Protocol of the Session on September 20, 2007

Armut und Armutsrisiken in Nordrhein-Westfalen lassen sich zum Teil auch geografisch festmachen. In den großen kreisfreien Städte entlang der Ruhrschiene, wie Dortmund, Gelsenkirchen und Duisburg, aber auch in Städten wie Aachen, Köln, Wuppertal und Bielefeld haben die Kinder in Nordrhein-Westfalen das größte Armutsrisiko.

Erfreuen sich diese Städte einer besonderen Förderung und Unterstützung des Landes bei der Bewältigung ihrer sozialen Problemlagen? Nein, das Gegenteil ist der Fall. Bei der Verteilung der Wohngeldersparnisse des Landes wurde die gleichmäßige Entlastung aller Kommunen vorrangig vor der jeweiligen Bedarfslage gesehen. Sie helfen gerade den Kommunen, die die größten Problemlagen auf diesem Feld haben, nicht. Im Gegenteil, Sie benachteiligen sie.

(Beifall von der SPD)

Mit generationengerechter Politik und Teilhabe, mit zielgerichteter Sozialpolitik hat dies nichts zu tun.

Wir fordern deshalb unter Punkt 2 der Forderungen unseres Antrags, dass schon bei den Haushaltsberatungen für 2008 konkrete Maßnahmen ergriffen werden, die bei den Kindern einkommensarmer Haushalte im Lande spürbar und vernehmbar ankommen.

Bei der Bestimmung der Regelsätze, der notwendigen Veränderung der Ableitung des Satzes für Kinder vom Bedarf eines Alleinstehenden – es geht also darum, davon abzukommen und den Bedarf der Kinder zum Maßstab zu machen – sehe ich mittlerweile einen breiten Konsens.

Zum Regelsatz selbst: Auch hier müssen wir feststellen, dass aufgrund der Preissteigerung und der Veränderung, die es in dem Bereich gibt, eine kurzfristige Überprüfung notwendig erscheint. Und dies ist auf Bundesebene schon vereinbart.

Wir sind davon überzeugt – das möchte ich noch einmal klar sagen –, dass eine eigene Ableitung des Regelsatzes der Kinder vom Bedarf eines Kindes her erfolgen muss und nicht wie in der bisherigen Praxis von dem Bedarfsatz eines Alleinstehenden.

(Beifall von der SPD)

Wir Sozialdemokraten verfolgen den Grundsatz, dass die Leistungen für Kinder auch bei den Kindern ankommen müssen. Das ist ein Grundsatz. Ich weiß nicht, wie viele Teilnehmer der CDUTagung insgeheim den Thesen von Herrn Wüllenweber zugestimmt haben. Ich weiß nur, dass Herr Laumann diesen heftig widersprochen haben soll.

(Minister Karl-Josef Laumann: Das ist wohl wahr!)

Und das begrüßen wir.

Eine Kritik des Ministers jedoch an den diskriminierenden Äußerungen des FDP-Abgeordneten Witzel

(Minister Karl-Josef Laumann: Das ist wahr!)

habe ich bisher jedenfalls noch nicht vernommen. Es soll um den Zusammenhang gehen, dass die Haushalte viel für Rauchen, Saufen und Fernsehen übrig haben, aber nichts für die Kinder. Um diesen Zusammenhang geht es. Ich darf mit Genehmigung der Präsidentin den Essener Diözesan-Caritasdirektor, Meiwes, zitieren:

„Diese Aussage verunglimpft Tausende von Menschen, die unverschuldet in Not geraten. Sie ist in ihrer Pauschalität genauso falsch, wie wenn wir behaupten würden, alle FDP-Politiker

seien Steuerhinterzieher, nur weil einige wenige deswegen rechtskräftig verurteilt wurden.“

(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

Wir können uns dieser Einschätzung dieses Caritasdirektors voll anschließen.

(Beifall von der SPD)

Die FDP hat hier die Gelegenheit, diese Verunglimpfung der Menschen richtigzustellen oder zurückzunehmen und sich entsprechend zu entschuldigen.

(Ralf Witzel [FDP]: Lesen Sie mal das Wort- protokoll, Herr Garbrecht!)

Die Debatte heute wäre dazu eine geeignete Gelegenheit.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Wir wollen hier nicht wieder eine Mindestlohndebatte führen. Erst gestern haben wir sie geführt. Aber der Hinweis des Kinderschutzbundes gibt mir Gelegenheit, auf die Zahlen zu verweisen, die die Notwendigkeit noch einmal deutlich machen. Richtig bleibt: Wir finanzieren derzeit im Leistungssystem 600.000 Menschen im Lande durch aufstockende Leistungen aufgrund von Niedriglöhnen. Durch die Ablehnung eines Mindestlohns wird auch duldend hingenommen – das wiederhole ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich –, dass die gezahlten Löhne in NRW nur mit staatlicher Subvention salonfähig bleiben. Diese Löhne sind Realität und werden es auch bleiben, solange wir sie mit dreistelligen Millionenbeträgen staatlich subventionieren. Diese Rechnung habe ich hier auch schon einmal aufgemacht.

Mit dieser staatlichen Verschwendung von Steuergeldern müssen wir endlich Schluss machen, und wir müssen diese Mittel in die Bereiche umleiten, die wir für notwendig halten. Die gemeinsame Forderung – das ist ein erfreulicher Konsens – nach Wiedereinführung von Einmalhilfen müsste finanziert werden. All diejenigen, die sich zu dieser Frage geäußert haben, haben sich zu der Frage der Finanzierung bisher nicht geäußert. Wer soll das denn finanzieren? Die Kommunen etwa, der Bund? Oder soll es eine Mischfinanzierung geben, wie wir das heute bei Miete und Heizung haben?

Wir sagen: Ersparnisse im System sind drin, wenn wir einen Mindestlohn einführen, um auch diese Dinge zu finanzieren. Deswegen haben wir die Kopplung mit dem Mindestlohn noch einmal in den Antrag aufgenommen. Wir möchten damit nicht eine Kopplung in dem Sinne erreichen, dass

es eine Erhöhung der Regelsätze nur bei Einführung des Mindestlohns gibt. Aber wir müssen klar sagen: Es ist Geld im System vorhanden. Es ist aber fehlgeleitet zur Subventionierung der Niedriglöhne. Und diese Fehlsubventionierung im Sozialbereich müssen wir beenden.

(Beifall von der SPD)

Wir bevorzugen im Übrigen bei der Einführung der Einmalleistungen die alte BSHG-Regelung gegenüber einer im Detail festgelegten Regelung im SGB II. Sie ermöglicht es, besser auf den individuellen Bedarf von Kindern zu reagieren.

Meine Damen und Herren, jetzt habe ich die Gelegenheit, den Bundesarbeitsminister lobend zu erwähnen. Er wurde oft von dieser Stelle aus gescholten, zwar nicht von mir, aber von anderen. Anlässlich des Weltkindertages hat Franz Müntefering erklärt, er wolle ein Vier-Punkte-Programm umsetzen, das vorbehaltlos die Unterstützung unserer Fraktion findet. Darin geht es um die Schaffung von mehr und fair bezahlter Arbeit, was auch mit dem Thema Mindestlöhne zusammenhängt, die Frage von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld, die Frage des Erwerbstätigenzuschusses mit Kinderzuschlag, um Vollzeitbeschäftigte mit Niedriglöhnen gar nicht erst ins Hilfesystem abrutschen zu lassen, und auch die Frage der Einmalleistungen.

Meine Damen und Herren, die Zeit der Erkenntnisgewinnung ist zu Ende. Nun kommt das praktische Handeln. Wir müssen praktikable und finanzierbare Lösungen finden. Wir haben dazu Vorschläge gemacht und werben wir um Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke schön.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Garbrecht. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Kollege Wilp das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion legt uns heute einen Antrag vor mit dem Titel „Zukunftschancen von Kindern in ALG II-Bedarfsgemeinschaften verbessern“. Die Zukunftschancen von Kindern zu verbessern ist sicherlich eine Aufgabe, die uns alle verpflichtet. Die Chancen der Kinder zu verbessern, die in ALG II-Bedarfsgemeinschaften leben, gehört in besonderer Weise mit dazu. Das möchte ich ausdrücklich betonen.

Wenn man die Forderungen liest, die die SPD in ihrem Antrag stellt, dann ist das doch ernüchternd. Sie fordern erstens die Überprüfung der Regelsätze für Empfänger von Arbeitslosengeld II und der Grundsicherung. Sie fordern zweitens die Einführung eines bundeseinheitlichen Mindestlohns. Sie fordern drittens einmalige Beihilfen für Kinder und viertens bestimmte Befreiungen zum Beispiel bei Lernmitteln, Essensentgelten und Betreuungskosten.

Dazu möchte ich Folgendes sagen: Über die Einführung eines bundeseinheitlichen Mindestlohns ist gestern in einem eigenen Tagesordnungspunkt diskutiert worden. Die CDU-Fraktion hat dort bereits eindeutig Stellung bezogen, sodass ich mir heute alle weiteren Ausführungen dazu ersparen kann.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Schlimm genug!)

Die Positionen zu diesem Thema sind doch klar; dann muss ich das Ganze heute doch nicht wieder aufkochen. Wollen Sie denn dreimal dasselbe hören?

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Sie glauben gar nicht, wie oft wir den Mindestlohn noch auf- kochen werden!)

Zu den anderen Forderungen Ihres Antrags lässt sich sagen, dass man sich längst intensiv damit beschäftigt; der Zug fährt bereits.

Erstens. Bundesminister Franz Müntefering hat die Überprüfung der sogenannten Hartz IV-Regelsätze bereits zugesagt. Im „Westfälischen Anzeiger“ vom 27. August ist zu lesen:

„Müntefering sagte zudem eine Überprüfung der Hartz IV-Regelsätze bis November zu. Angesichts der Preisentwicklung sei das notwendig.“

Wollen Sie also Ihren Arbeitsminister Franz Müntefering unterstützen oder ihm Druck machen, das zu tun, was er angekündigt hat?

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Unterstützen! Das ist schon richtig! Druck brauchen wir ihm nicht zu machen, er arbeitet!)

Auf jeden Fall sind Sie mit Ihrer Forderung spät dran.

Zweitens. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales unseres Landes hat beim Tagesordnungspunkt 4 der Plenarsitzung vom 23. August zum Antrag der Grünen mit dem Titel „Anpassung der Regelsätze jetzt!“ Folgendes ausgeführt:

„Nun kommt eine andere Frage, die den Sozialminister von Nordrhein-Westfalen sehr nachdenklich stimmt. Wir haben damals im Deutschen Bundestag auch gesagt, dass für ein Kind von unter 14 Jahren der Satz 60 % des Erwachsenensatzes und für ein Kind über 14 Jahre der Satz 80 % des Erwachsenensatzes ist. Ich finde, wir sollten darüber nachdenken, ob diese Abgrenzung die Lebenswirklichkeit eines Kindes, wenn wir über die Teilhabe an Schule, Bildung, an frühkindlicher Bildung denken, richtig getroffen hat. Hier habe ich – das sage ich ganz offen – mittlerweile Bedenken.“

(Zuruf von Britta Altenkamp [SPD])

Ich zitiere jetzt weiter – denn das sollten Sie auch hören –:

„Deswegen werde ich noch in diesen Tagen eine Expertenrunde in meinem Ministerium zusammenstellen, die Folgendes machen soll: