Protocol of the Session on August 27, 2008

mittlerweile schon recht erfolgreich geworden; aber auch diese haben ihr Potenzial bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Wir erhoffen uns, dass das noch stärker Platz greift, und versuchen, hierfür bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. Ich bin da ganz zuversichtlich.

Vielen Dank, Herr Minister. – Ihre zweite und letzte Frage stellt jetzt Frau Kollegin Gebhard.

Vielen Dank. – Herr Minister, ich möchte auf die Problematik zurückkommen, dass Stipendienprogramme aus Studiengebühren finanziert werden, obwohl die Pflicht besteht, dass die Beträge aus Studiengebühren zeitnah ausgezahlt werden. Nun kommen sie in Fonds mit dem Konstrukt einer Stiftung. Es ist aber das Wesen einer Stiftung, dass sie nicht ihre Einlagen, sondern nur ihre Überschüsse auszahlt. Das heißt, die Stiftungseinlage von Dritten müsste so groß sein, dass das, was die Stiftung ausschütten kann, mindestens dem entspricht, was an Studiengebühren hereinkommt. Andernfalls könnte sie die zeitnahe Auszahlung nicht sicherstellen.

Ist dies gewährleistet, kontrollieren Sie mit Ihrem Haus bei der Zulassung der Stiftungen, dass dies erfolgt? Anderenfalls sähe ich doch für die inzwischen eingereichte Klage einen sehr großen Erfolg und die Gefahr, dass die Stiftung an dieser Stelle scheitert.

Der Minister nickt schon mit dem Kopf. – Bitte schön, Herr Minister.

Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Frau Gebhard! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt parallel: Die Fragestunde bezieht sich auf eine konkrete Frage, und wir diskutieren parallel ein weiteres Thema.

Bei dem zweiten Thema geht es darum, was im Rahmen des Studienbeitragsgesetzes rechtlich möglich ist, um Stipendien für einen Studienbeitrag zu gewähren. Es geht nicht um ein Lebenshaltungsstipendium – damit hier keine Missverständnisse aufkommen –, sondern darum, dass Stipendien ausgereicht werden können, die den Studienbeitrag ersetzen.

Das ist im Rahmen des Studienbeitragsgesetzes geregelt, und das haben wir natürlich, Frau Gebhard, wie Sie gefragt haben, bei jeder Stiftung rechtlich geprüft. So, wie die Dinge uns dort vorgelegt und endgültig geregelt worden sind, bewer

ten wir sie als rechtmäßig. Dass es im Rahmen unserer Rechtsaufsicht in der laufenden Umsetzung jeweils weiterverfolgt wird, ist selbstverständlich.

Das andere ist das, worüber wir durch die Frage von Frau Seidl im Rahmen dieser Fragestunde eigentlich diskutieren: mein Vorschlag eines nationalen Stipendiensystems, 300 € pro Monat. Dies würde nicht aus Studienbeitragseinnahmen finanziert werden können, sondern hier ginge es um ein eigenständiges Stipendienwesen, das wir dadurch aufbauen, dass Private und nicht Studienbeiträge die Kofinanzierung stellen. Das wollte ich hier nur noch einmal klarstellen und der guten Ordnung halber abgegrenzt haben.

Aber die rechtlichen Fragen haben wir natürlich geklärt, und die Konstruktionen sind jeweils mit dem Studienbeitragsgesetz als vereinbar festgestellt worden.

Vielen Dank, Herr Minister. – Für eine dritte und letzte Frage hat sich Frau Kollegin Dr. Boos gemeldet.

Das wäre fast meine Frage gewesen. Vielleicht kann ich noch einmal deutlich erklärt bekommen, wie diese beiden Stränge zusammenlaufen. Es geht darum, ob die Stiftungen zur Kofinanzierung von Stipendien herangezogen werden, wenn die geplanten Stipendienprogramme von der Landesregierung finanziert werden müssen.

Herr Minister, bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Frau Boos! Meine Damen und Herren! Absolut nein, weil sie getrennt zu betrachten sind.

Das eine, dass also ein Stipendium in Höhe des Studienbeitrags gewährt werden kann, ist schon nach Studienbeitragsgesetz möglich. Dafür kann man Stiftungen einrichten. – Das ist das, was schon geht.

Das andere wollen wir gerne aufbauen. Das ist unabhängig von Studienbeiträgen zu betrachten. Die Kofinanzierung, die wir uns von Privaten für das nationale Stipendienprogramm erwarten, darf nicht aus Studienbeitragsstiftungen kommen. Das würde im Widerspruch zum Studienbeitragsgesetz stehen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Fragen zur Mündlichen Anfrage 220 liegen nicht vor.

Ich rufe auf die

Mündliche Anfrage 223

der Abgeordneten Steffens von der Fraktion der Grünen im Landtag NRW:

„Personalrat wirft Rüttgers Outsourcing vor“, lautet die Überschrift eines Artikels im „Kölner Stadt-Anzeiger“ am 19. August 2008

In dem Beitrag ist die Rede von einem Brief des Personalrates der Staatskanzlei an den Ministerpräsidenten, in dem der Vorwurf erhoben worden sei, es bestünde die Absicht, Botendienste und Pfortendienst sowie die Druckerei aus der Staatskanzlei outsourcen zu wollen. Und dies entgegen den von dem Ministerpräsidenten bei Unternehmen eingeforderten Tugenden, die mit solchen Absichten nicht vereinbar sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Ministerpräsidenten:

Hat Outsourcing gerade bei Boten- und Pfortendiensten einen anderen Zweck, als über niedrigere Löhne der Beschäftigten Einsparungen zu erzielen?

Ich bitte Herrn Minister Krautscheid um Beantwortung. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Steffens, zunächst einmal danke schön, dass wir die Reihenfolge der Beantwortung der Fragen umdrehen konnten. Ich saß noch in einem Gespräch, weil wir vor der Zeit sind.

Frau Abgeordnete, die Landesregierung hat sich bekanntlich zum Ziel gesetzt, im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung die bestehenden kwStellen konsequent abzubauen. Betroffen von diesem Abbau sind sämtliche Arbeitsbereiche, auch sehr kleine Arbeitsbereiche. Ihre Frage liegt in Teilen etwas außerhalb dieses Themas.

Sie haben in Ihrer Anfrage ja drei Arbeitsbereiche der Staatskanzlei angesprochen.

Zum einen geht es um die Druckerei, die bislang vorgehalten worden ist. Die Schließung der Druckerei ist die Folge der Digitalisierung. Die „Presseschau“ wird, wie die meisten von Ihnen sicherlich gemerkt haben, mittlerweile nicht nur digital erstellt, sondern auch digital versandt, sodass die

Druckerei überflüssig geworden ist. Dieser Stellenabbau ergibt sich übrigens erstmalig aus einem Organisationsgutachten aus dem Jahr 2000. Die damalige Vorgängerregierung hat genau dieses empfohlen, sprich: Digitalisierung der Presseschau, Schließung der eigenen Druckerei.

Der zweite und dritte Bereich, die Sie ansprechen, sind der Botendienst und der Pfortendienst. Hier ist schlicht zu beobachten, dass, wenn auch in diesen Bereichen, wie vorgesehen und vom Parlament gewünscht, kw-Stellen abgebaut werden, diese sehr, sehr kleinen Bereiche nicht mehr funktionstüchtig sind, weil dann eigenes Personal dann nicht mehr in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen würde, ohne neue Mitarbeiter einzustellen. Da dies kontraproduktiv wäre, ist entschieden worden, diese Bereiche in private Hände zu übergeben.

Ziel des Outsourcing ist es nicht, durch niedrigere Löhne Einsparungen zu erreichen, denn die vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden an anderer Stelle, zum Teil in der Staatskanzlei, weiterbeschäftigt.

Die Staatskanzlei wird bei der Beauftragung von externen Dienstleistern besonderen Wert auf eine tarifliche Bezahlung dieser neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter legen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Steffens hat sich für eine erste Nachfrage gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin Steffens.

Herr Minister, ich möchte es am Beispiel der Pforte deutlich machen: An der Pforte wird das Personal benötigt. Es gab vorher Personal, das nach dem Tarif des Hauses bezahlt worden ist. Wenn man outsourct, kommt ein Unternehmen, das andere Tarife zahlt. Das heißt, die Einsparung – das ist der einzige Sinn und Zweck eines Outsourcing – findet auf Kosten der Beschäftigten statt. Das passt für mich nicht mit den Erwartungen zusammen – das müssten Sie mir noch einmal erklären –, die der Ministerpräsident an die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen gerichtet formuliert.

Herr Minister.

Verehrte Abgeordnete Steffens, Sie haben es vom Ablauf her falsch verstanden. Es geht nicht darum, diese Mitarbeiter sozusagen an einen Privaten weiterzureichen. Betroffen sind, um die Größenordnung

innerhalb der Staatskanzlei deutlich zu machen, im Pfortendienst zwei Mitarbeiter. Diese haben bereits Angebote zur Weiterbeschäftigung im Hause bekommen. Ich weise darauf hin, dass eine Mitarbeiterin mit Unterstützung und Förderung in der Bibliothek beschäftigt wird.

Die Einsparung von Kosten ist nicht das Ziel dieser Übung. Wir rechnen nicht mit einer Senkung der Kosten in dem Bereich.

Es geht vielmehr darum, dass, wenn man in sehr kleinen Bereichen kw-Stellen realisiert, man den Leistungsumfang nicht mehr aufrechterhalten kann. Das können Sie ganz einfach an Folgendem erkennen: Wenn man nur zwei Leute hat und man das Personal weiter reduziert, dann kann man zum Beispiel nicht mehr einen bestimmten Umlauf an Botengängen vorhalten und bestimmte Schließdienste erfüllen.

Wenn aber auch in diesem Bereich kw-Stellen realisiert werden sollen – das ist der Fall –, kann eine Aufrechterhaltung der Dienstleistungsfähigkeit nur durch eine Abgabe der Aufgabe an einen Dienstleister erreicht werden.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Töns hat eine Frage. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Minister, ich frage Sie: Was meinen Sie, wie sich die Boten und Pförtner fühlen, die in der Zeitung lesen dürfen, dass sie samt Stellen ausgelagert, outgesourct werden, während am oberen Ende in der Staatskanzlei neue hochdotierte unbefristete Stellen geschaffen werden? Meine Frage zielt also insbesondere auf das Betriebsklima ab.

Herr Minister.

Ich glaube, die Betroffenen – ich kann Ihnen nachweisen, dass das im Einzelnen so gehandhabt worden ist – werden sich mit dieser Abfolge ausgesprochen wohlfühlen, weil sie in keiner Weise eine Verschlechterung erfahren sollen. Ich habe eben ein Beispiel genannt, wo jemand, der bis jetzt im Botendienst gearbeitet hat, zukünftig in der Bibliothek eingesetzt wird. Daneben gibt es Mitarbeiter aus der Druckerei, die sehr erfolgreich an andere Stellen in der Landesverwaltung vermittelt worden sind. Es hat also für die Betroffenen keinerlei Folgen, die in dem von Ihnen beschriebenen Kontrast spürbar werden.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Kollegin Steffens hat eine zweite Nachfrage.

Ich habe das Gefühl, dass Sie meine Frage nicht verstanden habe. Es gab vorher Leute, die an der Pforte saßen, und es gibt jetzt Leute, die an der Pforte sitzen. Im Gegensatz zu der klassischen kw-Stelle fällt ja hier die Aufgabe nicht weg, sondern die Aufgabe der Pforte besteht weiter. Die Menschen, die demnächst an der Pforte sitzen, bekommen ein anderes Gehalt als diejenigen, die bisher da saßen, weil sie outgesourct über ein externes Unternehmen beschäftigt sind.

Das genau aber ist die Forderung des Ministerpräsidenten Unternehmen gegenüber, dass Firmen nicht ihr Personal abbauen sollen, um über externe, sozusagen outgesourcte Unternehmen die Lohnkosten zu drücken. Wie passt das zusammen?

Herr Minister.

Wir haben ein kleines Kommunikationsproblem. Sie glauben, dass ich Sie falsch verstanden habe, und ich glaube, dass Sie mich falsch verstehen. Das ist jetzt schwer auflösbar. Ich versuche es trotzdem noch einmal.

Ich würde Ihnen sofort beipflichten, wenn es durch diese Maßnahmen zu persönlicher Betroffenheit – entweder durch Freisetzung von Personal oder durch Schlechterstellung von Personal – käme. Dies geschieht ausdrücklich nicht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jetzt entweder Botendienste versehen oder an der Pforte arbeiten, werden an anderen Stellen weiterbeschäftigt.