Da wir aber um die schwierige Situation wissen, empfehlen wir mit unserem Entschließungsantrag eine Obergrenze von 300 Plätzen.
Drittens. § 105 – Auskunft an Betroffene, Akteneinsicht –: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil ausdrücklich verlangt, dass der Rechtsschutz für die jugendlichen Gefangenen gegen interne Maßnahmen verbessert wird. In Ihrer Formulierung hat der Gefangene keinen klar geregelten Anspruch. In der Praxis wird es daher schwierig für die Jugendlichen, die Einsicht in die Unterlagen zu erlangen.
Aber ich denke, grundsätzlich wollen Sie als Landesregierung den Jugendlichen doch als Rechtssubjekt sehen, das verantwortlich handelt und weiß, was Recht und Unrecht in einer Demokratie ist. Das ist auch gut so. Dann aber muss der Rechtsschutz so gestaltet sein, dass der Gefangene Kenntnis davon besitzt, was in seiner Akte steht. Herr Kröner vom Amtsgericht Herford hat es in der Anhörung folgendermaßen formuliert – ich zitiere aus dem Ausschussprotokoll –:
„Mein Wunsch … wäre es, dass der Gefangene mehr schriftliche Unterlagen erhält, damit er weiß, worum es geht.“
„Deswegen sollte man … den Gefangenen, im Interesse eines sauberen Systems stärken. Man sollte keine Angst davor haben. Der Vollzug ist gut und kann sich das leisten.“
Viertens. Schusswaffengebrauch: Meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, Sie regeln ihn in zwei Paragraphen, obwohl er laut Regel Nummer 65 der Vereinten Nationen verboten ist.
Wir als SPD-Fraktion freuen uns ganz besonders, dass ein Änderungsantrag der Grünen-Fraktion vorliegt, in dem der Verzicht auf das Tragen einer Schusswaffe noch einmal ganz klar begründet ist. Ich weiß, dass Frau Düker dies schon vor einiger Zeit angekündigt hat. Das ist jetzt wirklich in einen Änderungsantrag eingeflossen. Darüber freuen wir uns. Das muss noch einmal gesagt werden.
Aber bei den Regierungsfraktionen oder bei der Regierung ist es eben nicht so. Ich habe das in meiner ersten Rede zum Gesetzentwurf der Landesregierung schon ausgeführt.
Wenn es um die Möglichkeit des Schusswaffengebrauchs geht, da zeigt sich doch, ob der erzieherische Auftrag wirklich ernst genommen wird. Das ist so etwas wie eine Gretchenfrage. Wenn
ich den Jugendstrafvollzug mit dem Erwachsenenstrafvollzug gleichsetze – und das tun Sie mit der Möglichkeit des Schusswaffengebrauchs –, dann ist die Zielsetzung des Jugendstrafvollzugs nicht verstanden. Dann arbeiten Sie Ihrer eigenen Zielsetzung zuwider.
In der bereits zitierten Anhörung gab es auch hierzu eindeutige Stellungnahmen. Die Regelung wurde als geradezu erschreckend, als abzulehnen und als völlig inakzeptabel bezeichnet. Dies sind eindeutige Rückmeldungen.
Frau Ministerin Müller-Piepenkötter, selbst Herr Jäkel vom Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands, ein Unterstützer des Regierungsentwurfs, sagte in der Anhörung:
„Eine Waffe in der Anstalt zu tragen wäre eine Sicherheitsgefährdung für uns alle. Das wollen wir nicht, das wird nicht kommen.“
Meine Damen und Herren der Landesregierung, warum hören Sie denn nicht wenigstens auf den Vorsitzenden des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands in NRW? Der ist doch ansonsten auf Ihrer Seite. Da brennt doch nichts an.
Sie können verstehen, meine Damen und Herren, dass wir dem Gesetzentwurf der Landesregierung nicht zustimmen können. Wir stimmen dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu und danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Ruff-Händelkes. – Wir kommen zum nächsten Redner. Für die FDP-Fraktion hat der Kollege Dr. Orth das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ruff-Händelkes, klar: Sie stimmen dem Gesetzentwurf der Grünen zu. Das liegt einfach daran, dass Sie keinen eigenen Gesetzentwurf auf die Reihe gekriegt haben. Das tun Sie, glaube ich, weniger aus Überzeugung.
Sie haben sich auch gerade in Größen, in Mengen und über die Frage, auf die Unterbringung wie vieler Inhaftierter eine Anstalt ausgelegt sein darf, und dergleichen ausgelassen. Ich hätte mir eigentlich gewünscht, dass Sie sich wie wir in der Regierung und in den regierungtragenden Fraktionen mehr über die Ziele des Strafvollzugs Gedanken machen. Denn da hat es in der Vergan
genheit gehapert. Wir hatten einen Verwahrvollzug. Nun wollen wir einen Vollzug, der sich auch Ziele setzt.
Eines der Oberziele ist dabei der Schutz der Allgemeinheit vor Straftaten junger Menschen. Dann wollen wir die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen so fördern, dass sie künftig auch ein Leben ohne Straftaten führen können. Und wir wollen, dass die jungen Menschen für ihr Leben nach der Haft lernen, soziale Verantwortung zu übernehmen.
Zum Beispiel setzen wir sehr stark auf das Prinzip „Fördern und Fordern“; dieses ist die tragende Säule. Denn nur so kann der Schutz der Allgemeinheit auch wirksam gewährleistet werden.
Wir haben uns vorgenommen, ein Recht auf Bildung zu verankern. Wir wollen den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts insbesondere durch eine zielgerichtete, qualifizierende und weiterqualifizierende Beschäftigung der jungen Gefangenen verwirklichen.
Daher soll den jungen Gefangenen ein gesetzliches Recht auf Bildung und Ausbildung eingeräumt werden.
Wir wollen allerdings auch eine Mitwirkungspflicht bei der Ausbildung. Denn nur Beschallung bringt in der Regel nichts.
Wir wollen einen offenen Vollzug. Ich glaube, dass wir hier in der Vergangenheit eher über Semantik als über die Realität gestritten haben. Die Realität ist doch folgende: Derjenige, der für den offenen Vollzug geeignet ist, kommt auch in den offenen Vollzug. Genauso klar muss die Botschaft des Gesetzgebers sein, dass derjenige, der für den offenen Vollzug nicht geeignet ist, zum Schutze der Allgemeinheit eben auch nicht in den offenen Vollzug kommt, sondern hinter den Mauern verweilen muss, meine Damen und Herren.
Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf die Elternarbeit mit einbeziehen. Denn wir glauben, dass viele der Probleme, die zu Straftaten geführt haben, dadurch entstehen, dass der Jugendliche in der Familie nicht aufgefangen wird, weil sie nicht intakt ist.
Wir wollen Drogentherapie und Sozialtherapie als wichtige Elemente des Strafvollzuges, und wir wollen dabei nicht nur Therapeuten aus der An
Meine Damen und Herren, das sind alles Ziele. Den Weg müssen wir noch beschreiten. Wir werden sicherlich in einiger Zeit – nach ein, zwei, drei oder fünf Jahren – wissen, welche der Ziele sich mit den Maßnahmen positiv erreichen lassen. Eines ist jedoch klar: Im Gegensatz zu Ihnen haben wir uns etwas vorgenommen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Orth. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Kollegin Düker das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir Grüne glauben, dass mit dem Gesetzentwurf der Regierung die Chancen für einen wirklichen Neubeginn, für einen dringend erforderlichen Perspektivwechsel beim Jugendstrafvollzug nicht genutzt worden sind.
Die Chancen sind nicht genutzt worden. Sie sind vertan worden. Das zentrale Ziel, das uns allen am Herzen liegt, besteht darin, mit einem reformierten Jugendstrafvollzug die jungen Menschen zu befähigen, zukünftig ein Leben ohne Straftaten zu führen. Es hätte jedoch mehr kommen müssen, um diesem Ziel näher zu kommen.
Nicht nur der furchtbare Foltermord in Siegburg, sondern auch die Berichte der WerthebachKommission haben uns auf schockierende Weise deutlich gemacht, dass es in unserem Jugendstrafvollzug große Defizite gibt. Ich sage hier ausdrücklich für meine Fraktion: Da haben alle jahrelang weggeguckt, und das bezieht sich nicht nur auf eine Partei. Auf den Jugendstrafvollzug – auf den Strafvollzug insgesamt – hat man nicht genug geschaut.
Was sagt uns die Werthebach-Kommission? – Im Grunde sagt sie uns, dass Siegburg überall hätte passieren können. Denn es gibt strukturelle Defizite. Welche sind das? – Überbelegung, Personalmangel und zu wenig Wohngruppenvollzug, in dem wirklich erzieherisch gearbeitet werden kann und eben nicht nur verwahrt wird, werden genannt. Es mangelt an einer therapeutischerzieherischen Ausrichtung. Es fehlt die Aufsicht über die Anstalten; man hat sie machen lassen. Weiterhin wird die Drogenproblematik genannt. Ein Drittel der Insassen ist abhängig; 50 % gelten
Werthebach bilanziert wirklich sehr schonungslos, und deswegen möchte ich es aus seinem Bericht zitieren:
„Konzeptionell auf Behandlung oder Erziehung ausgerichtete offene Anstalten wie die Justizvollzugsanstalten Bochum-Langendreer und Moers-Kapellen oder die Jugendstrafanstalt Hövelhof sind zu ‚Vollzugsoasen’ geworden. … Auch bei genereller Personalverstärkung und der Reduzierung der Überbelegung durch Schaffung neuer Haftplätze wird es im Erziehungs- und Behandlungsbereich bei ‚Insellösungen’ bleiben, solange die Ausstattung der Anstalten mit besonderen Fachkräften … nicht bedarfsgerecht erfolgt, sondern als Folge von AGIP II noch weiter verringert wird.“
Die Antwort der Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf reicht aus unserer Sicht bei Weitem nicht aus, um substanzielle Änderungen konkret zu erreichen.
Was fehlt im Gesetz? – Es fehlt eine ganz klare Standardsetzung insbesondere im Bereich der Wohngruppen. Denn selbst die beste Wohngruppe kann diese erzieherische Wirkung nicht entfalten, wenn sie 30 oder 40 Personen umfasst.
Herr Giebels, Sie haben so schön aus den Anhörungen zitiert. Demnach sei unser Gesetz so furchtbar schlecht. Sie haben allerdings sehr selektiv gelesen. Ich habe gerade noch einmal grob durchgeblättert und möchte nur ein paar Gegenzitate insbesondere zum Thema Standards bringen.