Wenn ich dann lese, der Ombudsmann soll nach Lesart der SPD kein Beamter sein und kein anderes Amt zur gleichen Zeit ausüben können, dann frage ich mich: Geht es Ihnen darum, eine große Distanz zu erzielen, oder geht es Ihnen darum, ein solches Amt primär parteipolitisch zu besetzen? Da kann ich sagen: Der Ombudsmann soll fachlich gute Arbeit leisten, und er soll eben nicht ein durch Parlamentsmehrheiten bestimmter, wahrscheinlich dann auch mit einem bestimmten Parteibuch ausgestatteter Mensch sein. Ich finde es gut, dass wir mit dem jetzigen Ombudsmann einen Richter haben,
bei dem es gar nicht darauf ankommt, ob er jemals einer Partei angehört hat bzw. angehört. Er hat fachlich gute Arbeit in der Vergangenheit gemacht. Ich möchte, dass nach wie vor auch die fachliche Reputation entscheidend ist für die Besetzung dieses Amtes, meine Damen und Herren. Wenn man sieht, dass wir die verschiedenen Instrumente im Parlament schon haben – die Vollzugskommission und der Petitionsausschuss sind scharfe Instrumente des Parlaments zur Kontrolle des Strafvollzuges –, dann wäre es Augenwischerei, wenn wir hier noch zusätzlich weitere Institutionen einrichten würden.
Ich bin sehr froh, dass wir den Ombudsmann haben. Aber letztendlich für die Arbeit des Ombudsmanns verantwortlich ist das Ministerium. Sollte er nicht so arbeiten, wie wir uns das vorstellen, müssten wir halt die parlamentarische Kontrolle vornehmen, die wir andernfalls so nicht hätten, meine Damen und Herren. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich für meine Fraktion hier auch im Parlament dem Ombudsmann ganz persönlich für seine Arbeit danken.
Er hat uns im Rechtsausschuss einen ersten Bericht vorgelegt. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich war wirklich erschüttert über die Ergebnisse, die er uns vorgelegt hat. Ich denke, dieser Bericht – Herr Giebels, Sie haben so schön gesagt, das soll er weitermachen – muss Konsequenzen haben. Daraus ergeben sich wirklich Handlungsnotwendigkeiten, die dringend angegangen werden müssen. Die Einrichtung dieses Ombudsmanns wird von uns grundsätzlich unterstützt.
Nichtsdestotrotz unterstützen wir auch das Anliegen der SPD, zu überlegen, ob man diese Institution Ombudsmann anders verankern kann, institutionell anders anbringen kann, um seinen Gestaltungsspielraum, seinen Handlungsspielraum zu erweitern und seine Unabhängigkeit zu stärken. Frau Ministerin, ich gehe nicht davon aus, dass Sie ihm Dienstanweisungen geben. Das will ich Ihnen nicht unterstellen. Ich glaube aber, dass man darüber reden darf, ob wir nicht eine andere Konstruktion für sinnvoller halten. Deswegen erlaube ich mir, an unsere Vorstellungen noch einmal zu erinnern.
Wir haben einen eigenen Gesetzentwurf zum Jugendstrafvollzugsgesetz im letzten Jahr in den Landtag eingebracht. In Art. 2 dieses Gesetzentwurfs haben wir uns auch für einen unabhängigen Beauftragten für den gesamten Strafvollzug ausgesprochen. Lieber Frank Sichau, da haben wir einen gesetzlichen Rahmen vorgeschlagen, wie so etwas aus unserer Sicht aussehen kann. Das deckt sich nicht ganz mit den Vorstellungen der SPD. In der einen oder anderen Sache sind wir vielleicht etwas anderer Auffassung.
Im Prinzip ist es aber richtig: Grundlage für den Ombudsmann oder den Beauftragten, wie auch immer, ist nicht weniger als die UN-Anti-Folter-Konvention, die in Art. 3 des Zusatzprotokolls sagt – ich zitiere –:
„… bildet, bestimmt oder unterhält jeder Vertragsstaat auf innerstaatlicher Ebene eine oder mehrere Stellen, die zur Verhinderung von Folter und anderer grausamer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe Besuche durchführen.“
Ich denke, nichts anderes ist Grundlage – wenn wir uns angucken, auch was im Strafvollzug los ist – für die Einrichtung einer solchen unabhängigen Stelle.
Wir meinen, der Strafvollzugsbeauftragte soll durch den Landtag gewählt werden. Er kann durch die Landesregierung vorgeschlagen werden, soll aber durch den Landtag für die Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden und jederzeit berechtigt sein, vor einem zuständigen Ausschuss
des Landtags zu erscheinen und zu reden. Herr Orth, das ist auch etwas, was die Institution meiner Meinung nach verbessern kann: Der Beauftragte ist berechtigt und kann von der Mehrheit des Landtags oder eines Ausschusses verpflichtet werden, vor dem Parlament oder dem betreffenden Ausschuss zu erscheinen und zu reden.
Wir sehen ihn in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis; wir sehen ihn aber in seiner Behörde unter der Dienstaufsicht der Landtagspräsidentin angesiedelt. Alles in allem sehen wir ihn enger an den Landtag angebunden, also eher in der Nähe des Parlaments als in der Nähe der Regierung. Das ist für solch eine Stelle die bessere Lösung. Daher sind wir in der Nähe der SPD.
Ich empfehle, sich dazu unsere Vorstellungen, die wir in Art. 2 des Gesetzentwurfs niedergelegt haben, anzuschauen. Frank Sichau, wir sollten das einmal nebeneinander halten.
Dann können wir zu einem Vorschlag kommen. Denn die Konstruktion ist nicht in Beton gegossen. Man sollte offen und fraktionsübergreifend überlegen, wie man das noch weiter verbessern kann. Der Vorschlag der SPD trägt zu dieser Diskussion bei, die wir nicht mit parteipolitischen Scheuklappen führen sollten. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die SPD-Fraktion hat beantragt, die Institution des Ombudsmannes parlamentarisch zu verankern und durch eine gesetzliche Basis zu stärken. Das halte ich nach den guten Erfahrungen, die wir bisher mit dem Ombudsmann gemacht haben, für einen scheinheiligen Antrag.
Immerhin macht der Antrag erfreulicherweise deutlich, wie anerkannt und wichtig der Ombudsmann heute schon ist. Vor einem Jahr habe ich mit der Institution des Ombudsmannes eine bundesweit einmalige Instanz geschaffen. Am 16. April habe ich mit dem derzeitigen Amtsinhaber einen Vertrag zur Wahrnehmung der Aufgaben des Ombudsmannes für drei Jahre geschlossen.
Er ist Anlaufstelle für jeden, der von Fragen des Justizvollzuges betroffen ist. Dieses Ziel ist eindeutig erreicht. Wir haben es gerade wieder gehört: Sogar über Parteigrenzen hinweg findet die Einrichtung uneingeschränkte Zustimmung. Darüber, meine Damen und Herren von den Grünen und von der SPD, muss ich doch ein wenig schmunzeln. Denn vor einem Jahr war noch von „Schnellschuss“, „überflüssig“ und ähnlichen Vokabeln die Rede.
Immerhin: Nunmehr ist der Ombudsmann anerkannt. Die SPD meint aber nun, er müsse, um durchsetzungskräftig und wirksam zu sein, durch ein Gesetz gestärkt werden, durch das er als Einrichtung des Landtags tätig wird. Diese Auffassung teile ich nicht. Das Gegenteil, meine Damen und Herren, ist der Fall:
Der derzeitige Funktionsinhaber hat bereits in den letzten zehn Monaten mit fast 800 Bediensteten, Gefangenen und Angehörigen gesprochen. Diese 800 vom Justizvollzug betroffenen Personen haben sich an ihn gewandt und das Gespräch mit ihm gesucht. Der Ombudsmann hält schon die Gespräche an sich für einen Erfolg.
Ich bezweifle, dass ein vom Justizvollzug Betroffener seine Kontaktaufnahme an eine unabhängige Instanz, die der Ombudsmann zweifellos ist, davon abhängig macht, ob die Person aufgrund eines Gesetzes oder aufgrund eines Dienstvertrages tätig wird.
Entscheidend ist, dass der Ombudsmann und sein Team als ansprechbar für die Belange im Justizvollzug erlebt werden. Entscheidend ist, dass es ihm gelingt, offen für die Vielfältigkeit der Vollzugslandschaft zu sein. Entscheidend ist, wie es der Ombudsmann selbst ausführt, wie das Ministerium auf seinen Bericht reagiert. Das muss schnell, zügig und aktuell geschehen.
Die SPD-Fraktion unterstellt, dass eine Umsetzung der Empfehlungen des Ombudsmannes ohne eine entsprechende gesetzliche Verankerung im nordrhein-westfälischen Justizvollzug nicht wirksam und durchsetzungsstark erfolgen wird.
Schauen Sie in Ihren Antrag. – Meine Damen und Herren, das Gegenteil ist der Fall. Wir haben Empfehlungen des Ombudsmannes auch innerhalb des Berichtszeitraums zeitnah aufgegriffen – das ist entscheidend – und nicht nur einmal im Jahr.
Wir haben auf Hinweise und Anregungen reagiert. Selbstverständlich ist der Tätigkeitsbericht nach seiner Veröffentlichung in meiner zuständigen Fachabteilung unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Praxis sofort aufgegriffen und diskutiert worden. Die Empfehlungen werden intensiv ausgewertet. Umsetzungsschritte werden geplant und durchgeführt.
Bereits in einer Dienstbesprechung mit den Leiterinnen und Leitern der Justizvollzugsanstalten des Landes am 9. und 10. April 2008 wurde der fast noch druckfrische Tätigkeitsbericht des Ombudsmannes verteilt. Herr Söhnchen hatte die Gelegenheit, die er auch wahrgenommen hat, unmittelbar und persönlich seinen Bericht vorzustellen und zu erläutern. Meine Damen und Herren, das ist genau der Ort, wohin das Ganze gehört: ins Ministerium, in die Justizvollzugsanstalten. Es gab Anregungen an die Leiter und Anregungen an mein Haus.
Meine Damen und Herren, das Fazit ist: Die Institution des Ombudsmannes ist wirksam. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keinen Handlungsbedarf für eine gesetzliche Verankerung. Mittelfristig wird über Art und Umfang der gesetzlichen Verankerung zu reden sein.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Giebels, Sie stellen sich hin und sagen, wir hätten Personal abgebaut. Das ist zutreffend. Das wissen wir. Das habe ich von diesem Rednerpult aus schon einmal gesagt.
Aber sprechen Sie dann auch den anderen Teil der Wahrheit aus: Damals sind die Steuereinnahmen im Unterschied zu heute unheimlich gesunken.
Sie haben mehr Glück, okay. – Aber das gehört auch dazu. Sie können nicht immer nur sagen: Da ist gekürzt worden, weil die von Rot-Grün daran Spaß hatten. Das ist fast eine Unverschämtheit.
Ich komme zu einem zweiten Aspekt, Herr Giebels. Schön ist, wenn Sie von der verkorksten rotgrünen Strafvollzugspolitik reden.
Machen Sie sich doch einfach einmal klar: Ihre Ministerin, die auf der Regierungsbank sitzt, gibt Presseerklärungen ab und lobt öffentlich die rotgrüne Strafvollzugspolitik.