Protocol of the Session on November 10, 2010

Vielen Dank, Frau Ministerin Steffens. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich die Beratung schließe.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und FDP haben um direkte Abstimmung gebeten, und zwar über den Inhalt des Antrages Drucksache 15/470 – Neudruck. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer stimmt diesem

Antrag nicht zu? – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion Die Linke. Damit ist der Antrag mit den soeben festgestellten Stimmenverhältnissen abgelehnt.

Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 15/534 – Neudruck – ab. Auch hier stimmen wir über den Inhalt ab. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von CDU und FDP. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion Die Linke. Damit ist der Entschließungsantrag mit den festgestellten Stimmergebnissen angenommen.

Damit können wir diesen Tagesordnungspunkt verlassen. – Ich rufe auf:

6 Gesetz zum Erlass eines Bibliotheksgesetzes

und zur Änderung der Landschaftsverbandsordnung

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 15/474

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der Frau Kollegin Brunert-Jetter das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast gebetsmühlenartig haben Sie sich, meine sehr geehrten Damen und Herren von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, in den vergangenen Plenarwochen und gerade eben wieder von dieser Stelle aus als die Koalition der Einladung dargestellt. Verbal zu formulieren und tatsächlich zu agieren scheint aber bei Ihnen ein großer, augenscheinlich merkbarer Unterschied zu sein.

Insgeheim habe ich mich manchmal gefragt, ob Sie ganz privat zu Hause mit Einladungen auch so halbherzig umgehen wie hier im Hohen Hause. Aber wie dem auch sei – die CDU-Fraktion unternimmt heute einen erneuten Versuch, auf Sie zuzugehen und mit einem Bibliotheksgesetz das festzuschreiben, was Sie, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, im Jahre 2008 mit Nachdruck gefordert haben.

Mit viel Engagement wurde hier damals vorgetragen, dass die Zeit gekommen sei, die Landesbibliotheken, die kommunalen Büchereien sowie die Büchereien in ehrenamtlicher Trägerschaft nicht mehr länger nur in Sonntagsreden zu loben, sondern

dass sie durch ein Bibliotheksgesetz gestärkt werden müssten.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber noch etwas weiter erinnern. Die heutige selbsternannte Koalition der Einladung hat zu ihrer Regierungszeit in den Jahren 2000 bis 2005 kontinuierlich jedes Jahr die Mittel für die Bibliotheken in unserem Land gekürzt und die Einrichtungen damit unweigerlich in einen Tod auf Raten geschickt. Umso erstaunlicher war es dann, dass kurz nach der Regierungsübernahme durch CDU und FDP dieselben Personen nicht müde wurden, den Erhalt eines leistungsstarken Bibliothekssystems in Nordrhein-Westfalen zur Landesaufgabe zu erklären, wie der damalige Antrag der SPD lautete.

Ich darf aber auch daran erinnern, dass die CDU/FDP-Landesregierung in der vergangenen Wahlperiode sofort gehandelt hat und die Fördermittel für die Bibliotheken bis zu diesem Jahr 2010 verdoppelt wurden.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in Vorbereitung auf die heutige Debatte habe ich gestern Abend noch einmal in Ruhe die Plenarprotokolle der vergangenen zwei Wahlperioden zum Thema „Bibliotheken“ gelesen. Gerade in den Debatten der letzten Wahlperiode habe ich sehr viel Übereinstimmendes bei allen vier Fraktionen finden können: Wir sind uns einig, dass wir in unserem Land eine vielfältige Bibliothekslandschaft haben, die es zu erhalten gilt. Wir sind uns einig, dass Bibliotheken Bildungseinrichtungen sind, die die Lese-, Informations- und Medienkompetenz stärken und das lebenslange Lernen unterstützen. Wir sind uns einig, dass Bibliotheken in einer globalisierten und medialisierten Welt einen enorm wichtigen Zugang zu Wissen und Informationen für jedermann garantieren und durch ihre Projekte einen wichtigen Beitrag zur Integration leisten. Wir sind uns einig, dass öffentliche Bibliotheken dem kulturellen Erbe der Gesellschaft dienen, indem sie wertvolle Altbestände wissenschaftlich bearbeiten, sie erhalten und schützen und durch Konservierung, Restaurierung und Digitalisierung für die Öffentlichkeit erhalten. Und wir sind uns einig, dass wir sehr engagierte Bibliothekarinnen und Bibliothekare haben, die ihren haupt- und teilweise ehrenamtlichen Dienst in den Bibliotheken unseres Landes hochkreativ versehen.

In Ihrem Koalitionsvertrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, haben Sie formuliert:

„Wir werden die reiche und vielfältige Bibliothekslandschaft in unserem Lande sichern und ihren Ausbau zu multimedialen Kommunikationszentren fördern. Zu diesem Zweck wollen wir die Aufgaben und die Finanzierung der öffentlich zugänglichen Bibliotheken in unserem Lande entweder in einem Bibliotheksgesetz NRW oder

im Rahmen eines Gesetzes zur kulturellen Bildung neu regeln.“

Geben Sie sich doch einen Ruck und lassen Sie uns Ersteres schnell und zeitnah regeln.

(Beifall von der CDU)

Frau Ministerin, die CDU/FDP-Landesregierung hat alle Vorarbeiten für eine fundierte Grundlage dafür geschaffen. Es gibt eine detaillierte Bestandserhebung und -analyse, die wir durch einen parlamentarischen Antrag in Auftrag gegeben haben.

Lassen Sie uns doch jetzt gemeinsam der Empfehlung der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages folgen, wie es zwischenzeitlich auch andere Bundesländer getan haben.

Ich habe jetzt leider nicht mehr die Redezeit, Ihnen im Detail zu erläutern, warum ein Gesetz zur kulturellen Bildung eindeutig nicht der richtige Weg wäre. Als Präsidentin des Verbands der Bibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen darf ich aber schon hier anmerken, dass Bibliotheken Einrichtungen der Bildung, der Wissenschaft und der Kultur sind. In der ganzen Bandbreite lässt sich das nur in einem eigenständigen Gesetz erfassen. Wir werden im Ausschuss aber noch die Gelegenheit haben, darüber im Einzelnen zu sprechen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen – von der Koalition der Einladung –: Wir nehmen diese Einladung an und bringen, wie im richtigen Leben, als Gast auch noch ein ordentliches Geschenk mit, nämlich einen Gesetzentwurf. Ich wünsche mir sehr, dass Ihre bisherigen Einlassungen zu diesem Thema in der vergangenen Wahlperiode nicht nur Schall und Rauch waren, sondern ernst zu nehmen sind und auch Bestand haben. Ich freue mich auf die weitere Diskussion.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Brunert-Jetter. – Für die SPDFraktion hat der Kollege Bialas das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bibliotheksgesetz ist wichtig und es ist richtig, ein Bibliotheksgesetz zu erlassen.

Bibliotheken sind mit ca. 26.000.000 jährlichen Besuchen und ca. 72.000.000 Ausleihen die am meisten genutzten Kultureinrichtungen unseres Landes. Bibliotheken sind der Ort schlechthin, an dem Bildung, Erinnern und Bewahren, Forschen und Entdecken, aber beispielsweise auch Begegnungen mit und Begeisterung für Geschichten und Sprachen zu finden sind. Daher ist es Ziel und Notwendigkeit, den Erhalt und die Fortentwicklung

eines leistungsstarken Bibliothekensystems zu gewährleisten.

(Vorsitz: Präsident Eckhard Uhlenberg)

Die SPD – Sie hatten es angesprochen – hat das bereits in einem Antrag im Jahre 2008 dargestellt. Damals wurde durch die Landesregierung eine Bestandserhebung in Auftrag gegeben, deren Resultate im August 2009 vorlagen. Ein Bibliotheksgesetz wurde durch die alte Landesregierung zu diesem Zeitpunkt nicht eingebracht. In den Haushalt wurden ca. 3 Millionen € für das Bibliothekswesen eingestellt. Nun liegt von Ihrer Seite ein Bibliotheksgesetz vor, welches als Forderung aus der Opposition heraus die Vervierfachung dieses Betrages, nämlich insgesamt 12 Millionen € vorsieht, die verbindlich als Minimalforderung in dieses Gesetz geschrieben werden sollen.

Gleichzeitig zeigt sich im Gesetzentwurf keine Aussage zur Pflichtigkeit. Die Frage, ob und wie eine Kommune eine öffentliche Bibliothek vorzuhalten hat, wird nicht thematisiert. Um die Vielfalt und Flächendeckung der Bibliothekenlandschaft tatsächlich zu sichern, ist dies allerdings ein bedeutender Punkt. Die Forderung der EnqueteKommission haben Sie mit dem Satz 1 richtig dargestellt. Der Satz 2 sagt allerdings, dass die öffentlichen Bibliotheken keine freiwillige Aufgabe seien, sondern eine Pflichtaufgabe werden sollen.

Gleichzeitig ist dies eben bedeutend, und damit ist zu klären, inwieweit sich die Finanzierung der Kultur – und damit auch der Bibliotheken – von den Hauptträgern, den Kommunen, auf das Land verlagert, ob also die Fördermittel additiv zu den bisherigen kommunalen Mitteln fließen, oder ob durch eine erhöhte Landesförderung Haushaltssicherungskonzepte in den Kommunen bedient werden.

Wenn das so ist, dann lassen Sie uns gemeinsam feststellen, dass den Kommunen noch weiterreichend geholfen werden muss. Lassen Sie uns diesen Betrag gemeinsam beschließen, ohne eine Diskussion über die Höhe der Neuverschuldung loszutreten, die Sie morgen wieder einmal unter dem geschmackvollen Titel „Schuldenorgie stoppen“ führen möchten. Durch die desaströse Finanzsituation in den Kommunen ist gerade die Kultur unter erhebliche Sparzwänge geraten, da sie, angesehen als freiwillige Leistung, ein scheinbares Potenzial zur Kürzung aufweist. Hier setzen die Kämmerer in den Kommunen die Rotstifte an und so auch bei den Bibliotheken.

Auf diese Weise wurde die Kultur vor Ort in die Opferrolle gebracht. Daher ist es wichtig, die Hilfen für die Kommunen so schnell wie möglich weiterhin zu gewähren. Denn dieser Druck lastet nicht nur auf den Bibliotheken, sondern auf allen Sparten: auf den Archiven, den Museen, den Orchestern, den Musikschulen, den Schauspielhäusern, den Opern und auf allen anderen ebenso. Alle sind durch die

finanzielle Schieflage vor Ort bedroht. Auch hier stellt sich sehr deutlich die Frage: Welche Aufgabe hat das Land und welche die Stadt, und wer bezahlt es letzten Endes. Diese Antwort sollte für alle Sparten gefunden werden.

Wollen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Sternberg zulassen?

Bitte schön.

Danke schön. – Sind Sie auch der Meinung, dass das Problem der Bibliotheken nicht nur in den eine Bibliothek unterhaltenden HSK-Kommunen besteht, sondern auch eine Frage der Fläche in Nordrhein-Westfalen ist und dass wir ein Bibliothekenproblem nicht alleine in den Kommunen haben, in denen es im Moment zu schärferen Sparmaßnahmen kommt?

Da gebe ich Ihnen völlig recht. Wir haben auch das Problem, keine komplette Flächenabdeckung zu haben. Auch dies muss geschehen. Wenn wir aber den Kommunen Mittel zur Verfügung stellen, was richtig und wichtig ist, ohne ihnen gleichzeitig zumindest als Aufgabe mitzugeben, was sie damit zu machen haben, zum Beispiel Flächen abzudecken, Sachen zu erhalten, besteht die Gefahr, dass Gelder in die Kommunen und die Landkreise gehen und den Bibliotheken vor Ort nicht entsprechend geholfen wird. Diese Gefahr gilt es zu verhindern.

Der Städtetag hat in diesem Zusammenhang am 20. September 2010 dargestellt, dass er keine einzelnen Spartengesetze wolle, weil dadurch die Prioritätensetzung in den Kommunen erschwert werden würde. Es erscheint daher folgerichtig, dass keine einzelne Sparte aus der Kulturlandschaft separiert und zeitlich getrennt herausgelöst und in Einzelgesetzlichkeit geregelt wird, sondern eine Diskussion über ein grundsätzliches Gesetz für kulturelle Bildung stattfindet, verknüpft mit der Frage der Pflichtigkeit der kulturellen Leistung. Ansonsten besteht aufgrund des realen Drucks in den verarmten Kommunen die Problematik, dass Sparten untereinander um die wenigen Finanzmittel konkurrieren und dann aufgrund zeitlicher Abfolgen nach dem Motto „Wer zuerst kommt, …“ auf der Strecke bleiben.

Im Übrigen können die Fördermittel für die Bibliotheken – ich gehe davon aus, dass wir uns einigen können – ohne Spezialgesetzesgrundlage in den Haushalt eingestellt werden. Wir wollen daher genau prüfen, inwieweit ein Einzelgesetz Sinn macht

oder lieber gleich eine Regelung für alle Sparten, indem sich auch das Bibliotheksgesetz abbildet und darin aufgeht. Es gilt, dies in einem Beteiligungsverfahren zu klären.

Frau Brunert-Jetter, Sie haben von den Einladungen gesprochen. Ich sage es ganz ehrlich: Vielen Dank für die Einbringung dieses Gesetzes. Es zeigt die deutliche Handschrift als Opposition der Einladung und bereichert mit Sicherheit unsere Diskussionen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Keymis das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal sind wir uns hier im Hohen Hause einig, an der Kultur kann man nicht sparen. Das ist das Erbärmliche und das Schreckliche, dass das immer wieder versucht wird. Ich habe heute Morgen gelesen, dass in Bonn darüber nachgedacht wird, das Schauspiel zu schließen. Ich habe vorgestern gelesen – ich weiß nicht, ob die Entscheidung schon gefällt ist oder in diesen Tagen fällt –, dass in Krefeld die Stadtteilbücherei in Uerdingen am Rhein geschlossen werden soll. Es fehlen 10.000 €.