„müssen nun zahlen, obwohl sich ihre finanzielle Situation nicht verbessert hat. Daher war man sich im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales einig …“
Herr Dr. Romberg, diesen Familien könnten Sie zwei Minuten lang Ihre Aufmerksamkeit schenken. Darum bitte ich.
„dass die Befreiung von der Rundfunkgebühr für die Geringverdienenden in Zukunft erleichtert werden soll. Mit einem fraktionsübergreifenden Antrag will sich der Ausschuss dafür einsetzen, dass im Zuge der Verhandlungen zum 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II,
Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres sowie Personen, deren Einkommen die Bedürftigkeitsgrenze knapp überschreitet, von den Rundfunkgebühren befreit werden. Um die Erweiterung der Befreiungstatbestände schnellstmöglich zu erreichen, wird eine zügige Verabschiedung durch den Landtag angestrebt.“
Die Frist für eine Änderung des 10. Rundfunkstaatsvertrages ist damit verstrichen. Schade für die Betroffenen!
Es geht um 17,50 € im Monat. Es wurde in der Diskussion herausgestellt, dass das ja nicht so viel Geld sei. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für einen alleinstehenden Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind das genau 5 % seines Nettoeinkommens nach Abzug der Kosten für Miete und Heizung. Das ist verdammt viel Geld.
Frau Kollegin, zunächst eine Vorbemerkung: Ich finde, dass Sie ausgezeichnet zum richtigen Thema sprechen.
Meine Frage: Können Sie bestätigen, dass es in diesem Hohen Hause bei allen Fraktionen schon bei der Beratung und Diskussion des 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrages die Aussage gegeben hat, man wolle diesen Sachverhalt einbringen, dass aber damals gesagt wurde, dass es nicht gehe, dass es zu spät sei, und dass wir jetzt beim 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wieder vor der gleichen Situation stehen?
Genau das ist der Tatbestand. Deswegen verstehen Sie auch meine Emotionalität. Genau da sind wir bei der Änderung zum 10. Staatsvertrag wieder. Wir kommen zu spät, und für die Betroffenen verstreichen wieder anderthalb Jahre.
17,50 € für mindestens 18 Monate für einen Personenkreis, um genau den es heute in unserem Antrag geht!
Ich hoffe daher sehr, dass die mit dem vorliegenden Antrag eingeforderte Unterstützung dieser Familien in den nachfolgenden Beratungen in den Fachausschüssen mehrheitlich getragen wird.
Familienfeiern, Geburtstage, Erstkommunion, Konfirmationsfeiern – das sind Anlässe, wo die Familien zusammenkommen; da werden Bindungen gestärkt. Die Ausrichtung dieser Familienfeiern bedeutet für den von mir benannten Personenkreis eine große Kraftanstrengung. Diese Feiern müssen aus den laufenden Arbeitslosengeld-II-Bezügen bestritten werden. Einmalige Beihilfen, wie sie im BSHG früher bekannt waren, sind nicht mehr vorgesehen. Dieser Feiertag, meine Damen und Herren, wird daher für viele Kinder und Jugendliche in unserem Land anders ausfallen, als sie oder ihre Eltern es sich gewünscht hätten. Wenn diese Kinder oder Jugendlichen an ihrem Ehrentag von Verwandten oder Freunden Geldgeschenke erhalten, muss ihnen dieses Geld erhalten bleiben, zum Beispiel als Ansparung für das neue Fahrrad, für einen PC oder als Grundstock für den Führerschein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach unserer Recherche wird das auch in NRW von den zuständigen Behörden so gehandhabt. Trotzdem bleibt eine Ungewissheit, wie wir bei Telefonaten und Besuchen festgestellt haben. Es bleibt die Ungewissheit, welcher Betrag und für welchen Zweck Geldbeträge den Kindern und Jugendlichen belassen werden dürfen. Daher muss hier eine Klarstellung durch den Bundesgesetzgeber für alle Betroffenen erzielt werden.
Die Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe ist geprägt vom Leitmotiv „Fördern und Fordern“: Das Fördern bezieht sich zum Beispiel auf das Angebot von Maßnahmen zur Erhöhung der Qualifikation; das Fordern bezieht sich zum Beispiel darauf, dass diese Maßnahmen angenommen werden.
Für die SPD-Fraktion umfasst dieser Forderungskatalog auf keinen Fall die Abgabe der den Kindern an Ehrentagen zugeflossenen Geldgeschenke.
Geben wir den betroffenen Kindern Rechtsklarheit und eine Perspektive, damit sie auch zukünftig Anschaffungen realisieren können, die bei dem jetzigen Einkommensniveau sonst kaum möglich sind. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Veldhues. – Für die Fraktion der FDP hat jetzt Herr Kollege Dr. Romberg das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Veldhues, Sie nehmen die parlamentarische Arbeit hier nicht ernst. Hier liegt ein Antrag der Grünen zur Beratung vor, und Sie verwenden mehr als die Hälfte der Redezeit auf ein anderes Thema, nämlich das Landesrundfunkgesetz. Damit nehmen Sie diese parlamentarische Arbeit nicht ernst.
Es wäre schön, wenn Sie auch einmal zuhörten, statt hier nur herumzubrüllen. Sie als SPDFraktion hatten eben auch Redezeit. Frau Steffens hat eine Gesetzgebung aus rot-grüner Zeit angesprochen, die also noch gar nicht so alt ist.
Stattdessen drücken Sie hier vorösterlich auf die Tränendrüse, wobei weder Frau Steffens noch Frau Veldhues einen Fall aus NRW genannt hätten, in dem das wirklich passiert wäre. Würde das wirklich passieren, wäre das ein Tatbestand, aus dem wir hier ernsthaft Konsequenzen ziehen sollten.
Es geht aber um einen einzigen – in den Medien bekannt gewordenen – Fall, der sich noch dazu in Rotenburg bei Bremen abgespielt hat. Dort hat ein Sachbearbeiter eben nicht verantwortungsvoll gehandelt. Dieser Tatbestand wird gleich auf NRW und sämtliche Sachbearbeiter übertragen, und es wird gemeint, es bestehe Regelungsbedarf. Wir als Nordrhein-Westfalen sind nicht Aufsicht über die Bundesgesetzgebung. Wenn keine Rechtssicherheit vorhanden ist, frage ich: Warum ist das nicht frühzeitig eingebracht worden? Zumindest gibt es in Nordrhein-Westfalen keinen Regelungsbedarf, weil die Sachbearbeiter die Gesetzgebung
Frau Steffens, Grenzen muss man schon einziehen. Die haben Sie aber nicht benannt. Es gibt schon Fälle von Missbrauch. Was ist zum Beispiel, wenn ein Geldgeschenk eben nicht aus 200 € für ein Fahrrad besteht, sondern es ein Aktienpaket über 20.000 € ist?
Missbrauch muss schon eingeschränkt werden. – Sie brauchen sich hier gar nicht so zu erregen. Kollege Post hat es klar gesagt: Die Bundesagentur für Arbeit sieht keinen Handlungsbedarf, weil die Geldgeschenke an Kinder in der Regel nicht angerechnet werden.
Gewerkschaften veranstalten inzwischen lokal Hetzkampagnen. Ich habe hier beispielsweise einen interessanten Brief von der DGB-Ortsgruppe Anröchte-Erwitte-Geseke, die an die „Arbeit Hellweg Aktiv“ in Soest schreibt:
„Wir appellieren an Sie im Kreis Soest, keine moderne Verfolgung junger Christen zu initiieren und die Geschenke als Gottesgaben bei den Empfängerinnen und Empfängern zu belassen.“