Protocol of the Session on May 3, 2007

(Minister Armin Laschet: Gesetz!)

Es wird doch über eine Verordnung geredet.

Nein. Ich habe gesagt, Verordnungen gehen schneller und könnten bei der Anpassung der Kindpauschale für die Träger interessanter sein. Ein Gesetz bedeutet: Referentenentwurf, Gesetzentwurf im Kabinett, erste Lesung, zweite Lesung. Das ist komplizierter. Aber wir machen es ja; es ist kein Problem, wir machen ein Gesetz. Nur: Es ist aber kein Wortbruch, kein Tricksen, keine Schlamperei eines Ministeriums,

wenn man das eine und nicht das andere für klüger hält.

Drittens. Die Revisionsklausel ist enthalten. Jetzt wollen die kommunalen Spitzenverbände noch hinzufügen, was sie alles revidieren wollen. Das schreiben wir hinein. Das ist für das Jahr 2011 vorgesehen. Es wurde aber auch gewünscht, hineinzuschreiben, was der Landtag im Jahre 2011 macht, wenn die Revision in einer bestimmten Weise ausgefallen ist. Das werden wir jedoch nicht tun. Man kann einem Parlament nicht vorschreiben, was es im Jahre 2011 zu machen hat.

Viertens. Zur Fachkräfteausstattung: Diese Fachkräfteausstattung ist im Anhang enthalten. Dort steht eine exakte Summe, die von den Fachkräften abgeleitet war, aber die Fachkraft selbst war nicht mehr benannt. Also werden wir jetzt die Fachkräfte genau daneben schreiben. Damit ist auch dieses Thema ausgeräumt.

Die Verbände haben mir gestern gesagt, sie haben nicht den Vorwurf eines Wortbruchs erhoben. Ich habe mehrfach gefragt, ob jetzt das umgesetzt sei, was sie vorhatten. Sie haben dies bejaht.

Folgendes finde ich bemerkenswert: Ein Referentenentwurf dient dazu, Verbände anzuhören. Die Stellungnahmen, die die Verbände einbringen, sollen anschließend in den Gesetzentwurf eingebaut werden. Das ist kein Nachbessern, keine schlampige Arbeit, sondern ernst nehmen, was uns Verbände sagen.

(Beifall von der CDU)

Im Mai wird der Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen. Anschließend haben wir dazu die parlamentarische Beratung, und dann werden wir sicherlich über das eine oder andere Thema streiten, aber vielleicht auf einem anderen Niveau als auf dem, jemandem Wortbruch vorzuwerfen, wenn er schlicht in diesen vier, fünf Punkten das umsetzt, was er sich vorgenommen hat. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind damit am Schluss der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Die antragstellende Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt, sodass wir zu derselben kommen können. Wer dem Antrag in der Drucksache 14/4237 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimm

enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf:

11 Gesetz zur Verbraucherinformation in Nordrhein-Westfalen (Verbraucherinformations- gesetz – VIG NRW)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/4191

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Frau Ministerin Thoben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine gesetzliche Regelung zur Verbesserung der Verbraucherinformation ist längst überfällig. Um diese Forderung nicht beim nächsten einschlägigen Anlass wiederholen zu müssen, hat die nordrheinwestfälische Landesregierung beschlossen, zügig ein eigenes Verbraucherinformationsgesetz für Nordrhein-Westfalen einzubringen. Dies ist ein großer Schritt hin zu mehr Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Bundesverbraucherminister Horst Seehofer hat Anfang April ebenfalls einen neuen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation vorgelegt, nachdem der erste Entwurf am Veto des Bundespräsidenten gescheitert war. Doch auch angesichts des neuen Entwurfs der Bundesregierung ist eine gesetzliche Regelung zur Verbesserung der Verbraucherinformation auf Landesebene in jedem Fall erforderlich, denn der Bund besitzt nicht die Gesetzgebungskompetenz dafür, den Gemeinden und Gemeindeverbänden Informationspflichten aufzuerlegen.

Der Vollzug des Lebensmittel- und Futtermittelrechts in Nordrhein-Westfalen erfolgt überwiegend durch die Kreise und kreisfreien Städte. Dort befinden sich die für die Verbraucherschaft interessanten Informationen. Insofern müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher Informationsansprüche gegenüber kommunalen Verbraucherschutzbehörden erhalten.

Zudem ist davon auszugehen, dass ein Verbraucherinformationsgesetz auf Bundesebene nicht vor Mitte 2008 in Kraft treten wird, denn der Ent

wurf sieht ein Inkrafttreten der Regelungen zur Verbraucherinformation erst nach einer halbjährlichen Verzögerung vor. In Nordrhein-Westfalen besteht jetzt die Chance, im Interesse der Verbraucherschaft deutlich früher so weit zu sein, und diese Chance sollten wir parteiübergreifend nutzen.

Im Ländervergleich werden wir das erste Bundesland mit einem eigenen Verbraucherinformationsgesetz sein und damit verbraucherpolitische Zeichen für Vertrauen setzen. Eine Regelung zur Verbesserung der Verbraucherinformation muss das Ergebnis eines sachgerechten und ausgewogenen Ausgleichs zwischen den Informationsinteressen der Verbraucherinnen und Verbraucher und den Belangen des Handels und der Wirtschaft, insbesondere den Belangen kleiner und mittlerer Unternehmen und landwirtschaftlicher Erzeuger, sein. Hierauf nimmt der Entwurf der Landesregierung in besonderem Maße Rücksicht.

Der Entwurf des VIG NRW knüpft an dem auf Bundesebene gefundenen sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Informationsbelangen der Verbraucherschaft und den Belangen des Handels und der Ernährungswirtschaft an. Insbesondere die verbraucherpolitisch diskutierte Ausweitung des Anwendungsbereichs des Gesetzes durch die Einbeziehung von Dienstleistungen ist zumindest derzeit abzulehnen. Sie ist nicht praktikabel und birgt die Gefahr, insbesondere die mittelständische Wirtschaft übermäßig zu belasten.

(Svenja Schulze [SPD]: Das ist doch Quatsch!)

Gleiches gilt nach wie vor für die Forderung, auch die Unternehmer zur Auskunftserteilung zu verpflichten. Ich kann mir aber vorstellen, diese Aspekte im Zusammenhang mit einer Überprüfung des Gesetzes nach Ablauf von zwei Jahren zu untersuchen, um festzustellen, ob entsprechende Erweiterungen der Vorschriften notwendig und sinnvoll sind.

Wichtig ist der Landesregierung, dass die Behörden insbesondere bei Lebensmittelskandalen in die Lage versetzt werden, über festgestellte Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften in jedem Fall informieren zu können. Der Ausschlussgrund des Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses darf – soweit es um Informationen über Rechtsverstöße geht – nicht zu einer Versagung der begehrten Verbraucherinformationen führen. Außerdem haben die Behörden mit dem Gesetz die Möglichkeit, auch ohne dass eine Ge

fahrensituation vorliegt, Informationen zu veröffentlichen.

Meine Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass keine der im Landtag vertretenen Fraktionen Einwände gegen eine Stärkung von Verbraucherrechten und damit auch von Verbraucherinformationsrechten hat. Insofern möchte ich Sie ermuntern, im weiteren Gesetzgebungsverfahren den Gesetzentwurf der Landesregierung fraktionsübergreifend zu unterstützen.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen erwarten zu Recht, dass ihre Verbraucherinformationsrechte nun so schnell wie möglich gestärkt werden. Ich bitte um Ihre Zustimmung, den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Verbraucherinformationsgesetz an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu überweisen.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Wir kommen damit zur Beratung. Als Erste redet Frau Kollegin Schulze für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist wirklich interessant, dass die Wirtschaftsministerin jetzt einmal zu einem Verbraucherinformationsgesetz spricht.

(Ministerin Christa Thoben: Ist das nicht schön?)

Das ist wirklich schön; da stimme ich Ihnen zu. Sie nähern sich damit dem an, was wir als SPD immer gesagt haben, nämlich, dass Verbraucherpolitik Wirtschaftspolitik von der Nachfrageseite ist und es darum gehen muss, Verbraucher auf die gleiche Augenhöhe zu bringen, damit der Markt wirklich funktioniert.

Ich habe aus der Begründung des Gesetzes herausgehört, dass Sie da aber noch eine ganze Menge lernen müssen. Denn ich sage Ihnen sehr deutlich: Ein eigenes Landesgesetz reicht überhaupt nicht aus. Dafür spricht eine Reihe von Argumenten. Ich möchte nur drei kurz nennen.

Wir können die Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland nicht mit einem Flickenteppich von 16 Landesgesetzen konfrontieren. Sie wissen doch selber, dass, wenn Sie in einem Geschäft einkaufen gehen, nicht alle Produkte aus Nordrhein-Westfalen stammen, sondern viele Produkte mittlerweile sogar international gehandelt werden. Sie wissen doch auch nicht erst seit Gammelfleisch und Gen

Mais, welche Wege Lebensmittel gehen. Der Versuch, so etwas auf der Landesebene zu behandeln, reicht einfach nicht aus.

Mein zweites Argument ist, dass wir hier kein Landesgesetz, sondern endlich einen Verbraucherminister brauchen. Vielleicht können Sie sich ja um den Job bewerben, Frau Thoben, denn auf dieser Ebene haben wir hier gar nichts.

(Ralf Witzel [FDP]: Wir haben einen!)

Was Ihnen als Landesregierung insgesamt fehlt, ist ein Verständnis für Verbraucherpolitik. Wenn wir Informationen einfordern, dann gibt es von dieser Seite des Parlaments immer nur eine Standardantwort. Sie behaupten dann immer: Das ist Panikmache. – Was Sie eindeutig nicht verstehen, ist, dass Sie mehr Panik damit verursachen, dass Sie nicht informieren, als wenn Sie endlich einmal den Menschen die Wahrheit sagen würden. Die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land können viel mehr ertragen, als Sie ihnen zutrauen.

(Beifall von der SPD)

Mein drittes Argument: Sie schaffen mit diesem Gesetz unnötige Bürokratie. Sie sagen uns auf der einen Seite immer, Sie wollten Bürokratie abbauen, jetzt aber machen Sie auf der anderen Seite ein Landesgesetz – wohl wissend, dass das Bundesgesetz gleichzeitig auch eingebracht wird. Wir werden hier also für vier oder fünf Wochen ein Landesgesetz haben, bevor das Bundesgesetz kommt, das dieses Landesgesetz in großen Teilen überflüssig macht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, da könnte man es direkt mit Peter Paziorek halten, der Staatssekretär ist und der CDU angehört.

(Werner Jostmeier [CDU]: Der ist ganz gut!)

Peter Paziorek soll auf Bundesebene gesagt haben: Bundesrecht bricht Landesrecht. Er sehe den Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen ganz gelassen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend bleibt die Erkenntnis: Das, was wir brauchen, ist eine andere Informationspolitik. Ihre Informationspolitik ist Informationspolitik nach Gutsherrenart. Das verunsichert die Menschen in Nordrhein-Westfalen. Wir brauchen kein eigenes Landesgesetz, sondern ein Bundesgesetz. Das haben Sie zweimal auf Bundesebene verhindert. Setzen Sie sich lieber dafür ein, dass es auf Bundesebene weitergeht. Wir brauchen bundesweit ein vernünftiges Informationsgesetz.

Ich sage Ihnen aber auch eines: Wenn Ihnen die Befassung mit diesem Gesetz hilft, dass sich die Wirtschaftsministerin und der Umweltminister einmal damit beschäftigen und Sie sich mit dieser Thematik auseinandersetzen, dann ist das ein schöner erster Schritt. Die Energie, die Sie in dieses Gesetz investiert haben, hätten Sie aber besser darin investieren können, Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen wirklich zu informieren und endlich dort aktiv zu werden. Das würde Sinn machen und nicht ein überflüssiges Gesetz, wie Sie es hier angeregt haben. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)