Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie sehr herzlich. Ich hoffe, Sie haben eine angenehme Nacht verbracht und einen schönen Parlamentarischen Abend gefeiert. Ich habe den Eindruck, dass der eine oder die andere noch mit den Nachwirkungen dieses Abends zu kämpfen hat. Aber das wird sich wohl im Laufe des Tages legen.
Ich heiße Sie zur 91. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen herzlich willkommen. Meinen Gruß wollte ich eigentlich auch an die Zuschauerinnen und Zuschauer richten; die sind aber noch gar nicht da. Und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Presse – einer ist da – sind entweder in einer Pressekonferenz oder vielleicht auch noch nicht ganz im Tag angekommen.
Für die heutige Sitzung haben sich 13 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden, wie es sich gehört, im Protokoll vermerkt.
Wir feiern heute wieder einen Geburtstag. Unser Kollege Herr Dr. Gerhard Papke, der Fraktionsvorsitzende der FDP, wird 47 Jahre alt. Ich darf ihm im Namen des Hohen Hauses sehr herzlich gratulieren und Gesundheit wünschen
und, wie ich schon gestern sagte, das Maß an politischem Erfolg, das wir alle gemeinsam verantworten können. Alles Gute für Sie!
Die SPD-Fraktion hat gemäß § 90 der Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu der genannten aktuellen Frage der Landespolitik beantragt.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die antragstellende SPD-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Eumann das Wort. Bitte schön.
ginnen und Kollegen! Herzlich willkommen im Landtag von Nordrhein-Westfalen, Herr Dr. Becker! Technische Innovationen führen zu technischen Konvergenzen, bisher getrennte Medien wachsen zusammen, bisher Getrenntes wird auf gemeinsamen digitalisierten Distributionswegen transportiert. Die Gestaltung der medialen Zukunft ist ohne Zweifel von hoher gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung. Die Politik trägt dabei eine hohe Verantwortung. Das ist ein wichtiges Zitat. Man kann dieses Zitat auf der Seite media.nrw.de der Landesregierung von NordrheinWestfalen finden.
Medienpolitik, die Frage nach der Medienordnung unserer Republik, ist Sache der Länder, ist Sache der Landtage. Das heißt, Politik und damit auch der Landtag von Nordrhein-Westfalen tragen eine Verantwortung für die Gestaltung der Medienordnung.
Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag – da sind sich alle einig – ist für die künftige Medienordnung von herausragender Bedeutung. Worum geht es?
Es geht erstens um die Umsetzung der gegenüber der EU-Kommission gemachten Zusagen im Rahmen des EU-Beihilfeverfahrens ARD und ZDF. Das heißt konkret, Aufgaben und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu definieren und damit EU-sattelfest zu machen.
Es geht aber zweitens auch um faire Spielregeln für diese neue digitale Medienwelt. In dieser Welt treffen sich Akteure, deren Claims in der analogen Welt ziemlich sicher abgesteckt waren. Auf einmal begegnen sie sich im selben Claim, dem Internet, dem größten Medienbastard aller Zeiten.
Das gilt nicht nur für Rundfunkveranstalter, das gilt auch für Qualitätszeitungen und Qualitätszeitschriften. Das gilt auch für Akteure, die bislang auf ganz anderen Feldern unterwegs waren: Google, Microsoft, die Telcos sind Chiffres dieser neuen Akteure.
Für die SPD ist klar: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss seinen Auftrag, als Medium und Faktor zu wirken, auch in der digitalen Welt erfüllen können. Das ist auch durch die Entwicklungsgarantie abgesichert. Aber Medienpolitik steht auch in der Verantwortung, einerseits die Balance innerhalb der dualen Rundfunkordnung zu halten und zugleich Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Angebote beispielsweise von Qualitätszeitungen und -zeitschriften, die ebenfalls aus Sicht der SPD einen wichtigen, einen unverzichtbaren Beitrag zur Medienvielfalt leisten, publizistisch wie ökonomisch möglich zu machen.
Die SPD hatte in der Sitzung des Hauptausschusses im März Fragen im Zusammenhang mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gestellt. Wir haben für die Sitzung am 8. Mai, einen Tag nach der Sitzung der Rundfunkkommission, einen detaillierten Fragenkatalog vorgelegt. Weder in der März- noch in der Mai-Sitzung war es möglich, über den Stand zu diskutieren. Das will ich in der Sache gar nicht kritisieren, weil Tagesabläufe manchmal so sind, wie sie sind, die Ursachen sind vielfältig.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach drei Jahren muss jetzt allen klar sein: Es war ein Fehler, den Medienausschuss im Landtag von Nordrhein-Westfalen mit Beginn dieser Legislaturperiode auslaufen zu lassen.
Deswegen wäre es ein wichtiges gemeinsames Signal, wenn wir zumindest bis zum Ende dieser Legislaturperiode – das sind immerhin noch zwei Jahre – einen Unterausschuss einrichteten, um dann endlich 2010 mit einem Medienausschuss im Landtag von Nordrhein-Westfalen anzukommen, damit wir uns dort intensiv mit den Fragen der Medienordnung beschäftigen können.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, ich will natürlich konstatieren: Dabei gibt es Unterschiede. Selbstverständlich gibt es medienpolitische Differenzen. Aber Konvergenz hat auch zur Folge, dass sich die Trennungslinien – das hat Herr Kollege Brinkmeier in seiner Rede zum Haushalt gesagt – vermischen, weil Konvergenz auf einmal vieles zusammenbringt.
Deswegen sage ich: Das gemeinsame Interesse dieses Parlamentes muss es sein, dass wir die Rundfunkstaatsverträge nicht nur abnicken, wenn sie unterschrieben sind, sondern dass wir uns um die Inhalte kümmern, solange wir auf sie noch Einfluss nehmen können.
Der Chef der Staatskanzlei hat den Mitgliedern des Hauptausschusses einen Sachstandsbericht vorgelegt. Dieser Bericht ist in Ordnung.
die Position der Landesregierung zu wenig, wie ich finde. Deswegen würden wir gern mit der Landesregierung darüber reden. Deshalb haben wir ein Interesse, darüber zu sprechen – darin besteht Konsens –, wie denn der öffentlichrechtliche Rundfunk seine Aufgabe als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung auch in der digitalen Welt erfüllen kann.
Ich habe mit Freude gelesen, dass er das nicht nur beim Fernsehen und Hörfunk, sondern auch bei den sendungs- und nicht-sendungsbezogenen Telemedien erfüllen soll. Das ist gut. Aber der Teufel steckt hierbei im Detail: Sollen beispielsweise nicht-sendungsbezogene Telemedien nur aus den Bereichen Information, Bildung und Kultur zulässig sein? Aber warum liegt denn der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei Fernsehen und Radio auch in der Unterhaltung? Wie gehen Sie mit dieser Frage um? Dazu höre ich ganz Unterschiedliches von der CDU; das muss man leider feststellen.
Ich darf Herrn Stockinger zitieren, der ein sehr geschätzter Kollege von mir ist. Er ist der medienpolitische Sprecher der CSU. Er schreibt in einem, wie ich finde, sehr bemerkenswerten Aufsatz:
„Bei den Ländern ist der Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen. Während Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hamburg relativ konkrete Vorgaben für die Internet-Angebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten für erforderlich halten …, scheinen die ebenfalls unionsregierten Länder Hessen und Niedersachsen auf eine großzügigere Beauftragung hinzuarbeiten. Die SPD-Länder, unter Wortführung von Rheinland-Pfalz …, sprechen sich gegen eine zu starke Beschränkung aus...“
Fällt Ihnen etwas auf? Der CSU-Kollege Stockinger erwähnt die Position Nordrhein-Westfalens noch nicht einmal, meine Damen und Herren, weil sie ihm nicht bekannt ist und weil sie offensichtlich noch nicht einmal in der CDU/CSU-Medienpolitik bekannt ist.
Welche Rolle spielen beispielsweise Kindersendungen im Onlineangebot? Was versteht die Landesregierung unter elektronischer Presse? Diese Fragen sind nicht trivial – Stichwort: Dreistufentest. Die Landesregierung hat zwar gesagt, sie wolle kein externes Gremium – das will übrigens
niemand –, aber wollen Sie eine verbindliche Expertenbefragung: ja oder nein? Dazu ist die Landesregierung bislang Antworten schuldig geblieben.
Herr Krautscheid, das ist doch eine wunderbare Aufforderung; Sie wissen doch genau, was die SPD an dieser Stelle will!