Protocol of the Session on March 12, 2008

Danke schön, Frau Dr. Seidl. – Für die Landesregierung spricht Herr Prof. Pinkwart.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich außerordentlich, dass wir heute – mittlerweile am frühen Abend – in so angenehmer und konstruktiver Atmosphäre über das neue Kunsthochschulgesetz in letzter Beratung sprechen können.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Wir wollen das immer so! Sie vereiteln das immer!)

Ich freue mich über die sehr positiven Stellungnahmen der fachpolitischen Sprecher der Fraktionen,

(Zuruf von Ewald Groth [GRÜNE])

die noch einmal die große Zufriedenheit spiegeln, die im Rahmen der Anhörung die Kunsthochschulen selbst, aber auch die externen Berater zu dem Gesetzentwurf gezeigt haben.

Warum, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir zu einer solchen neuen Gesetzgebung? Zum einen gibt das Kunsthochschulgesetz in einer Weise Antwort auf den Bologna-Prozess, wie es bislang kein anderes Bundesland getan hat. Denn wir setzen den Bologna-Prozess für die Kunsthochschulen kunstadäquat um. Das heißt, wir geben den Kunsthochschulen die Freiheiten, die sie aus künstlerischer Sicht brauchen, um mit dem Bologna-Prozess in einer für die freien Künste angemessenen Weise verfahren zu können.

Zum anderen ist dieses Gesetz notwendig geworden, weil unsere Kunsthochschulen ähnlich wie die Universitäten und Fachhochschulen an den Fortschritten teilhaben wollten, die die neue Landesregierung und die Fraktionen von CDU und FDP den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen mit dem Hochschulfreiheitsgesetz gegeben haben, nämlich mehr Freiheit und Autonomie und weniger Regulierung, damit die Hochschulen mit den vom Staat zur Verfügung gestellten Mitteln noch effektiver verfahren können.

Im Interesse der Kunsthochschulen haben wir es so geregelt, dass sie auch mit ihren relativ kleinen Verwaltungen die Verantwortung, die sie natürlich übernehmen müssen, tragen können. Deswegen bleibt es bei einem Rest an staatlicher Anbindung und einem Rest an staatlicher Fachaufsicht.

Wir haben darüber hinaus auch die Steuerung und die Evaluation unserer Kunsthochschulen erstmalig in Deutschland in einer Weise kunstadäquat geregelt, sodass die hohe Qualität, die wir an den Kunsthochschulen schon haben, auch in Zukunft gesichert und fortentwickelt werden kann. Hierzu wird mit Zustimmung des Landtags zu diesem Gesetzentwurf erstmalig in NordrheinWestfalen ein Landeskunsthochschulbeirat eingesetzt, damit wir auch den internationalen Sachverstand für unsere Kunsthochschulen nutzbar machen können, sodass sie ihre Arbeit in Zukunft qualitätvoll weiterentwickeln können.

Darüber hinaus haben wir mit diesem Gesetz die Besonderheiten der künstlerischen Hochschulausbildung in allen Bereichen verankert: von den kunstgemäßen Lehrformen – von der Künstlerklasse bis hin zum Einzelunterricht – über die Einstellungsvoraussetzungen bei den künstlerischen Professuren bis zu den besonderen Regelungen zum Prüfungsrecht oder den akademischen Graden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit liegt erstmalig ein eigenes Kunsthochschulgesetz vor. Uns hat natürlich sehr gefreut, dass die Rektoren unserer sieben Kunsthochschulen uns be

richtet haben, dass sie auf der Hochschulrektorenkonferenz, die unlängst deutschlandweit getagt hat, mit sehr vielen freundlich-neidischen Blicken ihrer Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern konfrontiert worden sind, die sich ebenfalls ein eigenes Kunsthochschulgesetz wünschen.

Lassen Sie mich abschließend etwas zu den freundlichen Bemerkungen zu den Studienbeiträgen sagen, die Sie, liebe Frau Seidl, in Abgrenzung zur ansonsten doch enormen Zustimmung gemacht haben. Sie haben Herrn Lüpertz zitiert, er wolle keine Studienbeiträge einführen, weil die Studierenden schon eigene Beiträge leisteten, indem sie das Material, das sie zum Studium benötigten, ganz überwiegend selbst finanzierten. – Fünf von sieben Kunsthochschulen haben bereits vom Studienbeitragsgesetz Gebrauch gemacht und Studienbeiträge eingeführt, um die Qualität des Kunsthochschulstudiums weiter verbessern zu können. Ich denke, auch das zeigt, dass die Kunsthochschulen die gesetzliche Veränderung und die Veränderung der Rahmenbedingungen für Hochschulen in Nordrhein-Westfalen insgesamt als große Chance begreifen, ihre Arbeit in Zukunft noch verbessern zu können.

Lassen Sie mich schließen mit dem Querverweis auf den von den Fraktionen von CDU und FDP eingebrachten Gesetzentwurf zur Veränderung der Aufgabenstellung der Akademie der Wissenschaften. Hier ist vorgesehen, dass eine vierte Klasse für die Künste hinzukommt. Auch das zeigt: Nordrhein-Westfalen unternimmt große Anstrengungen, nicht nur, um Universitäten und Fachhochschulen weiter in die Spitzengruppe hineinzuführen, sondern insbesondere auch, um die freien Künste stärker zu fördern. Denn wir brauchen ihre Kreativität, wir brauchen ihre Exzellenz, um auf dem Weg zum Innovationsland Nummer eins einen kräftigen Schritt voranzukommen. – Herzlichen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Prof. Pinkwart. – Auf meiner Rednerliste steht noch Herr Schultheis. Ist er anwesend? –

(Manfred Kuhmichel [CDU]: Nein, er kommt nicht mehr! Er ist auch einverstanden!)

Das ist nicht der Fall. Dann beende ich die Beratung, weil es keine weiteren Wortmeldungen gibt.

Die Fraktion der SPD hat zu den Artikeln gemäß § 41 der Geschäftsordnung eine Einzelabstim

mung beantragt. Ich sehe dazu keinen Widerspruch.

Dann kommen wir erstens zur Abstimmung über den Änderungsantrag Drucksache 14/6386. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD. Wer ist dagegen? – Das sind CDU und FDP. Wer enthält sich? – Das ist Bündnis 90/Die Grünen. Dann ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Zweitens stimmen wir ab über Art. 1 des Gesetzentwurfs Drucksache 14/5555: Gesetz über die Kunsthochschulen des Landes NordrheinWestfalen. Wer diesem Artikel zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind CDU und FDP. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Damit ist dieser Artikel angenommen.

Drittens stimmen wir ab über Art. 2 des Gesetzentwurfs Drucksache 14/5555: Änderung des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen. Wer diesem Artikel zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Zuruf von Christian Lindner [FDP])

Drittens stimmen wir ab über Art. 2 des Gesetzentwurfs Drucksache 14/5555: Änderung des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Wir wussten aber, was wir tun! – Christian Lindner [FDP]: Jetzt habe ich es verstanden!)

Wir stimmen jetzt entsprechend dem gestellten Antrag über die Artikel einzeln ab.

(Britta Altenkamp [SPD]: Genau! Wie der An- trag gestellt worden ist!)

Wer diesem Gesetz zustimmen möchte, muss jetzt jedem einzelnen Artikel zustimmen. Ist das somit etwas klarer? – Bitte schön, Herr Remmel.

Frau Präsidentin, ich habe den Eindruck, dass die CDU- und die FDP-Fraktion bei der Abstimmung über Art. 1 nicht voll im Bilde waren. Vielleicht würde es das Verfahren heilen, wenn wir die ganze Abstimmung noch einmal durchführen würden, um nachher Komplikationen zu vermeiden.

Okay.

Ich nehme an, dass das Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag bestehen bleibt, und wie

derhole jetzt die Abstimmung zu Art. 1 des Gesetzentwurfes der Landesregierung Drucksache 14/5555 in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 14/6272: Gesetz über die Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen. Wer Art. 1 zustimmen mag, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind FDP, CDU und Grüne. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Damit ist Art. 1 angenommen.

Ich komme zur Abstimmung über Art. 2 des Gesetzentwurfs der Landesregierung Drucksache 14/5555 in der Fassung der genannten Beschlussempfehlung: Änderung des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NordrheinWestfalen. Wer Art. 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind Grüne und SPD. Wer enthält sich? – Es enthält sich niemand. Damit ist auch Art. 2 angenommen.

Ich komme zur Abstimmung über Art. 3 des Gesetzentwurfs der Landesregierung Drucksache 14/5555 in der Fassung der Beschlussempfehlung: Änderung des Gesetzes zur Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben. Wer ist für Art. 3? – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind Grüne und SPD. Wer enthält sich? – Niemand. Dann ist auch Art. 3 angenommen.

Ich komme zur Abstimmung über Art. 4 des Gesetzentwurfs der Landesregierung Drucksache 14/5555 in der Fassung der Beschlussempfehlung: Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“. Wer da zustimmen mag, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

(Britta Altenkamp [SPD]: Mit anderen Wor- ten: Einstimmig!)

Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist Art. 4 einstimmig angenommen.

(Beifall von der CDU)

Ich komme zur Abstimmung über Art. 5 des Gesetzentwurfs Drucksache 14/5555: Änderung des Gesetzes zur Änderung des Zweiten Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen. Wer dem zustimmen mag, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist auch Art. 5 einstimmig angenommen.

Ich komme zur Abstimmung über Art. 6 des Gesetzentwurfs Drucksache 14/5555: Übergangsregelungen, In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten.

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind auch alle vier Fraktionen. Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Dann ist auch Art. 6 einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Gesamtabstimmung. Der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/6272, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/5555 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer ist dafür? – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist die Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen und das Gesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung in zweiter Lesung verabschiedet.

(Beifall von CDU und FDP)

Wunderbar!

Dann ist Tagesordnungspunkt 12 erledigt, und wir kommen zu:

13 Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft in Nordrhein-Westfalen (Unter- suchungshaftvollzugsgesetz Nordrhein- Westfalen – UVollzG NRW)

Gesetzentwurf

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/6327