Zweitens. Das Gesetz regelt inhaltlich vorläufige und vorherige Zahlungen, die aufgrund einer irgendwann festzustellenden endgültigen Zahlungspflicht vorgezogen werden.
Drittens. Als Fachgesetz unterliegt das Abschlagsgesetz – anders als Haushaltsgesetz und Haushaltsplan – nicht dem Jährlichkeitsprinzip und kann als begünstigendes Gesetz auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
Viertens. Wird das Abschlagsgesetz rückwirkend in Kraft gesetzt, liegt der Rechtsgrund für die Zahlung ebenfalls in der Vergangenheit. Deshalb sind auch die daraus entstehenden Zahlungsverpflichtungen dem Haushalt 2007 zuzuordnen.
Letztlich unterliegt es dem Einschätzungsspielraum des Parlaments, ob es wirtschaftlich ist, das Inkrafttreten des Abschlagsgesetzes vorzuziehen. Wer wie die Koalitionsfraktionen den Kommunen möglichst schnell helfen will, wird dies bejahen.
In der Summe kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine Abschlagszahlung für 2008 mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2007 verfassungsrechtlich zulässig ist.
Nun kann man natürlich auch noch weiterhin Bedenken pflegen. Wir haben geprüft, ob das, was die Regierungsfraktionen politisch wollen, juristisch geht.
Auf diese Frage haben wir eine fundierte Antwort erhalten. Deshalb sehen wir den Weg dafür frei, 150 Millionen € als Abschlag für 2008 im zweiten Nachtragshaushalt 2007 zu veranschlagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Entwurf des zweiten Nachtragshaushalts 2007 liegt Ihnen ein solides Zahlenwerk zur Entscheidung vor. Es ist ein Zahlenwerk, das in einem Dreiklang erfreuliche Botschaften birgt: Erstens. Die Nettoneuverschuldung ist so niedrig wie lange nicht. Zweitens. Mit den Abschlagszahlungen an die Kommunen werden schnell und unbürokratisch die Interessen von Kreisen, Städten und Gemeinden gewahrt. Drittens betreiben wir mit der Zuführung an den Versorgungsfonds nachhaltige Politik.
Mit Ihrer Zustimmung, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann damit heute ein guter Schlusspunkt unter ein gutes Haushaltsjahr gesetzt werden. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Finanzminister, zum Thema „Abschlag 2008“ werden wir – das haben wir angekündigt – verfassungsrelevante Fragen prüfen lassen. Dazu nur ein Satz: Die 150 Millionen € Abschlag sind – das sage ich deutlich auch an die Adresse der Kolleginnen und Kollegen, die das gleich mit Mehrheit beschließen wollen – nicht finanziert. Sie werden aus einer globalen Mehreinnahme finanziert, während der Finanzminister gleichzeitig – wir haben es eben wieder gehört – Mindereinnahmen erwartet. Das heißt: Mehrausgaben – 150 Millionen € – finanzieren wir mit Mindereinnahmen. Das ist die Quadratur des Kreises. Das ist Haushaltspolitik à la CDU/FDP. Ich weise darauf hin: Das geht schief!
Herr Kollege Stahl, Sie haben uns gerade einen Entschließungsantrag vorgelegt, der Ausdruck Ihres kompletten Chaos zu sein scheint.
Denn er will zu diesem Tagesordnungspunkt – Nachtrag 2007 – von uns beschließen lassen, dass wir das Sparkassengesetz und einen Nachtrag vorlegen. Ich vermute, gemeint ist ein Nachtrag 2008.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, klären Sie, wo dieser Entschließungsantrag hingehört. Entweder gehörte er schon unter den Tagesordnungspunkt 4 – da haben Sie das aber versäumt –, oder er gehört unter Tagesordnungspunkt 8. Und sagen Sie dem Parlament bitte, was Sie mit dieser Entschließung wollen. Sie haben gerade eben klargemacht, warum Sie hier heute nicht die 380 Millionen € für die WestLB einstellen: weil Sie eine Koalitionskrise haben und weil Sie nicht in der Lage waren, eine Mehrheit zu finden!
Vor allen Dingen: Was soll das jetzt beim Nachtrag 2007? Kollegen, vielleicht müssen Sie den Antrag einmal lesen und nachschauen, was da drinsteht. Zum Nachtrag 07 sollen Sie jetzt beschließen, das Sparkassengesetz und einen Nachtrag 08 vorzulegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist für mich das perfekte Chaos, das ist das Spiegelbild dieser Regierung. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist hier schon ein Stück aus dem Tollhaus. Frau Walsken hat es Ihnen gerade gesagt. Sie müssen sich entscheiden. Wir haben Ihnen vor Kurzem die Forderung nach einem ersten Nachtrag 2008 vorgelegt. Die haben Sie noch abgelehnt. Jetzt wollen Sie beim zweiten Nachtrag 2007 mit einem Entschließungsantrag so tun, als ob Sie an der Spitze der Bewegung segeln würden. Das Gegenteil ist der Fall: Sie machen hier Tricksereien. Sie können nicht solide finanzieren, weil Sie sich in der Koalition nicht einig sind.
Manchmal vermisst man schon, dass der Finanzminister in dieser Regierung auch noch die Hosen anhat. Es ist doch ganz klar, was hier versucht wird: Durch diesen Entschließungsantrag wollen Sie davon ablenken, dass die Rüttgers/Koch-Initiative gescheitert ist und dass Sie in der Koalition nicht wissen, wie Sie es machen sollen, weil Sie sich nicht einig werden können. Sie wissen eben nicht, was in diese gesetzgebungsrelevanten Punkte überhaupt hineinkommen soll.
Ich sage Ihnen zu diesem Entschließungsantrag, den wir ablehnen werden: Es gibt keine gesetzgebungsrelevanten Punkte, die zu beschließen wären. Wir müssen kein Sparkassengesetz machen. Es gibt keinen Bedarf für Veränderungen. Die Situation in der Sparkassenlandschaft Nordrhein-Westfalens ist in Ordnung. Bei den Sparkassen haben wir kein Problem. Lösen Sie das Problem bei der WestLB, und werden Sie sich einig! Wenn Sie nicht zum öffentlich-rechtlichen WestLB-System stehen wollen, dann müssen Sie das hier sagen. In der Koalition müssen Sie sich einig werden.
Herr Finanzminister, Sie haben nichts eingespart. Die 480 Millionen €, die Sie immer anführen, haben Sie den Kommunen vorher weggenommen. Tatsache ist doch, dass Sie den Kommunen seit 2005 strukturell eine Milliarde Euro geklaut haben. Tatsache ist auch, dass Sie eine weitere Milliarde den Beamten in Nordrhein-Westfalen vorenthalten haben. Von all dem wollen Sie heute nichts mehr wissen.
Sie haben die Einsparungen, die wir vornehmen mussten, als die Steuereinnahmen noch runtergegangen sind, und die wir bis Ende 2005 begrenzt hatten, nicht zurückgenommen, obwohl Sie das versprochen hatten. Sie bleiben auch das Eingeständnis dafür schuldig, dass Sie eine Besoldungserhöhung für die Beamten erst zum 1. Juli 2008 festgelegt haben, obwohl die Beamtenschaft sukzessive von der Einkommensentwicklung abgehängt wird.
Jetzt zieht auch das Argument nicht mehr, es sei kein Geld da, für diese Besoldungserhöhung, die am 1. Juli kommen soll, wären 220 Millionen € nötig, um die Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2008 vorzunehmen. 220 Millionen €! Das Argument, es sei kein Geld da, zieht nicht mehr. Was sagen Sie dazu? Wie erklären Sie das den Beamten? Wie erklären Sie das den Leuten, die im Landesdienst sind und von wenig Geld leben müssen, meine Damen und Herren?
Kommunen auf den 80 Millionen € sitzen, wenn es Steuermehreinnahmen gibt? Auch das Argument zieht hier heute nicht mehr, meine Damen und Herren.
Das ist keine solide Haushaltspolitik. Das ist eine Politik, die unsozial ist, die gegen die Kommunen und gegen die Beamtenschaft von Nordrhein-Westfalen – vor allen Dingen gegen die in den unteren Gehaltsgruppen – gerichtet ist. Das lassen wir Ihnen jedenfalls nicht durchgehen.
Mein letztes Argument! Da Sie schon für 2008 150 Millionen € ausschütten wollen, ist das Jährlichkeitsprinzip, das Prinzip von Wahrheit und Klarheit, absolut verletzt. Wir werden uns vor Gericht wiedersehen. Die Tränen werden in Münster fließen. Herr Finanzminister, es ist nicht das erste Mal. Es fragt sich nur, wie lange Sie das noch im Amt mitmachen müssen. – Danke schön.
Danke schön, Herr Groth. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zum Ende der Debatte.
Wir können abstimmen. Es geht um das Gesetz über die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes NordrheinWestfalen für das Haushaltsjahr 2007; das ist das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2007. Ich gebe folgende Hinweise: Wir stimmen erstens ab über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 14/6345, zweitens über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/6387 und drittens über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/6399.
Meine Damen und Herren, wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 14/6346 mit Berichtigung Drucksache 14/6381. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 14/5840 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer dieser Empfehlung zustimmen mag, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Herr Sagel. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Zweitens lasse ich abstimmen über den Änderungsantrag Drucksache 14/6387. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen mag, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Grüne. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält
Drittens stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung Drucksache 14/6345. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 14/5830 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer dem zustimmen mag, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Herr Sagel. Dann ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Viertens stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/6399. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen mag, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Herr Sagel. Dann ist auch dieser Antrag angenommen.
Gemäß § 73 Abs. 2 der Geschäftsordnung sind Gesetzentwürfe zum Haushaltsgesetz in drei Lesungen zu beraten. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die dritte Lesung des Nachtragshaushaltsgesetzes unmittelbar im Anschluss an die zweite Lesung durchzuführen. Beratungsgrundlage für die dritte Lesung sind die Beschlussempfehlung und der Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses zur zweiten Lesung, die in Drucksache 14/6345 vorliegen. Eine Debatte ist in der dritten Lesung nicht vorgesehen.
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Ich lasse abstimmen über den Gesetzentwurf Drucksache 14/5830 entsprechend der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 14/6345. Wer dieser Empfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind CDU und FDP. – Wer ist dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Herr Sagel. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und das Nachtragshaushaltsgesetz in der Fassung der Beschlüsse in dritter Lesung verabschiedet.