Es ging um die Kohlepolitik der vergangenen Jahre und darum, dass Sie die Entwicklung haben weitertreiben lassen, dass unter dem Rhein Kohle abgebaut wird, und heute pharisäerhaft Anträge zum Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen stellen. Das muss einmal auf den Punkt gebracht werden. Das möchte ich in aller Bescheidenheit deutlich machen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung ist sich darüber bewusst - ich habe Walsum gerade angesprochen -, dass Hochwasserschutz nicht nur ein Thema am Rhein ist - das ist ein wichtiger Bereich, das ist der zentrale Strom in NordrheinWestfalen -, sondern ebenso viele kleinere, aber stark hochwasserbedrohte Gewässer im Lande betrifft.
Wenn es auch in Nordrhein-Westfalen keine Wetterlagen gibt, wie sie in den vergangenen Wochen zu den katastrophalen Hochwasserschäden in Bayern, der Schweiz und Österreich geführt haben, so müssen wir doch überall im Lande mit Sommergewittern rechnen, die zu vergleichbaren Situationen führen können. Ich erinnere nur an die Sturzfluten, die bei uns im Mai 2002 innerhalb von einer Stunde an Werse und Agger zu Hochwasserschäden in einer Größenordnung von 60 Millionen € geführt haben.
Gegen solche örtlichen Gewittergewalten können technische Schutzbaumaßnahmen etwas bewirken - dafür gibt es auch die Hochwasserrückhaltebecken in Nordrhein-Westfalen -, darauf muss hingewiesen werden. Aber wir sind nicht in der Lage, durch Hochwasserrückhaltebecken in Nordrhein-Westfalen den gesamten Bereich entsprechend abzudecken. Es ist einiges gemacht worden, aber das ist auch in dem Bereich sicherlich nicht ausreichend, zumal ich den Eindruck habe, dass nicht in der Größenordnung gebaut werden muss wie die Bauwerke seit 20 Jahren gebaut werden, die, wenn es einmal richtig regnet, nur zu 5 % mit Wasser gefüllt sind.
Um der Vielzahl der unterschiedlichen Anforderungen im Lande gerecht zu werden, wird unser zukunftsweisendes Hochwasserschutzkonzept in Nordrhein-Westfalen aus einem Bündel unterschiedlicher angepasster und effektiver Maßnahmen bestehen.
Den Flüssen muss Platz gelassen werden. Sie werden den Platz bekommen - schreiben Sie sich das auf, damit Sie nicht immer das Gegenteil behaupten -, den ein Hochwasser für einen schadlosen Aufstau und Abfluss benötigt. Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes, des natürlichen Wasserrückhaltes und der weitergehenden Hochwasservorsorge müssen enthalten sein.
Besonders wichtig ist es für mich, das Bewusstsein der Bevölkerung in den gefährdeten Gebieten für das Restrisiko einer Überflutung wach zu halten und die Eigenvorsorge zu stärken.
Meine Damen und Herren, für den Rhein bedeutet das, dass wir die Deiche an den Stand der Technik anpassen, damit man im Ballungsraum weiterhin sicher wohnen und arbeiten kann. Die aktuelle Bestandsaufnahme weist 125 Deichkilometer am Rhein als sanierungsbedürftig aus. Merken Sie sich diese Zahl bitte. Rheinlänge in NordrheinWestfalen: 226 km, Deichlänge: 330 km, sanierte Deiche: ca. 130 km.
den vergangenen Jahren in Nordrhein-Westfalen zu wenig geschehen ist, sind die Rückhalteräume. Im früher aufgestellten Hochwasserschutzkonzept waren elf Standorte vorgesehen. Vier Deichrückverlegungen wurden bereits fertig gestellt. Die übrigen werden zurzeit auf Effektivität und Sozialverträglichkeit überprüft.
Bei den umstrittenen Rückhalteräumen soll gemeinsam mit den Betroffenen vor Ort nach tragbaren Lösungen gesucht werden. Meine Damen und Herren, auch hier gibt es einen neuen Stil in der Politik: Wir bringen diese Lösungen, gerade was die Frage des Hochwasserschutzes angeht, vor Ort mit den Betroffenen gemeinsam auf den Weg; wir überlegen gemeinsam.
Ich habe in den vergangenen Jahren bei Ihnen etwas ganz anderes erlebt. Es hat nämlich keinen entsprechenden Dialog gegeben.
Frau Schulze, Sie brauchen doch nicht alles zu verantworten und zu vertreten, was in den vergangenen fünf Jahren in diesem Bereich an falscher Politik gemacht worden ist. Deswegen wundere ich mich, dass Sie das in dieser Form verteidigen. Das brauchen Sie nicht zu machen. Sie könnten doch jetzt auch einmal zu der Erkenntnis kommen, wie man mit dem Bereich Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen anständig umgeht.
Meine Damen und Herren, am Rhein funktioniert der Hochwasserschutz, wenn er für die gesamte nordrhein-westfälische Rheinstrecke möglichst aus einem Guss besteht. Hier nehmen wir die Aufgabe wahr, den konzeptionellen Rahmen zu setzen. Die Planung konkreter Projekte muss den örtlich zuständigen Stellen überlassen bleiben.
Für die vielen hochwasserbedrohten Gewässer im Lande bieten wir den gegen das Hochwasser in der Pflicht Stehenden Planungsinstrumente an, die kostengünstige und effektive Maßnahmen und Strategien zur Verbesserung des Hochwasserschutzes aufzeigen. Dazu gehören unter anderem die Hochwasseraktionspläne, aber auch die Hochwassergefahrenkarten, die jetzt flächendeckend
erarbeitet werden und die es bis zur Stunde in Nordrhein-Westfalen noch nicht gibt. Sie informieren die Bevölkerung und die bei Hochwasser Verantwortlichen dann über mögliche Risikobereiche. Sie stellen Möglichkeiten vor, vorsorgend zu handeln und sich im Katastrophenfall gezielt gegen die Flut verteidigen zu können.
Meine Damen und Herren, ein weiteres wichtiges Instrument für vorsorgenden Hochwasserschutz ist die Ermittlung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, um die Betroffenen darüber zu informieren, wohin das Wasser bei bestimmten Hochwasserabflüssen, nämlich einem hundertjährigen Hochwasser, gelangen kann und wo vorbeugender Schutz geboten ist.
Lassen Sie mich an dieser Stelle Folgendes hinzufügen - Frau Kollegin Fasse hat eben schon darauf hingewiesen -: Ein Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten wird es mit uns nicht geben, weil das auch nicht notwendig ist. Ich will hier nicht in Details gehen. Aber es ist doch nicht gesagt, dass es im Sinne des Hochwasserschutzes sinnvoller ist, dort eine Grassteppe zu haben, als diese Flächen auch noch weiter landwirtschaftlich zu nutzen.
Meine Damen und Herren, unsere Vorhaben, die wir hier im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen auf den Weg bringen, stehen im Einklang mit dem Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes - es nennt sich so schön „Hochwasserartikelgesetz“ - des Bundes vom 10. Mai 2005.
Effektiver Hochwasserschutz braucht auch eine verlässliche Finanzierung und muss auf lange Sicht angelegt sein. Dazu wird die Landesregierung ein neues Hochwasserschutzkonzept für den Zeitraum bis 2015 mit Zielen, Mitteln und Investitionen dem Landtag zur Beratung vorlegen.
Meine Damen und Herren, das sind die wesentlichen Punkte. Ich sehe gerade, dass ich nur noch eine Minute Redezeit habe, Frau Präsidentin. Ich wäre gerne auf die einzelnen Punkte eingegangen, die insbesondere auch im Antrag der Grünen aufgeschrieben sind. Ich denke, dass wir das im Ausschuss gemeinsam behandeln werden.
Lassen Sie mich nur noch einmal zusammenfassen: Wir machen in Nordrhein-Westfalen einen aktiven Hochwasserschutz. Wir machen einen vorbeugenden Hochwasserschutz. Die alte Landesregierung hat im Zusammenhang mit der Walsum-Frage große Fehler begangen. Wir haben dafür gesorgt, dass keine neue Kohle unter dem Rhein abgebaut wird. Dafür machen wir eine Hochwasserschutzpolitik in der gesamten Breite
des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere am Rhein entlang. Meine Damen und Herren, Sie werden in zwei oder drei Jahren kommen und sich durch Ihre Anträge, die Sie dann hier stellen werden, dafür bedanken, was für eine gute Hochwasserschutzpolitik wir in Nordrhein-Westfalen machen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Da wir jetzt ja die Rede des Abgeordneten Uhlenberg gehört haben, würde mich einmal interessieren, was denn die Landesregierung zu diesem Thema meint.
Wir waren uns in diesem Haus eigentlich einig, dass der Hochwasserschutz, der hier in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren geleistet wurde, beispielhaft ist. Es gibt viele andere Bundesländer, die uns um das beneiden, was da passiert ist.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine ganze Menge für den Hochwasserschutz getan. Ich erwarte von einer Regierung dann auch, dass sie das anerkennt und sagt, wie sie es weiterentwickeln will und wie das konkret laufen soll.
Herr Uhlenberg, Sie haben jetzt eine neue Rolle. Diese Rolle müssen Sie auch annehmen. Es geht nicht darum, weiter Opposition zu spielen - das dürfen jetzt wir tun -, sondern darum, als Regierung das, was vorher gelaufen ist, auch anzuerkennen und es jetzt konstruktiv weiterzuentwickeln.
Ich denke, es ist eine spannende Frage, die wir nicht nur mit Herrn Ellerbrock diskutieren müssen, wie Klimaschutz, Hochwasserschutz und Umweltschutz zusammenhängen. Das sollten wir dann im zuständigen Fachausschuss erörtern. Es reicht nämlich nicht, nur den Kompromiss zu Walsum anzuführen und so zu tun, als sei das nun das Hochwasserschutzkonzept. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Hochwasserschutz beschäftigt uns nicht erst seit heute, sondern schon seit langen Jahren. Auch Generationen vor uns haben schon Hochwasserschutz betrieben, um damit Schaden von den Menschen abzuwenden. Besonders deutlich geworden ist das vor einigen Tagen, als das hundertjährige Jubiläum des Baus der Urfttalsperre in der Eifel gefeiert wurde. Bei diesem Bau handelt es sich um eine der größten Hochwasserschutzmaßnahmen des letzten Jahrhunderts. Dadurch ist das Industriegebiet an Urft und Rur nachhaltig geschützt worden. Daran sieht man, dass Hochwasserschutz kein neues Thema ist.
Man sieht in dieser Debatte allerdings, dass diese Diskussion immer wieder aufkommt, wenn irgendwo ein Ereignis stattgefunden hat. Dieses Ereignis wird dann zum Anlass genommen, um hier eine politische Debatte zu führen. Dafür ist das Thema aber zu wichtig und auch zu schade. Deswegen müssen wir uns mit diesem Thema fachlich-sachlich auseinander setzen - nicht dann, wenn es gerade irgendwo geregnet hat; denn dann kommen automatisch Emotionen auf. Emotionen führen oftmals dazu, dass man falsche Rückschlüsse zieht. So haben wir das in der Vergangenheit des Öfteren erlebt.
Frau Kollegin Schulze, Sie haben hier gesagt, wir sollten uns in die Regierungsrolle einfügen. Das gelingt der Regierung. Das gelingt auch den Koalitionsfraktionen. Liebe Frau Kollegin Schulze, dann müssen Sie und alle Ihre Kolleginnen und Kollegen aber auch die Courage und den Mut haben, für das, was Sie in 39 Jahren Regierung zu verantworten haben, hier auch die Verantwortung zu übernehmen.
Sie dürfen nicht so tun, als sei nichts passiert - wie ja unter anderem auch durch den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen offensichtlich wird. Herr Remmel, wenn Sie hier sechs Forderungen stellen und fünf dieser Forderungen noch in diesem Jahr erfüllt haben wollen, dann macht das doch deutlich, dass Sie dieses Thema gar nicht so ernst nehmen. Im Übrigen ist das auch ein Eingeständnis Ihres eigenen Versagens in den letzten Jahren, in denen eine Ministerin, die Ihrer Partei angehörte, hier für die Politik verantwortlich war.
Der Hochwasserschutz ist wesentlich weiter angelegt. Deswegen will ich hier nur einmal auf einige Dinge hinweisen.
Das Hochwasser entsteht in der Regel in den Mittelgebirgen, die wir auch in unserem Land haben. Dort sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Wenn es zu bestimmten Hochwässern kommt, dann geht es eben darum, nicht nur dort zu schützen, wo die Hochwasserereignisse in der Vergangenheit eingetreten sind, sondern auch vorbeugend zu wirken.
Diese vorbeugende Wirkung ist auch in der heutigen Zeit schon vielfach geschehen. Viele von Ihnen wissen ja, dass ich einem Wasserverband, der auch Hochwasserschutz macht, vorstehe. Es gibt ja auch kleine Verbände. Wenn man sich zum Beispiel diese harmlose Erft anschaut, wie sie in Neuss in den Rhein läuft, und sieht, was dahinter steht, auch ohne das, was Sie jetzt hier fordern, und was geschehen ist, dann heißt das, dass Gott weiß was an Rückhaltebecken gebaut worden ist. Allein an diesem kleinen Gewässer sind in den letzten fünf Jahren 12 Millionen m³ Staufläche entstanden. Da sind Investitionen mit den Mitteln der Städte, Gemeinden und Kreise und natürlich auch des Landes getätigt worden in Höhe von 25 Millionen €, die im Ansatz schon darauf hinwirken, dass es eben nicht zu diesen Schäden kommt.
Sie können nicht behaupten, im vorbeugenden Hochwasserschutz gäbe es keine Ansätze. Sie sind da. Nur hier findet immer eine Konzentration auf das statt, was am Rhein und in den urbanen Gebieten geschehen kann.