Beides sind Bereiche, die nach einhelliger Auffassung der Länder und des Bundes nach wie vor von der Gesetzgebungskompetenz des Bundes erfasst werden. Ihrem Entwurf könnte damit schon allein aus verfassungsrechtlichen Gründen insgesamt nicht zugestimmt werden.
Nun aber zum Regierungsentwurf. Ich gehe nur auf einige für das Vollzugsziel zentrale und maßgebende Punkte ein.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, der Gesetzentwurf der Landesregierung, auf den wir auch nach Auffassung maßgeblicher Fachleute stolz sein können – daran ändern auch Ihre ausgewählten Zitate nichts, Frau Abgeordnete Düker –, berücksichtigt nicht nur alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, was selbstverständlich ist. Der Entwurf geht in wichtigen Teilen deutlich darüber hinaus. Auch dazu will ich nur einige Beispiele erwähnen.
Ich nenne zunächst einmal die bereits genannte Regelung, wonach die im Regierungsentwurf ohnehin großzügig bemessenen und qualitativ am Vollzugsziel orientierten Freizeitangebote – dazu gehört auch und gerade der Sport –, ausdrücklich auch an den Wochenenden und Feiertagen vorzuhalten sind.
Wer aus dem schrecklichen Ereignis von Siegburg Lehren ziehen will, muss der Gewaltprävention gerade im Jugendvollzug höchste Priorität einräumen. Das geht nicht allein mit Mitteln des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber kann aber Rahmenbedingungen vorgeben, die gewaltpräventiv wirken.
Einen Faktor habe ich gerade angeführt. Ein ausreichendes Freizeitangebot kann der Entstehung von Gewalt entgegenwirken.
Ein zweiter und mindestens ebenso wichtiger gewaltpräventiver Faktor ist eine angemessene Unterbringung. Im Regelfall ist das eine Einzelunterbringung in den Ruhezeiten. Wir haben den Grundsatz der strikten Einzelunterbringung festgeschrieben, der nur noch in wenigen, abschließend aufgezählten Ausnahmefällen eine Durchbrechung erfahren darf. Die dafür erforderlichen und von uns bereits in Angriff genommenen baulichen Maßnahmen werden bis zum Ablauf der Übergangsfrist, also bis spätestens Ende 2010, abgeschlossen sein.
Bis der Erweiterungsbau in Heinsberg und die neue Anstalt in Wuppertal-Ronsdorf ans Netz gegangen sein werden, müssen wir leider noch Kompromisse eingehen. In Jahrzehnten Versäumtes lässt sich nicht von heute auf morgen nachholen. Ein solcher Kompromiss ist die Belegung von dafür geeigneten Hafträumen mit maximal zwei Gefangenen. Auch das ist bereits ein riesiger Fortschritt gegenüber den früher üblichen Dreier- und Viererbelegungen im Jugendvollzug, denen ich im vergangenen November einen Riegel vorgeschoben habe.
In einem Punkt aber darf und wird es bereits jetzt keinen Kompromiss mehr geben. Ab dem 1. Januar 2008, pünktlich zum Inkrafttreten des Gesetzes, wird es im nordrhein-westfälischen Jugendstrafvollzug keine sogenannten Notgemeinschaften mehr geben. Ab diesem Zeitpunkt darf ein Haftraum im Jugendvollzug grundsätzlich – von unvorhersehbaren Notfällen abgesehen – nur dann noch mit mehr als einem, höchstens zwei Gefangenen belegt werden, wenn er aufgrund seiner Größe und Ausstattung ausdrücklich als Gemeinschaftshaftraum ausgewiesen ist. Auch das gilt selbstverständlich nur längstens bis zum Ablauf der genannten Übergangsfrist.
Gleichzeitig werden wir bis zum Frühjahr 2008 die unselige Mischbelegung in der JVA Siegburg beenden und die Anstalt bis zur Inbetriebnahme der neuen Anstalt in Wuppertal-Ronsdorf und des Erweiterungsbaus in Heinsberg ausschließlich für den Jugendstrafvollzug nutzen. Rechentricks mit Belegungszahlen werden dann nicht mehr möglich sein.
Doch lassen Sie mich noch einige Schlaglichter auf den Regierungsentwurf richten. Als innovativ hervorzuheben ist, dass er für Gefangene eine besondere Art von Starthilfe vorsieht. Die Erfahrung lehrt, dass sich gerade mittellose Gefangene zu Beginn des Vollzugs von anderen Gefangenen Geld leihen und so in die Abhängigkeit von Mitgefangenen geraten können. Hier eröffnet der Entwurf die Möglichkeit, dieser Gefahr mit all ihren daraus resultierenden negativen Folgen durch die vorschussweise Gewährung eines Taschengeldes wirksam zu begegnen.
Mir ist nicht bekannt, dass auch nur ein einziges anderes Land eine solche in ihrer Wichtigkeit gar nicht hoch genug einzuschätzende Regelung vorgesehen hätte.
Neben den von Herrn Giebels und Herrn Dr. Orth genannten Punkten nenne ich als weitere Beispiele das Erstgespräch, die Drogenprophylaxe und die Nachsorge.
Ich will darauf nicht weiter eingehen, obwohl gerade diese Regelungen maßgeblich dazu beigetragen haben, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung in Fachkreisen als gelungen bezeichnet und gelobt wird.
Diese Zustimmung gilt nicht zuletzt einer Maxime, die den Gesetzentwurf insgesamt prägt: Entschiedenheit und Konsequenz in jedweder Hinsicht als tragende Grundpfeiler einer Vollzugsgestaltung, die ausschließlich am Erziehungs- und Resozialisierungsgedanken ausgerichtet ist. – Gerade junge Menschen brauchen klare Ansagen,
Ich möchte es noch einmal ausdrücklich betonen: Unser Gesetzentwurf schreibt als alleiniges Vollzugsziel, an dem sich die ganze Ausgestaltung des Jugendstrafvollzuges auszurichten hat, das Ziel vor, die straffällig gewordenen jungen Menschen dazu zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Das setzt voraus, dass mit diesen jungen Menschen nicht nur eine äußere Verhaltensänderung eingeübt wird. Es muss auch darauf hingewirkt werden, dass eine positive innere Einstellung zu einer sozialverträglichen Lebensführung geweckt und gefestigt wird. Genau das wird durch unsere Förderangebote nachdrücklich unterstützt.
Die Annahme dieser Förderangebote darf freilich nicht in das Belieben der jungen Menschen gestellt werden. Begreift man die Jugendstrafe als Ultima Ratio – das versteht sich aus ihrer Ausgestaltung durch das Jugendgerichtsgesetz ebenso wie aus unserer Gesamtkonzeption zur Bekämpfung der Jugendkriminalität –, so darf diese letzte Chance nicht deshalb vertan werden, weil den jungen Menschen häufig noch die Einsicht fehlt, die Bedeutung dieser Strafe richtig einzuordnen. Deshalb werden wir die jungen Gefangenen künftig zur Mitwirkung an solchen Maßnahmen verpflichten, die der Erreichung des alleinigen Vollzugszieles dienen.
Neben diesem alleinigen Vollzugsziel steht – es ist mir wichtig, das zu betonen – die Aufgabe des Vollzugs, den Schutz der Allgemeinheit sicherzustellen – nicht mehr, aber auch nicht weniger, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, ein Gesetz darf nicht nur auf dem Papier stehen. Es muss mit Leben erfüllt werden. Ein Jugendstrafvollzugsgesetz muss vollzugspraktische Realität werden.
Ich bin mir sicher, dass wir das schaffen werden, auch hinsichtlich Wohngruppen. Ich bin sicher, dass die Umsetzung des anspruchsvollen vollzuglichen Konzepts, das sich im Entwurf der Landesregierung widerspiegelt, nicht an unzulänglichen Rahmenbedingungen scheitern wird. Die Voraussetzungen haben wir durch die Bauinvestitionen und personellen Maßnahmen geschaffen.
Ich sage auch: Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, werden es sich gefallen lassen müssen, dass ich Sie erforderlichenfalls an die Verantwortung erinnern werde, die der Gesetzgeber, der ja zugleich Haushaltsgesetzgeber ist, dafür trägt, dass die Rahmenbedingungen für den
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend in zwei Kernaussagen das Wichtigste zusammenfassen: Der Gesetzentwurf der Landesregierung bahnt den Weg für einen klaren und konsequenten Jugendstrafvollzug. Für die Gesellschaft bringt er Schutz und Sicherheit. Für die jungen Gefangenen bringt er Förderung, Erziehung und klare Perspektiven. Ich bitte Sie deshalb, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, so sicher, was die finanziellen Mittel für die Umsetzung der Ziele betrifft, bin ich mir nicht. Wenn Sie an das Parlament appellieren, dann darf ich Sie daran erinnern, dass die Vorlagepflicht für den Haushalt bei der Regierung liegt. Wir werden sehen, wie Sie sich im Kabinett positionieren, was die erforderlichen Mittel für den Jugendstrafvollzug betrifft, und wie Sie dort die Entscheidungen herbeiführen.
Nun zum Bundesverfassungsgericht und zu Herrn Dr. Orth! Herr Dr. Orth hat im Rechtsausschuss gesagt: Wir machen jetzt als Erstes solch ein Gesetz. – Gott sei Dank haben Sie das gerade relativiert, denn wir haben einen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts. Ich füge an dieser Stelle hinzu: Wir als SPD-Fraktion sind wie die Fachleute nicht glücklich darüber, dass das föderal organisiert ist. Aber das war ein Kompromiss, und diesen tragen wir natürlich mit. Aber dass da ein Rest geblieben ist, haben Sie gerade gehört.
Herr Dr. Orth, es gab Vorläufergesetzentwürfe, die allerdings an den Ländern gescheitert sind. Das sollten Sie gleich dazusagen, wenn Sie sich so versuchen herauszustellen, denn das ist so nicht zutreffend gewesen.
Sie haben von einem „guten Gesetzentwurf“ gesprochen. Es ist ein solider Gesetzentwurf. Das haben wir Ihnen auch bescheinigt. Das ist überhaupt keine Frage. Aber dadurch, dass wir einen Entschließungsantrag eingebracht haben, haben wir deutlich gemacht, dass etwas fehlt, nämlich die Konkretisierung. Das muss man nicht im Gesetz machen, das kann man untergesetzlich ma
Frau Ruff-Händelkes hat auf die Einzelpunkte aufmerksam gemacht. Ich will diese nicht wiederholen. Aber das muss man ändern, und da muss man sich auch zum Betreuungsschlüssel äußern. Wir haben das in der Anhörung gehört. Es muss klar sein, wie viele Sozialarbeiter – um eine Berufsgruppe herauszunehmen – für wie viele Jugendgefangene zuständig sind. Dieser Schlüssel darf nach unserer Auffassung den Schlüssel für die Erwachsenensozialtherapie nicht unterschreiten.
Sie haben den Grünen gerade vorgeworfen: Sie sagen ja nichts über HIV und Drogen! – Gesundheitshilfe, Gesundheitsförderung schließt dieses mit ein. Das ist in dem Begriff enthalten. Das muss man nicht extra ausführen.
Man stellt fest, dass Sie zwar von Drogen und Zielen reden, aber in der Praxis die Mittel für die Drogenhilfe radikal gekürzt haben und nun sagen: Wir lassen sie ja aufwachsen. – Das machen Sie genauso wie beim Kindergartengesetz:
erst einmal richtig rasieren und dann gibt es ein paar Euro dazu. Das nennen Sie dann: Wir haben ja mehr Geld gegeben. – Dieser kleine Trick ist sehr durchschaubar.
Herr Giebels, Sie haben viele Experten zitiert, aber einen haben Sie vergessen, nämlich Prof. Walter. Alle anderen sind genannt worden. Prof. Walter hat auch gesagt: Solide! Aber die letzte Konsequenz fehlt. Das kann eine Dame ohne Unterleib werden – um einmal dieses Bild zu gebrauchen.
Zum Thema Schusswaffen hat Herr Jäkel ja etwas Bezeichnendes gesagt – ich will das, was Frau Ruff-Händelkes gesagt hat, hier noch einmal unterstreichen –: Auch aus praktischen Gründen mehr als entbehrlich! Sie bewegen sich nicht!
Ich war in den vergangenen Tagen wegen eines Petitionsverfahrens in Siegburg. Es ging um Erwachsene. Ich habe dort eine Menge Stacheldraht gesehen. Nach unserer Auffassung – das muss man nicht gesetzlich regeln – gibt es in Jugendstrafvollzugsanstalten – mit Erziehungsgedanken!
Ich kann hier auch feststellen: Was Stacheldraht betrifft, da ist das Justizministerium nicht unbedingt Hort der Wahrheit.