Man muss einfach festhalten: Während unserer Regierungszeit waren solche Schutzzäune, Herr Minister, schlicht nicht nötig.
Wenn wir schon einmal bei der Notwendigkeit für dieses Gesetz sind: Haben Sie, Herr Minister Pinkwart, die Universität Wuppertal sowie die Fachhochschulen Münster, Aachen und Dortmund, die als Design-Hochschulen von Frau Thoben im Kulturwirtschaftsbericht in die Rubrik Kunst- und Musikhochschulen eingeordnet werden, vergessen? Sie sind nämlich nicht Adressaten dieses Gesetzes, obwohl im Kulturwirtschaftsbericht ausdrücklich gefordert wird, sie wie Kunst- und Musikhochschulen zu behandeln.
Meine Damen und Herren, im Gesetzentwurf ist statt eines Hochschulrates ein sogenannter Kunsthochschulbeirat vorgesehen, der mit international renommierten Experten besetzt werden soll. Er soll im Gegensatz zu den Hochschulräten lediglich Empfehlungen geben, hat also keine eigenständigen Befugnisse.
Die Außensteuerung entfällt also. Die Gruppenuniversität bleibt in diesem Fall somit erhalten. Das ist gut für die Studierenden. Das ist gut für die Lehrenden. Das ist auch gut für die Hochschule und erst recht gut für unser Land.
Was gut für unser Land ist, sollte auch für die anderen Universitäten gelten. Warum also nicht bei allen Hochschulen?
Die Doppelnatur der Kunst- und Musikhochschulen als Körperschaften des öffentlichen Rechtes und als staatliche Einrichtungen im Gegensatz zu den Fachhochschulen und Universitäten, die mit dem Hochschulfreiheitsgesetz zu alleinigen Körperschaften des öffentlichen Rechtes wurden, ist eine deutliche Abweichung von der Prämisse „Privat vor Staat“. Wir begrüßen das ganz klar. Das ist ebenfalls gut für Personal, für die Studierenden, das ist gut für die Hochschule und ebenfalls
Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, abschließend noch einmal auf die Kreativwirtschaft zurückkommen. Hier fehlt jeglicher Bezug im Gesetzentwurf. Dabei hat die Landesregierung im letzten Kulturwirtschaftsbericht den Kunst- und Musikhochschulen dazu sogar ein eigenes Kapitel gewidmet und deren Bedeutung dafür besonders betont.
Das Grundproblem ist dabei aber wahrscheinlich, dass dieser Bericht von Frau Thoben kam. Und Frau Thoben und Herr Prof. Pinkwart reden bekanntlich eher übereinander als miteinander.
Herr Minister, es genügt nicht, den Kunst- und Musikhochschulen nur die Freiheit zu geben, mit ihrem Körperschaftsvermögen aktiv zu werden. Freiräume dürfen nicht zu Leerräumen verkommen. Um entsprechende Vorhaben realisieren zu können, bedarf es einer klaren Positionierung und vor allem auch der entsprechenden Mittel. Letzteres darf man nicht vergessen. Denn auch das beste Gesetz kann diese Notwendigkeit nicht ersetzen. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Im Sommer fand die Trauerfeier für Prof. Bernd Becher statt, der im Alter von 75 Jahren verstorben war. Bernd Becher hatte gemeinsam mit seiner Frau Hilla in den 80er- und 90er-Jahren an der Düsseldorfer Kunstakademie eine ganze Klasse von international bedeutenden Fotografen ausgebildet. Die beiden aus Siegen stammenden Künstler haben Fotografen wie Andreas Gursky, Thomas Ruff, Thomas Struth, Candida Höfer und andere mehr hervorgebracht. Das heißt, Sie haben an einer Kunstakademie des Landes solche Persönlichkeiten unter den spezifischen Bedingungen der Kunst bilden können. Ich könnte auch von der Bildhauerin Prof. Fritsch in Münster oder dem Bariton Thomas Quasthoff sprechen, der in Detmold Professor gewesen ist.
Studierende an Kunstakademien werden in ihrem Studium zu Künstlerpersönlichkeiten herangebildet. Dazu dienen die sehr spezifischen Bedingungen einer Kunsthochschule, vor allem der Klassenverband. Auf die Ausbildung solcher erstrangigen Künstler sind die Kunsthochschulen besonders verpflichtet. Das ist richtig so, auch wenn man der Meinung ist, die Kunsthochschulen müssten stärker die späteren beruflichen Praxisfelder der Absolventen berücksichtigen. Auch die Absolventen, die ihr Einkommen später nicht als musikalische Solisten, Bildhauer oder Maler verdienen können, haben im Kunststudium andere Bedingungen als an einer normalen Universität.
Meine Damen und Herren, worüber reden wir? – Wir reden über ein Gesetz für zwei Kunstakademien in Düsseldorf und Münster, eine Kunsthochschule für Medien in Köln und fünf Musikhochschulen an sieben Orten, nämlich in Detmold, Essen, Düsseldorf, Münster und Köln mit Aachen und Wuppertal. Dazu kommt noch die private Alanus Hochschule in Alfter. An diesen gerade genannten Hochschulen studieren fast 5.000, genau 4.990, Studenten, das Personal beläuft sich auf etwa 2.000 Personen.
Unter den Studierenden ist ein besonders hoher Ausländeranteil – 35 % –, der belegt, wie international renommiert unsere Kunsthochschulen sind. Man wird sich allerdings – das sei in Klammern gesagt – darüber Gedanken machen müssen, wie es uns etwa an unseren Musikhochschulen gelingt, den besten deutschen Bewerbern eines Jahrgangs einen Studienplatz in Deutschland zu ermöglichen. Das wird ein Thema sein.
Es handelt sich bei dem hier eingebrachten Gesetz um ein altes Thema. In der Broschüre „KULTURMACHT NRW“, die der Ministerpräsident im Jahre 2005 vorgelegt hat, heißt es:
„Eine herausragende Rolle bei der Entwicklung von Künstlerpersönlichkeiten spielen Kunst- und Musikhochschulen. Sie sind eigenständige Einrichtungen, die nicht dem sonst geltenden Hochschulgesetz unterliegen.“
„Die Kunstförderung im Rahmen einer neuen Kulturpolitik wird diese Eigenständigkeit der Kunsthochschulen respektieren und stärken, damit Kunst auch in Zukunft auf höchstem Niveau gelingen kann. Für Nordrhein-Westfalen heißt das konkret: Das Kunsthochschulgesetz darf nicht in das erforderliche neue Hochschulgesetz integriert werden.“
von der CDU zur Selbstständigkeit von Kunsthochschulen eingebracht, der abgelehnt worden ist. Ich kann gut verstehen, wenn sich die Kollegen mit längerer parlamentarischer Erfahrung darüber freuen, dass ein solcher Antrag jetzt gesetzliche Wirklichkeit werden kann.
Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir werden die Eigenständigkeit von Kunst- und Musikhochschulen sichern.“ Sie sehen heute das Ergebnis, das nun in den parlamentarischen Beratungsgang geht.
Vor uns liegt ein guter Entwurf. Das sagen auch die betroffenen Hochschulen, die sich dazu bereits in einem Konsultationsprozess geäußert haben.
Wir werden uns mit der schon angedeuteten Frage nach der noch notwendigen stärkeren Ausrichtung in den Feldern der Musik- und Kunstpädagogik befassen müssen, die in einem solchen Studiengang nicht nur zweite Wahl für diejenigen sein darf, denen eine internationale Künstlerkarriere versagt bleibt. Die Tätigkeit als Musik- oder Kunstlehrer ist nicht zweitrangig, sondern eine notwendige Ergänzung zu unserer Offensive in der kulturellen Bildung.
Gute Pädagogen und auch die die Kreativität weckenden Pädagogen – das hat durchaus sehr viel mit kreativer Ökonomie zu tun – brauchen wir.
Das hat mit all dem zu tun, was mit Kreativwirtschaft und der notwendigen Kreativitätsgrundlage von jeglicher Ökonomie zusammenhängt. Herr Eumann, ich hoffe, Sie stimmen mir zu.
Auch sie brauchen eine intensive, erstklassige und kunstadäquate Ausbildung, wie sie mit diesem Gesetz möglich sein wird. Ich freue mich auf den parlamentarischen Beratungsgang. Ich glaube, uns liegt ein sehr guter Entwurf vor. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Die FDPLandtagsfraktion begrüßt den Gesetzentwurf der Landesregierung im Wesentlichen aus drei Gründen:
Erstens. Die Kunsthochschulen erhalten nun endlich eine rechtliche Grundlage, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Frau Kraft hatte – darauf ist schon hingewiesen worden – die Kunsthochschulen in ihrer vormaligen Funktion als Wissenschaftsministerin ins Hochschulgesetz integriert. Ihre Begründung war – Zitat aus dem Jahre 2004 –: Wir leisten hier einen Beitrag zum Bürokratieabbau. Dabei verkannte sie allerdings, dass sich Kunst und künstlerische Lehre wesentlich von wissenschaftlicher Lehre unterscheiden. Es hat gewiss nichts mit Bürokratieabbau zu tun, wenn man ein Gesetz konstruiert, das zwar für alle Hochschulen gelten soll, dann aber eine Vielzahl von Sonderregelungen für den Bereich der Kunst enthalten muss.
Das von der jetzigen Landesregierung vorgelegte Gesetz dagegen ist ein echter Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung. Überflüssige Vorschriften wurden abgeschafft, sodass von bisher 122 nur noch 77 Regelungen übrig geblieben sind.
Zweitens. Der Gesetzentwurf zeigt, dass die Regierung ihrem Kurs treu bleibt. Der staatliche Einfluss wird auf ein Mindestmaß zurückgefahren und die Autonomie der Kunsthochschulen gestärkt.
So können die Hochschulen zukünftig beispielsweise ohne Genehmigung des Ministeriums über ihre Binnenorganisation entscheiden. Auch die Einführung, Aufhebung und Änderung von Studiengängen sowie Berufungsverfahren verantwortet in Zukunft allein die Hochschule. Das sind ähnliche Regelungen, wie wir sie bereits im Hochschulfreiheitsgesetz haben.
Drittens. Die FDP sieht in diesem Gesetz eine verbesserte Grundlage für Musikhochschulen, Kunstakademien und Kunsthochschulen in unserem Land. In der Folge können sie ihre Potenziale besser entfalten. Bisher mussten sich Kunst- und Musikhochschulen gewissermaßen nach der Decke strecken, um sich einem Rechtsrahmen unterordnen zu können, der für die Universitäten und Fachhochschulen gemacht worden war.