Protocol of the Session on February 20, 2008

Nur ein Satz: Wenn ich meine Rede zu Protokoll gebe (siehe Anlage 2), tue ich dies, um dem Präsidenten einen Gefallen zu tun, der darum gebeten hat, und nicht, um zu dokumentieren, dass wir das Thema nicht wertschätzen. Es ist alles gut nachzulesen. – Vielen Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Vielen Dank, Herr Minister Pinkwart.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/6008 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie – federführend – sowie den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Die abschließende Beratung wird im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist dafür, den bitte ich um das Handzeichen? – Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Damit haben wir so beschlossen.

Ich rufe auf:

12 Gesetz zur Abschaffung der Kopfnoten (Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes NRW)

Gesetzentwurf

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/6157

erste Lesung

Ich darf Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen: Dieser Gesetzentwurf soll heute nicht debattiert werden.

Wenn alle Fraktionen damit einverstanden sind, wird der Gesetzentwurf Drucksache 14/6157 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung überwiesen. Das Ergebnis der Beratung wird ins Plenum zurückkommen, und dann wird hier entschieden. Ist das so einvernehmlich? – Das ist der Fall. – Wer dafür ist, diesen Gesetzentwurf zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Die Überweisung ist einstimmig beschlossen.

Wir kommen zu:

13 Zweites Gesetz zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Regelungen des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NordrheinWestfalen sowie des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 14/5606

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses

Drucksache 14/6169

zweite Lesung

Eine Beratung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/6169, den Gesetzentwurf Drucksache 14/5606 unverändert anzunehmen. Wer ist dafür? Bitte Handzeichen! – Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf einstimmig in zweiter Lesung verabschiedet.

Ich rufe auf:

14 Umweltfreundliche Erdwärmenutzung unbürokratisch unterstützen – Landesregierung darf Geothermie nicht behindern

Antrag

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/5013

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie

Drucksache 14/6167

Ich weise darauf hin, dass der Antrag gemäß § 79 Abs. 2 Buchstabe b der Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie überwiesen wurde mit der Maßgabe, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Die Beschlussempfehlung liegt nunmehr vor.

Ich eröffne deshalb die Beratung und erteile dem Herrn Abgeordneten Dr. Karthaus für die SPDFraktion das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Potenziale für Geothermie in Nordrhein-Westfalen optimal nutzen“, so hieß ein gemeinsamer Antrag aller im Landtag vertretenen Fraktionen, der in der Plenarsitzung

am 26. Januar 2007, also vor einem Jahr, einstimmig beschlossen worden ist. In ihm wurde die Landesregierung unter anderem dazu aufgefordert, eine verstärkte Nutzung der klimafreundlichen Erdwärme zu unterstützen. So weit, so gut. Es ist in der Tat bemerkenswert, wenn der Landtag über alle Fraktionsgrenzen hinweg wichtige umwelt- und energiepolitische Aussagen einvernehmlich bestätigt.

Das, was dann kam, war aber alles andere als im Sinne dieses richtungsweisenden Landtagsbeschlusses. Fast unbemerkt erhöhte das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit einem Erlass vom 30. März 2007 die Genehmigungsgebühren für Wärmepumpen drastisch – und das ohne jeglichen Hintergrund. Weder kommunale Spitzenverbände noch der Landesrechnungshof hatten Gebührenerhöhungen gefordert. Dennoch wurde die Genehmigungsgebühr für eine große Wärmepumpenanlage mit einer Leistung von 500 Kilowatt um astronomische 15.000 % – ich habe mich nicht versprochen, meine Damen und Herren – heraufgesetzt. Für kleinere Wärmepumpen mit einer Leistung von 10 kW wurde die Gebühr verdreifacht. Selten haben wir in unserem Land in den letzten Jahren im Gebührenbereich etwas Verrückteres erlebt.

Die Landesregierung hat sich damit nicht nur offen gegen die einstimmigen Beschlüsse des Landtags gestellt. Sie hat ihre eigenen Absichtserklärungen zum Klimaschutz zur Makulatur werden lassen und nicht zuletzt genau das Gegenteil von dem gemacht, was sie sonst unter dem Begriff „Bürokratieabbau“ geradezu monstranzartig vor sich herträgt. Und die Handwerksbetriebe verstanden die Welt nicht mehr, hatte man ihnen doch vorher versichert, diese umweltfreundliche Heizungstechnologie würde vom Land unterstützt.

Das war es aber noch nicht, Kolleginnen und Kollegen. Mit der Neufassung des Landeswassergesetzes war geplant, mit jedem Antrag auf Genehmigung einer Erdwärmepumpe ein gesondertes Sachverständigengutachten erforderlich zu machen. Ein erheblicher zusätzlicher Aufwand und weitere Kosten für Investitionswillige wären die Folge gewesen. Sieht so die Förderung der Geothermie in Nordrhein-Westfalen aus? Gestaltet sich so die Unterstützung der Landesregierung für eine umweltfreundliche Energiegewinnung? Wird so eine effektive Mittelstandspolitik mit dem Fokus auf technologisch versierte Handwerksunternehmen betrieben? Ich meine, meine Damen und Herren, dies ist ein eindrucksvolles Beispiel, wie

groß der Unterschied zwischen Anspruch und Wirklichkeit sein kann.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Mit zwei Kleinen Anfragen, einem Antrag und dem heute vorgelegten Änderungsantrag hat die SPD eindringlich auf die groben Schnitzer und die Erfordernisse bei der Genehmigung von Erdwärmepumpen hingewiesen. Und, siehe da: Alle unsere Forderungen wurden aufgegriffen und umgesetzt. Das ist wahrlich nicht alltäglich. Dafür mein ehrlicher Dank an die Verantwortlichen! Es zeigt aber auch, dass eine hellwache und sachorientierte Oppositionsarbeit gut für die Menschen, die Umwelt und die Wirtschaft in unserem Land ist.

(Beifall von der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, Sie können unseren Antrag heute gerne ablehnen, denn das Ergebnis unserer Initiative ist entscheidend. Und das Ergebnis lautet, dass die umweltfreundliche Erdwärmenutzung in Nordrhein-Westfalen von dem zwischenzeitlichen Abstellgleis zurück auf die Erfolgsspur gebracht worden ist. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, lieber Kollege Dr. Karthaus. – Jetzt hat der Abgeordnete Hubert Schulte von der CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt habe ich den ganzen Tag lang gewartet, was Herr Dr. Karthaus heute Abend wohl Neues vorbringen wird. Warum will er unbedingt zu diesem Tagesordnungspunkt, wo doch bereits alles geregelt und erledigt ist, sprechen? Ich habe nichts Neues festgestellt.

(Beifall von CDU und FDP)

Deswegen erspare ich es mir, darauf einzugehen, und sage: Wir machen eine vernünftige und ordentliche Politik. Wir halten den Klimaschutz hoch. Ich betone aber: Das darf nicht zu einem Wildwuchs, zu allen möglichen Auswüchsen führen. Meine Damen und Herren, dieser Antrag und die Beratung sind erledigt, und Ihr Beitrag war eigentlich überflüssig. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Schulte. – Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Brockes.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich dem Kollegen Schulte nur anschließen. Der vorliegende Antrag der SPD wurde seitens der Koalitionsfraktionen bereits bei den Beratungen im federführenden Wirtschaftsausschuss für erledigt erklärt – erledigt deshalb, weil die Gebühren der Unteren Wasserbehörden für die Genehmigung der Erdwärmenutzung zwischenzeitlich mit Augenmaß angepasst wurden.

Von den Wärmepumpenherstellern kam ebenfalls das Signal, dass mit dem neuen Landeswassergesetz eine gute Lösung für alle Beteiligten gefunden wurde. Damit ist gewährleistet, dass eine Technologie im Wärmemarkt, die bereits heute wettbewerbsfähig ist und folglich ohne Subventionen am Markt bestehen kann, nicht durch den Gesetzgeber diskriminiert wird. Meine Damen und Herren, dem einstimmigen Beschluss des Landtags vom 26. Januar letzten Jahres zur Förderung der Geothermie steht das novellierte Landeswassergesetz folglich nicht entgegen.

Herr Karthaus, ich möchte nicht verschweigen, dass Ihre Einwände zum Zeitpunkt der Antragstellung durchaus berechtigt waren. Aber wir haben zwischenzeitlich gute Gespräche geführt; Sie waren dabei. Dementsprechend ist das Problem gelöst.