(Angela Freimuth [FDP]: Bei dem einen oder anderen gibt es keine Mauer, sondern Bret- ter, aber ich will nicht sagen, wo die sich be- finden!)
Ich will mich im Moment an diesem Antrag von Herrn Sagel ein bisschen längs hangeln. Den Antrag finde ich natürlich auch nicht so prickelnd, obwohl man in der Gesamtstoßrichtung einiges Positives finden kann.
An dem letzten Satz im dritten Absatz – „Aber ungeklärt ist, welche Rolle die Landesregierung bei dem Zustandekommen des größten Finanzdesasters des Landes NRW gespielt hat“ – ist richtig, dass es das größte Finanzdesaster des Landes NRW ist. Aber welche Rolle die Landesregierung gespielt hat, ist doch offensichtlich, meine Damen und Herren. Wir erleben seit einem Jahr, welche Rolle die Landesregierung hier spielt. Durch Zögern und Zaudern hat sie das Desaster erst einmal angerichtet und dann vergrößert.
Wenn es um die Rückstellungen geht, so kann ich nur sagen: Sparkassen bilden Rückstellungen; das finden wir weiter unten im Antrag. Landschaftsverbände haben für das, was auf sie zukommt, Vorsorge getroffen. Die Kommunen werden sich auf die Steuerausfälle einstellen. Nur das Land Nordrhein-Westfalen, meine Damen und Herren, hat keinerlei Vorsorge getroffen.
Wir sind gerade erst um 14 Uhr in dieser etwas kinoreifen Veranstaltung des Finanzministeriums gewesen, in der darüber aufgeklärt werden sollte, wie es denn jetzt wirklich geht. Da hätten Sie alle mal dabei sein sollen. Das war wirklich ganz großes Kino. Eine Aufklärung gab es allerdings nicht. Aufseiten des Landes wissen wir bisher nicht, wie das haushälterisch geklärt werden soll und wann
Meine Damen und Herren, es gibt noch einen Absatz auf der Seite 2 des Sagel-Antrags. Ich zitiere mit der Genehmigung der Präsidentin:
„Nichtsdestotrotz beabsichtigt die CDU-FDPLandesregierung sozusagen im Windschatten der WestLB-Krise weitere Restrukturierungsmaßnahmen, die letztlich nur ein Ziel haben: die Schwächung und letztlich Zerschlagung des öffentlich-rechtlichen Sparkassensektors in NRW.“
Richtig, meine Damen und Herren, das ist so. Es sagt in Gänze aber nicht CDU und FDP – vielleicht ist es in der Landesregierung so; das kann ich nicht sagen, aber das glaube ich auch nicht –, sondern das kommt in Gänze von der FDPFraktion und ihrem Anteil in der Landesregierung.
Es gibt allerdings starke Kräfte – das wissen wir, meine Damen und Herren – in der CDU, die das nicht mitmachen wollen. Darauf setzen wir Grüne in der Kommunalpolitik und in der Landespolitik immer noch unsere Hoffnung in diesem Verfahren.
Warum erreichen uns Resolutionen von CDUKommunalpolitikern, die in dieser Frage dringend um Hilfe bitten? – Wir sollen auf Landesebene zur Hilfe eilen, damit das, was sie befürchten, eben nicht eintritt.
Was wir jedenfalls nicht wollen, meine Damen und Herren, ist, den Erhalt der WestLB ausdrücklich als Stand-alone-Lösung zu prüfen. Wir wissen nämlich: Selbst wenn wir die WestLB nur auf die Landesbankenfunktion zurückführen würden, dann könnte diese WestLB nur noch 20 bis 30 % des Mengengerüsts, das sie zum Überleben braucht, erarbeiten.
Herr Kollege Sagel, das müssten Sie einmal erklären. Denn wenn Sie das wirklich ernst meinen, dann müssen Sie 4.000 Leute in die Arbeitslosigkeit schicken. Deshalb, meine Damen und Herren, stimmen wir in dieser Frage nicht zu.
Die Grundausrichtung des Antrags finden wir nicht so schlecht. Eine Lanze zu brechen für das öffentliche Sparkassenwesen, ist sicherlich richtig – dem stimmen wir auch zu –, aber insbesondere die NKF-Aktivierung oder die Ausweisung von Trägerkapital lehnen wir als Grüne strikt ab.
Unsere Sorge gilt den Auflagen, die aus unserer Sicht aus der EU-Kommission für die Restrukturierung kommen werden; das weiß man noch nicht ganz genau. Den Eintritt von Privaten in das haftende Kapital der WestLB, die Mitsprache dort und die Öffnung im öffentlichen Bankensektor
wollen wir als Grüne jedenfalls nicht. Deshalb werden wir den Beratungsgang zum Sparkassengesetz aufmerksam begleiten. Denn Sie aus der FDP wollen dafür die Tür öffnen. Meine Damen und Herren, nicht mit uns Grünen!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Wochen und auch heute noch habe ich Sie sehr ausführlich über die WestLB unterrichtet. Deshalb kann ich mich dazu sehr kurz fassen.
Die Landesregierung wird die Novellierung des Sparkassengesetzes in Kürze auf den Weg bringen. Gründe, das Gesetzesvorhaben weiter zurückzustellen, bestehen gerade auch vor dem Hintergrund der Einigung der Eigentümer der WestLB AG auf Eckpunkte zur Zukunftssicherung der Bank vom 8. Februar 2008 nicht mehr. Diese Einigung beinhaltet auch einen gewissen Änderungs- und Umsetzungsbedarf für sparkassenrechtliche Regelungen, der es rechtfertigt, das Gesetzesvorhaben nunmehr voranzutreiben.
Die von der Landesregierung angestrebte Modernisierung des Sparkassenrechts hat die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen insbesondere zur dauerhaften Sicherung leistungsfähiger Sparkassen in kommunaler Trägerschaft zum Ziel. Die öffentlich-rechtliche Grundstruktur der Sparkassen soll als bewährtes Geschäftsmodell weiter festgeschrieben werden. Mit der Gesetzesnovellierung sollen daher sowohl eine Privatisierung von Sparkassen als auch eine etwaige Öffnung für private Anteilseigner ausgeschlossen werden.
Ich erlaube mir ein paar Bemerkungen, Frau Brunn, zu den Mutmaßungen, die in den letzten Wochen immer wieder geäußert wurden. – Es kommt zu einer wirklichen Modernisierung des Sparkassengesetzes. Beim Trägerkapital dürfen Sie nicht vergessen, dass es der Transparenz und effektiven Steuerung der Sparkassen dient. Es wird selbstverständlich EU-fest sein. Es wird keine vertikale Verschmelzung zwischen WestLB und Sparkassen geben. Die kommunale Anbindung ist gesichert. Sie wird verstärkt.
Eine Schwächung des Verbundes wird es nicht geben. Auch da kommt es zu einer Stärkung. Selbstverständlich bleiben die einzelnen Vorstandsvorsitzenden vor Ort souverän; das haben Sie gefordert. Und selbstverständlich ist alles KWG-konform, was wir machen. Und auch die Verwendung des Jahresüberschusses wird denjenigen, die damit zu tun haben, sehr gefallen. Jedenfalls habe ich diesbezüglich den Konsens der kommunalen Familie festgestellt.
Nordrhein-Westfalen, meine Damen und Herren, gehört zu den wenigen Bundesländern, die an einer Konsolidierung im Landesbankensektor ernsthaft interessiert sind. Dies haben die intensiven Bemühungen der Landesregierung in den vergangenen Monaten deutlich unter Beweis gestellt.
Um den Konsolidierungsprozess vorantreiben zu können, müssten jedoch alle Beteiligten ernsthaftes Interesse bekunden. Dies ist derzeit nicht erkennbar.
In dem Antrag wird ausgeführt, dass neben der Risikoabschirmung von 5 Milliarden € zusätzlich 2 Milliarden € sofort in die ansonsten zahlungsunfähige WestLB gepumpt werden müssten. Herr Sagel, überlegen Sie sich einmal, was geschäftsschädigende Bemerkungen sind. Diese Aussage von Ihnen entspricht nicht der Sachlage.
In ihrer Erklärung vom 20. Januar 2008 hatten die Eigentümer der WestLB grundsätzlich ihre Bereitschaft zu kapitalstärkenden Maßnahmen in einem Volumen von 2 Milliarden € erklärt. Aufgrund der weiter anhaltenden Finanzmarktkrise haben die Anteilseigner dann am 8. Februar 2008, wie Sie auch heute Morgen gehört haben, einvernehmlich beschlossen, die Verlustrisiken aus den strukturierten Wertpapierportfolien mit einer Garantie von bis zu 5 Milliarden € abzuschirmen. Diese Garantieübernahme, Herr Sagel, ist nicht kumulativ zu der Erklärung vom 20. Januar zu sehen, sondern
Im Übrigen verfügt die WestLB über ein ausreichendes Liquiditätspolster. Von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit zu sprechen, ist deshalb nicht nur abwegig, sondern auch geschäftsschädigend.
Sie fordern weiterhin eine Neuausrichtung der Geschäftspolitik. Dieser Forderung wurde bereits Rechnung getragen. Mit den Beschlüssen vom 12. Dezember 2007 und 8. Februar 2008 haben sich die Anteilseigner der Bank auch auf eine Optimierung des Geschäftsmodells verständigt. Dies sieht neben einer Fokussierung im Investmentbanking, der Weiterentwicklung des Immobiliengeschäfts und der Stärkung des Verbundes mit den Sparkassen auch den Ausbau des Mittelstandsgeschäfts vor. Das Konzept ist somit auch auf die Finanzbedürfnisse der regionalen Wirtschaft ausgerichtet. Die WestLB wird in diesem Zusammenhang künftig das Mittelstandsgeschäft ab einem Umsatzvolumen von 50 Millionen € im Benehmen mit der jeweiligen Sparkasse betreiben. Von einer Ausweitung des Mittelstandsgeschäfts auf Kosten der Sparkassen kann deshalb nicht die Rede sein.
Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch eine Anmerkung zur Forderung nach einer gesetzlichen Beschränkung der Geschäftstätigkeit; auch davon konnte man in dem Antrag lesen: Der WestLB obliegen die Aufgaben einer Sparkassenzentralbank sowie einer Kommunalbank. Sie betreibt zudem Bankgeschäfte aller Art. Eine gesetzliche Einschränkung des Tätigkeitsfeldes halte ich für nicht zielführend, weil dies die Wettbewerbsfähigkeit stark einschränken würde.
Vielmehr scheint es mir eher geboten, die Risikosteuerung und das Risikomanagement auch hinsichtlich solcher Extremsituationen wie der Finanzmarktkrise weiter zu optimieren.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Ich will den eben erreichten Zeitgewinn nicht vollständig zunichte machen, denke aber, man sollte noch einige Bemerkungen
Meine Damen und Herren, Sie werden uns nicht erklären können, es sei eine verpasste Chance gewesen, die Fusion mit der LBBW zu vollziehen, und sich gleichzeitig aber Sorgen um den Bankenstandort Düsseldorf machen wollen. Das passt einfach nicht zusammen.