Protocol of the Session on May 3, 2007

Wir sind uns bewusst, dass es an dieser Stelle auch um besondere Flexibilität und Anpassungsnotwendigkeit der Lehrer geht. Wir ermuntern sie alle und danken allen Beteiligten, die sich auch auf neue Strukturen einstellen.

Es war kein Selbstzweck, den Schulbereich besonders herauszugreifen. In der Tat gibt es dort große Erwirtschaftungspotenziale. Deshalb bringen wir hier natürlich auch die Analysen des Rechnungshofes mit in Ansatz.

Ich will eine letzte Bemerkung machen, und zwar zu den Ausführungen meiner Vorredner …

Herr Kollege!

Ich komme zum Ende, Frau Präsidentin.

… zur vermeintlichen Abschaffung und Zerschlagung von Mitbestimmung. Man kann es nicht oft genug sagen: In Baden-Württemberg sind Lehrer und Beschäftigte nicht kränker und leiden nicht unter mehr Problemen als in Nordrhein-Westfalen. Wenn wir uns dem dortigen System annähern,

wird das auch in unserem Land funktionieren. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen zu Tagesordnungspunkt 8 liegen mir nicht vor, sodass wir für heute am Schluss der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt sind.

Daher können wir jetzt zur Überweisungsempfehlung des Ältestenrates kommen. Er empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Drucksache 14/4239 an den Innenausschuss – federführend –, den Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie den Haushalts- und Finanzausschuss. Sind Sie mit dieser Überweisungsempfehlung einverstanden? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das mit Zustimmung aller Fraktionen so beschlossen.

Nun kommen wir zu Tagesordnungspunkt

9 Transparenz schafft Vertrauen Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie erfordert konsequente Vorbereitung und Folgekostenabschätzung

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/4249

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die Beratungen und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD dem Kollegen Kuschke das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nicht nur wegen der Kürze der Redezeit, sondern auch, weil der Gegenstand das erfordert, können wir dieses Thema in sehr sachlicher Form miteinander erörtern, Frau Kollegin Thoben.

Ich will auch nicht die ganze Historie der Entstehung der Dienstleistungsrichtlinie rekapitulieren, sondern nur kurz darauf verweisen, dass in diesem Zusammenhang auf der europäischen Ebene in Brüssel eine sehr heftige und intensive Auseinandersetzung stattgefunden hat, in die wir uns als Deutsche und auch als Nordrhein-Westfalen eingemischt haben.

Wir haben nicht infrage gestellt – da gab es auch einen starken Konsens zwischen den beiden großen Fraktionen dieses Hohen Hauses –, dass zur

Umsetzung und Durchsetzung des Binnenmarktes natürlich auch der sehr wichtige und immer wichtiger gewordene Bereich der Dienstleistung gehört und dass man dafür eine Regelung, eine Richtlinie, schaffen muss.

Wir haben aber – sicherlich in unterschiedlicher Intensität; ich denke nur an die Einlassungen der FDP, Herr Kollege Witzel und Herr Kollege Brockes – darauf aufmerksam gemacht, dass das Ganze in eine vernünftige Balance gebracht werden muss mit den Ansprüchen, die sich aus unserem Verständnis von sozialem und fairem Wettbewerb ergeben, mit der Einhaltung von entsprechenden Arbeitsschutzregelungen, mit den Erweiterungen und Veränderungen der Handwerksordnung und mit vielerlei anderen Dingen mehr.

Allerdings befinden wir uns – darauf haben wir auch schon vor einigen Monaten hingewiesen – in einer Situation, die ein wenig an die Geschichte der mittlerweile sehr berühmten Fauna-FloraHabitat-Richtlinie erinnert. Um diese Richtlinie ist Anfang der 90er-Jahre in Brüssel sehr intensiv und heftig gestritten worden. Es hat dann sehr lange gedauert, bis sie 1998 im Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt worden ist, und noch etwas länger bis zur Umsetzung in unserem föderalen System. Alle schienen damals sehr erstaunt über die Konsequenzen zu sein, die sich aus dem lange Zeit zuvor in Brüssel auf den Weg Gebrachten ergaben.

Auf genau diesen Punkt kommt es uns an. Wir möchten hier keine parallele Entwicklung. Nach unserem Eindruck lehnen sich alle – bis auf die Fachleute und Spezialisten, die von Amts wegen mit dieser Angelegenheit befasst sind – zurück und sagen: Das ist ja erledigt und abgehakt; die in Brüssel haben sich geeinigt und verständigt.

Nein! Wir befinden uns in einer sehr intensiven Umsetzungsphase, die aufgrund unseres föderalen Systems auch die Länder betrifft. Diese Umsetzungsphase ist so intensiv, wie wir sie bei kaum einer anderen vergleichbaren Richtlinie in der Vergangenheit gehabt haben und möglicherweise auch zukünftig nur in Ausnahmefällen haben werden.

Lassen Sie mich ein Stichwort aus dieser Richtlinie nennen. Dort werden einheitliche Ansprechpartner gefordert. Wir als Bundesland haben nun auch eine Entscheidung darüber zu treffen, wo wir die entsprechende Einrichtung ansiedeln werden. Wird das bei den Kommunen geschehen, die sich schon eindeutig als ein geeigneter Ansprechpartner geoutet haben? Oder wird es bei den Kammern passieren, die für sich auch in Anspruch ge

nommen haben, gute und sinnvolle Ansprechpartner zu sein? – In dieser Frage muss also noch eine Entscheidung getroffen werden.

Im Kern fragen wir: Warum greifen wir hier nicht auf ein Instrument zurück, das alle Fraktionen in diesem Hohen Hause als sinnvolles Instrument angesehen und unterstützt haben? Warum tun wir nicht das, was wir bei der Chemikalien-Richtlinie unter dem Stichwort REACH getan haben? Warum bringen wir nicht auch hier so etwas wie ein Planspiel auf den Weg und machen deutlich, welche Auswirkungen und Veränderungen sich insbesondere für das Bundesland NordrheinWestfalen ergeben und wie man in angemessener und adäquater Form darauf reagieren kann?

Auf diese von uns aufgestellte Forderung haben wir bislang zu wenige Reaktionen der Landesregierung gehört.

Ich sehe aufseiten der Landesregierung jetzt auch eine gewisse Ignoranz, Frau Ministerin Thoben. Ich habe auf der Rednerliste gesehen, dass Sie gleich zu diesem Punkt sprechen werden. Trotzdem sind Sie gerade von Ihrem Platz aufgestanden und führen jetzt ein Gespräch. Wie Sie sich hier während der Debatte dieses Tagesordnungspunktes verhalten, finde ich schlichtweg – das sage ich in aller Deutlichkeit, Frau Präsidentin – unverschämt.

(Beifall von der SPD)

Das können Sie auch nicht abtun. Ich hätte mir so etwas in der Vergangenheit nicht erlaubt. Ich erlaube es mir auch jetzt nicht und werde es mir auch zukünftig nicht erlauben. Das ist kein Stil, den man hier miteinander pflegen sollte. Meines Erachtens haben wir uns bei den Tagesordnungspunkten, die verabredet worden sind, in vernünftiger Art und Weise miteinander zu beschäftigen. Wenn das hier nicht gelingt, dann müssen wir die entsprechenden Bemühungen bei anderer Gelegenheit vertiefen. Wir werden das Thema im Ausschuss behandeln.

Uns ist das wichtig genug. Das Handwerk, die kleinen und mittleren Unternehmen, haben deutlich gemacht, dass sie entsprechende vernünftige Lösungen und Handlungsanweisungen erwarten. – Ich danke all denjenigen, die mir Aufmerksamkeit geschenkt haben.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Kuschke. – Als nächster Redner hat Kollege Schroeren für die CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits im Jahre 2005 haben wir hier im Plenum Anträge der Oppositionsfraktionen zur EU-Dienstleistungsrichtlinie debattiert. Hintergrund der Anträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen war damals das Votum des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments zur EU-Dienstleistungsrichtlinie vom 22. November 2005. Ich habe damals für meine Fraktion in der Plenarsitzung/-debatte zu den Oppositionsanträgen Stellung bezogen und unsere Position verdeutlicht.

Der vom Binnenmarktausschuss im November 2005 verabschiedete Richtlinienentwurf war eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen auf europäischer Ebene. Diese Beratungen, meine Damen und Herren, haben am 16. Februar 2006 zur Verabschiedung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Europäischen Parlament in erster Lesung mit 394 zu 215 Stimmen bei 33 Enthaltungen geführt.

Damals schürte die Fraktion der Grünen die Angst, die EU-Dienstleistungsrichtlinie würde eine Abwärtsspirale der Sozial-, Verbraucher- und Umweltstandards hervorrufen. Heute, meine Damen und Herren, sehen und wissen wir, dass dies nicht der Fall ist.

Damals warb die SPD-Fraktion dafür, dass Nordrhein-Westfalen den Veränderungsprozess der EU-Dienstleistungsrichtlinie mitgestalten müsse. Fürwahr! Mit Verlaub, meine Damen und Herren der Opposition, diese Forderung war schon im Dezember 2005 so banal wie selbstverständlich und ist es auch noch gegenwärtig. Hierfür bedarf es aus Sicht meiner Fraktion keiner zusätzlichen parlamentarischen Initiative.

Heute nun fordert die SPD-Fraktion in einem neuerlichen Antrag zur EU-Dienstleistungsrichtlinie die Landesregierung dazu auf, eine umfassende Studie zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Hinblick auf Nordrhein-Westfalen zu erstellen. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, dass dieser Weg aus Sicht meiner Fraktion nicht zielführend ist. Denn er verursacht nicht nur neue Bürokratie, sondern ist auch nicht verhältnismäßig.

Ein Blick auf die inhaltlichen Details der verabschiedeten Richtlinie verdeutlicht unseren Standpunkt. Ihnen ist bekannt, dass sich das als Wegbereiter für sogenanntes Sozialdumping kritisierte Herkunftslandprinzip, nachdem die Dienstleister bei Tätigkeiten im EU-Ausland nur den jeweiligen Regeln ihres Heimatlandes unterworfen sein soll

ten, im letztlich verabschiedeten Text der Dienstleistungsrichtlinie nicht mehr wiederfindet.

Zudem hat das Europäische Parlament den Anwendungsbereich stark eingeschränkt. So sind unter anderem die folgenden Bereiche von der Dienstleistungsrichtlinie ausgeklammert – das wissen Sie –:

Erstens Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, zweitens Rechtsberatungen, drittens Gesundheitsdienste, viertens audiovisuelle Dienstleistungen, fünftens Sportwetten und Lotterien, sechstens hoheitliche Tätigkeiten, siebtens soziale Dienstleistungen, achtens Zeit- und Leiharbeit und neuntens Sicherheitsdienste und Hafendienstleistungen.

Verkehrs-, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen waren ohnehin nie Bestandteil der Richtlinie. Zudem war jederzeit sichergestellt, dass die Richtlinie die staatliche und kommunale Daseinsvorsorge nicht einschränkt. Positiv hervorgehoben werden kann auch die vereinbarte Einrichtung eines einheitlichen Ansprechpartners in den EUStaaten, an den sich Unternehmen wenden können, die sich niederlassen wollen.

Der verabschiedete Text, meine Damen und Herren, der Dienstleistungsrichtlinie, die Ende Dezember 2006 in Kraft getreten ist, schafft die Voraussetzungen, dass die nur vorübergehend als Dienstleistungsanbieter in Deutschland tätigen Firmen und Unternehmen zu fairen Wettbewerbsbedingungen antreten müssen.

Die Dienstleistungsrichtlinie beseitigt viele Hemmnisse, vor allem für den Mittelstand, die dieser bisher auf ausländischen Märkten überwinden musste, und ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen sozialen und ökologischen Schutzinteressen und der Erleichterung des zwischenstaatlichen Handelns.

Geplant sind – Sie schreiben es selbst in Ihrem Antrag –, Herr Kuschke, sechs große Umsetzungskonferenzen der Europäischen Kommission und drei Arbeitspapiere zur Unterstützung der Mitgliedstaaten in der Umsetzungsphase. Vor den aufgezeigten Hintergründen erschließt sich umso weniger die Notwendigkeit einer bürokratischen Umsetzungsstudie.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat sich frühzeitig im Sinne des jetzt verabschiedeten Textes auf der europäischen Ebene eingebracht. Sie wird auch die Umsetzung der Richtlinie kompetent begleiten. Da bin ich mir ganz sicher.

Insofern sehen wir den Beratungen in den Fachausschüssen gelassen entgegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Schroeren. – Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Steffens für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! So ganz kann ich dem, was Sie, Herr Schroeren, vorgetragen haben, nicht folgen. Wenn Sie sagen, dass alles auf einem guten Weg – so klang es mir – und so klar sei, dann verstehe ich nicht, warum Sie trotzdem dagegen sprechen, dass das Land eine Folgenabschätzung dessen vollziehen soll, was die Regelungen der Richtlinie eigentlich bedeuten.

Ich will als eine der Forderungen die „Vorschau auf die zu erwartenden Effekte auf einzelne Dienstleistungsbranchen in Nordrhein-Westfalen“ nennen. Es müsste doch auch in Ihrem Interesse sein, so etwas im Vorfeld zu überprüfen, um zu entscheiden: Hat es wirklich so viele positive Effekte für die Dienstleistungsanbieter, die im Ausland davon profitieren? Hat es Nachteile für diejenigen, die in NRW anbieten? Muss man vielleicht an der einen oder anderen Stelle korrigieren?