht funktionieren: Das Land gibt das Geld, und die Kommune spart es sich dann. – Wir müssen ein System finden, in dem alle gemeinsam dieser Aufgabe gerecht werden.
Wenn wir das so zusammen tun, bin ich guten Mutes, dass wir auch in die Richtung richtige Schritte machen werden – nicht als Koalition der Einladung, sondern möglicherweise als Kulturkoalition in diesem Landtag. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist erfreulich zu sehen, dass es nach vielen leidenschaftlichen Debatten des heutigen Vormittags und Mittags durchaus Sachthemen gibt, bei denen einen Verständigung auch über Fraktionsgrenzen hinaus möglich ist.
Selbstverständlich liegt auch der FDP-Landtagsfraktion außerordentlich viel daran, ein attraktives, leistungsfähiges und modernes Bibliotheksnetz in Nordrhein-Westfalen zu haben. Für uns gehören Bibliotheken als ein Teil mit zum Bildungsangebot, das wir vorhalten müssen. Bibliotheken sind ortsnah und direkt beim Menschen bzw. beim Bürger im Stadtteil. Sie geben auch dort all denen die Gelegenheit, am wertvollen Kulturgut Buch und anderen modernen Medien zu partizipieren, die das nicht alles zu Hause vorrätig haben. Deshalb sind sie insbesondere eine wichtige, für die Schule ergänzende Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche in unserem Land.
Wenn ich auf meinen Vorredner Bezug nehmen darf, möchte ich schon darauf hinweisen, dass es eine Frage der Fairness ist, auch wenn wir alle wissen, dass wir bei den bestehenden Haushaltszwängen nicht im Paradies leben, zu schauen, was hier in den letzten fünf Jahren geschehen ist. Deshalb will ich auf Folgendes hinweisen: Rot-Grün hat im Jahr 2005 einen Haushalt mit einer Bibliotheksförderung von 1,3 Millionen € hinterlassen. Nach fünf
Jahren Schwarz-Gelb haben wir mit etwa 3,2 Millionen € rund das Zweieinhalbfache im Jahr 2010 gehabt. Hinzu kommen 1,3 Millionen € für die Aufgabenwahrnehmung der Landesbibliotheken.
Ich glaube: Gerade die Zuwachsraten bei Kultur und Bildung waren die Zuwachsschwerpunkte, während wir bewusst die strategische Entscheidung getroffen haben, an anderer Stelle zu konsolidieren. Diese Weichenstellung war richtig. Aber wir haben beides gemacht. Wir haben nicht nur pauschal wie RotGrün heute gesagt: Jeder bekommt mehr. Wer nur laut genug schreit, wird bedient. – Wir haben vielmehr sehr wohl gesagt, wo erwirtschaftet wird und wo wie in der Umweltbürokratie Stellen abgebaut werden. Wo können wir Planstellen in administrativen Bereichen auslaufen lassen, Stichwort: Bürokratieabbau? Deshalb haben wir für eine Balance gesorgt, indem wir die Mehrinvestitionen für Schule, Bildung, Jugend und Kultur seriös gegenfinanziert haben. Das erwarten wir natürlich auch von RotRot-Grün heute.
An sich ist es schön, dass wir uns beim grundsätzlichen Ziel, zusammenkommen zu wollen, einig sind. Ich darf daran erinnern – mein Vorredner von der SPD hat das auch erwähnt; Sie haben das im Jahr 2008 angesprochen –, warum wir das damals nicht gemacht haben. Uns ging es ausdrücklich darum, zu einer guten Gesetzgebung zu kommen, die eine Situationsaufnahme, wie es in Nordrhein-Westfalen um die Kulturlandschaft bestellt ist, durch Expertenmeinungen einbaut. Sie wissen, wir wollten den Expertenbericht Kunst NRW abwarten, weil wir gesagt haben: Wenn wir ein neues Gesetz auch für das Bibliothekswesen schaffen, müssen wir beim Auftrag klar sein. Dazu gehört eine seriöse Erhebung der bestehenden Landschaft. Dazu gehört eine Zielperspektive als Auftrag, wohin man will.
Deshalb haben wir Ihnen 2007/2008, als die SPD das Thema angesprochen hat, gesagt: Wir sind sehr offen für eine gesetzliche Regelung an dieser Stelle, aber lassen Sie uns erst einmal die Aufnahme durch die Experten vornehmen, damit wir einen guten Überblick über die Aufstellungen in der Bibliothekslandschaft bekommen, um dann anhand der Fakten und Strukturen die passgenauen Lösungen für Vielfalt und Reichtum der Bibliothekslandschaft in der weiteren Entwicklungsperspektive zu finden.
Genau das wollen wir machen. Insofern ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, weil noch zu Zeiten von Schwarz-Gelb ein umfangreicher Entwicklungsbericht zur Bibliothekslandschaft in Nordrhein
Westfalen vorgelegt worden ist. Die Ergebnisse liegen auf dem Tisch. Man kann sie politisch – auch unterschiedlich – bewerten, aber die Fakten und den Gestaltungsrahmen kennen wir.
Deshalb will ich die Worte meines Vorredners an dieser Stelle noch einmal aufgreifen. Ich darf an die Landtagsdebatte am 13. März 2008 erinnern, die in Plenarprotokoll 14/86 nachzulesen ist. Damals gab
es durchaus die Bereitschaft der damaligen Oppositions- und heutigen Koalitionsfraktionen zusammenzukommen. Sie haben damals auch klar gesagt, sie hielten es für wünschenswert, wenn es gelingt, übergreifend zu Lösungen zu kommen.
Deshalb werden wir uns als FDP-Landtagsfraktion gerne in den Diskussionsprozess einbringen, der naturgemäß so abläuft, wie das für Gesetzgebungsverfahren vorgesehen ist. Wir freuen uns auf die Debatte im Ausschuss, stehen dem Anliegen als solchem sehr wohlwollend gegenüber, glauben, dass wir an Erfolge anknüpfen können, die auch Schwarz-Gelb im Bereich der Kulturpolitik in der letzten Legislatur auf den Weg gebracht hat. An der einen oder anderen Stelle werden wir bis zur Verabschiedung hin sicherlich auch unsere eigenen Akzente einbringen, damit wir insgesamt zu einer guten Lösung kommen. Das wäre für Nordrhein-Westfalen sicherlich ein Schritt nach vorne. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion Die Linke hat der Abgeordnete Michalowsky das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich kann die Linke diesem Gesetzentwurf zustimmen, denn Bibliotheken als Bildungs- und Informationseinrichtungen brauchen Planungssicherheit und Verlässlichkeit.
Allerdings regen wir an, die §§ 2 Abs. 2 und 6 Abs. 3 ersatzlos zu streichen. Wir sind nämlich der Ansicht, dass kirchliche und private Einrichtungen in diesem Bereich keine öffentlichen Aufgaben übernehmen können, unabhängig davon ob sie öffentlich zugänglich sind. Kirchliche und private Bibliotheken haben einen nach weltanschaulichen
Grundsätzen sortierten Bestand. So wird man zum Beispiel in Bibliotheken, die sich in katholischer Trägerschaft befinden und öffentlich nutzbar sind, keine religionskritische, geschweige denn atheistische Literatur finden.
Die Worte „private Trägerschaft“ schließen darüber hinaus eine öffentliche Trägerschaft aus. Somit kann es keine öffentlichen Bibliotheken geben, die
kirchlich oder privat getragen werden. Deshalb werden wir die Streichung der genannten Stellen im weiteren Verfahren beantragen.
Mehrere Vorrednerinnen haben davor gewarnt, dass neues Geld in finanziell klammen Gemeinden verrechnet wird oder verschwindet. So, wie es hier vorgeschlagen wird, wird eine verstecke Kirchenfinanzierung in ein Gesetz gegossen. Das ist kein großer Unterschied zu eventuell in den Kommunen verschwindendem Geld. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Bibliotheken in unserem Land leisten eine gute und wichtige Arbeit als Kultureinrichtungen. Darin sind wir uns alle einig. Das haben alle Vorrednerinnen und Vorredner so bestätigt. Sie sind ein Informations- und Wissenszentrum, ein unverzichtbarer Ort außerschulischer und kultureller Bildung.
Herr Keymis hat aber auch dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass es vor allen Dingen den Kommunen zu verdanken ist, die Bibliotheken auch in für sie finanziell schwierigen Zeiten wertgeschätzt zu haben und so gut es ging weitergeführt und erhalten zu haben. Das ist ein gutes Beispiel für eine freiwillige Leistung in unseren Kommunen. Deshalb haben wir als rot-grüne Landesregierung uns vorgenommen, eine deutliche Unterstützung zu leisten, um unseren Kommunen an der Stelle unter die Arme zu greifen.
Zahlreiche Beispiele belegen auch, wie engagiert sich Bürger und Bürgerinnen vor Ort um ihre Bibliotheken kümmern. Das Engagement ist groß, und die Menschen wollen auf ihre Bibliotheken vor Ort nicht verzichten.
Ich möchte aber auch noch einmal darauf hinweisen, dass die Bibliotheken zurzeit einen großen gesellschaftlichen Wandel mit unendlich vielen Facetten erleben. Es gibt viele neue Impulse, die unsere Bibliotheken aufgegriffen und umgesetzt haben. Unsere Bibliotheken stehen vor großen Herausforderungen: Durch die rasante Entwicklung neuer Informationstechnologien müssen sie ihre Attraktivität immer wieder unter Beweis stellen und erhalten und um Besucher und Besucherinnen immer wieder neu werben.
Die regierungstragenden Fraktionen haben sich darauf verständigt zu prüfen, ob die Aufgaben und die Finanzierung der öffentlich zuständigen Bibliotheken in unserem Land entweder in einem Bibliotheksgesetz Niederschlag findet oder in einem Gesetz zur
kulturellen Bildung geregelt werden soll. Auch das haben bereits einige meiner Vorredner aufgegriffen.