Protocol of the Session on March 29, 2007

Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss, auf die Fachanhörungen zu diesem Gesetz und denke, dass wir eine gute Grundlage für Ihre Beratungen geschaffen haben mit dem Ziel, die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen positiv weiterzuentwickeln. Ebenfalls hoffe ich, dass wir spätestens nach der Sommerpause zur Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs kommen. – Schönen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Ich danke dem Herrn Minister. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Herr Abgeordneter Bischoff das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Minister Laumann, lassen Sie mich einleitend feststellen, dass es in der Tat notwendig gewesen ist, seitens der Landesregierung das neue Krankenhausgestaltungsgesetz einzubringen. Lassen Sie mich darüber hinaus feststellen, dass unter uns Einigkeit besteht, dass es richtig ist, bei der Investitionsförderung von der bisherigen Maßzahl Bett auf die Anzahl der Fälle und die Schweregrade der Fälle umzustellen. Aus unserer Sicht ist dieses Vorgehen ganz klar und eindeutig richtig; es wird von uns getragen und ist im Übrigen von uns im November 2005 im Rahmen der Diskussion eines Antrages von diesem Pult aus so gefordert worden. -So weit besteht also Einigkeit zwischen uns als sozialdemokratischer Fraktion, zwischen den Koalitionsfraktionen, dem Ministerium und im Grunde auch in der Fachwelt und in der Fachdiskussion.

Im weiteren Beratungsverfahren ist uns allerdings Folgendes ausgesprochen wichtig:

Wichtig ist die Fortsetzung der von uns in den Jahren unserer Regierungszeit eingeleiteten Reformschritte, die Nordrhein-Westfalen zum bundesweiten Vorbild in der Gesundheitspolitik gemacht haben;

(Minister Karl-Josef Laumann: Wo denn?)

Reformen im Bereich der Versorgungsstrukturen, zum Beispiel durch Förderung der Gesundheitszentren, im Bereich der integrierten Versorgung, der hausarztzentrierten Versorgung, der Erweiterung der Möglichkeiten der Krankenhäuser zur ambulanten Versorgung im Bereich der DeseaseManagementprogramme. Dies alles sind Dinge, die von uns angestoßen worden sind und bei denen wir davon ausgehen, dass sie fortgesetzt werden. Sie haben sie bisher auch fortgesetzt. Wir erwarten aber auch, dass sie im weiteren Beratungsverfahren deutlich in den Vordergrund gestellt werden.

Das Zweite, was uns im Beratungsverfahren wichtig ist: Die Trägervielfalt der Häuser des Landes muss erhalten bleiben. Alle Tendenzen, die dahin gehen würden, einer Privatisierung Vorschub zu leisten, die Privatisierung zu favorisieren, werden wir als SPD-Fraktion nicht mittragen. Ganz deutlich: Wir wollen die Trägervielfalt; wir wollen den Erhalt der öffentlich-rechtlichen und der gemeinnützigen Träger und der von ihnen betriebenen Krankenhäuser.

Ob die Übertragung der Krankenhausplanung an die Selbstverwaltung wirklich so klug, so durchdacht und eine solch gute Idee ist, wie es von Ihnen dargestellt wird, Herr Minister Laumann, daran hegen wir gerade nach den in den letzten Tagen von uns geführten Gesprächen durchaus Zweifel. Es erscheint uns fraglich, ob es eine gute Idee ist, die Selbstverwaltung mit der Krankenhausplanung zu beauftragen und nicht mehr das Land im Vordergrund zu haben. Wir werden darauf in der zu erwartenden Anhörung und in den Beratungen ganz stark unser Augenmerk legen und werden es weiter diskutieren.

Ganz klar kritisch betrachten wir folgende Punkte:

Wir betrachten ausgesprochen kritisch und lehnen ab die Abkehr von der bisherigen Praxis, die Zusammensetzung der Betriebsleitung der Krankenhäuser verbindlich festzulegen. Wir gehen davon aus und die Praxis geht davon aus, dass das dazu führen wird, dass die Pflegedienstleitungen häufig nicht mehr in der Betriebsleitung vertreten sein werden. Das halten wir für falsch, Herr Laumann. Das halten wir für den falschen Weg. Ich füge hinzu: Wir haben den Verdacht, dass dies ein Einknicken des Ministers vor der Ärztelobby gewesen ist. Das sage ich Ihnen ganz deutlich.

(Minister Karl-Josef Laumann: Vor wem?)

Vor der Ärztelobby, denn die Pflegedienstleitungen sollen aus den Betriebsleitungen ausgegrenzt werden. Es hat natürlich Vorgespräche und Schriftverkehre gegeben; ein Teil davon ist uns

auch bekannt. Darüber hinaus ist auch festzustellen, dass nach § 13 die Ärztekammern auch im Landesausschuss vertreten sind. Das ist vielleicht ein weiteres Indiz dafür, dass Sie die Interessen der Ärztelobby insofern wesentlich stärker als die der Pflegeberufe berücksichtigt haben.

Sehr kritisch betrachten wir, dass die Situation der Gewinner und Verlierer nach wie vor nicht bekannt ist, Herr Minister. Es steht immer noch nicht fest, welche Häuser zu den Gewinnern und welche zu den Verlierern gehören werden. Sie haben uns, der Fachwelt, der Krankenhausgesellschaft NRW und auch dem Parlament und dem Ausschuss bisher verschwiegen, welche Auswirkungen das konkret haben wird. Das muss man ganz deutlich sagen.

Unsere große Sorge ist, dass die Verlierer in den Häuser zu suchen sind, die die Grundversorgung im ländlichen Raum leisten.

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Genau!)

Wir vermuten das deswegen, weil die durch ihren Versorgungsauftrag – da sie eben eine Grundversorgung leisten müssen – nicht so spezialisiert sein können und auch eine höhere Anzahl von Betten bereithalten müssen, die nicht immer belegt sein können. Aber wir haben von Ihnen keine Zahlen. Mit uns wird eine Aufhebung der Grundversorgung der Menschen in der Fläche nicht zu machen sein, weil diese völlig unentbehrlich und notwendig ist und weil es zu den Grundsätzen sozialdemokratischer Gesundheitspolitik gehört hat und gehört, dass die Grundversorgung der Menschen in der Fläche eine ganz wichtige Determinante unserer Politik ist. Das werden wir nicht mitmachen. Das ist klar.

Zurück zum Stichwort Gewinner und Verlierer, Herr Minister Laumann, und zurück zu den in den Medien veröffentlichten im Umlauf befindlichen detaillierten Listen, in denen Gewinner und Verlierer dargestellt werden. Diese Listen sind weder der Krankenhausgesellschaft NRW noch dem Parlament noch dem zuständigen Ausschuss vorgelegt worden. Offensichtlich sind sie allerdings aus Ihrem Ministerium an die Öffentlichkeit, an die Presse lanciert worden. Das hat große Unruhe bei den Krankenhäusern ausgelöst. Das Ganze ist ein völlig unakzeptabler Vorgang.

(Beifall von Barbara Steffens [GRÜNE] – Mi- nister Karl-Josef Laumann: Sehe ich auch so!)

Es ist auch ein Missbrauch geschützter, schützenswerter und schützensnotwendiger betriebsinterner Daten.

Ich will jetzt nicht aus dem nichtöffentlichen Teil einer Sitzung berichten, aber ich will schon darüber berichten, dass wir einen nichtöffentlichen Teil im Ausschuss hatten, in dem wir als Opposition dieser Frage nachgegangen sind und in dem wir entweder überhaupt keine Antworten oder völlig unakzeptable Antworten des Ministers erhalten haben.

Weil das so ist, Herr Minister Laumann, will ich die drei Fragen, welche die zentralen in dieser Angelegenheit sind, noch einmal stellen: Wurde der Datenmissbrauch von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern Ihres Ministeriums begangen? Falls Ihnen das nicht klar ist, falls es bisher nicht eruiert werden konnte, ist die Frage: Was haben Sie als Minister bisher getan, was haben Sie unternommen, um Aufklärung in dieser Frage zu erreichen? Die dritte Frage ist: Wann wird der Ausschuss nun dezidiert darüber informiert, was Sie getan und was Sie erreicht haben?

(Zuruf von der CDU)

Das sind offene Fragen. Ich respektiere den nichtöffentlichen Teil einer Sitzung, aber die Fragen darf man öffentlich stellen, und die haben Sie nach wie vor nicht beantwortet, weder öffentlich noch nichtöffentlich.

Zusammenfassend: Die Veränderung der Förderstruktur ist richtig und wichtig. Sie wird von uns mitgetragen; sie ist von uns geradezu gefordert worden. In wichtigen Details des Gesetzes haben wir Anregung und Kritik. Die habe ich soeben vorgetragen. Diese Punkte werden im Gesetzgebungsverfahren noch einmal zu beraten sein. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bischoff. -Für die Fraktion der CDU hat jetzt Kollege Henke das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion bewertet den Entwurf der Landesregierung als einen guten Gesetzentwurf im Dienste der Patienten.

(Beifall von der CDU)

Wir sind zufrieden, dass wir über diesen Gesetzentwurf beraten können. Wir sind auch mit der bisherigen öffentlichen Resonanz aus der Fachdebatte zufrieden. Das heißt nicht, dass wir nicht über Details in den Ausschussberatungen zu sprechen haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in NordrheinWestfalen gibt es keine Einrichtung, die Tag für Tag so viele Menschen aus akuter Lebensgefahr rettet und so viele Menschen vor schweren bleibenden Gesundheitsschäden bewahrt, wie dies in den Krankenhäusern geschieht. Über 30.000 Ärztinnen und Ärzte, gut die Hälfte Fachärzte, und fast 100.000 Pflegekräfte, darunter mehr als 80.000 examinierte Krankenschwestern und Krankenpfleger, tun in unseren Krankenhäusern Dienst. Ihnen allen und den übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den verschiedenen Diensten der Krankenhäuser, dem medizinisch-technischen Dienst, in den Apotheken, im Funktionsdienst, in der Krankengymnastik und Physiotherapie, im Wirtschafts-, Versorgungs-, Verwaltungsdienst und im sozialen Dienst, gebührt der Dank des Landtags für die Arbeit, die sie leisten. Ich bin sicher, dass ich da für alle in diesem Haus spreche.

(Beifall von CDU und FDP)

Krankenhäuser heutiger Prägung gibt es erst seit gut 200 Jahren. Sie gehören zu den großen Innovationen unserer modernen Zeit, und wir verdanken sie in ihrer heutigen Form den wachsenden Möglichkeiten der Medizin und ihrer immer stärkeren Differenzierung und Spezialisierung. Diese Differenzierung und Spezialisierung wurden seit dem 19. Jahrhundert zur wichtigsten Triebfeder für die Entwicklung der Krankenhäuser.

Das Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes von 1972 hatte nach einer vorangegangenen Enquete der Krankenhäuser eine zuvor kaum für möglich gehaltene Leistungssteigerung der deutschen Krankenhäuser zur Folge. Parallel dazu wuchsen allerdings auch die Leistungsausgaben für Krankenhausbehandlung von 6 Milliarden DM im Jahr 1970 auf heute 50 Milliarden € allein aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen. Dafür muss sich niemand entschuldigen. Dies ist nicht Ausdruck einer Kostenexplosion, dies ist Ausdruck einer Leistungsexplosion, und für diese 50 Milliarden € erhalten die Menschen eine Versorgung, die auch ihr Geld wert ist. Also, ich verbinde das nicht mit Vorwürfen und Attacken und Dergleichen.

Die Krankenhäuser hatten von 1972 bis 1992 den Anspruch auf Festsetzung eines prospektiv kalkulierten, seine wirtschaftlichen Betriebskosten deckenden Budgets; das hieß damals Selbstkostendeckungsprinzip. Das wurde 1993 mit dem Gesundheitsstrukturgesetz von den damaligen Regierungsparteien abgelöst durch den Anspruch auf medizinisch leistungsgerechte Pflegesätze, die einem Krankenhaus die Erfüllung des Versorgungsauftrages ermöglichen sollten.

Gleichzeitig hat man den Grundsatz der Beitragssatzstabilität für die Ermittlung der Pflegesätze vorgegeben, sodass in der Folge an die Stelle früherer Kostenerfassungen und der Legitimation dieser Kostenerfassungen in den Pflegesatzverhandlungen nun ein anderes System trat, nämlich Leistungs-, Kosten- und Erlöspläne und die Controllinginstrumente zur Überprüfung ihrer Einhaltung bzw. ihres Anpassungsbedarfs.

Damit verbunden war eine Botschaft, eine dann neue Botschaft an die Krankenhäuser, nämlich die, dass Krankenhäuser keine sozialen Einrichtungen mehr wären, sondern Dienstleistungsunternehmen, wenn auch besonderer Art. Sie hätten mehr oder weniger wie normale Wirtschaftsbetriebe zu wirtschaften, und über Gewinn und Verlust entschieden die Qualität des Managements, die Motivation und die Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Zuspruch der Patientinnen und Patienten.

Die Einführung des Fallpauschalensystems mit inzwischen über 1.000 unterschiedlichen Preisen für unterschiedliche Leistungskomplexe hat die Entwicklung beschleunigt. Und der 2009 bevorstehende Übergang zur vollen Wirksamkeit dieses Systems stellt eine zusätzliche Herausforderung dar. Leistungsorientierte Vergütung bedeutet nämlich, dass volle Mehr- und Mindererlöse bei mehr oder weniger Leistung möglich werden, sodass sowohl die Fesselung als auch der Schutz durch die bislang gedeckelten Budgets der Krankenhäuser entfallen.

Wer die einschlägigen Studien auswertet, dem treten Trends vor Augen, die sich kurz so beschreiben lassen: Zunahme, auch kostenintensive Zunahme des medizinisch-technischen Fortschritts, erhebliche Herausforderungen durch die Krankheits- und Altersentwicklung der Bevölkerung, eine bisher – da wollen wir ehrlich sein – ausgebliebene Konzeption einer neuen nachhaltigen Architektur der Krankenversicherung, eine weitere Konzentration der Krankenhäuser, eine wachsende Bereitschaft zu privater Finanzierung von Gesundheitsleistungen und stärkere Auswirkungen des Wettbewerbs, und zwar des Wettbewerbs um Versorgungsaufgaben, um Patientinnen und Patienten, um Einnahmen, um Personal und um Innovationen.

Zu diesen Innovationen gehört auch der Ausbau sektorübergreifender Integrationsversorgung, von dem schon die Rede war, wie er sowohl mit dem GKV-Modernisierungsgesetz als auch mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz angestrebt wurde und wird.

Wie in anderen Wirtschaftsbereichen sind Trends zur Zusammenführung von Kliniken innerhalb von Klinikketten, Trends zur Markenbildung, zur Qualitätsorientierung und Qualitätsentwicklung sowie zur Zertifizierung wahrzunehmen.

In dieser Situation ist es unsere Aufgabe, die alte Krankenhausgesetzgebung in Nordrhein-Westfalen zu überarbeiten und ein Gesetz zu gestalten, mit dem die Krankenhäuser den Herausforderungen der Zukunft besser gewachsen sind als bisher, wobei wir dem zuständigen Minister, lieber Karl-Josef Laumann, und dem Ministerium und darüber hinaus der gesamten Landesregierung dankbar sind für den Gesetzentwurf, der in vielen Punkten Vorstellungen und Überlegungen der CDU-Landtagsfraktion folgt.

(Beifall von der CDU)

Erstens. Die Gewährleistung des Zugangs zu Krankenhäusern bleibt zentrales Element der Daseinsvorsorge, in den Ballungsgebieten wie im ländlichen Raum. Zur stationären Versorgung soll jeder Mensch in Nordrhein-Westfalen ein Krankenhaus der Grundversorgung in der Nähe und Krankenhäuser der Spezialversorgung in jeweils angemessener Entfernung finden. Wo es notwendig ist, ist auch das Mittel des Sicherstellungszuschlags, das das Bundesrecht bereitstellt, im Einzelfall zu nutzen, wenn wir dies brauchen, um die Versorgung im ländlichen Raum zu gewährleisten.

Zweitens. Um dem verschärften Wettbewerb besser gerecht zu werden, muss das Gesetz auf überflüssige Eingriffe in den Entscheidungsspielraum der Krankenhäuser verzichten. Der Gesetzentwurf ist auch in dieser Beziehung insgesamt gut gelungen. Bislang ist auch die Reaktion darauf gut, dass zum Beispiel die Vorschriften zur Zusammensetzung der Betriebsleitung entfallen. Ob in dieser Hinsicht noch einmal neu diskutiert werden muss, wird zum Beispiel die Anhörung im Ausschuss zeigen, die wir beantragen werden.

Drittens. Ob und mit welchen Merkmalen Krankenhäuser Privatstationen bilden, kann ihnen unmittelbar überlassen bleiben. Auch Privatstationen mit ausländischen Patientinnen und Patienten sollen möglich sein. Aber ich sage für die CDUFraktion: Uns ist wichtig, dass die vom Krankenhaus eingesetzten Investitionsmittel für die medizinische Ausstattung allen Patienten des Krankenhauses zur Verfügung stehen. Wir dulden nicht, dass gesetzlich Versicherte medizinisch schlechter versorgt werden als privat Versicherte oder Beamte mit Beihilfeanspruch.

(Beifall von der CDU)

Viertens. Das Verfahren zur Aufstellung des Krankenhausplanes muss vereinfacht und gestrafft werden. Dazu kann nach Auffassung des Gesetzentwurfs auf die Planung von Teilgebieten verzichtet werden. Die Fristen bei den regionalen Planungskonzepten sind zu verkürzen. Die Publikation des Krankenhausplanes kann kontinuierlich über das Internet erfolgen. Um die fachliche Abstimmung zu beschleunigen und zu verbessern, werden die Ärztekammern wie in Bayern, BadenWürttemberg und Hessen in den Landesausschuss für Krankenhausplanung integriert. Das hat nichts mit Kotau vor Lobbys zu tun. Das hat etwas mit der fachlichen Strukturverantwortung der Ärztekammern zu tun, die ihnen mit dem Heilberufsgesetz auch zu rot-grünen Zeiten zugewiesen worden ist. Es hat damit zu tun, dass sie die Weiterbildung gliedern, dass sie die Weiterbildungsstätten anerkennen und dass sie die Weiterbilder zur Weiterbildung ermächtigen und dass sie im Übrigen die Instanz sind, in der stationäre und ambulante Versorgung abgebildet werden wie sonst in keiner anderen Instanz. Deswegen ist das richtig.

Die Koordination, Kooperation und gegebenenfalls auch Fusion von Krankenhäusern wird dadurch erleichtert, dass wir das im jetzigen Gesetz für den Fall eines Zusammenschlusses enthaltene Verbot von gleichen Fachdisziplinen an unterschiedlichen Standorten aufheben.