Jetzt regt sich die SPD so auf. Entschuldigung, was hat denn Kollege Jörg eben gesagt? Herr Kollege Jörg hat eben gesagt, er möchte die Kinder in die institutionelle Kinderbetreuung bringen, um allen Kindern Chancen zu eröffnen. Das ist doch das Misstrauen gegenüber Elternhäusern; diese könnten nicht in der Lage sein, ihren Kindern entsprechende Chancen zu eröffnen.
Das hat er doch hier so gesagt. Das ist genau das, was ich meine. Der Staat hat nicht Zensor privater Lebensentwürfe zu sein,
Heute haben wir schon genug Zeit verschwendet. Jetzt wollen wir nicht noch mehr verzögern, damit wir in die Osterpause kommen. Ich bin sonst immer ein großer Freund des parlamentarischen Kampfsports. Sie haben aber heute schon genug Unsinn verzapft. Das will ich nicht noch durch eine Frage verlängern.
Wenn es darum geht, Familien zu stärken, erreichen wir das nicht durch eine zusätzliche Transferleistung. Wir erreichen es nur durch den Ausbau der institutionellen Betreuungsangebote, wie wir das hier in Nordrhein-Westfalen realisieren.
Wenn man nämlich die jungen Frauen und Männer fragt, die zu Hause bleiben, warum sie das tun, stellen wir fest: Nach aktuellen Umfragen bleiben 73 % von ihnen nicht freiwillig bei ihren Kindern zu Hause, sondern es ist eine erzwungene Entscheidung, weil es keine hinreichenden Betreuungsmöglichkeiten gibt. Wir brauchen dieses Betreuungsgeld deshalb nicht. Wir brauchen eine Verstärkung der institutionellen Angebote. So handeln wir hier in Nordrhein-Westfalen.
Frau Asch hat auf thüringische Erfahrungen mit einem Erziehungsgeld hingewiesen. Sehr viel länger gibt es solche Erfahrungen in Norwegen. Dort zeigt sich ein beklagenswerter Zusammenhang: Insbesondere die bildungsfernen Familien, die kein hinreichendes Anregungsklima in der Familie haben, nutzen das Betreuungsgeld und lassen ihre Kinder zu Hause. Andere, die vielleicht schon stärker in der Erwerbstätigkeit stehen, lehnen dieses Betreuungsgeld ab; sie nehmen es nicht in Anspruch.
Wenn man also eine Leistungsbilanz zwischen den unterschiedlichen Elementen der Familienpolitik zieht, ist das erfolgversprechendste Instrument der Kinderbetreuung nicht das der Transferleistungen.
Trotzdem brauchen wir diesen Antrag nicht. Es ist die Auffassung aller Parteien im nordrheinwestfälischen Landtag. Sie versuchen hier nur einen kleinen politischen Judotrick, um die größeren Fraktionen – insbesondere die CDU – auf das Glatteis zu führen. Zu solchen Spielereien wollen wir Ihnen nicht beispringen. – Vielen Dank.
(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Herr Laschet, Sie brauchen ja nicht abzustimmen! – Zuruf von Andrea Asch [GRÜNE])
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Löhrmann, liebe Frau Asch! In Anlesung an den großen Dichter Goethe -Torquato Tasso – könnte man sagen: Man spürt die Absicht und ist gewarnt. Wenn die Grünen die Regierung, den Ministerpräsidenten und den Familienminister so viel loben und überhaupt nur noch loben, wird es ganz verdächtig.
Erstens. Der grundsätzliche Wunsch, eine Familie zu gründen und familienfreundliche Rahmenbedingungen vorzufinden, scheitert bei uns noch immer an diesen Rahmenbedingungen. Deshalb ist es richtig, dass der Bund – vertreten durch die Bundesfamilienministerin – mit dem neuen Gesetz Verbesserungen schafft.
Zweitens. Familienarbeit als gesellschaftliche Leistung anzuerkennen heißt, eine gute Infrastruktur bereitzuhalten und finanzielle Unterstützung für Familien zu geben. Echte Wahlfreiheit heißt auch, bessere Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen, als wir sie heute haben.
Deshalb ist das Bundesgesetz, in dem das Betreuungsgeld geregelt ist, ein sehr gutes Gesetz. Es erleichtert uns, für ein Drittel der Kinder in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2013 Plätze bereitzustellen. Das betrifft gerade die Betreuung der unter Dreijährigen.
Als Weiteres kommt das im Jahr 2007 eingeführte Elterngeld hinzu. Es unterstützt junge Eltern dabei, sich im ersten Lebensjahr um ihr Kind zu kümmern und sich die Erziehungsverantwortung zu teilen.
Frau Asch, ein Satz ist falsch. Wenn ich es richtig mitgeschrieben habe, haben Sie eben gesagt, es sei falsch, Geld zu geben, um Kinder aus staatlichen Bildungsangeboten fernzuhalten. – Das macht auch das Elterngeld. Das Elterngeld gibt für einen bestimmten Zeitraum Geld, damit der Vater oder die Mutter in diesem Jahr bei den Kindern bleibt. Es erstattet bis zu 67 % des Gehalts, damit sich jemand in diesem ersten Lebensjahr – plus zwei „Vätermonate“ – um die Familienarbeit kümmert. Insofern ist die Grundthese falsch, man solle kein Geld geben, um Kinder aus staatlichen Einrichtungen fernzuhalten. Sonst müssten Sie mit den gleichen Argumenten sagen: Die Kinder sollten am besten noch im ersten Jahr schnell in staatliche Einrichtungen gegeben werden.
Das Kinderfördergesetz ist eine sinnvolle und notwendige Ergänzung des Instrumentes Elterngeld. Wer einzelne Familienleistungen isoliert betrachtet, springt also zu kurz.
Nun stellt sich die Frage, was zum Betreuungsgeld zu sagen ist. Sie wissen, es ist ein Kompromiss von CDU, CSU und SPD. Herr Kollege Lindner hat darauf hingewiesen. Auch die SPD hat in dieser Frage, über die wir heute streiten, auf Bundesebene zugestimmt, und zwar mit der Formulierung, dass der Gesetzgeber im Jahr 2013 über die konkrete Ausgestaltung nachzudenken hat. Dieser Kompromiss ist ein guter Kompromiss. Deshalb wird man 2013 sehen, welche Mehrheiten es gibt, um das Ganze einzuführen. Es ist aber richtig, jetzt Ja dazu zu sagen, damit das große Paket kommt.
Nun möchte ich etwas zu dem sagen, was Sie gegenüber dem Kollegen Grunendahl geäußert haben. Das unterscheidet uns in der Tat fundamental. Wir haben zwar auf dem Bundesparteitag und anderswo gesagt, wir seien gegen das Betreuungsgeld; aber wir sind nicht dagegen, Familienarbeit anzuerkennen. Wir wollen, dass derjenige, der zu Hause Kinder erzieht, dafür eine Anerkennung bekommt.
Das hat Kollege Grunendahl hier begründet: Wer sich dazu entscheidet, sein Kind unter drei Jahren nicht in eine Krippe zu geben, sondern zu Hause zu erziehen, der soll eine Anerkennung bekommen. Wir hätten uns das eher bei den Rentenleistungen vorstellen können. Aber die Anerkennung der Familienleistung unterscheidet uns von SPD
und Grünen. Denn Sie wollen für Mutter oder Vater, wenn sie zu Hause bleiben, um Kinder zu erziehen, …
Nein, das haben Sie nicht gesagt. Sie haben gesagt, Sie seien dagegen, Geldleistungen zu geben, damit man einer staatlichen Institution fern bleibt.
(Erneut Widerspruch von Andrea Asch [GRÜNE] – Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Schauen Sie einmal im Protokoll nach!)
Wir sind dafür, dass man die Leistung von Eltern, die Kinder erziehen, anerkennt. Insofern gibt es an der Stelle gar keinen Dissens. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf schafft man durch das Ganze. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen unterstützt auch an der Stelle die Bundesministerin und die Große Koalition in dem Gesetz, dass in wenigen Wochen vom Bundestag verabschiedet wird.
Die Antragstellerin hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen also zur direkten Abstimmung über den Antrag Drucksache 14/6332. Über den Inhalt dieses Antrags ist diskutiert worden. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Bündnis 90/Die Grünen und die SPD. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
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Ich weise noch darauf hin, dass der Antrag gemäß § 79 Abs. 2 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Sportausschuss mit der Maßgabe überwiesen wurde, dass eine Beratung und Abstimmung über den Antrag erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Die Beschlussempfehlung und der Bericht liegen vor.