Protocol of the Session on April 17, 2008

Das bedeutet, dass die Einrichtungen schlichtweg nicht ausbilden, weil sie verunsichert sind, weil sie nicht das Geld zur Verfügung haben und weil sie nicht wissen, wie sie eine Berufspraktikantin einsetzen und vor allen Dingen bezahlen sollen.

Herr Laschet, selbst wenn Sie jetzt nachbessern und sagen, das sei ein Übergangsproblem, das nur in diesem Jahr entstehe, bedeutet das, dass Sie im nächsten Jahr das Problem haben, dass gleich zwei Jahrgänge von Abgängerinnen der Berufskollegs auf die Einrichtungen zukommen. Es ist jetzt schon klar, dass sie nicht genügend Ausbildungsplätze finden werden und deshalb ihre Ausbildung nicht abschließen können. Ich finde, wir können es uns in der gegenwärtigen Situation nicht leisten, so mit den Nachwuchskräften für unsere Kindergärten umzugehen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Jetzt kommen wir zu einem weiteren Problem. Herr Lindner, wenn Sie hier beklagen, die Antragstellerin, die SPD-Fraktion, wolle keine Weiterqualifizierung der Erzieherinnen: In dieser Personalverordnung steht sogar, dass die Aufgaben einer der zwei Fachkräfte, die in den Gruppen arbeiten sollen, zukünftig auch durch eine Berufspraktikantin wahrgenommen werden können. Das sind Erzieherinnen, die noch nicht einmal ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Wenn das der qualifizierte Fortschritt ist: na dann Gute Nacht.

(Christian Lindner [FDP]: Das gab es bislang doch auch! Seit 1998 gab es das bei Ihnen!)

Wenn Sie das unter Qualifizierung und qualifiziertem Personal vorstellen, spricht das nur gegen Sie.

(Zuruf von Christian Lindner [FDP])

Ganz klar ist: Wahrscheinlich hat sich das Ministerium bis jetzt überhaupt keine Gedanken gemacht, wie es …

(Zuruf von Christian Lindner [FDP])

Herr Lindner, hören Sie doch auf, dazwischenzuschreien. Man kann sich ja kaum konzentrieren. – Offenbar hat sich das Ministerium keine Gedanken darüber gemacht, wie es mit dem KiBiz diesen Systemwechsel organisiert. Das ist wieder einmal eine der Regelungen des neuen Gesetzes, die in ihren Wirkungen einfach nicht seriös analysiert und dann mit neuen Steuerungen versehen wurden.

Eins ist nämlich klar: Die Stunden für die Ergänzungskräfte sollen laut KiBiz und Personalverordnung nur noch zum Teil auf die Fachkraftstunden angerechnet werden können, und diese Regelung soll 2011 auslaufen. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen, das müssen Sie zur Kenntnis nehmen, und das muss auch der Herr Minister zur Kenntnis nehmen, und dafür muss er Übergangsregelungen schaffen.

(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

Genau diese Übergangsregelungen sind jetzt in dem Antrag der SPD-Fraktion vorgeschlagen worden. Das ist gut und sinnvoll. Wir unterstützen diesen Antrag,

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

weil wir den Beschäftigten gegenüber nicht so verantwortungslos handeln, dass wir die Ergänzungskräfte jetzt im Regen stehen lassen. Das sind sinnvolle Übergangsregelungen, die hier angesprochen werden.

(Zurufe von SPD und FDP)

Die Kinderpflegerinnen und andere wenig qualifizierte Kräfte in den Einrichtungen sind zu Recht verunsichert. Sie brauchen Sicherheit, um qualifizierte Arbeit mit den Kindern leisten zu können, und sie brauchen eine Perspektive für ihre berufliche Situation. Deswegen ist es richtig, dass dieses Problem jetzt angegangen wird.

Darüber hinaus müssen wir aber über die jetzigen kurzfristigen Maßnahmen zur Absicherung der Kinderpflegerinnen hinaus insgesamt Perspektiven für den Erzieherinnenberuf eröffnen.

Die Arbeit mit kleinen Kindern im Elementarbereich ist eine der anspruchsvollsten Aufgaben, die

es gibt. Wir alle wissen: Gerade in der frühesten Kindheit werden die Grundlagen für die Persönlichkeitsentwicklung und für den künftigen Bildungserwerb gelegt. Dabei ist eine Vielzahl von Kompetenzen gefragt: von ausgeprägter sozialer und persönlicher Kompetenz bis hin zu Managementkompetenzen in komplexen Situationen.

Deshalb setzen unsere europäischen Nachbarn im Elementarbereich in der Tat fast durchgängig akademisch qualifiziertes Personal ein. Diese Notwendigkeit der Weiterqualifizierung ist uns auch in der Enquete-Arbeit von Wissenschaftlerinnen nachdrücklich bestätigt worden.

Gerade in Anerkennung dessen – ich komme jetzt zum Schluss –, was die Kräfte in den Einrichtungen wirklich leisten, müssen wir den gestiegenen Anforderungen im Elementarbereich Rechnung tragen und die Kräfte entsprechend qualifizieren.

Meine Damen und Herren, das wird eine Zukunftsaufgabe sein, der wir uns im Landtag gemeinsam stellen müssen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Asch. – Jetzt hat Herr Minister Laschet für die Landesregierung das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch immer ist die SPD auf der Suche nach den vermeintlichen Opfern des Kinderbildungsgesetzes.

(Zuruf von der SPD: Das Wort „vermeintlich“ können Sie streichen!)

Aber Sie findet keine.

Die ersten Opfer, die Kinder, werden künftig in qualifizierteren Einrichtungen gebildet und gefördert.

Auch die Eltern kommen jetzt als Opfer nicht mehr in Betracht. Sie profitieren von dem massiven Ausbau der Kinderbetreuungsplätze, von dem umfassenden Betreuungsangebot und der größeren Zahl von Ganztagsangeboten. Darüber haben wir heute Morgen diskutiert.

Auch das große Trägersterben, über das wir hier gehört haben, hat nicht eingesetzt.

Bei den Erzieherinnen und Erziehern gibt es nun, anders als von der Opposition beschworen, keine Entlassungswelle, sondern es gibt sogar zusätzliche Einstellungen von Fachkräften.

In dem vorliegenden Antrag wird der Eindruck erweckt, dass alle Ergänzungskräfte von Entlassung bedroht seien, wenn das neue Kinderbildungsgesetz in Kraft trete. Ihnen müsse die Landesregierung – so die SPD wörtlich – „Bestandsschutz bzw. angemessene Entwicklungsperspektiven“ gewähren.

Ich muss Ihnen sagen: Ich kann Ihren Antrag nicht nachvollziehen. Ich finde es auch unverantwortlich, dass Sie in dieser Weise erneut versuchen, Unruhe in die Einrichtungen zu tragen und Unsicherheit bei den Beschäftigten zu schüren.

(Zuruf von der SPD: Die Unruhe ist da! Die tragen nicht wir hinein, Herr Minister!)

Ich kann den Ergänzungskräften heute versichern: Die Landesregierung schätzt die Arbeit, die sie in den Kindertageseinrichtungen leisten. Wir nehmen ihre Interessen sehr ernst und suchen gemeinsam mit ihnen nach Perspektiven für ihre berufliche Entwicklung. Diese Perspektive heißt keinesfalls Entlassung, wie von der Opposition suggeriert.

Sie werden dann in einem Jahr, im April 2009, wenn wir wieder hier stehen, sagen: Ja, die Regierung hat recht gehabt; es ist niemand entlassen worden. – Heute Morgen mussten Sie das bei den Betreuungsplätzen, für die es mir Geld gibt, und bei all den anderen Dingen zugestehen.

Diese Perspektive heißt keineswegs entlassen. Ich versichere Ihnen, Ergänzungskräfte, vor allem Kinderpflegerinnen und -pfleger, können in allen Gruppenformen – auch das haben Sie eben falsch dargestellt – der Kindertageseinrichtungen tätig sein. Das Kinderbildungsgesetz steht dem nicht entgegen. Die Perspektive, die für die Erziehungskräfte in den Kindertageseinrichtungen besteht, heißt Qualifikation. Davon lassen wir nicht ab. Wir wollen mehr Qualität in der frühen Bildung. Das heißt erstens, das Betreuungsangebot auszuweiten, und zweitens, das Personal weiterzuqualifizieren und nicht Standards senken, wie Sie das heute mit Ihrem Antrag vorhaben.

(Frank Sichau [SPD]: Übergang!)

Auch keine Übergänge. Sie können Übergänge machen, wie Sie wollen. Aber wir wollen jetzt qualifizieren, weil es jetzt um die Kinder geht, und nicht zu irgendeinem Übergangszeitpunkt, den Sie sich erträumen.

Die erste Feststellung, die ich treffen muss, lautet: Erziehungskräfte können auch unter dem KiBiz in allen Gruppenformen tätig sein. Die Behauptung der SPD-Fraktion, dass Ergänzungskräfte nur noch in solchen Gruppenformen eingesetzt wer

den können, in denen Kinder im Alter von drei Jahren oder älter betreut werden, also in der Gruppenform 3, ist schlicht und einfach falsch. Ergänzungskräfte können und sollen auch künftig in den Gruppenformen 1 und 2 zusätzlich zu den Fachkräften eingesetzt werden. Das sind die Gruppenformen, in denen unter dreijährige Kinder gemeinsam mit älteren betreut werden, und die klassische Krippenform.

Darüber hinaus können Ergänzungskräfte auch gruppen- und einrichtungsübergreifend eingesetzt werden. Ich nenne Ihnen ein konkretes Beispiel: Für die Betreuung von zehn Kindern unter drei Jahren mit einer Betreuungszeit von 25 Stunden erhält eine Einrichtung mindestens 88.000 € an Kindpauschale. Von den 88.000 € müssen 55 Fachkraftstunden finanziert werden. Selbst wenn die Einrichtung überwiegend ältere erfahrene Fachkräfte hat – das ist ein anderer Vorwurf, den Sie dauernd erheben –, dürfte sie die 55 Fachkraftstunden nicht mehr als 60.000 € kosten. Die verbleibenden 28.000 € können für Sachkosten, aber auch für weitere Personalstunden, zum Beispiel für Ergänzungskräfte, eingesetzt werden.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Genauso haben wir das damals mit den Trägerverbänden, mit den sechs Wohlfahrtsverbänden und den drei kommunalen Spitzenverbänden, erörtert. Frau Asch zitiert andauernd aus der Personalvereinbarung. Wir warten noch auf die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände; von uns aus ist sie schon lange fertig. Sie mahnen doch immer an, dass die Personalvereinbarung noch nicht fertig ist.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Sie haben in Ihrer Pressemitteilung diese Woche noch einmal gefragt: Wo bleibt die Personalvereinbarung? – Sie ist lange fertig, handwerklich sauber, wie alles, was wir machen.

(Lachen von der SPD – Dr. Karsten Rudolph [SPD]: Das sagt der Richtige!)

Ja, so ist das, das sagt exakt der Richtige, der dauernd mit Erfolgsmeldungen vor Sie tritt. Dann ärgern Sie sich; das haben wir doch heute Morgen erlebt.

(Beifall von der CDU)

Die Journalisten wissen schon gar nicht mehr, was die Opposition an diesem Gesetz eigentlich noch zu kritisieren hat.