Protocol of the Session on May 15, 2008

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank Herr Kollege Dr. Romberg. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Laumann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal greift der Antrag der Grünen in einem großen Bogen die Lebenswelt einer älter werdenden Gesellschaft auf. Viele Themen, die hier angesprochen worden sind, betreffen Fragen, die un

sere Städte und Gemeinden – dort leben schließlich die Menschen – in kommunaler Selbstverantwortung für ihre jeweiligen Gegebenheiten vor Ort entscheiden müssen. Das Land kann diese Entscheidungsprozesse begleiten und tut das in vielfältiger Art und Weise, indem wir etwa Modellprojekte, die es gibt, damit an bestimmten Stellen vorbildhaft gezeigt werden kann, wie man bestimmte Dinge macht, neue Entwicklungen und neue Ideen fördern.

Dies geschieht in einem erheblichen Umfang über das Wohnungsbauministerium bezüglich des Ausbaues von Barrierefreiheit und Teilbarrierefreiheit in bestehenden Wohnungen, sowohl in Mietwohnungen als auch in Eigentumswohnungen.

Dies geschieht aber auch in der Frage quartiersbezogener Pflege, etwa durch ein Modellprojekt, was wir in Ihrer Heimatstadt Bielefeld vonseiten meines Ministeriums stark fördern, Herr Garbrecht. Wir zeigen dadurch, dass man durch ambulante Pflegedienste in größeren Wohnquartieren eine ähnliche Sicherheit für pflegebedürftige Menschen organisieren kann, wie wir sie heute aus den stationären Einrichtungen kennen. Wir müssen aber wissen, dass dies nicht billiger ist. Die Leute wohnen dort zwar billiger als in stationären Einrichtungen, aber der Aufwand, die Sicherheit von stationären Strukturen in ambulanten Strukturen zu ersetzen, erfordert einen etwas höheren Ansatz. Das hält sich dann in etwa die Waage.

In dieser Frage ist es vor allen Dingen wichtig, dass sich die Menschen in unserem Land mit der Frage auseinandersetzen, wie sie eigentlich leben möchten, wenn sie älter werden. Die Debatten sind auch deswegen so wichtig, damit man nicht unvorbereitet in bestimmte Lebenssituationen gerät.

Die gemeinsame Politik der letzten Jahre und die Arbeit der Enquetekommission des nordrheinwestfälischen Landtages in der letzten Wahlperiode haben wertvolle Beiträge für die Auseinandersetzung der Bevölkerung mit dieser Frage geliefert.

Im Rahmen meines Amtes bin ich an Wochenenden häufig auf sogenannten Gesundheits- und Seniorenmessen. Dort stellen sich die Anbieter der Region rund um diese Frage vor. Wenn man sieht, wie sich die rüstigen Älteren mit der Frage auseinandersetzen, welche Einrichtungen und Möglichkeiten es in unseren Regionen gibt, ist das eine der positiven Seiten meines Amtes, finde ich.

Ich glaube, wir werden in einigen Jahren eine andere Klientel Hochbetagter haben als heute, die sich viel mehr mit der Frage auseinandergesetzt haben, wie sie in einer solchen Lebenssituation leben möchten. Das finde ich schön. Ob es am Ende so kommt, wie man es sich vorstellt, ist sicherlich eine zweite Frage.

Ein weiterer Punkt sollte wichtig sein. Wir haben sehr viele gute Strukturen aufgebaut. Das gilt sowohl für die ambulante Versorgung als auch für die stationäre Versorgung. Aus Respekt vor einem älter werdenden Menschen müssen wir ihm in sehr starkem Maße die Entscheidung darüber überlassen, welche Versorgungsstruktur er für richtig hält. Bei meinem Besuch in stationären Einrichtungen erlebe ich Menschen, die dort sehr zufrieden sind, weil Sie Einsamkeit und Isolation in einer eigenständigen Wohnung überwunden haben. Andere sehnen sich zurück nach Hause.

Wir dürfen nicht das eine gegen das andere ausspielen. Das hat hier auch niemand getan. In dieser Gesellschaft benötigt man beide Einrichtungsmodelle. Wir müssen versuchen, Rahmenbedingungen für beides zu schaffen, damit die Menschen die freie Wahl zwischen diesen Angeboten haben. Deshalb haben wir uns beim Heimgesetz viel Mühe gegeben, nicht alle neuen Entwicklungen sofort in ein bestimmtes Kästchen einzuordnen, sondern ihnen Gelegenheit zu geben, sich eben zunächst zu entwickeln. Ich glaube auch, dass uns das gelungen ist.

Ich möchte gerne noch etwas zu den Pflegestützpunkten sagen. Ich weiß noch nicht genau, wie diese in Nordrhein-Westfalen aussehen werden. Wir sind mitten in der Arbeit.

Die Regelung in § 17 a, wonach die Pflegekassen diese Stützpunkte finanzieren müssen, darf nicht dazu führen, dass die Pflegekassen unendlich viel Geld in diese Strukturen stecken. Man muss auch die Tassen im Schrank lassen, wie ich dazu sage.

Auf eine Sache werde ich sehr Obacht geben, wenn ich auch nicht weiß, ob es gelingt: Wir müssen sehr darauf achten, dass die Strukturen, die wir schaffen, auch „Geh-hin-Strukturen“ und nicht nur „Komm-Strukturen“ sind. Wir müssen auch sehr darauf achten, dass wir sie etwa mit den Sozialdiensten in den Krankenhäusern verzahnen. Diese spielen jetzt schon bei Entlassungen von älteren Menschen, für die bestimmte Hilfsangebote vorhanden sein müssen, eine wichtige Rolle.

Wir müssen gemeinsam versuchen, zu verhindern, dass die bestehenden Strukturen demnächst über § 17 a finanziert werden, während sich in Wahrheit gar nicht soviel ändert, aber das

Personal, das bei den Pflegekassen heute schon an anderer Stelle vorgehalten wird, muss nicht noch einmal doppelt über eine von der Pflegekasse bezahlte öffentliche Struktur vorgehalten werden. Das wird ein großes Kunststück sein. Es wird auch darum gehen, viele Widerstände zu überwinden.

Mit der Pflegeberatung verbinden viele, eine Art Portal für die eigenen Einrichtungen zu sein. Das kann auf jeden Fall keine objektive Pflegeberatung sein.

Ich bin gespannt, wie wir mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit den Pflegekassen ein Modell organisieren können, welches einerseits effizient und äußerst sparsam ist und den Pflegebetten möglichst wenig Geld entzieht, während wir uns andererseits mit der Struktur sehen lassen können. – Schönen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Wir sind am Ende der Debatte über diesem Antrag.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/6695 an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration – federführend –, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform sowie an den Ausschuss für Bauen und Verkehr. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dem zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die Überweisung ist einstimmig beschlossen.

Wir kommen zu:

10 Entschlossenes Handeln statt Ankündigungen ohne konkrete Folgen

Die Anpassung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche darf nicht scheitern – Nordrhein-Westfalen muss eigene Initiative ergreifen!

Antrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/6696

Änderungsantrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/6761

Ich eröffne die Beratung und erteile das Wort diesmal nicht dem Minister, sondern Frau Steffens

von der antragstellenden Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Änderungsantrag zu einem eigenen Antrag ist normalerweise nicht üblich. Diesmal ist er aber notwendig geworden, und zwar um den Minister und die Landesregierung an der Stelle zu loben. Wir finden es gut, dass im Ausschuss des Bundesrates ein gemeinsamer Beschluss auf den Weg gebracht worden ist, der einige unserer Forderungen enthält, die wir in dem Bereich immer wieder gestellt haben. Allerdings – das vorab – mache ich Fragezeichen daran: Wird es wirklich im Bundesrat so beschlossen? Das nächste Fragezeichen: Wird es dann auch von der Bundesregierung so umgesetzt?

Wir haben vor einem Jahr, am 24. Mai, einen sehr umfassenden Antrag zum Regelsatz von Hartz IV für Kinder gestellt. Der vorliegende Antrag ist eine Bilanz dessen, was in dem Jahr passiert ist. Klar ist: Vor einem Jahr wurde die Debatte an der Stelle noch sehr kontrovers geführt, weil zumindest vonseiten der FDP klar bestritten wurde, dass wir überhaupt eine Regelsatzerhöhung brauchen. Das wurde auch von anderen infrage gestellt. Es kamen Gründe und Argumente, trotz gestiegener Lebenshaltungskosten bräuchte man keine Aufstockung, der Bedarf von Kindern und Jugendlichen wäre durchaus gedeckt. Sie bräuchten kein Biofleisch. Auch andere Argumente fallen mir ein, die hier zu hören waren.

In dem Jahr hat sich etwas geändert. Ich habe gehört, dass der Kollege Lindner von der FDP bereit ist, einen gemeinsamen Antrag zur Anhebung der Regelsatzhöhe zu machen. Von daher hat ein Jahr intensive Debatte und Treiben von uns schon den einen oder anderen Erfolg gezeigt.

Gezeigt hat sich auch, dass der Minister damals auf Initiative von uns diese Kommission eingerichtet hat. Wir haben gesagt, dass wir eine Bilanz brauchen. Die Kommission hat einen, wie ich finde, wichtigen Beitrag auch für die bundespolitische Debatte geleistet. Ein Ergebnis dieser Kommission war, dass die Regelsätze für Kinder von Erwachsenen nicht abgeleitet sein dürfen. Kinder brauchen eigenständige Regelleistungen. Man muss sehen: Was ist der Bedarf eines Kindes? Ein Kind ist nicht 60 % oder 80 % eines Erwachsenen, sondern ein Kind ist 100 % ein Kind seines Alters.

Das Zweite, was ich wichtig fand, war die Botschaft, dass wir darüber hinaus Einmal-Leistungen für Kinder in bestimmten Lebenslagen brauchen. Das Einzige, was bundesweit fehlt, ist die

Antwort darauf: Was braucht das Kind denn wirklich? Wie viel Leistungen braucht ein Kind?

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir hatten uns damals gewünscht, dass das die NRW-Kommission auch berechnen würde, damit man zumindest einen Anpackpunkt hat, um zu wissen: Wie viel braucht ein Kind an Lebensmitteln? Wie viel Kleidung braucht man für ein Kind, das wächst? Wie viel braucht man wirklich? Wir haben das immer noch nicht.

Auch der Bundesratsbeschluss ist einer, bei dem ich die Befürchtung habe, dass es wieder ein Pingpong-Spiel zwischen den unterschiedlichen Instanzen wird: Sind die Bedarfe in der Schule über die Länder zu finanzieren, weil es Bildung ist? Ist das Schulessen Länderaufgabe, oder zahlt der Bund es, weil es Sozialleistungen sind? Brauchen wir dieses, brauchen wir jenes?

Wir haben diesen Antrag hier vorgelegt, weil wir sagen: Zwei Sachen sind wichtig. Zum einen müssen die Länder die Bundesregierung auffordern, die Regelsatzhöhe zu hinterfragen, um festzustellen, was die Bedarfe sind. Zum anderen sind wir nach wie vor der Auffassung, dass es, wenn der Bund es nicht macht, wichtiger ist, dass wir es im Land schnell machen, um wieder einen Debattenanstoß zu leisten, statt wieder ein Jahr oder länger verstreichen zu lassen, wobei die Kinder nach wie vor bei den geringen Regelleistungen bleiben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Was den Bund angeht, so sollen die Ermittlung des Regelsatzes und die Regelsatzrelationen erst nach der Auswertung der Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008 stattfinden, das heißt, es gibt vor 2010 keine Änderungen. Das kann nicht sein. Denn die Bedarfe der Kinder sind heute da. Die Kinder brauchen heute mehr Geld zum Essen und zum Leben. Sie brauchen heute mehr für Kleidung, und sie brauchen heute mehr für Bildung. Deswegen erwarten wir von dem an der Stelle aktiven und engagierten Minister, dass er in Nordrhein-Westfalen direkt handelt und es nicht dem Zufall überlässt, wann wer sich im Bund erbarmt, das wirklich umzusetzen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Kern.

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit ihrem Antrag

vom 6. Mai dieses Jahres versucht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Anpassung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu stellen. Allein schon die Überschrift Ihres Antrages „Entschlossenes Handeln statt Ankündigungen ohne konkrete Folgen“ ist eine suggestive Unterstellung. Das wurde schon in der letzten Woche deutlich ad acta gelegt.

Ihrem Antrag muss ich an der Stelle entschieden widersprechen. Dies kann ich auch belegen: Was wir ankündigen, setzen wir um. Das Ziel Ihres Antrages war, dass bis 2007 die entwicklungs- und bildungsbedingten Bedarfe von Kindern und Jugendlichen durch die gesetzlichen Leistungen zur Existenzsicherung abgedeckt würden. Dabei sprachen Sie auch die Kostenübernahme von Essen in Schulen und in Kindergärten an.

Die Landesregierung, vertreten durch unseren Arbeitsminister Laumann, hätte dieses Anstoßes nicht bedurft. Sie ist unmittelbar initiativ geworden, zum Beispiel mit dem Mittagessen. Aufgrund der Empfehlungen einer Expertenrunde, die durch Minister Karl-Josef Laumann einberufen wurde, ist die Landesregierung aktiv geworden und hat als Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen eine Entschließung des Bundesrates zur Berücksichtigung des kinderspezifischen Bedarfs bei der Bemessung der Regelleistungen nach dem SGB II und SGB XII beantragt.