Das sind einige Beispiele, an denen deutlich wird, dass es eine ganz neue Kultur der Schule geben wird. Zu diesem Weg gibt es aus unserer Sicht keine Alternative.
Bei der Schaffung von mehr Freiräumen geht es vor allem um mehr Unterrichtsfreiheit und um mehr Qualität im Unterricht, um besseren Unterricht zu erreichen.
Dass Sie heute natürlich besonders schlecht drauf sind und dass Sie vielleicht anfangen, gelegentlich an Kleinigkeiten herumzumäkeln, liegt daran, dass Sie natürlich nicht gut damit leben können, wenn heute in den meisten Zeitungen zu lesen ist, dass es 1.831 zusätzliche Stellen gibt. Auch das macht deutlich, dass Bildung in dieser Koalition oberste Priorität hat. Es ist richtig, mehr Lehrerinnen und Lehrer einzustellen.
Die nötige Freiheit wird dafür sorgen, dass unsere Bildungspolitik erfolgreich ist. Dafür ist dieser Gesetzentwurf ein hervorragendes Beispiel. Er ist ein Mosaikstein im Gesamtsystem. Wenn Sie diesen Mosaikstein nicht aufnehmen, müssen wir eben für die positive Entwicklung des Bildungssystems die Verantwortung alleine übernehmen. Sie geben damit eine gute Chance auf, bei der Qualitätsentwicklung dabei zu sein. Das ist bedauerlich.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich bin Fußballfan und möchte sehen, wie unsere Mannschaft heute Abend weiterkommt. Deshalb versuche ich auch, mich so kurz wie möglich zu fassen.
Dennoch möchte ich mir nicht nehmen lassen, einige Punkte anzusprechen, die wirklich bedeutsam sind.
Ich möchte mit Konsens und Gemeinsamkeit beginnen. Ich stimme Herrn Kaiser ausdrücklich zu. Herr Kaiser hat gerade gesagt, gute Schulen seien selbstständige Schulen. Das ist völlig richtig. Damit gehe ich d’accord. Herr Kaiser hat gerade sehr viele Punkte aufgeführt, wie Schule besser werden kann und wo Schule besser werden muss. Ich stimme Herrn Kaiser in nahezu allen Punkten zu.
Jetzt loben Sie ruhig; das ist völlig richtig. – Das Problem besteht nur in Folgendem: Von all diesen Punkten steht nichts in dem Gesetzentwurf.
Herr Kaiser, aber über diesen Gesetzentwurf reden wir jetzt. Nichts davon steht darin. Dieser Gesetzentwurf, der extrem kurz ausgefallen ist, enthält nur zwei Punkte.
Ich gestatte mir aber dennoch, mit dem Gesetzentwurf anzufangen: Sie wollen mit ihm die Eigenverantwortung von Schule stärken. So lautet die Überschrift. Wenn man in den Gesetzentwurf hineinschaut, entdeckt man, dass Sie genau zwei Punkte behandeln, aber nichts von dem, was Sie gerade gesagt haben.
Zweitens. Sie stärken die Stellung des Lehrerrates und installieren einen solchen. Das ist völlig richtig. Dafür haben Sie die volle Unterstützung der SPD und, wie ich das verstanden habe, auch der Grünen. Auch die SPD will, dass alle Schulleiterinnen und Schulleiter künftig Dienstvorgesetzte werden und einen starken Lehrerrat an ihrer Schule bekommen. So weit zu den Gemeinsamkeiten, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Regierungskoalition.
Was Herr Kaiser aber gerade als schulpolitischen Meilenstein angekündigt hat, ist eben kein solcher, sondern letztlich billiger Etikettenschwindel.
Es ist deshalb ein Etikettenschwindel, weil der Inhalt des Gesetzes nicht annähernd das hält, was der Titel verspricht, und billig deshalb, weil Sie Ihre Party auf Kosten Dritter feiern. Das machen Sie gerne und öfter. Beim KiBiz ist es zum Beispiel ähnlich gegangen. Es scheint mittlerweile ein Markenzeichen von Ihnen zu sein.
Zu allem Ärger für die Schulen kommt die Einladung zu Ihrer fragwürdigen Party allerdings auch noch auf dem letzten Drücker. Sie hatten zwei Jahre Zeit – seit dem Jahre 2006 gilt das Schulgesetz –, aber Sie legen erst wenige Wochen vor dem neuen Schuljahr diesen Gesetzentwurf vor. Kurz vor dem Zeitpunkt, wo der Schulleiter Dienstvorgesetzter werden soll, legen Sie diesen äußerst dünnen Gesetzentwurf vor.
Aber selbst das kriegen Sie nicht richtig hin. Die Landesregierung hat es nicht fertiggebracht, selber einen Gesetzentwurf einzubringen. Die Koalitionsfraktionen mussten einspringen. Die mussten dafür sorgen, dass keine Verbändebeteiligung stattfindet, damit der Gesetzentwurf zum 1. August 2008 in Kraft treten kann.
Ich finde, dies ist für einen solchen zentralen Aspekt der Schulpolitik – da gebe ich Herrn Kaiser wieder ausdrücklich Recht – ein mehr als fragwürdiges, ja sogar ein unwürdiges Verfahren.
Sehen wir uns einmal den Inhalt des Gesetzentwurfes näher an. Er enthält zwei Punkte, nämlich den Schulleiter als Dienstvorgesetzten und den Lehrerrat.
Schulleitungen bekommen als Dienstvorgesetzte neue Aufgaben. Welche, das wussten Sie bis vor zwei Tagen nicht. Jetzt wissen Sie es. Die Ministerin hat auf einer Pressekonferenz einen Erlass angekündigt. Der steht auf der Homepage. Am 17. Juni steht dieser Erlass auf der Homepage, obwohl es diesen Erlass – das sollte auch Ihnen zu denken geben, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen – seit Anfang Mai gibt. Jetzt weiß ich nicht, ob Sie diesen Erlass schon kannten; ich kannte ihn nicht. Die Schulen kannten ihn mit Sicherheit auch nicht. Er wird am 17. Juni veröffentlicht, obwohl es ihn seit dem 7. Mai gibt. Ich finde, das ist schon ziemlich starker Tobak und recht unfair den Schulen gegenüber, die sich jetzt im Hoppla-di-hopp-Verfahren
Die Schulen sollen seit 2006 eigenverantwortlich sein. Erst jetzt, Mitte 2008, schaffen Sie es, die paar Regelungen aus der VOSS, um die es eigentlich nur geht, endlich abzuschreiben und in einen neuen Erlass zu gießen – sechs Wochen vor Beginn des neuen Schuljahres, in dem es losgehen soll!
Schulleiter bekommen als Dienstvorgesetzte neue Aufgaben. Nur entsprechende Fortbildung und Unterstützung bekommen Sie nicht. Das war einer der Meilensteine, eine der zentralen Säulen beim Modellvorhaben Selbstständige Schule: vorherige Unterstützung und Fortbildung, damit die Schulen und ihre Schulleiter in der Lage sind, das umzusetzen; denn dafür sind sie bisher gar nicht ausgebildet. Die Fortbildung, die Unterstützung gewähren Sie den eigenverantwortlichen Schulen jedenfalls nicht.
Schulleitungen bekommen neue Aufgaben als Dienstvorgesetzte, nur eine entsprechende Entlastung bekommen sie dafür nicht. Sie bekommen keinerlei zusätzliche Entlastung, sollen aber zusätzliche Aufgaben übernehmen.
Mein Zwischenfazit ist: vom Ansatz her gut und richtig – vom Ergebnis her mangelhaft. Sie lassen die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen im Regen stehen.
Schauen wir uns nun die Lehrerräte an – hier gilt dasselbe wie bei den Schulleitungen: Sie bekommen keine Fortbildung, sie bekommen keine Unterstützung, sie bekommen keine Entlastungsstunden. Das ist ein Aspekt, den man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen sollte.
Die Ministerin sagt im Schulausschuss, sie sollen sich aus dem Topf, der den Schulen zur Verfügung steht, bedienen. Das wird in der Lehrerkonferenz entschieden. – Das muss man sich mal vor Augen führen: Da muss der neugegründete und installierte Lehrerrat in die Lehrerkonferenz gehen und die Kollegen dort bitten, ihm aus deren Topf etwas abzugeben, damit er seine Arbeit aufnehmen kann. Damit wird Lehrern, die zum Beispiel Aufgaben als Korrekturfachlehrer übernehmen und dafür eine Entlastung bekommen, etwas weggenommen, damit der Lehrerrat mit seiner Arbeit beginnen kann. Ich finde, das zeigt, welche Bedeutung, welche Wertschätzung diese Koalition aus FDP und CDU der Mitbestimmung gegenüber aufbringt.
Letzter Punkt zum Thema Lehrerrat: Sie tun so, als wenn Sie dies freiwillig täten, als wenn es Ihre Idee wäre, Lehrerräte zu stärken und zu installieren. Das Gegenteil ist der Fall: Sie reparieren mit diesem Gesetzentwurf nur eigene handwerkliche Fehler, schlampiges Arbeiten beim Schulgesetz.
Da ist Applaus angebracht! – Das wurde bereits 2006 von Prof. Battis im Auftrag der GEW festgestellt. Aber auch dazu fehlt Ihnen leider die Größe: das wenigstens anzuerkennen und zuzugeben. Auch hier mein Zwischenergebnis: Ansatz gut – Ergebnis mangelhaft.
Unterm Strich zum Gesetzentwurf: Für die 280 selbstständigen Schulen bedeutet dieser Gesetzentwurf einen gewaltigen Rückschritt; denn sie erhalten weniger Freiheiten als bisher. Sie nehmen diesen Schulen ihre Selbstständigkeit, anstatt ihnen die Eigenverantwortung zu geben.
Für alle anderen Schulen bedeutet dieser Gesetzentwurf, dass sie zusätzliche Aufgaben, aber keine zusätzliche Entlastung erhalten. Es gibt keine Idee, kein vorbereitetes Verfahren, wie das Ministerium die Erfahrungen aus dem Modellvorhaben sichern und in die Fläche transportieren will.
Mit Begeisterung ist sehr schwer. – Ich habe folgende Frage: Sie haben davon gesprochen, dass die Freiheit der einzelnen Schule wieder eingeschränkt wird. – Was wird ihnen im Rahmen der Überführung von der selbstständigen Schule in die eigenverantwortliche Schule weggenommen? Was ändert sich für die Modellschulen?
Das kann ich Ihnen gerne sagen. Darauf wäre ich gleich ohnehin noch zu sprechen gekommen. Ich will es einmal am Beispiel der Kapitalisierung verdeutlichen. Die Kapitalisierung ist zukünftig nicht mehr möglich. Stattdessen gibt es einen Erlass.
Die Kapitalisierung ist insbesondere von Lehrerverbänden kritisiert worden: weil es zu ungleichen Verfahren gekommen ist. Das heißt, es gibt ja nun kein Kapital mehr. Die Flexibilität, verschiedene Berufe einzustellen, ist dadurch aber nicht beschränkt. Das ist also sicherlich ein schlechtes Beispiel.
Ich habe nicht gesagt, dass die Kapitalisierung im Modellvorhaben fehlerlos war. Man muss das Modellvorhaben auch an dem Punkt vernünftig auswerten. Es ist den Schulen jetzt aber nicht mehr möglich, die Stellen, die sie vom Land bekommen, zu kapitalisieren und entsprechend ihrem Bedarf einzustellen. Das Ministerium gibt vielmehr Vorgaben, welche Berufe sie einzustellen haben. Diese Vorgaben haben es in sich. Darauf komme ich gleich noch zu sprechen.