Protocol of the Session on November 14, 2007

Was die Grünen allerdings mit diesem Antrag bezwecken, ist mir ähnlich wie dem Kollegen von der SPD sehr schleierhaft geblieben. Nach der Überschrift „Wenn fossile Kraftwerke, dann als KWK-Anlagen“ ist die grüne Fraktion jetzt offensichtlich für fossile Kraftwerke, wenn sie als KWKAnlagen gebaut werden. So müsste man das verstehen. Bisher habe ich die grüne Fraktion immer anders verstanden; deswegen ist das sehr irritierend.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Es wird ein Beschluss des SPD-Bundesparteitags aufgegriffen. Die Position der SPD ist ziemlich klar. Die Grünen kritisieren, dass es nicht gemacht wird, sondern dass bei 14 fossilen Großkraftwerksprojekten nur fünf KWK-Anlagen vorgesehen sind, sodass es sehr schleierhaft bleibt, was man konkret will. Um die SPD vorzuführen, taugt der Antrag nicht. Die Position der Grünen wird dadurch sehr unklar. Vom Kollegen Priggen würde ich daher gerne hören, was das konkret heißt. Sind die Grünen jetzt für Kraftwerke?

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Du kannst ja mal in die Fraktionssitzung oder in unseren Arbeitskreis kommen!)

Sind die Grünen für Kohlekraftwerke, oder sind sie es nicht? Ich muss es so interpretieren, dass sie nun doch für Kohlekraftwerke sind, was mich sehr irritieren würde. Daher muss ich den Antrag so, wie er vorliegt, ablehnen, denn meine Position ist ganz klar: Ich bin gegen Kohlekraftwerke und vor allem gegen Großkraftwerke. Mittelfristig haben wir natürlich noch das Problem, dass wir Kohle verstromen; das ist keine Frage. Im Übrigen wollen das auch die Grünen mit ihrer Importkohlepolitik.

(Svenja Schulze [SPD]: Und das als Berg- bauingenieur!)

Andere sind für die deutsche Steinkohle. Ich finde es nicht so prickelnd, Steinkohle aus Kolumbien zu importieren, wo absolut katastrophale soziale und ökologische Bedingungen herrschen. Das kann es auch nicht sein.

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

Von daher kann ich weder dem Antrag der Grünen noch dem zustimmen, was die SPD vertritt. – Danke schön.

Vielen Dank, Herr Kollege Sagel. – Meine Damen und Herren, als nächste Rednerin hat Frau Ministerin Thoben für die Landesregierung das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen greift zum wiederholten Male das Thema KraftWärme-Kopplung auf und wiederholt im Wesentlichen die Inhalte des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. August 2007 mit dem Titel „Klimaschutz konkret“.

Bereits im vergangenen Jahr wurde in der Drucksache 14/2109 „Dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung anstelle fossiler Großkraftwerke!“ die Kraft-WärmeKopplung und ihr Anteil an der Stromerzeugung thematisiert. Der Entschließungsantrag der SPD mit dem Titel „NRW muss Spitzenstellung bei der Kraft-Wärme-Kopplung ausbauen“ betont, dass besonders in Nordrhein-Westfalen die Chance besteht, die Kraft-Wärme-Kopplung nach vorne zu bringen.

Die Vertreter der Kraft-Wärme-Kopplung hören es zwar nicht gerne, aber ich muss immer wieder darauf hinweisen, dass sich eine Wärmeauskopplung nur dort ökonomisch wie ökologisch rechnet, wo eine große Nachfrage nach Wärme, also eine entsprechende Wärmesenke, besteht. Nur dort können auch hohe Nutzungsgrade erreicht werden.

Das KWK-Modernisierungsgesetz hat einen weiteren Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung bewirkt. Zur Novelle des KWK-Gesetzes kann aus Sicht des Landes erst dann Stellung genommen werden, wenn uns ein zwischen den beteiligten Ressorts auf Bundesebene – also zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Umweltministerium – abgestimmter Entwurf vorliegt. Das ist bisher nicht der Fall.

Ich möchte grundsätzlich darauf hinweisen, dass die Landesregierung die Ausweitung dezentraler Kraft-Wärme-Anlagen unterstützt, weil es sich um eine besonders effiziente Kraftwerkstechnik mit Gesamtnutzungsgraden von bis zu 90 % handelt und durch diese Anlagen eine lastnahe Stromerzeugung erfolgt.

Durch finanzielle Unterstützung des Bundes und des Landes verfügen wir über das dichteste und leistungsfähigste Nah- und Fernwärmenetz Europas. Die Fakten: Das Wärmenetz besteht aus 4.300 km mit mehr als 90.000 angeschlossenen

Hausstationen. 82 % der Wärme werden in KraftWärme-Kopplungskraftwerken erzeugt. Gegenüber einer Versorgung der angeschlossenen Wärme- bzw. Kälteabnehmer mit einem typischen Mix aus Erdgas-Erdöl-Heizungen erspart die Fernwärme jährlich je nach Berechnungsgrundlage rund eine Million t Kohlendioxid. Das ist also ein Beitrag zum Klimaschutz.

Allein in diesem Jahr wurden im Rahmen unseres Förderprogramms progress.nrw 5 Millionen € aus Landesmitteln für Projekte der Markteinführung einschließlich der Nahwärmeversorgung zur Verfügung gestellt.

Wir werden die Förderung von großflächigen Neuerschließungen grundsätzlich nicht weiterführen, weil dies keinen Sinn macht. Der ständig sinkende Wärmebedarf der Gebäude steht nicht mehr in einem vernünftigen Verhältnis zu den enormen Investitionen, die Neuerschließungen im Fernwärmebereich erfordern.

Wir werden aber einen größeren finanziellen Spielraum bei der Neuerschließung von kleineren Gebieten – in der Regel zunehmend auf der Grundlage effizienter dezentraler Erzeugungsanlagen – bekommen. Ich gehe davon aus, dass im nächsten Jahr Projekte zumindest in der gleichen Größenordnung wie in diesem Jahr realisiert werden.

Auch der Einsatz von Nah- und Fernwärme in Verwaltungsgebäuden, Krankenhäusern und Universitäten unterliegt dem Effizienzgebot. Wir haben veranlasst, dass die Investoren auf die Nutzung von Wärmepotenzialen von der Energieagentur angesprochen werden. Letztlich muss aber der Investor entscheiden, ob eine Wärmeauskopplung zu wirtschaftlichen Konditionen möglich ist. Die zwangsweise Nutzung von Kraftwärmekopplung unabhängig von der Frage, ob eine Wärmenachfrage am Ort der Wärmeproduktion besteht oder nicht, kann keine vernünftige energiewirtschaftliche Regelung sein.

Es ist nicht auszuschließen, dass die Versorgung mit Strom auf einem wettbewerbsfähigen Preisniveau durch zu hohe, den wirtschaftlichen Betrieb beeinträchtigende Forderungen gefährdet werden kann.

Eine flächendeckende Kraftwärmeversorgung wird übrigens auch von der Energiewirtschaft nicht angestrebt. Vorgesehen sind allerdings neue Investitionen in umweltschonende Kraftwärmekopplungsanlagen in Zusammenarbeit mit der Industrie, wo eine gleichzeitige Nachfrage nach Verbrauch an Strom und Wärme vorliegt und solche Anlagen Sinn machen.

Undifferenziert nach der Einführung von KWK zu rufen, ist volkswirtschaftlich, betriebswirtschaftlich und energiepolitisch falsch. Des Weiteren wäre sie, wenn sie dem Ziel dienen sollte, überhaupt den Bau fossiler Kraftwerke zu vermeiden, zusätzlich klimaschädlich und technologiefeindlich. – Danke schön.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt sind.

Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/5341 ab. Die antragstellende Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Stimme des fraktionslosen Abgeordneten Sagel abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun im Weiteren zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/5443. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Entschließungsantrag gegen die Stimmen der Fraktion der SPD mit den Stimmen der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Stimme des fraktionslosen Abgeordneten Sagel abgelehnt.

Ich rufe nun auf:

5 Drei-Säulen-Modell der Lebensmittelsicherheit stärken: Private Laborkapazitäten für die amtliche Lebensmittelüberwachung verfügbar machen

Antrag

der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/5348

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende CDU-Fraktion dem Kollegen Peter Kaiser das Wort.

Frau Präsidentin! Meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie werden mir sicherlich zustimmen, wenn ich Ihnen sage, dass die Sicherheit in unserem Alltag Vorrang hat; das gilt besonders für die Lebensmittelsicherheit.

Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser. – Auch das ist eine bekannte Weisheit, die für die Lebensmittelsicherheit gilt.

Der Rückgang der absoluten Zahlen von Lebensmittelkontrollen, den Herr Kollege Remmel Herrn Minister Uhlenberg im Rahmen seiner Bilanzpressekonferenz am 22. Oktober dieses Jahres vorgeworfen hat, ist zum Teil auf die vom Ministerium eingeführte, am Risiko orientierte Lebensmittelkontrolle zurückzuführen.

Risikoorientierte Kontrolle heißt: Lebensmittelkontrolleure begutachten einen Betrieb und legen dann fest, wann, wie und in welchem System er wieder kontrolliert wird. Bei diesem Vorgehen gewinnt man erste Erkenntnisse über die Führung des besuchten Betriebes. Diese Vorgehensweise, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist von den Großbetrieben auf mittlere und kleinere Betriebe heruntergebrochen worden.

Außerdem haben regelmäßige Schwerpunktkontrollen die Schlagkraft der Lebensmittelkontrolle in Nordrhein-Westfalen erheblich verstärken können.

Ein wichtiges Stichwort in diesem Zusammenhang lautet HACCP. Es wurde Ende der 50er-Jahre im Auftrag der US-Raumfahrtbehörde NASA entwickelt, um die hundertprozentige Sicherheit der Astronautenkost zu gewährleisten. Inhalte dieses Konzept sind: Risikoanalysen, Ermittlung kritischer Punkte, Eingreifgrenzen und Einführung von Verfahren zur fortlaufenden Überwachung der Lebensmittelsicherheit sowie Korrekturmaßnahmen für den Fall von Abweichungen und schließlich die ausführliche Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen.

1998 wurde HACCP im deutschen Recht verankert. Seit dem 1. Januar 2006 ist ein neues Lebensmittelhygienerecht der EU in Kraft. Nur noch Lebensmittel, die die HACCP-Richtlinien erfüllen, dürfen in die EU eingeführt und hier gehandelt werden.

Nun sind amtliche Probenmaßnahmen vor Ort ebenso wie die spätere ordnungsbehördliche Verfolgung eventueller Verstöße hoheitliche Aufgaben. Die Landesregierung sollte allerdings prüfen, in welchem Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung die Beauftragung privater Prüflaboratorien bei unvorhersehbaren Ereignissen mög

lich ist, um so die staatlichen Prüflabors entlasten zu können.

Ich appelliere im Rahmen der heutigen Diskussion ausdrücklich daran, nicht diejenigen Betriebe im Lebensmittelrecht an den Pranger zu stellen, die seit Jahren und Jahrzehnten ehrlich und sauber arbeiten,

(Beifall von Holger Ellerbrock [FDP])

sondern diejenigen, die kriminell handeln, die Spielregeln nicht einhalten und auf die schnelle Mark aus sind.

(Beifall von CDU und FDP – Holger El- lerbrock [FDP]: Richtig!)

Die traditionell gewachsene Qualifikation des Handwerks und seine selbst auferlegten Qualitätsstandards schenken den Verbraucherinnen und Verbrauchern Vertrauen in die hier produzierten Lebensmittel.

Eigenkontrollsysteme für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Handwerksbetriebe sind lobenswert und gut, da sie individuell und mit eigenen Leitlinien auf die jeweilige Branche abgestimmt sind.

Hier sollte sich die Landesregierung in Gesprächen mit Ernährungswirtschaft und Handel aktiv für die Stärkung zertifizierter Qualitätssicherungssysteme einsetzen.

Die Unternehmen und Handwerksbetriebe in der Lebensmittelbranche, meine Damen und Herren, kommen ihrer Sorgfaltspflicht nach und bringen sichere Lebensmittel auf unseren Tisch. An dieser Stelle erweist es sich als gut, dass wir unter der Regierung von Gerhard Schröder gegen die Abschaffung des Meisterzwangs gekämpft haben, denn nur gut ausgebildete Arbeitskräfte gewährleisten verantwortungsbewussten und kompetenten Umgang mit dem hohen Gut des Lebensmittels.

(Beifall von Holger Ellerbrock [FDP])