Protocol of the Session on June 13, 2007

Ansonsten kann ich dem, was Herr Kollege Brockes und auch die Kollegin Löhrmann zu den sich daraus ergebenden Konsequenzen vorgetragen haben, wenn wir Ihrem Antrag folgen würden, einiges abgewinnen. Es gibt Risiken, denen wir uns nicht verschließen können.

Ich freue mich ausdrücklich auf die Beratungen im Ausschuss, weil es Widersprüche gibt, die wir noch aufklären müssen. Das gilt etwa für Punkt 2, in dem es heißt:

„Definition und Bereitstellung von Leistungen der Daseinsvorsorge obliegen den Mitgliedstaaten und ihren Gebietskörperschaften.“

Das würde im Umkehrschluss heißen, dass es in den einzelnen Ländern ganz unterschiedliche Ansätze sein können. Damit wird die Vergleichbarkeit natürlich deutlich schwerer.

Unter Punkt 3 schreiben Sie:

„Die Erbringung von Dienstleistungen müsse sowohl privaten als auch öffentlichen Unternehmen offen stehen.“

Ja, das können wir unterschreiben. Wenn wir aber vor Ort vor dieser Frage stehen, haben wir oftmals eine Diskussion, bei der sich Ihre Parteifreunde verweigern.

Ich glaube, dass wir in den Ausschüssen interessante Beratungen haben werden. Wir werden sehen, was dabei herauskommt. Ich habe nicht viel Hoffnung, dass dieser Antrag in der Form, wie Sie ihn gestellt haben, durchkommen wird. Nichtsdes

totrotz freut sich die CDU-Fraktion auf die Beratungen in den Ausschüssen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Hovenjürgen. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind und zur Abstimmung kommen können über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, den Antrag Drucksache 14/4486 an den Hauptausschuss – federführend – und mitberatend an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den Ausschuss für Bauen und Verkehr, den Ausschuss für Frauenpolitik, den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration, den Haushalts- und Finanzausschuss, den Ausschuss für Haushaltskontrolle, den Innenausschuss, den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie, den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstruktur, den Kulturausschuss, den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Schule und Weiterbildung, den Sportausschuss, den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.

Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich, mit der Hand aufzuzeigen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Diese Überweisungsempfehlung ist mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

6 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungs- programm – LEPro)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/3451

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/4527

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie Drucksache 14/4489 – Neudruck

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/3587 – zweiter Neudruck

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion der CDU dem Kollegen Lienenkämper das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal darf ich mit Freude feststellen, dass das Ziel dieses Gesetzentwurfes, nämlich die Stärkung unserer Innenstädte, von allen Fraktionen in diesem Hause übereinstimmend getragen und verfolgt wird.

Ich darf festhalten, dass dieses Ziel nach der bisherigen Rechtslage in Form des sogenannten Einzelhandelserlasses schon genauso gegolten hat, wie wir es jetzt in neue Gesetzesform fassen wollen. Auch das gehört zur Klarheit und Wahrheit dieser Diskussion.

Wir alle kennen den Regelungsanlass. Das Oberverwaltungsgericht für das Land NordrheinWestfalen hat die bisherige Kernvorschrift zur Steuerung des Einzelhandels gekippt. Damit gibt es so etwas Ähnliches wie einen rechtsfreien oder ungeregelten Raum.

Zum Schutz unserer Innenstädte müssen wir diesen Raum natürlich regeln. Wir alle wollen auf der grünen Wiese keinen Einzelhandel haben, der unsere Innenstädte ausdörren und ausbluten lässt. Innenstädte gehören zum Kernbereich des urbanen Lebens. Deswegen gehört das Leben auch dorthin und nicht auf die grüne Wiese.

Daher wird der Einzelhandel als zentraler Bestandteil der Innenstädte von uns gefördert. Mit diesem von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf wird dieses Ziel auch hervorragend erreicht.

Wir stärken also die Innenstädte. Mit unseren Änderungsanträgen, die im Wirtschaftsausschuss beschlossen worden sind, stärken wir aber auch die Handlungsoptionen der Kommunen, und zwar an zwei Ecken.

Zum einen geht es um die Frage, welche Sortimente zentrenrelevant sind. In diesem Zusammenhang muss man nur ins Land schauen. In jedem Zentrum gibt es unterschiedliche Sortimente. Also ist es auch schwierig, von Landesseite aus festzulegen, welche Sortimente überall zentrenrelevant sind.

Deswegen ist der in der Anhörung und insbesondere von Vertretern des OVG Münster vorgebrachten Anregung gefolgt worden, dass das Land darauf verzichtet, zentrenrelevante Sorti

mente insgesamt im Detail festzuschreiben, und die Kommunen in eigener Verantwortung mit Blick auf ihre eigenen Zentren feststellen können, welche Sortimente zentrenrelevant sind.

Es gibt allerdings Leitsortimente – auch das folgt einer Anregung von Vertretern des OVG Münster –, die in einer neuen Anlage dargestellt sind. Dies dient der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit.

Zum anderen ist mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eine sogenannte Öffnungsklausel eingefügt worden. Diese Öffnungsklausel entspricht dem Willen der kommunalen Spitzenverbände, der Einzelhandelsverbände, der Handwerkskammern und anderer und besagt nichts anderes als Folgendes: Muss das Land eigentlich auch dann über die regionale Einzelhandelsentwicklung entscheiden, wenn es einen großflächigen regionalen Konsens darüber gibt, der nicht zu einer Schwächung der Innenstädte vor Ort führt?

An dieser Stelle sagen wir: Nein, in einem solchen Fall muss das Land keine zwingenden Vorgaben machen. Dann kann der regionale Konsens Vorrang haben.

Wir haben die Hürden bewusst hoch gelegt, indem wir gesagt haben, dass die zugrunde liegenden Einzelhandelskonzepte mindestens drei Kreise oder kreisfreie Städte umfassen müssen. Das ist eine bewusst hohe Hürde. Für jemanden, der eine Ausnahme anstrebt, ist es aber nicht unangemessen, auch diese hohe Hürde zu überwinden. Jemand, der eine solche Ausnahme will, muss sich dann eben der Mühe unterziehen, in der Region Einvernehmen zu erzielen. Das ist in keiner Form unangemessen, sondern stärkt das regionale Element und die kommunale Verantwortung.

Übrigens bin ich sicher, dass unsere Kommunen verantwortungsvoll damit umgehen. Ich bin dankbar, dass der Städte- und Gemeindebund das bereits gestern in einer Pressemitteilung begrüßt hat, über der steht:

„Wichtiger Schritt zum Schutz der Zentren in NRW

Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt die neuen Regelungen für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßbetrieben“

Dass wir diese Regelungen einschließlich unserer eigenen Änderungsanträge ebenfalls begrüßen, dürfte Sie nicht überraschen.

Wir müssen abwarten, wie das Gesetz wirkt. Darauf müssen wir alle miteinander schauen. Wie Sie wissen, ist das Gesetz bis zum 31. Dezember

2009 befristet, danach also ohnehin zu evaluieren. Wir sollten uns das Ganze genau angucken.

Insbesondere in den Randbereichen unseres Landes wären auch gemeinsame Einzelhandelskonzepte beispielsweise mit Holländern oder mit Kommunen aus anderen Bundesländern denkbar. Das geht derzeit aus Rechtsgründen noch nicht. Auch dort muss man einmal schauen, ob es bis 2009 die Notwendigkeit für Veränderungen gibt. Wenn so etwas notwendig werden sollte, kann man sicherlich darüber diskutieren.

Ansonsten stelle ich fest: Wir haben in der parlamentarischen Beratung einen sehr guten Gesetzentwurf noch etwas besser

(Lachen von Thomas Eiskirch [SPD])

und etwas kommunalfreundlicher gemacht. Deswegen glaube ich, dass dieses Gesetz die Zustimmung des Landtages verdient. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP – Thomas Eiskirch [SPD]: Der vorletzte Satz tat aber weh!)

Vielen Dank, Herr Kollege Lienenkämper. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD Frau Kollegin Hammelrath das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wegen der kurzen Redezeit will ich mich auf wenige Kernaussagen beschränken.

Wir haben den gesamten Prozess des parlamentarischen Beratungsverfahrens genutzt, um dem gemeinsamen Ziel einer substanziellen Verbesserung des Landesplanungsrechtes näherzukommen. Bereits zur ersten Lesung im Januar dieses Jahres haben wir unsere Eckpunkte definiert. Wir haben eine Anhörung gefordert. Die Stellungnahmen und die Äußerungen bei der Anhörung haben wir ernsthaft ausgewertet.

Die Koalition ist von alledem unbeeindruckt geblieben. Darüber täuscht auch ihr Änderungsantrag nicht hinweg.

Der Antrag der Grünen geht in die völlig falsche Richtung.

Wir haben die Erkenntnisse aus den Stellungnahmen, aus unseren Gesprächen mit Kommunen und Betroffenen und nicht zuletzt aus der Anhörung am 18. April 2007 in unseren Entschließungsantrag eingearbeitet.

In der jetzt vorgelegten Fassung beinhaltet unser Entschließungsantrag „Innenstädte stärken – Kaufkraft in NRW binden – Vertrauensschutz gewährleisten“ fünf Punkte.