Protocol of the Session on May 3, 2007

Im Übrigen geht auch die Mär um, dass die Floristenverbände ihre Unternehmen nicht unterrichtet hätten. Das ist wirklich eine Mär. Die Fachverbände, insbesondere die Floristenverbände, haben schon vor Weihnachten entgegen anderslautender Meinungen ihre Betriebe unterrichtet. Sie wussten also sehr wohl Bescheid.

Es hat mich schon gewundert, dass der Kollege Lienenkämper – ich kann ihn jetzt nicht sehen – in seiner Pressemitteilung am 17. April 2007 sagte, weder Kammern noch Fachverbände hätten Öffnung gefordert. Eine Änderung der alten Regelung haben die Fachverbände aber auch nicht gefordert.

(Beifall von Marc Jan Eumann [SPD])

Im Gegenteil: Sie wollten die alte Regelung beibehalten. Denn was soll ich fordern, wenn ich davon ausgehen kann, dass die Landesregierung an dieser Stelle nichts ändert? Dies war ein kleiner Taschenfummlertrick, wie wir ihn öfter mal gewohnt sind.

Auch der Kollege Stahl hat mich verwundert, als er in seiner Presseerklärung am 27. April mitgeteilt hat:

„Ohne ausdrückliches Drängen der Kirche bin ich nicht bereit, diese Grundsatztreue zu opfern.“

Wo war denn die Bereitschaft insbesondere der CDU, auf kirchliche Einwände beim Gesetzgebungsverfahren zum Ladenöffnungsgesetz, insbesondere bei der Freigabe der vier verkaufsoffenen Sonntage, zu reagieren?

(Beifall von Marc Jan Eumann [SPD] – La- chen von Ministerin Christa Thoben)

Frau Ministerin, da brauchen Sie nicht zu lachen. Es ist Fakt und nachzulesen: Es hat insbesondere hinsichtlich der Freigabe von vier verkaufsoffenen Sonntagen schriftliche Stellungnahmen sowohl der katholischen als auch der evangelischen Kirche gegeben. Es hat eine Anhörung gegeben, in der sie darauf aufmerksam gemacht haben. Letztmalig am 1. März 2007 haben sie ein Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden und somit auch an Herrn Stahl gerichtet, in dem sie ganz deutlich darauf aufmerksam gemacht haben, dass Wildwuchs mit diesen vier Sonntagen getrieben wird.

Herr Kollege Schmeltzer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Brockes?

Nein, bei fünf Minuten nicht. Herr Minister Wittke bat mich sogar, meine Rede zu Protokoll zu geben. Wir haben gleich 20 Uhr. Jetzt möchte ich zu Ende führen.

Am 7. März 2007 gab es eine Mündliche Anfrage zu den Öffnungen an Sonntagen. Ich gehe davon aus, dass Herr Kollege Sternberg auf diese kirchlichen Hinweise noch eingehen wird. Bei dieser Mündlichen Anfrage sagte Ministerin Thoben zu der Ausweitung der Sonn- und Feiertagsöffnung:

„Eine schleichende Ausweitung der Sonn- und Feiertagsöffnung im Jahr 2007 zeichnet sich nicht ab.“

Und weiter sagte sie:

„Eine Ausweitung dieser Fantasie ist aufgrund des Ladenöffnungsgesetzes nicht zu befürchten.“

Frau Ministerin, Sie leben auch hier an der Wirklichkeit vorbei.

(Beifall von Marc Jan Eumann [SPD] und Barbara Steffens [GRÜNE])

Denn Fakt ist genau das, was die katholische und die evangelische Kirche befürchtet haben. Allein in Köln sind im Jahre 2007 28 Sonntage insgesamt geöffnet. Das hat nichts mit Ihrer Lebenswirklichkeit zu tun. Das, was Sie dort aufgestellt haben, war Fantasie, aber die Wirklichkeit hat Sie eingeholt.

Wenn Kollege Stahl, Fraktionsvorsitzender der CDU, die Äußerung: „Ohne ausdrückliches Drängen der Kirche bin ich nicht bereit, diese Grundsatztreue zu opfern“, aus der letzten Woche wirklich ernst meint, dann muss er spätestens nach dem Schreiben vom 1. März 2007 gerade bei der Ausweitung der Sonntagsregelung aktiv werden. Das wäre er seiner Aussage auch schuldig.

Fakt ist: Wir fordern mit dem eingebrachten Gesetzentwurf den Tausch zwischen dem ersten und dem zweiten genannten Feiertag, sprich: Weihnachten, Ostern und Pfingsten. Das ist letztendlich aufgrund der Gewohnheit verbraucherfreundlich. Das ist im Übrigen auch unternehmerfreundlich. Das ist arbeitnehmerunschädlich, weil es nur ein Tausch und keine Ausweitung der Arbeitszeiten ist. Wir sind für den Tausch. Wir sind für Frische in den Läden. Wir sind für die Beibehaltung der guten Übung. Nicht zuletzt sind wir für einen angenehmen Muttertag 2008.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schmeltzer. – Für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Kollegin Steffens das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Vorfeld dieser Befassung heute gab es schon einige Pressestellungnahmen, wer warum wie diesem Antrag nicht folgen will.

Ich kann die FDP verstehen, die sagt, ihr gehe das nicht weit genug. Das ist eine klare Botschaft und eine eindeutige Aussage.

Aber bei Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, höre ich in der Argumentation immer nur Widersprüche. Gerade kamen Zwischenrufe, was das mit diesen drei Sonntagen solle, man könne in den Fällen auch samstags einkaufen. Wenn man diesen Zwischenrufen folgte, wäre die logische Konsequenz, den Blumenverkauf am Sonntag wieder komplett zu untersagen oder der Sonn

tagsöffnung mit ihrer extrem hohen schleichenden Ausweitung, wie sie Herr Schmeltzer gerade angesprochen hat und wie es die Kirchen mehrfach kritisiert haben, einen Riegel vorzuschieben. Das gilt für die in Köln stattfindenden 28 verkaufsoffenen Sonntage, aber auch für die sich in anderen Kommunen häufenden verkaufsoffenen Sonntage.

Ich erlebe aber von Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, wie Sie hervorheben, Sie müssten einen kirchlichen Feiertag hochhalten. Dabei sagen die Kirchen selber, dass ihnen ein Tausch recht wäre. Ich erlebe das als eine Heuchelei, wie sie im Buche steht,

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

wenn Sie 28 Sonntage als verkaufsoffene Sonntage für akzeptabel halten, aber einen Tausch für drei Sonntage, die hohe kirchliche Feiertage sind, damit an diesen Tagen Brötchen und Blumen verkauft werden könnten, nicht akzeptieren.

Ich bin in meiner Kindheit jeden Sonntag nach der Kirche für meine Mutter Blumen holen gegangen. Das war Standard bei uns. Nie hat jemand in der Kirche gesagt, das hätte nichts mit christlichem Glauben zu tun. Das war vielmehr selbstverständlich. Deswegen verstehe ich nicht, dass Sie in diesen Fällen die Kirchen als Argument gegen diesen Tausch missbrauchen.

Sie sprechen immer von Entbürokratisierung, Mittelstandsförderung und was nicht alles. Wie viele Zuschriften haben Sie denn erhalten? Ich denke an die vielen Mails von den kleinen Unternehmen, den kleinen Bäckereien und Blumenläden. Darin hieß es, sie hätten Umsätze machen können.

Frau Thoben, in Nordrhein-Westfalen hatten doch sogar Geschäfte Ostersonntag offen, weil sie von der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes nichts wussten. Das waren die Geschäfte, die den dicken Run hatten. Alle haben sich gewundert, dass man doch noch an der einen oder anderen Stelle Brötchen kaufen konnte.

Der Bedarf ist da. Sie haben die Zuschriften bekommen. Die Unternehmen leiden darunter, und für die Menschen ist es einfacher, bei dem Gewohnheitsrecht des Sonntags für den Einkauf von Brötchen und Blumen zu bleiben. Herr Stahl, Sie haben gemeinsam mit der Staatskanzlei auch das Gespräch mit den Kirchen geführt. Sie wissen, dass die Kirchen ein anderes Anliegen haben. Schieben Sie endlich der Ausweitung der Zahl der offenen Sonntage, wie es im Moment flächendeckend der Fall ist, einen Riegel vor! Drehen Sie die Uhr zurück! Setzen Sie in Köln den Riegel da

vor, sodass es nur vier verkaufsoffene Sonntage und nicht 28 gibt. Das ist im Moment nämlich der Fall. Auf diese Weise können Sie den Kirchen nämlich wirklich entgegenkommen.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Als nächster Redner hat für die CDU-Fraktion der Kollege Prof Dr. Sternberg das Wort.

Frau Steffens, das war ganz knackig formuliert. Nur was Sie gerade vorgetragen haben, hat nichts mit Ihrem Antrag zu tun, den Sie heute vorgelegt haben. In dem Antrag geht es nämlich um etwas ganz anderes. Sehen wir uns den einmal an.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ist Ihnen das Osterfest auch so versaut worden wie mir? Da stehe ich am Ostersonntag mit meinen Kindern und kann keine frischen Brötchen essen.

Ich bin selber Bäcker und habe das auch schon in den letzten Jahren nie getan. Bis vor zehn Jahren konnte man übrigens an keinem einzigen Sonntag Brötchen kaufen, weil damals das Sonntagsbackverbot galt.

Seit zehn Jahren können wir Brötchen kaufen. Jetzt steht die arme kleine Julia vor dem Geschäft und kriegt an diesem einen Sonntag keine Brötchen. Nach der früheren Gesetzeslage bekam sie am Ostermontag keine Brötchen. Ist die Julia am Montag weniger frustriert als am Sonntag, wäre für mich die Frage.

(Beifall von der CDU)

Was den Muttertag angeht, ist zu sagen, dass dies ein beweglicher Tag ist. Die Floristen können den Muttertag frei festlegen. Soweit ich gehört habe, wollen die Floristen den Muttertag nächstes Jahr aus mehreren Gründen auf den Sonntag vor Pfingsten legen.

Meine Damen und Herren, worüber reden wir eigentlich? – Wir reden über ein Medienthema in der Karwoche. Ich bin schon verwundert, dass die Betroffenen – die Kammern, die Innungen und die Verbände – das Ladenöffnungsgesetz vom 16. November des letzten Jahres offensichtlich erst so spät bemerkt haben. Die Ministerin hat damals in der Debatte deutlich darauf hingewiesen, wie die neue Regelung aussieht.

Worum geht es überhaupt? – Nach § 5 Abs. 4 des Gesetzes bleiben an den drei wichtigsten christli

chen Feiertagen, also an Weihnachten, Ostern und Pfingsten, die Bäckereien und Blumenläden geschlossen. Generell ist die Öffnungszeit für Bäcker und Floristen übrigens auf fünf Stunden verlängert worden, was uns durchaus Kritik von den Grünen eingebracht hat.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Zu Recht!)

Aber was ist nun mit diesen Feiertagen? – Nach altem Recht waren die Läden am Pfingstmontag, am Ostermontag und am zweiten Weihnachtstag geschlossen. Da aber die Bäcker sowieso nicht am ersten Weihnachtstag gebacken haben – ich kenne keinen einzigen, der am ersten Weihnachtstag gebacken hätte –, hat Weihnachten keiner etwas bemerkt. Das heißt, kurz vor Ostern hat man gemerkt, dass dort ein Geschäft verloren geht.

Über was reden wir – ? Wir reden über zwei Geschäftszweige und über zwei Tage im Jahr, nämlich über den Ostersonntag und Pfingstsonntag. Von Weihnachten ist überhaupt keine Rede. Wir reden da auch nicht über die Schließung, also über einen Einkommensverlust, sondern über die Verlagerung von Montag auf Sonntag.

Ich kann dabei keine große Problematik erkennen. Ich möchte aber feststellen, dass andere Bundesländer, die auch im letzten Jahr Ladenöffnungsgesetze beschlossen haben, ähnliche Regelungen getroffen haben. Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Brandenburg haben es genauso geregelt. Auch diese Länder haben nicht mehr den zweiten Feiertag, sondern den ersten Feiertag geschützt und freigestellt.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Zählen Sie doch auch noch die anderen Länder auf!)

Warum aber dann dieser große Medienrummel und dieser Sturm im Wasserglas? – Vielleicht handelt es sich um die Enttäuschung darüber, dass die Ergebnisse des Ladenöffnungsgesetzes keineswegs so katastrophal ausgefallen sind, wie Sie das im letzten Jahr in den Debatten vorausgesagt haben.