Protocol of the Session on March 29, 2007

tionären Behandlung bedürfen, ebenso schnell wie wirksam geholfen wird. Das gilt insbesondere für die Notfallversorgung, aber natürlich auch für die planbaren Eingriffe und Therapien bis hin zur Palliativbehandlung und -pflege.

Bekannt ist, dass sich die Rahmenbedingungen im Gesundheitssystem in den letzten Jahren massiv verändert haben und deshalb gerade bei den Krankenhäusern die Veränderung bei der Förderung nötig war, seitdem die Fallpauschalen eingeführt worden sind.

Der Druck, in den Krankenhäusern wirtschaftlich zu handeln, ist extrem hoch geworden. Die Liegezeit der Patienten ist extrem gesunken: von 14 Tagen im Jahre 1991 auf mittlerweile nur noch 8,7 Tage. Das ist eine Reduzierung um 38 %. Im gleichen Zeitraum sind die Behandlungsfälle um 15 % gestiegen. Das alles hat dazu beigetragen, dass die bisherigen Konzepte nur noch sehr bedingt brauchbar waren.

Wenn man nach einer sorgfältigen Analyse zu einem solchen Ergebnis kommt, muss man den Mut aufbringen, die Planung und Finanzierung der Krankenhäuser auf neue Beine zu stellen, auch wenn das für manche sicherlich unbequem ist, die sich an die alten Strukturen gewöhnt haben. Aber nur mit der Neuorientierung kann man das Erhaltenswerte, nämlich die hohe Qualität der Versorgung der Menschen, bewahren und so organisieren, dass der demografische Wandel seinen Charakter als Horrorszenario verliert und zu einer Herausforderung wird, die sich bewältigen lässt.

Die Letztverantwortung des Staates bleibt bestehen, was in einem derart sensiblen Bereich auch sehr wichtig ist.

Ein weiteres, derzeit besonders aktuelles Zeichen für verantwortungsvolles staatliches Handeln ist die Regelung für eine konsequenten Nichtraucherschutz, die im Gesetz verankert wurde und die dennoch Ausnahmeregelungen ermöglicht, falls es therapeutisch geboten ist. An diesem Beispiel zeigt sich, dass es möglich ist, unterschiedliche Bedürfnisse von Betroffenen miteinander in Einklang zu bringen, ohne auf eine hohe Verbindlichkeit verzichten zu müssen.

Ein zentraler Aspekt im neuen Gesetz ist die Umstellung der Pauschalförderung, die sich nicht mehr an der Anzahl der Betten, sondern an den behandelten Fällen orientiert. Das ist ein echter Paradigmenwechsel, der angesichts der Entwicklungen im Gesundheitswesen zwingend notwendig ist.

Hinzu kommt die deutliche Straffung des Planungs- und Förderverfahrens. Ich will daran erinnern, dass sich die CDU und die FDP im Koalitionsvertrag darauf verständigt haben, diesen Prozess insgesamt transparenter und effizienter zu gestalten. Wir sind der Auffassung, dass ein Abbau bürokratischer Regeln ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität ist.

Bereits die rot-grüne Landesregierung hatte sich mit der Novellierung des Krankenhausgesetzes im Jahre 1998 für die Einführung einer Rahmenplanung entschieden, die mit einem regionalisierten Planungsverfahren arbeitet und eine stärkere Mitwirkung der beteiligten Akteure einbezieht. Allerdings behielt das Ministerium weiterhin die Schwerpunktfestlegung für besondere überregionale Aufgaben.

Aus derartigen Detailregelungen wird sich das Land künftig heraushalten. Stattdessen bekommen Krankenhausträger mehr Gestaltungsspielraum. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat diese Neuausrichtung der Krankenhauspolitik in NRW ausdrücklich begrüßt.

Gerade weil wir als Land Verantwortung tragen, müssen wir dafür sorgen, dass die Anreize, Doppelstrukturen aufzubauen und vor allem auf Größe statt auf Qualität durch Kooperation und Vernetzung zu setzen, verschwinden. Investitionsmittel, also das Geld des Steuerzahlers, dürfen nicht zum Spielball unterschiedlicher Standortinteressen werden und lediglich dem Bestandsschutz dienen. Deshalb müssen sich alle Beteiligten kritisch mit der Frage auseinandersetzen, wie die Qualität der Versorgung erhalten oder sogar verbessert werden kann.

Aus naheliegenden Gründen wird dieser Prozess nicht ohne Einschnitte und finanzielle Einbußen für das eine oder andere Krankenhaus umzusetzen sein. Dabei müssen die Häuser Verluste bis zu einer Höhe von 50.000 € selbst tragen. Alles, was darüber hinausgeht, wird in einer mehrjährigen Konvergenzphase gestaffelt werden.

Wichtig ist, die Kombination aus marktlichen Elementen, die zu mehr Wettbewerb führen und dadurch einen Anreiz zu wirtschaftlichem Handeln eröffnen, und dem Erhalt bzw. der bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Versorgungsqualität, die sehr viel flexibler auf den tatsächlichen Bedarf der Patienten und Patientinnen zugeschnitten sein muss, fortzusetzen.

Wir geben den Akteuren vor Ort bei diesem Prozess mehr Freiräume an die Hand. Anders ausgedrückt: Detailfragen sollen eben nicht mehr vom Land gelöst werden, sondern dort, wo sie relevant

sind, nämlich in den jeweiligen Regionen. Das Land liefert in erster Linie den Rahmen und achtet auf das Ergebnis. Diese Selbstbeschränkung wird sicher entscheidend dazu beitragen, dass sich die Krankenhauslandschaft in NRW zukunftsorientiert entwickeln kann. – Danke schön.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Romberg. – Für die SPDFraktion hat sich noch Frau Abgeordnete Gebhard zu Wort gemeldet. Bitte.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gerne an das anknüpfen, was Herr Kollege Henke gesagt hat, der in eindrucksvoller Weise die Richtung vorgegeben hat, was das Ziel eines Krankenhausgesetzes oder von Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen und im gesamten Bundesgebiet ist. Ich glaube, was die Zielvorstellung anbetrifft, sind wir überhaupt nicht auseinander. Die Frage ist, wie – mit welchen Mitteln – wir diese Ziele erreichen und ob die in diesem Gesetzentwurf vorgelegten Grundlagen geeignet sind, sie tatsächlich umzusetzen.

Wir alle wollen gleichermaßen Versorgungssicherheit: im Ballungsraum wie in der Fläche. Wir sind es den Menschen in diesem Lande schuldig, weil sich unser Gesundheitswesen aus Solidarbeiträgen und Steuermitteln finanziert und wir deshalb höchsten Wert darauf legen müssen, dass mit diesen Mitteln sehr verantwortlich umgegangen wird.

Wir sind deshalb der Ansicht, dass wir uns intensiv darüber unterhalten müssen, wie Rahmenplanung aussieht. Herr Minister, Sie haben vorhin noch einmal darauf hingewiesen: Das Land will nach diesem Gesetzentwurf zukünftig auf die Schwerpunktplanung verzichten.

(Minister Karl-Josef Laumann: Gott sei Dank!)

Dieses „Gott sei Dank!“ kann ich nicht so ganz unterschreiben. Ich will Ihnen ein Beispiel geben. Wenn wir beispielsweise die Planungen für die Perinatalzentren aufgeben würden, könnte das zu nicht unerheblichen Konsequenzen führen. Wir haben gerade eine rechtliche Umstellung. Es wird vorgeschrieben, dass die Perinatalzentren direkt an Kreißsälen angedockt sein müssen. Im Moment stellen sich die Krankenhäuser, deren Träger finanziell dazu in der Lage sind, auf und investieren, um diesen Anforderungen Genüge zu tun. Ausschlaggebend dafür sind nur die finanziellen

Möglichkeiten, unabhängig davon, ob das an einem sinnvollen Ort oder mengenmäßig in der richtigen Form geschieht. Das hat das Land nicht in der Hand; es ist außer Kontrolle.

Da die Gefahr besteht, dass der Ort der falsche sein kann oder die Quantitäten nicht stimmen, halte ich es für notwendig, klare Schwerpunkte zu setzen. Letzte Woche hat Ihre Mitarbeiterin, Abteilungsleiterin Frau Dr. Prütting, dieses auch so ausgeführt: Es sei Aufgabe der Planungsbehörden, eine ausgewogene Mischung zwischen medizinisch und ökonomisch sinnvoller Schwerpunktbildung einerseits sowie der wohnortnahen Versorgung mit Regelleistungen andererseits zu finden.

Taugt dazu eine bloße Rahmenplanung? Ich kann das nur so verstehen: Wenn ich das mit dem, was Sie gesagt haben, in Einklang bringen will, müsste das in der Rahmenplanung stattfinden. Das bedeutet aber: Wir müssen erwarten, dass dieses im Landesausschuss hin und her gewendet werden wird.

Dann denke ich daran zurück, was sich im letzten halben Jahr im Bereich der Psychiatrie abgespielt hat. Dort haben wir einen ganz eklatanten Stillstand zu verzeichnen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das heißt, die Einrichtung schon bewilligter Tagesklinikplätze ist plötzlich gestoppt worden. Für den stationären Bereich gilt das Gleiche. Ich habe das Gefühl, wir befinden uns dort momentan völlig im luftleeren Raum und wissen nicht, wo es langgehen soll.

Wir sind uns wohl auch darin einig, was Krankenhäuser brauchen. Ich knüpfe an das Ergebnis der Gesundheitsministerkonferenz vom 8. März an, die dargestellt hat: Krankenhäuser brauchen Finanzierungssicherheit und Planungssicherheit. Daran führt kein Weg vorbei, und es ist die Frage, ob dies gegenwärtig sichergestellt ist.

(Minister Karl-Josef Laumann: Ja!)

Die Kollegin Steffens hat schon darauf hingewiesen, dass diese Umstellung auf Fallzahlen und …

(Minister Karl-Josef Laumann: Wenn wir die Verpflichtungsermächtigungen aus der alten Zeit abgebaut haben, wird es noch besser! Sie haben das Geld doch für die nächsten fünf Jahre ausgegeben!)

Ich bitte Sie! Ich denke, Sie haben hier genau deshalb den Haushaltsvorbehalt aufgenommen, um nachträglich zu rechtfertigen, warum Sie den

Investitionsstopp in 2006 verhängt haben. Lassen wir das einmal dahingestellt.

Mir geht es darum, wie wir zukünftig sicherstellen, dass die Krankenhäuser wissen, womit sie zu rechnen haben. Frau Steffens hat vorhin schon darauf hingewiesen, wir haben es jetzt nur mit zwei Parametern zu tun: die Schwere und die Anzahl der Fälle. Die Frage ist, ob das ausreichende Parameter sind

(Minister Karl-Josef Laumann: Ja!)

oder ob nicht für strukturell benachteiligte Fachabteilungen mit hohem Wiederbeschaffungsbedarf, mit niedrigem Casemix, wie zum Beispiel gynäkologische Abteilungen, Kinderheilkunde, ein Korrekturfaktor aufgenommen werden muss.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Ich ergänze einen weiteren Punkt. Wir zwingen zurzeit große Einrichtungen dazu, für den Eventualfall, wenn etwa Unfälle passieren,

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

eine hohe Anzahl an Intensivbetten vorzuhalten, was für sie in der Regel nicht wirtschaftlich ist. Dies wird allerdings überhaupt nicht honoriert. Wir erlauben es ihnen aber auch nicht, sie aufzugeben. Und ich glaube, unter dem Gesichtspunkt Versorgungssicherheit dürfen wir es ihnen auch gar nicht erlauben. Wenn dem aber so ist, brauchen wir einen entsprechenden Korrekturfaktor.

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Natürlich! – Mi- nister Karl-Josef Laumann: Nein!)

Ich möchte noch einen Punkt ansprechen – dieser wurde hier nämlich noch nicht erwähnt –, der einer Nachjustierung im Gesetzentwurf bedarf. Dieser betrifft die Pflegeüberleitung. Ich bedauere sehr, dass dieser Punkt in dieser Knappheit aufgenommen worden ist. Es ist so, dass die Krankenhäuser die Aufenthaltszeit pro Patient reduzieren. Das wird sich auch weiterhin so ergeben.

Umso mehr ergibt sich die Notwendigkeit, die Pflegeüberleitung anschließend vernünftig zu organisieren. Das ist auch deshalb umso wichtiger, weil unsere Patientinnen und Patienten zunehmend älter werden. Das heißt, die Selbstorganisation der Hilfe funktioniert nicht mehr in der Form, und insofern müssen wir entsprechende Hilfestellungen leisten. Auch an der Stelle sollten wir nachjustieren.

Ein Wort zur Berücksichtigung der Pflegedienstleitung in der Betriebsleitung; ich möchte einen Hinweis geben. – Ich hatte gestern das Vergnügen,

auf dem Gesundheitskongress an einem Panel teilzunehmen, in dem der Frage nachgegangen wurde, ob wir es denn für sinnvoll erachten, Krankenhäuser als Unternehmen zu betrachten.

Das ist eine juristisch sehr schwierige Fragestellung, weil sich daraus eine Menge an steuerrechtlichen und EU-wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen ergeben könnte. Von daher rate ich, mit dem Begriff „Wettbewerb“ vorsichtig umzugehen. Sie haben selbst das Adjektiv „kontrolliert“ vorangestellt. Ich glaube, dass wir uns über die Spielregeln, unter denen Wettbewerb stattfinden soll, verständigen müssen, um nicht ein Fass aufzumachen, das wir alle nicht wollen können. In diesem Wettbewerb spielt die Pflege eine bedeutende Rolle. – Ich danke recht schön.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Gebhard. – Wir sind damit am Ende der Beratung und kommen zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/3958 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer ist für diese Überweisung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen und der Tagesordnungspunkt 9 somit erledigt.

Ich rufe auf: