Protocol of the Session on November 10, 2010

kulturellen Bildung geregelt werden soll. Auch das haben bereits einige meiner Vorredner aufgegriffen.

In diesem Kontext möchte ich auch noch einmal daran erinnern, dass der Städtetag sozusagen als Sprachrohr für die Kommunen deutlich gemacht hat – Herr Bialas hat es eben auch angesprochen –, dass man prüfen soll, ob man einzelne Spartengesetze erlässt, also zum Thema Bibliotheken, zum Thema Musikschulen, zum Thema Theater oder was auch immer vor Ort an Kultur und kultureller Bildung stattfindet, oder sich überlegt, das in einem Gesetz zur Förderung der kulturellen Bildung niederzuschreiben, damit die Spartengesetze keine unterschiedliche Gewichtung nach sich ziehen.

Wir sollten an der Stelle den Vorschlag von Frau Brunert-Jetter aufgreifen und das im Rahmen der Diskussion um das eingebrachte Bibliotheksgesetz erörtern. Wie ich es kennengelernt habe, ist es im Kulturausschuss eine gute Tradition, das sehr sachlich orientiert zu diskutieren.

Der vorgelegte Gesetzentwurf wirft für mich noch einige Fragen auf. Er enthält ganz wichtige und richtige Ansätze, wird aber der Komplexität des Anliegens in einigen Bereichen vielleicht noch nicht ganz gerecht. Wir haben in Deutschland bisher noch nicht viel Erfahrung mit Bibliotheksgesetzen. Vor zwei Jahren wurde eines in Thüringen verabschiedet. Es gibt dann noch jeweils ein Bibliotheksgesetz in Sachsen-Anhalt und in Hessen. In Schleswig-Holstein wurde der Entwurf zu einem solchen Gesetz eingebracht. Alle eingebrachten Gesetze zeigen: Eigentlich sind es nicht mehr als Absichtserklärungen.

Wenn wir ein Gesetz formulieren, in dem steht, dass es gut ist, dass es Bibliotheken gibt, ist das etwas zu mager. Das darf nicht das Ergebnis sein. Das will auch niemand von uns hier. Aber bis jetzt haben die verabschiedeten Gesetze nichts anderes gezeigt.

Wir brauchen also ein Gesetz mit einem sehr klaren Profil und müssen sagen, was wir damit erreichen wollen: Setzen wir qualitative Standards? Regeln wir die fachlichen Bedingungen? Soll es personelle Grundbedingungen geben? Konzentrieren wir uns nur auf die öffentlichen Bibliotheken? Wie gehen wir mit den Bibliotheken an Schulen um? Das ist eine Frage, die auch und vor allen Dingen die Schulministerin bewegt. Das betrifft auch speziell Kommunen, die sich in Haushaltssicherung befinden.

Wenn wir uns für dieses Gesetz entscheiden, müssen wir klären, was dazu gehört, um es modern und zukunftsfähig zu machen.

Einen Punkt kann ich Ihnen auch nicht ersparen: In einem solchen Gesetz müssten auch alte Regelungen angepasst werden. Davon haben Sie nichts niedergeschrieben. Ich möchte das Pflichtexemplargesetz nennen, das wir unbedingt novellieren

müssen, weil es bisher überhaupt keine Ablieferungspflicht für elektronische Dokumente gibt.

Auch das ist in diesem Entwurf nicht enthalten.

Insofern gibt es noch einiges an Gesprächsbedarf. Niemand hat den Königsweg bisher gefunden. Aber es ist klar: Wir werden diesen Gesetzentwurf in der bekannten sachlichen Atmosphäre – ich erwähnte es bereits – im Kulturausschuss beraten und uns vielleicht in einem größeren Kontext der kulturellen Bildung und des Fördergesetzes annehmen. Ich freue mich auf die Diskussion. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU Drucksache 15/474 an den Kulturausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist gegen die Überweisung? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen.

Wir kommen zu:

7 Einsetzung einer Enquetekommission „Woh

nungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW“

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/477

Ich erlaube mir den Hinweis, dass der Landtag nach § 57 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung verpflichtet ist, eine Enquetekommission einzusetzen, wenn ein Drittel seiner Mitglieder dies beantragt.

Ich eröffne die Beratung und erteile Frau Abgeordneter Schneckenburger für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt ein Antrag meiner Fraktion zur Einrichtung einer Enquetekommission vor. Hier geht es darum, zu prüfen, welche Handlungsmöglichkeiten das Land im Hinblick auf schwierige Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt hat. In ganz unterschiedlichen Städten – Städten wie Hamm, Münster, Köln oder Dortmund – tut sich eine hoch problematische Entwicklung auf.

Der Hintergrund ist, dass es in der Vergangenheit wiederholt Verkäufe großer Wohnungsbestände an

international agierende Fonds, sogenannte PrivateEquity-Gesellschaften, gegeben hat. Diese Fonds kaufen die Wohnungen auf, nicht um sie dauerhaft zu besitzen, um Wohnungswirtschaft zu betreiben und um als Vermieter aufzutreten. Sie kaufen sie vielmehr auf, um sie zu verwerten, eine Zeit lang zu halten und dann möglichst mit Gewinn weiterzuverkaufen oder um sich selber die Chance zu eröffnen, das eigene Kreditvolumen zu erhöhen. In der Regel halten die Investoren die Wohnungen, die sie gekauft haben, zwischen fünf und zehn Jahre; manchmal ist der Zeitraum auch kürzer.

Damit ist gleichzeitig eine deutliche Absenkung der Instandhaltungsinvestitionen, die in diese Wohnungen getätigt werden, verbunden. Die Wohnungen werden schlechter bewirtschaftet als vorher, und in der Regel sind damit auch Mieterhöhungen verbunden.

Das Ziel dieser Gesellschaften liegt also nicht darin, Wohnungen zu halten, Wohnungen zu erhalten – daran müssen wiederum die Mieterinnen und Mieter und auch wir ein großes Interesse haben –, sondern darin, eine Rendite zu erzielen, die deutlich über der liegt, die man normalerweise am Wohnungsmarkt erzielen kann. Üblich sind Renditen zwischen 2 und 3 %. Diese Private-Equity-Unternehmen peilen aber Renditen zwischen 6 und 8 % an, und diese erzielt man eben nur dann, wenn man weniger investiert,

(Bernhard von Grünberg [SPD]: 15 %!)

wenn man schnell die guten Immobilien verkauft und wenn man gleichzeitig dafür sorgt, dass die Investitionen, die man selber in diese Wohnungen tätigt, zurückgefahren werden.

Die Folgen sind hoch problematisch: Als Folge mangelnder Investitionen und eines schlechteren Rankings des Wohnungsbestandes kommt es zur Zunahme sozialer Probleme in den Stadtteilen. Darüber hinaus fließt Kaufkraft ab, und Wohnqualität geht verloren. Nicht zuletzt kommt es zu einem Wertverlust angrenzender Wohnareale. Letztendlich nimmt die Qualität eines ganzen Stadtquartiers ab, und dann treten die Folgen ein, die ich beschrieben habe.

Ich kann als Beispiel einen Stadtteil von Dortmund – ich komme aus Dortmund – nehmen. Dort ist genau das eingetreten: verfallene Baustruktur, Schimmelbildung in den Wohnungen, Schädlingsbefall, Vandalismus. Dem wird kein Einhalt mehr geboten. Die Mieter und Mieterinnen, die es sich leisten können, ziehen weg. Die anderen bleiben dort. Es ziehen neue zu, die sich auf dem Wohnungsmarkt ansonsten nur noch schwer versorgen können. Diese bringen in der Regel weitere Problemlagen mit. Es wird nichts mehr für die Stabilisierung der Menschen vor Ort getan, weil sich die Wohnungsgesellschaften nicht verantwortlich fühlen. Die Folgewirkungen sind zu besichtigen.

Ein wirkungsvoller Schutz der Mieterinnen und Mieter ist mit Sozial- und Härteklauseln bei Wohnungsverkäufen nur schwer zu erreichen. Sie können zwar beim Verkauf vereinbart werden. Ihr Vollzug liegt jedoch ausschließlich bei den Finanzinvestoren, und die haben in der Regel kein Interesse daran, das zu vollziehen. Am Ende einer langen Verwertungskette stehen Schrottimmobilien, die die Wohnqualität der Mieterinnen und Mieter genauso beeinträchtigen wie die Stadtentwicklung.

Das ist das Gegenteil dessen, was wir für Nordrhein-Westfalen wollen. Es ist das Gegenteil dessen, was wir auch in der Stadtentwicklung wollen. Darum muss man prüfen – das ist der Vorschlag –, mit welchen Mitteln Land und Kommunen an dieser Stelle gemeinsam handeln können. Es ist eine sehr komplizierte Materie. Insofern muss man auch juristisch prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, Hand in Hand vor Ort so zu arbeiten, dass dieser Entwicklung Einhalt geboten wird, ob es überhaupt eine Chance gibt, bei diesen Schrottimmobilien einzugreifen, und ob es eine Chance gibt, Mieter- und Mieterinnenschutz vor Ort zu gewährleisten.

Das ist der Grund, warum wir die Einsetzung einer Enquetekommission beantragen. Sie soll Möglichkeiten bieten, dieses Thema sehr breit mit Experten zu behandeln. Darüber hinaus soll ein Instrumentarium entwickelt werden, das greifen kann. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Voussem.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag von NordrheinWestfalen wird heute die Einsetzung einer Enquetekommission beschließen, die sich intensiv mit den Entwicklungen und Tendenzen der nordrhein-westfälischen Wohnungsmärkte und ihrer Akteure befassen wird. Zusammen mit Experten aus Wohnungswirtschaft, Mieter- und Sozialverbänden sowie weiteren relevanten Fachleuten soll die Kommission neue Erkenntnisse zur Entwicklung unserer Wohnungsmärkte gewinnen und der Politik schließlich Handlungsempfehlungen unterbreiten.

Meine Damen und Herren, wichtig erscheint mir dabei zunächst eine Versachlichung der Debatte darüber, in welchem Umfang sich die Globalisierung der Wohnungs- und Immobilienmärkte sowie die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise auf die Wohnungsmärkte und ihre Akteure bei uns ausgewirkt haben. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die zum Teil sehr aufgeregt und in Teilen auch verzerrt geführte Debatte, die in der letzten Wahlperiode im Kontext der Privatisierung der LEG-Wohnungs

bestände hier und im seinerzeitigen Ausschuss für Bauen und Verkehr stattgefunden hat.

Im weiteren Kontext dieser Debatte wurde dabei auch die Frage eines geeigneten Instrumentariums für die Kommunen diskutiert, mit dem die Vernachlässigung größerer privater Wohnungsbestände und ihres Umfelds verhindert werden könnte. Gerade die von der seinerzeitigen Opposition zum Teil schrill und auch populistisch vorgetragene Forderung nach möglicher Enteignung der Eigentümer war dabei sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluss.

Auf der Grundlage vorliegender Analysen ist schon heute erkennbar, dass sich im Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise die Wohnungsmärkte und ihre Akteure verändert haben. Seit Ende der 90er-Jahre bis Ende 2006 wurden die Teilwohnungsmärkte in Deutschland von großen Transaktionen bestimmt. Insgesamt wechselten rund 1,3 Millionen Wohnungen den Eigentümer, ganz überwiegend in den Jahren 2004 und 2005 und in der Hauptsache auf den sogenannten entspannten Wohnungsmärkten.

Überwiegend verkauften Bund und Länder Teile ihrer Wohnungsbestände in einer Hochpreisphase. In einer Studie hierzu hat das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung schon 2007 darauf hingewiesen, dass die privaten Erwerber zwar grundsätzlich weniger Interesse an Instandhaltung und quartiersbezogenen Wohnumfeldmaßnahmen zeigten, als dies bei der von der öffentlichen Hand gehaltenen Bestände der Fall sei. Insgesamt aber hätten sich die Auswirkungen der großen Bestandsverkäufe bei Mieterhöhungen, Modernisierungen und Einzelprivatisierungen weder qualitativ noch quantitativ vom übrigen Wohnungsmarktgeschehen abgehoben.

Deutlichen Korrekturbedarf bei Miethöherecht und Kündigungsschutz oder bei der Förderpolitik von Bund und Ländern erkannte das Bundesamt in der Folge damals nicht. Gleichwohl haben die Großverkäufe der vergangenen Jahre zu einer intensiven politischen Debatte rund um soziale Verantwortung und notwendige Mietanpassungen entlang einiger dramatischer Fälle von Vernachlässigung der Wohnungsbestände geführt.

Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise haben seit 2008 eine deutliche Abnahme der Wohnungsverkäufe an insgesamt zurückhaltender agierende und überwiegend angelsächsische Investoren mit sich gebracht. Trotz des Verkaufs der LEG-Wohnungen hier in Nordrhein-Westfalen ging die Zahl der PortfolioVerkäufe gegenüber 2007 um 60 % zurück.

Meine Damen und Herren, ebenfalls zurückgegangen ist die Zahl der raschen Weiterverkäufe von Teilen der durch Finanzinvestoren erworbenen Wohnungsbestände. Sinkende Preise und nicht

umzusetzende Renditevorstellungen zwingen Finanzinvestoren zum Halten ihrer Bestände.

Inwieweit dies zu Strategiewechseln führen wird, dürfte eine der spannenden Fragen sein, zu denen die Enquetekommission Erkenntnisse liefern kann. Insgesamt erscheint der Trend hin zum Handeln mit kleineren Wohnungspaketen zuzunehmen, die sich in einer Größenordnung zwischen 100 und 500 Wohnungen bewegen. Käufer und Verkäufer sind hier überwiegend kleinere private Wohnungseigentümer, die eher Bestandshalter sind. Sogenannte Heuschrecken bestimmen in der Regel zurzeit nicht durch spektakuläre Erwerbungen und Weiterverkäufe das Marktgeschehen. Auch das ist eine Erkenntnis, die in wohnungspolitischen Diskussionen dem einen oder anderen guttun würde.

Meine Damen und Herren, der zu verzeichnende wirtschaftliche Aufschwung lässt auch eine Belebung der Wohnungsmärkte erwarten. Die Teilmärkte hier sind für in- und ausländische Investoren aufgrund ihrer stabilen Verhältnisse von großem Interesse. Zu den Erwerbern der Wohnungspakete zählen in letzter Zeit vereinzelt wieder Kommunen. Umgekehrt steht allerdings auch zu erwarten, dass sie zukünftig verstärkt zu den Veräußerern gehören, um ihre Haushalte weiter konsolidieren zu können, und somit das Marktgeschehen nachhaltig mit beeinflussen.

Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund des Geschilderten darf ich uns für die CDU

Landtagsfraktion eine an den Fakten orientierte Zusammenarbeit in der Enquetekommission wünschen. Die Arbeit einer Enquetekommission bemisst sich an den Ergebnissen und der Qualität ihrer Empfehlungen an die Politik, die in jedem Falle dem Wohle der Menschen in Nordrhein-Westfalen verpflichtet sein muss. Mit diesem Anspruch gehen wir an die Arbeit. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Ott das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Schneckenburger hat im Wesentlichen den Antrag begründet und deutlich gemacht, warum diese Enquetekommission sinnvoll ist.