Protocol of the Session on June 13, 2007

Jetzt haben wir das Jahr 2007, und aus dem Oppositionsführer Rüttgers ist der Ministerpräsident Rüttgers geworden: Was ist passiert? Herr Rüttgers erinnert sich nicht mehr an seine Versprechungen und die Koalition auch nicht. Diese Regierung hat gar nicht daran gedacht, die Kürzungen rückgängig zu machen, sondern sie sogar verschärft.

(Zuruf von der CDU: Mit Ihren Schulden!)

Allen Versprechungen zum Trotze wurde das Weihnachtsgeld noch einmal um 50 % auf jetzt 25 % eines Monatsgehalts gekürzt. Herr Möbius, das ist keine Koalition der Wahrheit, das ist eine Koalition der gebrochenen Versprechungen.

(Beifall von der SPD)

Aber nicht genug mit diesem gebrochenen Wahlversprechen! Auch hinsichtlich der Regelbesoldung wird mit diesem Gesetzentwurf einmal mehr Hohn und Spott über die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes geschüttet. Dieses Gesetz ist eine Zumutung für die Beamtinnen und Beamten im öffentlichen Dienst. Herr Minister Linssen, glauben Sie wirklich, dass Sie mit diesen Einmalzahlungen den Leistungen der Beamtinnen und Beamten auch nur halbwegs gerecht werden? Eben haben Sie noch die Finanzverwaltung für ihre tollen Leistungen gelobt, und dann kommen Sie mit diesem Gesetzentwurf.

Im Expertengespräch hat es zu diesem Gesetzesentwurf nicht eine einzige Stimme gegeben, die auch nur halbwegs mit den vorgeschlagenen Einmalzahlungen zufrieden gewesen wäre. Nachdem diese Beamtinnen und Beamten im Jahre 2004 die letzte lineare Lohnerhöhung – mickrige 1 % – erhalten haben, sind sie 2005 vollkommen leer ausgegangen. 2006 gehen die meisten leer aus, und in 2007 verkünden Sie die Wohltat einer Zahlung von weniger als 30 € im Monat. Meine Damen und Herren von der Koalition, so kann man nicht mit hochqualifizierten Beschäftigten umgehen, die Tag für Tag beste Leistungen erbringen und von denen wir diese Leistungen auch in Zukunft erwarten!

Herr Minister Linssen, Sie betonen immer wieder, dass Sie den Auftrag haben, einen verfassungsgemäßen Haushalt vorzulegen. Das ist manchmal schwierig; das hat Münster Ihnen ja bescheinigt. Sie haben aber auch den verfassungsmäßigen Auftrag, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes angemessen zu alimentieren. Wenn Leistung

sich lohnen soll, wie die Koalition es immer wieder propagiert, sollte sie auch so handeln. Speisen Sie die Beschäftigten nicht mit Beträgen ab, die weniger als Almosen sind! Das haben sie nämlich nicht verdient.

Zum Abschluss einige wenige Worte zur Zulage für die Feuerwehrleute, die mit geregelt ist. Wir begrüßen es, dass es nun die erforderliche gesetzliche Grundlage geben wird. Kritisch zu sehen ist allerdings die Befristung, die im Gesetzentwurf bis zum 31.12.2009 vorgesehen war. Das erschien selbst Herrn Möbius im Unterausschuss „Personal“ zu kurz. Sie haben dann eine große Lösung angekündigt. Aber es ist wieder einmal bei der Ankündigung geblieben; denn die Verlängerung um ein Jahr ist wirklich nicht der große Wurf. Es erscheint für viele Feuerwehrträger höchst zweifelhaft, ob sie tatsächlich bis zu diesem Zeitpunkt genug Feuerwehrleute einstellen können, um die Personalsituation zu entspannen, sodass auf die Zulage verzichtet werden könnte. Wir glauben das nicht.

Die SPD-Fraktion wird dieses Gesetz in der Gesamtheit ablehnen, weil es völlig unzureichend ist und den Leistungen und Belastungen des öffentlichen Dienstes nicht einmal annähernd gerecht wird. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Peschkes. – Für die Grünen spricht Frau Düker.

Es ist schon sehr spät, Herr Präsident, ich weiß. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier ein Gesetz in zweiter Lesung vorliegen, das das absolut nicht zufriedenstellende Ergebnis einer Debatte ist, die eh schon viel zu lange gedauert hat.

Schauen wir uns das genauer an Die Landesregierung – insbesondere der Innenminister in Tateinheit mit dem Finanzminister – hat zum 1. Januar dieses Jahres, also ganz knapp vor Schluss, eine neue Arbeitszeitverordnung für die Feuerwehr vorgelegt, die eine EU-Richtlinie umsetzt. Jetzt, ein halbes Jahr später, schafft sie erst die rechtlichen Voraussetzungen, damit die Kommunen diese Verordnung überhaupt umsetzen können und die Opt-out-Regelung, über die viel diskutiert worden ist – ich erspare mir die Erläuterung –, wirklich mit Leben füllen können, indem sie die Schichtzulage für freiwillige Mehrarbeit zahlen können.

Die Städte sind schon lange darauf angewiesen, dass dies passiert. Herr Möbius, Sie kommen aus der Stadt Köln, und gerade deswegen kann ich Ihren Beitrag überhaupt nicht verstehen. Mir ist auch unverständlich, warum Sie die Frist für Optout nur von 2009 auf 2010 verlängern.

Denn der Stadtkämmerer Ihrer Stadt, Herr Soénius, meldet sich hier mit Hilferufen an den Landtag. Ihr Leiter der Berufsfeuerwehr, Herr Neuhoff, war in der Anhörung. Alle Feuerwehren dieser großen Städte sind betroffen. Der Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf, Herr Erwin, hat sich hilferufend an uns gewandt. Alle bitten: Gebt uns eine Übergangszeit, damit wir mit diesem EU-Recht wirklich umgehen können!

So, jetzt nenne ich Ihnen die Zahlen, die belegen, warum denen dieses lächerliche eine Jahr nicht viel weiterhilft. Es ist sinnvoll, dass Sie es überhaupt gemacht haben. Köln macht die Rechnung auf: Allein die Stadt Köln muss 95 Feuerwehrbeamte einstellen, um diese EU-Richtlinie mit den 48 Stunden umsetzen zu können. Sie hat an ihrer Feuerwehrschule aber nur eine Kapazität von 48 Brandmeisteranwärtern, von denen sie 25 sowieso ausbilden muss, um den Nachersatz zu gewährleisten, und dann muss auch noch die Restkapazität für die Umlandgemeinden genutzt werden.

Wie soll diese Feuerwehrschule in zwei Jahren diese 95 zusätzlichen Feuerbeamten ausbilden? – Das reicht doch hinten und vorne nicht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Möbius, warum soll es nur – da verstehe ich auch den Finanzminister nicht – diese Zahlung von 20 € Schichtzulage bis 2010 geben? – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden hier über Menschen, die A7 oder A8 als Einkommen haben. Das sind die untersten Einkommensstufen bei unseren Beamtinnen und Beamten. Diese 20 € Schichtzulage sind, Herr Finanzminister, allein für die Kommunen kassenwirksam, und die Kommunen tun dies – dies kommt noch hinzu – auf freiwilliger Grundlage für ihre Beschäftigen. Diese Kommunen sagen uns jetzt: Bitte gebt uns die Übergangsfrist bis 2013!

Ich verstehe den Städte- und Gemeindebund sowie den Landkreistag überhaupt nicht. Wenn sie es nicht machen wollen, dann sollen sie es doch bleiben lassen. Aber lassen wir den Kommunen doch den Freiraum, um ihn zu nutzen. Das hat doch überhaupt nichts mit dem Haushalt des Landes zu tun. Warum tun wir das nicht? – Ich verstehe es nicht. 2010 wird nicht reichen. Ihre Stadt Köln wird damit nicht zufrieden sein.

Wir sind der Meinung, dass wir den Städten bis 2013 den Übergang gewähren sollen. Es ist schon genug Chaos im Land angerichtet worden, meine Damen und Herren. In der Anhörung haben wir uns das vortragen lassen: Es macht im Moment jeder, was er will. Es gibt die Kommunen, die die Mehrarbeitsvergütung schon ohne Rechtsgrundlage zahlen. Es gibt die Kommunen, die die 48-Stunden-Woche machen. Es gibt Kommunen, die sagen: Wir zahlen gar nicht; wir machen 54 Stunden ohne Zulage. Es kann doch nicht im Interesse des Landes sein, dass in den Kommunen so ein Chaos herrscht und jeder macht, was er will.

Jetzt haben wir eine Rechtsgrundlage, die zwar ein halbes Jahr zu spät kommt, aber richtig ist. Dann sollten wir aber auch eine Rechtsgrundlage schaffen, die den Kommunen eine wirklich faire Chance gibt, diese EU-Richtlinie in einer angemessen Zeit umsetzen zu können. Warum geben wir den Kommunen nicht diese Freiheit?

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich verstehe es nicht. Mir sind auch keine Argumente dazu vorgetragen worden, warum man nicht 2013 in das Gesetz schreibt.

Letzter Satz zu den Einmalzahlungen: Ich habe dazu in der ersten Lesung meine persönliche Haltung dargestellt. Ich finde es in der Tat für Beamtinnen und Beamte in unserem Land sehr schwer nachvollziehbar, dass wir auf der einen Seite sagen, dass – vielleicht zugegebenermaßen – für sie nicht mehr Geld in der Kasse ist, dass wir aber auf der anderen Seite unsere eigenen Diäten um ein Vielfaches erhöhen. Das ist nicht vermittelbar, Herr Möbius. Das ist meine persönliche Auffassung, und deswegen habe ich persönlich dagegen gestimmt.

Ich denke, dass es für die Beamtinnen und Beamten in unserem Land und insbesondere für die in den unteren Besoldungsgruppen – da reden wir von den Feuerwehrbeamtinnen und -beamten mit A7 und A8 oder von den Polizistinnen und Polizisten mit A9 – schwer vermittelbar ist. Insofern haben sie mein großes Verständnis dafür, dass sie sich hier protestierend vor den Landtag stellen und sagen: Das verstehen wir nicht, und wir finden es nicht in Ordnung.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Für die FDP-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Freimuth das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu den Einmalzahlungen wird der schwierige Spagat zwischen der für die Beamtinnen und Beamten verbürgten Anpassung ihrer Bezüge an die finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung und der weiteren Konsolidierung des angespannten Haushalts, die erst jüngst sowohl durch den Landesrechnungshof als auch durch das Verfassungsgericht angemahnt wurde, sehr deutlich.

Uns allen in diesem Haus ist klar, dass die Beamtinnen und Beamten – ich will das in aller Deutlichkeit sagen – einen nicht unerheblichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet haben, und zwar weit mehr als der Tarifbereich. Ich kann auch verstehen, dass es für unsere Beamtinnen und Beamten nicht zufriedenstellend ist, wieder einmal nur mit einer Einmalzahlung abgefunden zu werden.

Das geschieht aber vor dem Hintergrund der Haushaltssituation, die in der Gesamtbetrachtung trotz der aktuell ansteigenden Steuereinnahmen immer noch – und das muss man ebenfalls in aller Deutlichkeit sagen – katastrophal ist. Ja, aufgrund einer Verschuldung von 116 Milliarden € und erforderlichen Ausgabensteigerungen im Personaletat insbesondere aufgrund von Pensionsverbindlichkeiten – und damit einer inzidenten Schattenverschuldung – vermag ich wirklich nicht, diese Situation schönzureden.

Eine konsequente Konsolidierung ist aus meiner Sicht nach wie vor unausweichlich und notwendig. Wir brauchen wieder ausgeglichene Haushalte, auch um wieder Raum für eine lineare Erhöhung und Anpassung der Bezüge zu haben. Ich sage sehr deutlich, dass wir für die anstehenden Beratungen sehr sorgfältig prüfen, wie sich im Haushalt 2008 unter Beachtung unseres gemeinsamen Ziels der Haushaltskonsolidierung Möglichkeiten für eine lineare Anpassung der Bezüge ergeben. Und ich habe heute in der Pressemitteilung des Finanzministeriums gelesen, dass die Landesregierung im Haushaltsentwurf 2008 eine Erhöhung der Beamtenbesoldung um 2,9 % vorsieht.

Wir haben, liebe Kolleginnen und Kollegen, gegenüber den Beamtinnen und Beamten eine besondere Fürsorgeverpflichtung. Wir müssen deshalb auch die Konsolidierungsbeiträge gleichmäßig auf alle Schultern verteilen und dürfen sie auch, aber nicht nur bei unseren Beamten verlangen. Diese Notwendigkeit wurde in der Anhörung auch von den Vertretern der Beamtinnen- und

Beamten sehr deutlich und nachvollziehbar dargelegt.

Die Gewährung der Sonderzahlung für dieses Jahr kann noch zum Monat Juli erfolgen, wenn wir diesem Gesetz heute unsere Stimme geben. Das werden wir deshalb auch tun.

Lassen Sie mich zum Schluss, weil auch die Kollegin Düker darauf eingegangen ist, noch eine Anmerkung zur Zulage zur freiwilligen Mehrarbeit bei der Feuerwehr machen. Wir haben im Beratungsverfahren die Anregung für eine Verlängerung der Befristung bis zum Jahre 2010 aufgegriffen. Damit wollen wir denjenigen Kommunen entgegenkommen, die die notwendige Personalaufstockung nicht bis zum Jahre 2009 realisieren können.

(Monika Düker [GRÜNE]: Nicht 13?)

Danach müssen es aber alle Kommunen auch tatsächlich geschafft haben, entweder durch Ausbildung neuen Personals oder

(Monika Düker [GRÜNE] meldet sich zu ei- ner Zwischenfrage.)

ich möchte das gerne zu Ende führen; wir haben nur eine kurze Debatte – durch eine neue Ausgestaltung des Schichtdienstes genügend Personal vorzuhalten.

Frau Kollegin Freimuth, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, dass tue ich nicht. Das habe ich der Kollegin gerade auch schon signalisiert, Herr Präsident. Aber da Sie es ansprechen, will ich es an dieser Stelle noch einmal sagen.

Ich darf mich auch im Namen der FDP-Fraktion bei den Verbänden der kommunalen Familie und auch bei den Feuerwehren ganz herzlich für die Anregungen und konstruktiven Beiträge in dem gesamten Beratungsverfahren bedanken. – Und ich bedanke mich bei Ihnen hier im Saal für Ihre Aufmerksamkeit zu dieser späten Stunde. Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Landesregierung spricht Finanzminister Dr. Linssen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Gesetzesinitiative ist bekannt. Darüber will ich

mich in Anbetracht der Uhrzeit nicht länger auslassen.

Die Anpassung der Bezüge musste sich für das Jahr 2006 aus den bekannten Haushaltsgründen auf die unteren und mittleren Besoldungsgruppen beschränken. Die Beträge sind im Übrigen bereits unter Vorbehalt mit der Dezemberzahlung 2006 ausgezahlt worden und haben den Haushalt 2006 mit etwa 6,5 Millionen € zusätzlich belastet.

Für 2007 sollen grundsätzlich alle Beamtinnen und Beamten einen einheitlichen Betrag von 350 € erhalten. Ich gebe all denjenigen Recht, die gesagt haben: Das ist kein Honigschlecken. – Das wissen wir auch. Aber die Misere des Haushaltes ist Ihnen ja hinlänglich bekannt; wir haben oft genug darüber diskutiert.

Die Versorgungsempfänger erhalten die Einmalzahlung entsprechend den Ruhegehaltssätzen.