hilfe dieser Steilvorlage kann ich jetzt darüber sprechen, was alles im Lande an Schulen Gutes im Ganztag geschieht.
In Anbetracht der Finanzlage unseres Landes waren die Ziele, die wir in der Koalitionsvereinbarung genannt haben, überaus ehrgeizig. Wir haben diese Ziele mehr als erreicht. Wir haben Sie im besten Sinne übererfüllt.
Ein Wort zum Ganztag in der Grundschule. Meine Damen und Herren von der Opposition, bevor Sie sich empören: Die Idee der Ganztagsgrundschule stammt von Ihnen, von den Damen und Herren der Opposition.
Sehr geehrte Frau Beer – Sie sagen, ich würde immer darauf hinweisen; aber wir können ja einmal vergleichen, wie viel Erfahrung Sie in der Schule gesammelt haben und wie viel ich –, ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ich die Entwicklung der Ganztagsgrundschule viele Jahre aktiv verfolgt habe, und möchte klarstellen: Richtig ist, dass Ihre Ganztagsgrundschule lediglich eine Grundschule mit Betreuungsappendix war. Wir haben bereits zum 1. Februar 2006 die Lehrerstellenanteile für die offene Ganztagsgrundschule verdoppelt. Damit verdient sie den Namen Schule.
Wir haben für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zudem die Fördersätze im Ganztag verdoppelt. Weitere Ergebnisse, die sich sehen lassen können: 2.900 offene Ganztagsgrundschulen mit 164.500 Plätzen, Ausbau auf über 205.000 Plätze bis 2010.
Nun zur Sekundarstufe I. Sehr geehrte Frau Schäfer, Sie bezeichnen unsere Hauptschulinitiative als Märchen und beschränken sich, da Sie inhaltlich nichts beisteuern können, darauf, die Hauptschule schlechtzureden nach dem Motto: Es lohnt sich ja gar nicht, sich an dieser Stelle weiter einzusetzen. Mit Ihrem Abgesang auf die Hauptschule demotivieren Sie Schülerinnen und Schüler, Lehrer und Eltern.
Ich sage Ihnen allen: Wir werden diese Menschen jetzt und in Zukunft an unseren Hauptschulen und in unserer Gesellschaft brauchen. Daher müssen wir sie besonders qualifizieren.
Wir tun das mit 250 Hauptschulen und 25 Förderschulen mit einem erweiterten Ganztagsbetrieb: nicht nur 50.000 Plätze, wie in der Koalitionsver
einbarung festgehalten, sondern im Endausbau 86.000 Plätze und 100 Schulen alter Ganztagsprägung und über 300 Hauptschulen mit einem Ganztagsangebot aus dem Programm „13 plus“. Damit verfügen fast alle Hauptschulen über Ganztagsangebote.
Die neuesten Anmeldezahlen – Herr Recker hat darauf hingewiesen – sprechen eine deutliche Sprache: 9,8 % mehr Anmeldungen an den neuen Ganztagshauptschulen. Das ist ein echter Hoffnungsschimmer.
Und keine Sorge: Auch den Bedarf an den Realschulen, Frau Beer, und an den Gymnasien haben wir im Blick. Deshalb trocknen Sie bitte Ihre Tränen; Sie wollten das eben tränenreich darstellen.
Ich möchte fortfahren. – Dazu folgende Fakten: erstmals seit dem Jahr 2002 wieder eine Aufstockung des Programms „13 plus“ in der Sekundarstufe I, im laufenden Schuljahr mehr als 2050 geförderte Gruppen; das ist eine Steigerung um mehr als 300 Gruppen.
Unter diesen Schulen befindet sich auch das Ricarda-Huch-Gymnasium. Es hat mit zwölf „13plus“-Gruppen alle Wünsche erfüllt bekommen.
Meine Damen und Herren von der SPD, in Ihrem Antrag stellen Sie Forderungen in einem Bereich auf, der bereits Schwerpunkt unserer Arbeit ist. Seien Sie sicher, dass wir hier zu weiteren konkreten Schritten kommen werden. Wir werden den Ausbau des Ganztags auf der Grundlage solider Finanzierungskonzepte fortsetzen. Dieser Ausbau ist wichtig, er ist richtig, doch gedenke ich nicht, mich durch Ihren Antrag vor einen Zeitkarren spannen zu lassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir am Schluss der Beratung.
Die Antragstellerin hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/6058. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, Grüne, Herr Sagel. Wer ist dagegen? – Das sind die CDU und die FDP. Wer enthält sich? – Dann ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 14/6007, ein Antrag der SPD-Fraktion. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, Grüne und Herr Sagel. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Dann ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn in aller Deutlichkeit klarstellen, worüber wir heute reden und worüber wir als Landtag weder heute noch später beraten werden, weil uns dafür schlicht und ergreifend die Zuständigkeit fehlt.
Wir reden heute auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die Aufhebung des Gesetzes für die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen. Wir reden ausweislich der Begründung deshalb darüber, weil die Grünen bei einer „umfassenden rechtlichen Überprüfung“ herausgefunden haben wollen, dieses Gesetz bleibe hinter den Anforderungen des Bundesverfas
Wir reden nicht über den Bau und die Inbetriebnahme dieser Leitung, genauso wenig wie über die genaue Trassenführung. Darüber hat der Landtag nicht beraten, und darüber kann der Landtag auch nicht beraten, weil das in einem förmlichen Verwaltungsverfahren umfassend geprüft und entschieden wird. Diese Entscheidung wird – zum Teil ist das schon geschehen – rechtlich in allen Varianten geprüft werden. An diesem Verwaltungsverfahren ist der Landtag nicht beteiligt und wird, anders als die betroffenen Kreise und Städte, auch nicht daran beteiligt.
Darüber reden wir heute auch deshalb nicht, weil das nach Auffassung der Grünen aufzuhebende Landesgesetz nicht die unmittelbare Rechtsgrundlage für Bau und Betrieb der Leitung darstellt.
Die Rechtsgrundlage für den Bau ist zunächst einmal der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidenten Düsseldorf.
Im Wesentlichen mit diesem Planfeststellungsbeschluss und im Kern nicht mit unserem Landesgesetz beschäftigt sich auch der Beschluss des OVG Münster, der möglicherweise die umfassende rechtliche Prüfung sein könnte, auf die sich die Grünen beziehen.
In diesem Beschluss, der freilich nur vorläufigen Charakter hat, kritisiert das Gericht wichtige Elemente des Planfeststellungsbeschlusses des Regierungspräsidenten vom 14.02.2007. Allerdings bestätigt das Oberverwaltungsgericht ausdrücklich den Beschluss, soweit er den Bau der Pipeline erlaubt. Er ordnet allerdings die Aufhebung der sofortigen Vollziehbarkeit an, soweit es um den Betrieb der Pipeline geht. Ich zitiere aus dem Beschluss:
„Vielmehr bestehen Zweifel von Gewicht an der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses, ohne dass deshalb aber bereits nach dem jetzigen Erkenntnisstand ein Obsiegen der Antragsteller in der Hauptsache als hinreichend wahrscheinlich erscheint.“
Somit ist vor Inbetriebnahme abschließend zu prüfen, ob sämtliche rechtlichen Voraussetzungen vorliegen oder eine Betriebsgenehmigung endgültig unterbleiben muss. Das geschieht in einem Verwaltungsverfahren, überprüft durch die Gerichte.
Wir nehmen die Gewaltenteilung in unserem Land ernst. Der Landtag kann auf Inhalt und Ablauf von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren keinen Einfluss nehmen.